Im 1. Halbjahr 2019 wurden insgesamt 1.521 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ – Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige, Verbraucher und Nachlässe – beantragt. Das waren 3,9 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die voraussichtlichen Forderungen lagen nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg mit 76,3 Mill. EUR leicht unter dem Vorjahresniveau (1. Halbjahr 2018: 80,8 Mill. EUR).
Dazu teilte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg weiter mit:
Zur Eröffnung gelangten nach den Meldungen der vier Brandenburger Amtsgerichte 1.500 Anträge (Anteil: 98,6 Prozent). In 14 Fällen reichte das Vermögen der Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten, so dass es zur Abweisung mangels Masse kam. Mit der Annahme eines bestätigten Schuldenbereinigungsplanes endeten sieben Verfahren. Insgesamt 227 überschuldete ehemals selbständig Tätige und damit 15 Personen mehr als im 1. Halbjahr 2018 stellten einen Insolvenzantrag. Die offenen Forderungen sanken um 12,5 Prozent auf 30,9 Mill. EUR (1. Halbjahr 2018: 35,3 Mill. EUR). Die Anzahl der von einer Insolvenz betroffenen Verbraucher stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 50 Personen auf 1.282 Personen an. Mit 43,5 Mill. EUR lagen die voraussichtlichen Forderungen bei dieser Schuldnergruppe auf Vorjahresniveau. Die durchschnittliche Verschuldung je Verbraucher sank mit 33.960 EUR unter den Vorjahreswert (35.400 EUR). Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden im 1. Halbjahr in der Landeshauptstadt Potsdam und im Landkreis Oberhavel mit 104 bzw. 103 Anträgen und voraussichtlichen Forderungen in Höhe von 3,4 bzw. 3,1 Mill. EUR gezählt. Die wenigsten überschuldeten Verbraucher gab es im Landkreis Prignitz mit 48 Verfahren und Schulden in Höhe von 1,5 Mill. EUR. Mit offenen Forderungen je Verbraucherinsolvenz in Höhe von 71.190 bzw. 52.720 EUR lagen die Landkreise Teltow-Fläming und Ostprignitz-Ruppin deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Red/Presseinfo
Foto:Mimzy | www.pixabay.de