Zusammenarbeit der Cottbusverkehr GmbH und der GGS Sicherheit
Aus gegebenem Anlass weist die Cottbusverkehr GmbH darauf hin, dass das Unternehmen Fahrausweis- und Sicherheitskontrollen in den Fahrzeugen ausschließlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma GGS Sicherheit durchführen lässt. Darüber hinaus finden durch die Omnibusfahrer der Cottbusverkehr GmbH beim Einstieg der Fahrgäste in den Bus Fahrausweiskontrollen.
Das Kontrollpersonal der Firma GGS kann sich jederzeit ausweisen. Die Ausweise zeigen sowohl das Logo der Firma GGS sowie ein Foto und die Dienstnummer des Kontrolleurs als auch einen Stempel der Cottbusverkehr GmbH.
Missachtet ein Fahrgast die geltenden Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Berlin- Brandenburg (VBB) und wird dabei vom Sicherheitspersonal kontrolliert („Schwarzfahren“), wird durch die Kontrolleure ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Die Daten des Fahrgastes werden aufgenommen und dem Fahrgast eine Zahlungsaufforderung ausgestellt. Die Zahlungsaufforderung belegt das Kontrolldatum und die Höhe des zu entrichtenden erhöhten Beförderungsentgelts.
Das erhöhte Beförderungsentgelt muss nicht bar vor Ort bezahlt werden. Der Fahrgast hat stets die Möglichkeit unter Vorlage des Belegs eine Einzahlung im Kundenzentrum der Cottbusverkehr GmbH (Stadtpromenade 5, Haltestelle „Stadtpromenade“) vorzunehmen oder unter Angabe der Meldungsnummer eine Banküberweisung an die Cottbusverkehr GmbH zu tätigen.
Bestehen Zweifel, ob jemand berechtigt ist, Fahrausweise zu kontrollieren und ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu fordern, so bittet Cottbusverkehr darum, beim Fahrpersonal nachzufragen.
Quelle: Cottbusverkehr GmbH