Die Stadt Ostritz hatte die für Samstag, den 12. Oktober 2019, angemeldete Veranstaltung „Kampf der Nibelungen“ sowie mögliche Ersatzveranstaltungen verboten. Einen entsprechenden Bescheid erhielt der Anmelder der Veranstaltung, wie bereits vermeldet, am 4. Oktober. Der Betroffene ging dagegen gerichtlich vor. Sowohl das Verwaltungsgericht Dresden, als auch das Oberverwaltungsgericht in Bautzen bestätigten das Verbot der Veranstaltung und auch möglicher Ersatzveranstaltungen.
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Die Polizeidirektion Görlitz setzt das Verbot nun konsequent durch und wird ab Freitag und am Wochenende mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Sachsen in Ostritz präsent sein.
Eine Anreise von möglichen Teilnehmern wird durch die Polizei unterbunden und ist daher zwecklos. Falls erforderlich, werden gegen Anreisende Platzverweise ausgesprochen.




