Bei den Tarifverhandlungen für die rund 2.000 nicht ärztlichen Beschäftigten und für die Auszubildenden am Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum (CTK) gibt es mit dem ersten Verhandlungstermin noch keine Einigung. Das hat die Gewerkschaft verdi mitgeteilt.Die Tarifverhandlungen werden am 13. Februar 2019 fortgesetzt. Die Geschäftsführung des Cottbuser Carl-Thiem-Klinikums hatte die ver.di-Forderung, dass das CTK wieder vollwertiges Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband wird und den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die Krankenhäuser (TVöD-K) sofort in voller Höhe anwendet, abgelehnt. Die Geschäftsführung des Cottbuser Carl-Thiem-Klinikums hat für den zweiten Verhandlungstermin am 13. Februar 2019 angekündigt, ein Tarifangebot zu unterbreiten, mit welchem die bestehende Schere zwischen dem CTK-Haustarifvertrag und dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst verkleinert werden soll.
Verdi teilte weiter mit:
Beim dritten Verhandlungstermin für die 170 Beschäftigten der Thiem-Service GmbH (TSG) der Tochtergesellschaft des Carl-Thiem-Klinikums, der am 23. Januar 2019 nachmittags stattfand, wurde erneut keine Einigung erzielt. Die Geschäftsführung hatte das Entgeltangebot vom 16. November 2018 um 2%-Punkte erhöht. Danach soll sich zum 1. Januar 2019 das Entgelt um 3,5% und zum 1. Januar 2020 um weitere 2% erhöhen. Zusätzlich soll ab dem 1. Januar 2020 die betriebliche Altersversorgung eingeführt werden, bei welcher der Arbeitgeber zusätzlich 2,5% des Bruttoentgeltes in die Zusatzversorgungskasse einzahlt. Mit Einführung der Altersversorgung muss aber der Arbeitnehmer auch 2,4% von seinem Bruttoentengelt in die Zusatzversorgungskasse einzahlen.
Die ver.di-Verhandlungskommission für die Beschäftigten der Thiem-Service GmbH hat das neue verbesserte Arbeitgeberangebot immer noch als völlig unzureichend abgelehnt. Mit dem Arbeitgeberangebot bleiben die Stundenlöhne der jetzt beschäftigten TSG-Mitarbeiter/innen unter 12 EUR pro Stunde aber auch immer noch unter 10,50 EUR pro Stunde.
„Wenn Teile der Politik fordern, dass der Mindestlohn mindestens 12 EUR pro Stunde betragen muss, dann ist es nicht hinnehmbar, wenn eine kommunale Gesellschaft wie die Thiem-Service GmbH (TSG) in Cottbus weniger als 12 EUR pro Stunde zahlen will. Dies gilt erst recht für den Vergabemindestlohn, der in Brandenburg ab 1. April 2019 auf 10,50 EUR pro Stunde steigt. Mit dem neuen verbesserten Arbeitgeberangebot wird bei den TSG-Beschäftigten der Vergabemindestlohn von 10,50 EUR pro Stunden aber auch nicht erreicht.“, so Ralf Franke, der ver.di-Verhandlungsführer.
Bei einer Serviceassistentin der TSG würde mit dem Arbeitgeberangebot der Stundenlohn ab Januar 2019 nur auf 9,96 EUR steigen. Bei einer 4jährigen Beschäftigungszeit bzw. 4jährigen einschlägigen Berufserfahrung würde mit dem neuen Arbeitgebervorschlag der Stundenlohn bei einer Serviceassistentin nur auf 10,28 EUR steigen. Damit wird der ab April 2019 in Brandenburg gültige Vergabemindestlohn von 10,50 EUR noch nicht erfüllt.
Die Gewerkschaft ver.di vertritt die Auffassung, dass der Brandenburger Vergabemindestlohn von der Thiem-Service GmbH eingehalten werden muss, wenn das kommunale Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus einen Dienstleistungsauftrag an die Thiem-Service GmbH vergibt.
Die Tarifverhandlungen mit der Thiem-Service GmbH werden am 15. Februar 2019 mit einer vierten Verhandlungsrunde fortgesetzt.