Terror ist illegal, und das ist auch gut so. Dennoch tritt er in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens auf, in der Nachbarschaft, in der Mode und gelegentlich auch in der Politik. Dort manifestierte er sich in Cottbus unter anderem in den Altanschließerbeitragsbescheiden, die die Stadt zuletzt kurz vor Weihnachten 2013 versandte. Dass es sich dabei um mehr als grenzwertige Forderungen handelte und zu keinem Zeitpunkt eine ausgesprochene Pflicht zur Erhebung von Altanschließerbeiträgen bestand, mussten der angehende Ex-Oberbürgermeister Frank Szymanski (SPD) und sein Stellvertreter Holger Kelch (CDU) am Abend des 10. September öffentlich eingestehen.
Genötigt wurden sie dazu von der juristisch fundierten Argumentation des Größten Landesvorsitzenden Brandenburgs aller Zeiten (GröLVBaZ) der Partei Die PARTEI, Lars Krause: “Die Satzung, welche die Möglichkeit der Beitragserhebung eröffnet, basiert zwar auf dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Brandenburg. Dieses beinhaltet jedoch auch laut einem Schreiben des Innenministeriums aus dem Jahr 2011 keineswegs die Verpflichtung zur Erhebung von Anschlussbeiträgen und sieht ferner die Möglichkeit einer Gebührenfinanzierung vor.” So könnten in Härtefällen die Beiträge gestundet, ratenweise gefordert oder gar erlassen und Doppelbelastungen vermieden werden. Nicht nur für Neu-, sondern auch für Altanschlüsse (mit dem Stichtag der Wiedervereinigung) sei es möglich, Beiträge zu verlangen.
Wieder einmal hat Die PARTEI dem Rechtsstaat auf die Sprünge geholfen und dem Terror Einhalt geboten. Beitragsbeschiedene Altanschließer, die nun auf Entlastung hoffen können, senden ihre Dankesbekundungen bitte umgehend an [email protected].
Quelle: Die Partei