Auf Einladung von Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Quart hat heute ein Gespräch mit dem Landesbauernverband, dem Bauernbund, dem Geflügelwirtschaftsverband und dem Landesverband der Rassegeflügelzüchter zur Geflügelpest stattgefunden. Dabei informierte die Staatssekretärin über den aktuellen Seuchenstand, über erste Erkenntnisse zur Einschleppung des Erregers und über mögliche Änderungen zur Verbesserung der Biosicherheit.
„Wir wissen, die Stallpflicht belastet die Tiere und auch deren Halter, aber die angespannte Situation lässt uns an der Stallpflicht festhalten.“, so die Staatssekretärin.
Eine Entspannung der Lage, die eine Aufhebung der landesweiten Aufstallung rechtfertigen würde, ist derzeit nicht in Sicht. Nach wie vor weist das Seuchengeschehen eine hohe Ausbreitungstendenz auf. Von dem H5N8-Geschehen bei Wildvögeln sind alle Bundesländer betroffen. Täglich kommen neue infizierte Wildvögel hinzu. Dabei wird allerdings nur die Spitze des Eisbergs sichtbar, da nur ein Bruchteil der verendeten Wildvögel zur Untersuchung gelangt. Bisher wurden im Land Brandenburg 27 Ausbrüche von Geflügelpest bei Wildvögeln mit 36 infizierten Tieren festgestellt. Aber auch 9 Nutzgeflügelhaltungen und 2 zoologische Einrichtungen waren betroffen. Infolge der Geflügelpestausbrüche beim Nutzgeflügel mussten bisher 155.000 Stück Geflügel getötet und unschädlich beseitigt werden.
Anne Quart machte aber gegenüber den Gesprächspartnern deutlich, dass das Krisenzentrum in enger Abstimmung mit den Amtstierärzten der Landkreise täglich den aktuellen Seuchenstand bewertet und bei veränderter Risikolage auch sofort seine Maßnahmen anpasst.
Gegenwärtig geht es aber darum, „den gesicherten Erkenntnissen über die Ursachen und die Übertragung der Seuche, Rechnung zu tragen“, so Quart.
Neben der Verbesserung der Biosicherheitsmaßnahmen, waren auch leicht umsetzbare Anpassungen bei der Haltung Gegenstand des Gesprächs. Dabei ist eine Haltung auch unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, möglich.
Die Staatssekretärin machte nochmals deutlich, dass „der Schutz der Geflügelbestände vorrangiges Ziel der Maßnahmen ist. Auch wenn es Gruppen von Geflügelhaltern hart trifft, wir müssen die Gesamtinteressen abwägen.“
pm/red
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