ver.di weist den Vorwurf des Cottbuser CDU-Landtagsabgeordneten und Arztes Michael Schierack zurück
Der Cottbuser Gewerkschaftsekretär Ralf Franke weist den Vorwurf des CottbuserCDU-Landtagsabgeordneten und Arztes Michael Schierack, der Streik im Nahverkehr sei verantwortungslos, entschieden zurück.
Das Streikrecht ist ein im Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz verankertes Grundrecht. „Wenn Herr Schierack den Streik im Nahverkehr als unverantwortlich bezeichnet, dann stellt er das im Grundgesetz verankerte Streikrecht in Frage.“, so Ralf Franke von ver.di.
Die niedergelassenen Ärzte hatten im September 2012 auch von ihrem Streikrecht Gebrauch gemacht, Praxen geschlossen, um gegen die Krankenkassen höhere Ärztehonorare durchzusetzen. Damals gab es keine öffentliche Kritik von dem CottbuserCDU-Landtagsabgeordneten und Arzt Michael Schierack.
Statt das im Grundgesetzt geschützte Streikrecht für Bus- und Straßenbahnfahrer in Frage zu stellen, sollte Herr Schierack mit den streikenden Bus- und Straßenbahnfahrern vor den Toren des Betriebshofes von Cottbusverkehr reden und sich erklären lassen, wie die derzeitigen Arbeits- und Entgeltbedingungen aussehen.
Ein neueingestellter Busfahrer bei der Cottbusverkehr GmbH erhält seit 1. Juli 2014 für eine Arbeitszeit von 38 Stunden ein monatliches Bruttoentgelt von 1762 EUR (aber landesweit 39 Stunden: rund 1800 EUR). Durch häufig geteilte Dienste und fahrplanmäßig bedingte „unbezahlte Zwangspause“ sind tägliche Dienstschichtlängen von 11 bis 12 Stunden die Regel. Nach vier Jahren erfolgt eine erste Entgelterhöhung um rund 100 EUR. Das Entgelt liegt rund 200 EUR unter dem Tarifniveau in Mecklenburg-Vorpommern. In Baden-Württemberg erhält der Fahrer bei Neueinstellung monatlich 300 EUR mehr und in Bayern 500 EUR mehr als in Brandenburg.
Die Gewerkschaft ver.di fordert in der jetzigen Tarifrunde für den Nahverkehr in Brandenburg eine Entgelterhöhung von 120 EUR monatlich ab dem 1. Januar 2015 für eine Laufzeit bis Ende 2015. Die Arbeitgeber haben zuletzt nur 45 EUR pro Monat und weitere 45 EUR ab Mitte 2016 mit einer Laufzeit bis Ende 2016 angeboten.
Nach mehreren Tarifverhandlungsrunden und massiven Warnstreiks im Februar und April war absehbar, dass es zu einem Erzwingungsstreik kommt, wenn die Arbeitgeber kein verbessertes Angebot bis zum 25. April 2015 vorlegen. Es war für die Arbeitgeber bzw. für den Arbeitgeberverband ausreichend Zeit, ein verbessertes Angebot vorzulegen. Wenn die Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberverband dies nicht machen, dann tragen die Arbeitgeber und der Arbeitgeberverband die Verantwortung für den Streik im Nahverkehr.
Seit Montag, dem 27. April sind die Nahverkehrsbetriebe im Land Brandenburg im Streik. Der Streik wurde in 2 Betrieben begonnen und schrittweise auf 16 Verkehrsbetriebe ausgeweitet. Seit Montag, dem 4. Mai sind in Südbrandenburg die Cottbusverkehr GmbH, die Neißeverkehr GmbH, die DB Regio Bus Ost GmbH und die Regionale Verkehrsgesellschaft Spreewald mbH im Streik.
Ein neues Tarifangebot der Arbeitgeberseite wurde seit dem 27. April nicht vorgelegt. Damit wird deutlich, dass die Arbeitgeber keine Einigung wollen und den Streik und die Streikauswirkungen in Kauf nehmen.
Quelle: ver.di-Bezirk Cottbus