Auf dem Hauptfriedhof in Forst (Lausitz) dürfen wieder Grablichter mit echtem Wachs und offener Flamme aufgestellt werden. Die Friedhofsverwaltung hebt das über die trockenen Sommermonate geltende Verbot für die Herbst- und Wintersaison auf. Damit trägt die Stadt dem veränderten Witterungsverlauf und dem Wunsch nach traditioneller Gedenkkultur Rechnung.
Wo weiterhin nur LED-Kerzen erlaubt sind
Während der trockenen Monate war das Entzünden von Echtwachskerzen aus Brandschutzgründen untersagt. Für die kalte Jahreszeit ist die Verwendung von Grablichtern mit offenem Feuer nun wieder gestattet.
Ausgenommen von der Aufhebung bleiben sensible Bestattungs- und zentrale Flächen. Aus Brandschutz- und Reinigungsgründen sind ausschließlich LED-Kerzen zulässig am Kolumbarium sowie an den zentralen Blumenablagestellen. Die Friedhofsverwaltung bittet zudem, Echtwachskerzen in den erlaubten Bereichen stets sicher aufzustellen, um Gefahren für Grün und Grabanlagen zu vermeiden.
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