Brandenburg konzentriert Ermittlungen bei GEG Berlin-Brandenburg
Meinungsaustausch zwischen Innenminister, Polizei und Banken- und Sparkassenorganisationen in Potsdam
Die Ermittlungen zu Angriffen auf Geldautomaten im Land Brandenburg werden zukünftig bei der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) Berlin-Brandenburg in Potsdam konzentriert. Zuvor lag die Zuständigkeit bei den einzelnen Polizeidirektionen im Land. Darüber informierte Innenminister Karl-Heinz Schröter Vertreter von Banken und Sparkassen im Rahmen eines Meinungsaustausches zur Sicherheit von Geldinstituten am gestrigen Montagabend in Potsdam. Zudem werde das Landeskriminalamt (LKA) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Bankenverbänden eine Fachkonferenz zu dieser Problematik im Herbst dieses Jahres auszurichten. Dort sollen geeignete polizeiliche und technische Maßnahmen zur besseren Abwehr solcher Angriffe auf Expertenebene erörtert werden. Es sei das Ziel, „die Ermittlungen zu intensivieren und zu einem Bündel von Verbesserungen zum Schutz von Geldautomaten und Banken zu kommen“, sagte Schröter heute in Potsdam.
An dem gestrigen Gespräch im Innenministerium nahmen neben Minister Schröter, dem amtierenden Polizeipräsidenten Hans-Jürgen Mörke und Landeskriminaldirektor Roger Höppner Vertreter des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken, des Ostdeutschen Bankenverbandes und der Spreewaldbank teil. Im Mittelpunkt des Gespräches standen Fragen der besseren technischen Sicherung von Geldautomaten zur Abschreckung potenzieller Täter sowie zu den Maßnahmen und Ermittlungsrichtungen der Polizei. Schröter lobte den Meinungsaustausch als „ausgesprochen konstruktiv und offen“. Er habe aus dem Gespräch wichtige neue Hinweise und Informationen mitgenommen.
„Ich kann aber nicht vor jeden Geldautomaten einen Polizisten stellen. Das wäre unrealistisch“, betonte der Innenminister. „Es müssen vor allem die präventiven Maßnahmen und technischen Sicherungen erhöht werden.“ Angesichts der Vielzahl von Automaten überall im Land müsse es darum gehen, die Attraktivität dieser Angriffsziele für kriminelle Banden und die entsprechenden Tatgelegenheiten zu reduzieren. Auch über eine Schließung von Geldautomaten während der Nachtstunden müsse nachgedacht werden, sagte Schröter: “Da muss man dann zwischen Sicherheit und Kundenservice abwägen. Es gibt eigentlich nicht viele gute Gründe, warum man nachts um drei Uhr unbedingt noch Geld abheben muss.“
Erörtert wurde auch die Ausstattung der Geldkassetten mit Geldeinfärbesystemen („Farbbomben“) und die Ausrüstung der Geldautomaten mit Gas-Neutralisationssystemen. Außerdem ist bekannt, dass durch die Automatenaufsteller Systeme zur Verfügung gestellt werden könnten, die über Gassensoren im Geldautomaten beim Einleiten entsprechender Substanzen einen stillen Alarm (z.B. bei der Polizei) auslösen könnten. Anzunehmen ist, dass insbesondere wirtschaftliche Gründe gegen eine stärkere Nutzung dieser nach Auffassung der Polizei potenziell durchaus geeigneten Maßnahmen zur Abwehr von Angriffen auf Geldautomaten sprächen. Derartige Aspekte sollen insbesondere im Rahmen der angekündigten LKA-Fachtagung vertieft erörtert werden.
Nach Informationen des Bundeskriminalamtes tritt das Kriminalitätsphänomen „Sprengung von Geldautomaten“ schon seit Jahren bundesweit auf. Die Ermittlungen richten sich u.a. gegen mutmaßliche deutsche, niederländische, polnische und rumänische Tatverdächtige sowie um Tatverdächtige mit libanesischer Staatsangehörigkeit bzw. Abstammung. Typisch ist das Anbohren von Geldautomaten verbunden mit der Einleitung und Zündung eines Gasgemischs oder der massive Einsatz von Pyrotechnik zur Sprengung des Gerätes. Die Polizei geht von einem organisierten Vorgehen der Täter aus, bei dem spätere Tatorte und Fluchtwege zuvor genau ausgekundschaftet werden.
Durch Banken und Sparkassen werden seit mehreren Jahren zunehmend Geldautomaten auch außerhalb der Filialen aufgestellt. So sind heute Geldautomaten im Bereich von großen Einkaufszentren, Discount-Märkten, Bau-Märkten und Tankstellen keine Seltenheit mehr. Die Höhe der Bargeldbeträge in den Geldautomaten als auch die Standortbedingungen außerhalb der Filialen der Geldinstitute bietet für Täter einen hohen Anreiz, sich auf kriminelle Weise in Besitz dieser Geldbeträge zu bringen.
Dieser Trend ist auch in Brandenburg festzustellen. Im Jahr 2014 wurden 13 derartige Straftaten registriert (2013: zwölf, 2015: bisher fünf). Die gleichen Feststellungen können für fast das gesamte Bundesgebiet getroffen werden. Vom Kriminalitätsphänomen „Sprengung von Geldautomaten“ sind seit 2014 hauptsächlich die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Auffällig ist, dass sich Angriffe auf Geldautomaten und die „klassischen“ Raubüberfälle auf Banken gegenläufig entwickeln. Gab es in Brandenburg 2012 noch 20 Raubüberfälle, sank die Anzahl im Jahr 2014 auf fünf. Im selben Zeitraum erhöhten sich die Angriffe auf Geldautomaten im Land von drei auf 13.
Die Teilnehmer des Meinungsaustausches vereinbarten, weiter im Gespräch zu bleiben.
Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg






