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NIEDERLAUSITZ aktuell

Änderung des Straßengesetzes

19:00 Uhr | 8. Januar 2008
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Das Brandenburgische Straßengesetz wird novelliert. Das Kabinett beschloss heute den von Infrastrukturminister Reinhold Dellmann vorgelegten Gesetzentwurf. Verfahrensabläufe werden vereinfacht und Ermessensspielräume bei kommunalen Straßenprojekten erweitert. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll nach der Diskussion im Plenum und in den zuständigen Ausschüssen im ersten Halbjahr 2008 verabschiedet werden.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben das Straßengesetz verschlankt und vereinfacht. Damit leisten wir einen Beitrag für den Bürokratieabbau und tragen den Bedürfnissen der kommunalen Verwaltungen und der Wirtschaft besser Rechnung als bisher.“ Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, betonte”: Die Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis wird jetzt ganz in das Ermessen der Verwaltung gelegt. Den Unternehmen kann damit großzügigerer als bislang u.a. die straßenrelevante Außenwerbung erlaubt werden. Insgesamt wird die Sondernutzung von öffentlichen Straßen für Wirtschaft und Bürger erleichtert.”
Ziel ist es, in Brandenburg ein effizientes Gesetz zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltungen noch besser Rechnung trägt. Dazu wurde das geltende Recht zunächst einer Revision unterzogen und ein Gutachten mit Änderungsvorschlägen erstellt. Diese wurden dann in einem Workshop mit Vertretern der Kommunen und der Wirtschaftsverbände erörtert und einer weiteren gutachterlichen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen.
Einige Beispiele, was sich laut Gesetzentwurf ändern soll:
* Die bisher zweistufige Straßenaufsicht wird auf eine Stufe zurückgefahren. Zuständig sind in Zukunft der Landesbetrieb Straßenwesen für die Kreisstraßen und die Landkreise für die Gemeindestraßen, nicht mehr aber das Ministerium selbst. Dadurch entfällt eine Ebene, und die Fachaufsicht kann effizienter wahrgenommen werden.
* Von den Regelwerken der Straßenplanung können Kommunen abweichen, wenn sie im Einzelfall nachweisen, dass die Qualität der Ausführung und die Sicherheit nicht leiden. So können zum Beispiel auch neue Materialien verwendet werden, die bisher in den Vorschriften nicht vorgesehen sind oder auch geringere Ausbaustandards gewählt werden, um Kosten zu sparen. Diese Erweiterung der Ermessensspielräume bringt vor allem bei den kommunalen Straßenbaulastträgern mehr Entscheidungsfreiheit.
* Beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen kann auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Planfeststellungsbeschlüsse sind zehn, statt bisher fünf Jahre gültig. Damit passt sich das Landesgesetz den Regelungen des Bundes an.
Quelle: Staatskanzlei

Das Brandenburgische Straßengesetz wird novelliert. Das Kabinett beschloss heute den von Infrastrukturminister Reinhold Dellmann vorgelegten Gesetzentwurf. Verfahrensabläufe werden vereinfacht und Ermessensspielräume bei kommunalen Straßenprojekten erweitert. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll nach der Diskussion im Plenum und in den zuständigen Ausschüssen im ersten Halbjahr 2008 verabschiedet werden.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben das Straßengesetz verschlankt und vereinfacht. Damit leisten wir einen Beitrag für den Bürokratieabbau und tragen den Bedürfnissen der kommunalen Verwaltungen und der Wirtschaft besser Rechnung als bisher.“ Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, betonte”: Die Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis wird jetzt ganz in das Ermessen der Verwaltung gelegt. Den Unternehmen kann damit großzügigerer als bislang u.a. die straßenrelevante Außenwerbung erlaubt werden. Insgesamt wird die Sondernutzung von öffentlichen Straßen für Wirtschaft und Bürger erleichtert.”
Ziel ist es, in Brandenburg ein effizientes Gesetz zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltungen noch besser Rechnung trägt. Dazu wurde das geltende Recht zunächst einer Revision unterzogen und ein Gutachten mit Änderungsvorschlägen erstellt. Diese wurden dann in einem Workshop mit Vertretern der Kommunen und der Wirtschaftsverbände erörtert und einer weiteren gutachterlichen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen.
Einige Beispiele, was sich laut Gesetzentwurf ändern soll:
* Die bisher zweistufige Straßenaufsicht wird auf eine Stufe zurückgefahren. Zuständig sind in Zukunft der Landesbetrieb Straßenwesen für die Kreisstraßen und die Landkreise für die Gemeindestraßen, nicht mehr aber das Ministerium selbst. Dadurch entfällt eine Ebene, und die Fachaufsicht kann effizienter wahrgenommen werden.
* Von den Regelwerken der Straßenplanung können Kommunen abweichen, wenn sie im Einzelfall nachweisen, dass die Qualität der Ausführung und die Sicherheit nicht leiden. So können zum Beispiel auch neue Materialien verwendet werden, die bisher in den Vorschriften nicht vorgesehen sind oder auch geringere Ausbaustandards gewählt werden, um Kosten zu sparen. Diese Erweiterung der Ermessensspielräume bringt vor allem bei den kommunalen Straßenbaulastträgern mehr Entscheidungsfreiheit.
* Beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen kann auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Planfeststellungsbeschlüsse sind zehn, statt bisher fünf Jahre gültig. Damit passt sich das Landesgesetz den Regelungen des Bundes an.
Quelle: Staatskanzlei

Das Brandenburgische Straßengesetz wird novelliert. Das Kabinett beschloss heute den von Infrastrukturminister Reinhold Dellmann vorgelegten Gesetzentwurf. Verfahrensabläufe werden vereinfacht und Ermessensspielräume bei kommunalen Straßenprojekten erweitert. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll nach der Diskussion im Plenum und in den zuständigen Ausschüssen im ersten Halbjahr 2008 verabschiedet werden.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben das Straßengesetz verschlankt und vereinfacht. Damit leisten wir einen Beitrag für den Bürokratieabbau und tragen den Bedürfnissen der kommunalen Verwaltungen und der Wirtschaft besser Rechnung als bisher.“ Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, betonte”: Die Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis wird jetzt ganz in das Ermessen der Verwaltung gelegt. Den Unternehmen kann damit großzügigerer als bislang u.a. die straßenrelevante Außenwerbung erlaubt werden. Insgesamt wird die Sondernutzung von öffentlichen Straßen für Wirtschaft und Bürger erleichtert.”
Ziel ist es, in Brandenburg ein effizientes Gesetz zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltungen noch besser Rechnung trägt. Dazu wurde das geltende Recht zunächst einer Revision unterzogen und ein Gutachten mit Änderungsvorschlägen erstellt. Diese wurden dann in einem Workshop mit Vertretern der Kommunen und der Wirtschaftsverbände erörtert und einer weiteren gutachterlichen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen.
Einige Beispiele, was sich laut Gesetzentwurf ändern soll:
* Die bisher zweistufige Straßenaufsicht wird auf eine Stufe zurückgefahren. Zuständig sind in Zukunft der Landesbetrieb Straßenwesen für die Kreisstraßen und die Landkreise für die Gemeindestraßen, nicht mehr aber das Ministerium selbst. Dadurch entfällt eine Ebene, und die Fachaufsicht kann effizienter wahrgenommen werden.
* Von den Regelwerken der Straßenplanung können Kommunen abweichen, wenn sie im Einzelfall nachweisen, dass die Qualität der Ausführung und die Sicherheit nicht leiden. So können zum Beispiel auch neue Materialien verwendet werden, die bisher in den Vorschriften nicht vorgesehen sind oder auch geringere Ausbaustandards gewählt werden, um Kosten zu sparen. Diese Erweiterung der Ermessensspielräume bringt vor allem bei den kommunalen Straßenbaulastträgern mehr Entscheidungsfreiheit.
* Beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen kann auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Planfeststellungsbeschlüsse sind zehn, statt bisher fünf Jahre gültig. Damit passt sich das Landesgesetz den Regelungen des Bundes an.
Quelle: Staatskanzlei

Das Brandenburgische Straßengesetz wird novelliert. Das Kabinett beschloss heute den von Infrastrukturminister Reinhold Dellmann vorgelegten Gesetzentwurf. Verfahrensabläufe werden vereinfacht und Ermessensspielräume bei kommunalen Straßenprojekten erweitert. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll nach der Diskussion im Plenum und in den zuständigen Ausschüssen im ersten Halbjahr 2008 verabschiedet werden.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben das Straßengesetz verschlankt und vereinfacht. Damit leisten wir einen Beitrag für den Bürokratieabbau und tragen den Bedürfnissen der kommunalen Verwaltungen und der Wirtschaft besser Rechnung als bisher.“ Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, betonte”: Die Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis wird jetzt ganz in das Ermessen der Verwaltung gelegt. Den Unternehmen kann damit großzügigerer als bislang u.a. die straßenrelevante Außenwerbung erlaubt werden. Insgesamt wird die Sondernutzung von öffentlichen Straßen für Wirtschaft und Bürger erleichtert.”
Ziel ist es, in Brandenburg ein effizientes Gesetz zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltungen noch besser Rechnung trägt. Dazu wurde das geltende Recht zunächst einer Revision unterzogen und ein Gutachten mit Änderungsvorschlägen erstellt. Diese wurden dann in einem Workshop mit Vertretern der Kommunen und der Wirtschaftsverbände erörtert und einer weiteren gutachterlichen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen.
Einige Beispiele, was sich laut Gesetzentwurf ändern soll:
* Die bisher zweistufige Straßenaufsicht wird auf eine Stufe zurückgefahren. Zuständig sind in Zukunft der Landesbetrieb Straßenwesen für die Kreisstraßen und die Landkreise für die Gemeindestraßen, nicht mehr aber das Ministerium selbst. Dadurch entfällt eine Ebene, und die Fachaufsicht kann effizienter wahrgenommen werden.
* Von den Regelwerken der Straßenplanung können Kommunen abweichen, wenn sie im Einzelfall nachweisen, dass die Qualität der Ausführung und die Sicherheit nicht leiden. So können zum Beispiel auch neue Materialien verwendet werden, die bisher in den Vorschriften nicht vorgesehen sind oder auch geringere Ausbaustandards gewählt werden, um Kosten zu sparen. Diese Erweiterung der Ermessensspielräume bringt vor allem bei den kommunalen Straßenbaulastträgern mehr Entscheidungsfreiheit.
* Beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen kann auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Planfeststellungsbeschlüsse sind zehn, statt bisher fünf Jahre gültig. Damit passt sich das Landesgesetz den Regelungen des Bundes an.
Quelle: Staatskanzlei

Das Brandenburgische Straßengesetz wird novelliert. Das Kabinett beschloss heute den von Infrastrukturminister Reinhold Dellmann vorgelegten Gesetzentwurf. Verfahrensabläufe werden vereinfacht und Ermessensspielräume bei kommunalen Straßenprojekten erweitert. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll nach der Diskussion im Plenum und in den zuständigen Ausschüssen im ersten Halbjahr 2008 verabschiedet werden.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben das Straßengesetz verschlankt und vereinfacht. Damit leisten wir einen Beitrag für den Bürokratieabbau und tragen den Bedürfnissen der kommunalen Verwaltungen und der Wirtschaft besser Rechnung als bisher.“ Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, betonte”: Die Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis wird jetzt ganz in das Ermessen der Verwaltung gelegt. Den Unternehmen kann damit großzügigerer als bislang u.a. die straßenrelevante Außenwerbung erlaubt werden. Insgesamt wird die Sondernutzung von öffentlichen Straßen für Wirtschaft und Bürger erleichtert.”
Ziel ist es, in Brandenburg ein effizientes Gesetz zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltungen noch besser Rechnung trägt. Dazu wurde das geltende Recht zunächst einer Revision unterzogen und ein Gutachten mit Änderungsvorschlägen erstellt. Diese wurden dann in einem Workshop mit Vertretern der Kommunen und der Wirtschaftsverbände erörtert und einer weiteren gutachterlichen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen.
Einige Beispiele, was sich laut Gesetzentwurf ändern soll:
* Die bisher zweistufige Straßenaufsicht wird auf eine Stufe zurückgefahren. Zuständig sind in Zukunft der Landesbetrieb Straßenwesen für die Kreisstraßen und die Landkreise für die Gemeindestraßen, nicht mehr aber das Ministerium selbst. Dadurch entfällt eine Ebene, und die Fachaufsicht kann effizienter wahrgenommen werden.
* Von den Regelwerken der Straßenplanung können Kommunen abweichen, wenn sie im Einzelfall nachweisen, dass die Qualität der Ausführung und die Sicherheit nicht leiden. So können zum Beispiel auch neue Materialien verwendet werden, die bisher in den Vorschriften nicht vorgesehen sind oder auch geringere Ausbaustandards gewählt werden, um Kosten zu sparen. Diese Erweiterung der Ermessensspielräume bringt vor allem bei den kommunalen Straßenbaulastträgern mehr Entscheidungsfreiheit.
* Beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen kann auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Planfeststellungsbeschlüsse sind zehn, statt bisher fünf Jahre gültig. Damit passt sich das Landesgesetz den Regelungen des Bundes an.
Quelle: Staatskanzlei

Das Brandenburgische Straßengesetz wird novelliert. Das Kabinett beschloss heute den von Infrastrukturminister Reinhold Dellmann vorgelegten Gesetzentwurf. Verfahrensabläufe werden vereinfacht und Ermessensspielräume bei kommunalen Straßenprojekten erweitert. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll nach der Diskussion im Plenum und in den zuständigen Ausschüssen im ersten Halbjahr 2008 verabschiedet werden.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben das Straßengesetz verschlankt und vereinfacht. Damit leisten wir einen Beitrag für den Bürokratieabbau und tragen den Bedürfnissen der kommunalen Verwaltungen und der Wirtschaft besser Rechnung als bisher.“ Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, betonte”: Die Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis wird jetzt ganz in das Ermessen der Verwaltung gelegt. Den Unternehmen kann damit großzügigerer als bislang u.a. die straßenrelevante Außenwerbung erlaubt werden. Insgesamt wird die Sondernutzung von öffentlichen Straßen für Wirtschaft und Bürger erleichtert.”
Ziel ist es, in Brandenburg ein effizientes Gesetz zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltungen noch besser Rechnung trägt. Dazu wurde das geltende Recht zunächst einer Revision unterzogen und ein Gutachten mit Änderungsvorschlägen erstellt. Diese wurden dann in einem Workshop mit Vertretern der Kommunen und der Wirtschaftsverbände erörtert und einer weiteren gutachterlichen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen.
Einige Beispiele, was sich laut Gesetzentwurf ändern soll:
* Die bisher zweistufige Straßenaufsicht wird auf eine Stufe zurückgefahren. Zuständig sind in Zukunft der Landesbetrieb Straßenwesen für die Kreisstraßen und die Landkreise für die Gemeindestraßen, nicht mehr aber das Ministerium selbst. Dadurch entfällt eine Ebene, und die Fachaufsicht kann effizienter wahrgenommen werden.
* Von den Regelwerken der Straßenplanung können Kommunen abweichen, wenn sie im Einzelfall nachweisen, dass die Qualität der Ausführung und die Sicherheit nicht leiden. So können zum Beispiel auch neue Materialien verwendet werden, die bisher in den Vorschriften nicht vorgesehen sind oder auch geringere Ausbaustandards gewählt werden, um Kosten zu sparen. Diese Erweiterung der Ermessensspielräume bringt vor allem bei den kommunalen Straßenbaulastträgern mehr Entscheidungsfreiheit.
* Beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen kann auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Planfeststellungsbeschlüsse sind zehn, statt bisher fünf Jahre gültig. Damit passt sich das Landesgesetz den Regelungen des Bundes an.
Quelle: Staatskanzlei

Das Brandenburgische Straßengesetz wird novelliert. Das Kabinett beschloss heute den von Infrastrukturminister Reinhold Dellmann vorgelegten Gesetzentwurf. Verfahrensabläufe werden vereinfacht und Ermessensspielräume bei kommunalen Straßenprojekten erweitert. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll nach der Diskussion im Plenum und in den zuständigen Ausschüssen im ersten Halbjahr 2008 verabschiedet werden.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben das Straßengesetz verschlankt und vereinfacht. Damit leisten wir einen Beitrag für den Bürokratieabbau und tragen den Bedürfnissen der kommunalen Verwaltungen und der Wirtschaft besser Rechnung als bisher.“ Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, betonte”: Die Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis wird jetzt ganz in das Ermessen der Verwaltung gelegt. Den Unternehmen kann damit großzügigerer als bislang u.a. die straßenrelevante Außenwerbung erlaubt werden. Insgesamt wird die Sondernutzung von öffentlichen Straßen für Wirtschaft und Bürger erleichtert.”
Ziel ist es, in Brandenburg ein effizientes Gesetz zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltungen noch besser Rechnung trägt. Dazu wurde das geltende Recht zunächst einer Revision unterzogen und ein Gutachten mit Änderungsvorschlägen erstellt. Diese wurden dann in einem Workshop mit Vertretern der Kommunen und der Wirtschaftsverbände erörtert und einer weiteren gutachterlichen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen.
Einige Beispiele, was sich laut Gesetzentwurf ändern soll:
* Die bisher zweistufige Straßenaufsicht wird auf eine Stufe zurückgefahren. Zuständig sind in Zukunft der Landesbetrieb Straßenwesen für die Kreisstraßen und die Landkreise für die Gemeindestraßen, nicht mehr aber das Ministerium selbst. Dadurch entfällt eine Ebene, und die Fachaufsicht kann effizienter wahrgenommen werden.
* Von den Regelwerken der Straßenplanung können Kommunen abweichen, wenn sie im Einzelfall nachweisen, dass die Qualität der Ausführung und die Sicherheit nicht leiden. So können zum Beispiel auch neue Materialien verwendet werden, die bisher in den Vorschriften nicht vorgesehen sind oder auch geringere Ausbaustandards gewählt werden, um Kosten zu sparen. Diese Erweiterung der Ermessensspielräume bringt vor allem bei den kommunalen Straßenbaulastträgern mehr Entscheidungsfreiheit.
* Beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen kann auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Planfeststellungsbeschlüsse sind zehn, statt bisher fünf Jahre gültig. Damit passt sich das Landesgesetz den Regelungen des Bundes an.
Quelle: Staatskanzlei

Das Brandenburgische Straßengesetz wird novelliert. Das Kabinett beschloss heute den von Infrastrukturminister Reinhold Dellmann vorgelegten Gesetzentwurf. Verfahrensabläufe werden vereinfacht und Ermessensspielräume bei kommunalen Straßenprojekten erweitert. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll nach der Diskussion im Plenum und in den zuständigen Ausschüssen im ersten Halbjahr 2008 verabschiedet werden.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Wir haben das Straßengesetz verschlankt und vereinfacht. Damit leisten wir einen Beitrag für den Bürokratieabbau und tragen den Bedürfnissen der kommunalen Verwaltungen und der Wirtschaft besser Rechnung als bisher.“ Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, betonte”: Die Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis wird jetzt ganz in das Ermessen der Verwaltung gelegt. Den Unternehmen kann damit großzügigerer als bislang u.a. die straßenrelevante Außenwerbung erlaubt werden. Insgesamt wird die Sondernutzung von öffentlichen Straßen für Wirtschaft und Bürger erleichtert.”
Ziel ist es, in Brandenburg ein effizientes Gesetz zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltungen noch besser Rechnung trägt. Dazu wurde das geltende Recht zunächst einer Revision unterzogen und ein Gutachten mit Änderungsvorschlägen erstellt. Diese wurden dann in einem Workshop mit Vertretern der Kommunen und der Wirtschaftsverbände erörtert und einer weiteren gutachterlichen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen.
Einige Beispiele, was sich laut Gesetzentwurf ändern soll:
* Die bisher zweistufige Straßenaufsicht wird auf eine Stufe zurückgefahren. Zuständig sind in Zukunft der Landesbetrieb Straßenwesen für die Kreisstraßen und die Landkreise für die Gemeindestraßen, nicht mehr aber das Ministerium selbst. Dadurch entfällt eine Ebene, und die Fachaufsicht kann effizienter wahrgenommen werden.
* Von den Regelwerken der Straßenplanung können Kommunen abweichen, wenn sie im Einzelfall nachweisen, dass die Qualität der Ausführung und die Sicherheit nicht leiden. So können zum Beispiel auch neue Materialien verwendet werden, die bisher in den Vorschriften nicht vorgesehen sind oder auch geringere Ausbaustandards gewählt werden, um Kosten zu sparen. Diese Erweiterung der Ermessensspielräume bringt vor allem bei den kommunalen Straßenbaulastträgern mehr Entscheidungsfreiheit.
* Beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen kann auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Planfeststellungsbeschlüsse sind zehn, statt bisher fünf Jahre gültig. Damit passt sich das Landesgesetz den Regelungen des Bundes an.
Quelle: Staatskanzlei

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23. Juni 2025

Hier findet ihr von montags bis freitags einen Überblick über unsere tagesaktuellen Meldungen, Videos und Postings, die wir für euch...

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Newsticker

3. Blaulichtmeile am Cottbuser Selgros lädt zum Entdecken & Informieren

17:58 Uhr | 25. Juni 2025 | 58 Leser

Senftenberg lädt erstmalig zur dreitägigen Rummelmeile

17:09 Uhr | 25. Juni 2025 | 476 Leser

Oberbürgermeister besuchte neue Ergotherapiepraxis in Cottbus

16:51 Uhr | 25. Juni 2025 | 552 Leser

20 Jahre Heidegrundschule Sellessen: Schüler gestalteten Graffiti-Wand

16:26 Uhr | 25. Juni 2025 | 13 Leser

70. Jubiläum: Industriepark Schwarze Pumpe lädt zu Tag der offenen Tür

16:00 Uhr | 25. Juni 2025 | 49 Leser

Polizeieinsatz in Vetschau. Mann wirft Flasche auf Wartehäuschen

15:46 Uhr | 25. Juni 2025 | 296 Leser

Meistgelesen

Aktuelle Sturmwarnung für Südbrandenburg. Bis 100 km/h möglich

23.Juni 2025 | 9.8k Leser

L51 gesperrt: 60-Jähriger stirbt bei Unfall zwischen Guhrow und Werben

22.Juni 2025 | 4.8k Leser

Waldbrand bei Peickwitz. Löscharbeiten seit Stunden im Gange

19.Juni 2025 | 4.3k Leser

81-jährige Frau am Grünewalder Lauch gestorben

20.Juni 2025 | 4k Leser

Blütenträume & Lichterglanz: Ausblick auf Rosengartenfesttage in Forst

20.Juni 2025 | 3.9k Leser

Todesfall in Falkenberg: 77-Jährige am Kiebitzsee gestorben

20.Juni 2025 | 3.5k Leser

VideoNews

Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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