Wie der DFB heute bekannt gab, hat das zuständige Sportgericht den FCE im Einzelgerichtsverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen in der laufenden Saison mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt.
Zum Saisonauftakt gegen den VfL Osnabrück am 26.07.2014 hatten Cottbuser Anhänger im Gästeblock ein bengalisches Feuer und einen sogenannten „Blinker“ entzündet, zweiteren dann in den Stadioninnenraum geworfen. Beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden am 03.08.2014 entzündeten sie Rauch im eigenen Fanblock, der Anstoß wurde deswegen um etwa 30 Sekunden verzögert. Auch beim DFB-Pokalheimspiel gegen den Hamburger SV am 18.08.2014 wurden im Hamburger Fanblock mehrere Knallkörper und Leuchtfackeln entzündet, im Cottbuser Fanblock ein Rauchkörper.
Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt.




