Lauchhammer plant sein gesamtes Stadtgebiet neu. Der Flächennutzungsplan, der seit 1998 gilt, wird komplett überarbeitet. Der dritte Entwurf liegt seit Mittwoch aus – wer etwas anzumerken hat, hat dafür bis Mitte Oktober Zeit.
Der geltende Plan stammt aus dem Jahr 1998
Amtlich heißt das Vorhaben „8. Änderung zur Gesamtfortschreibung“. Das klingt nach einer Kleinigkeit, ist aber das Gegenteil: Die Stadtverordnetenversammlung hat im Juni 2022 ausdrücklich eine „vollständige Überarbeitung“ für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.
Der bisherige Plan ist seit dem 22. September 1998 wirksam. Er wird damit nach 28 Jahren abgelöst. Dazwischen liegen der Strukturwandel, ein deutlicher Bevölkerungsrückgang und die Sanierung ganzer Bergbaufolgelandschaften.
Was ein Flächennutzungsplan festlegt
Der Flächennutzungsplan zeigt in Grundzügen, wie eine Stadt sich entwickeln will: wo gewohnt, gearbeitet, erholt und wo nichts gebaut werden soll. Er ist kein Baurecht – dafür braucht es Bebauungspläne –, aber er setzt den Rahmen, in dem sich diese bewegen müssen.
In Lauchhammer gehört ein Landschaftsplan dazu. Betroffen sind alle Ortsteile: Mitte, Ost, Süd und West ebenso wie Grünewalde, Kleinleipisch und Kostebrau.
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Altbergbau prägt die Planung in Lauchhammer
Welche Fragen die Stadt beschäftigen, lässt sich an den beigefügten Umweltinformationen ablesen. Das Landesamt für Bergbau lieferte Angaben zu untertägigen Hohlräumen, zu Kippenbebauung und zu geotechnischen Sperrbereichen; die LMBV steuerte Hinweise zu Sanierungsflächen bei, das Landesumweltamt Angaben zur Kampfmittelbelastung, die Bahn solche zu Lärm aus dem Zugverkehr.
Dazu kommt ein Kapitel zur Bevölkerungsprognose mit Wohnungsbedarfsanalyse, Wohnbaulandpotenzialen und Baulücken. Wer wissen will, wo in Lauchhammer künftig gebaut werden kann und wo nicht, findet die Antwort im neuen Flächennutzungsplan.
Bis zum 15. Oktober sind Hinweise möglich
Ausgelegt wird bis einschließlich 15. Oktober. Im Rathaus an der Liebenwerdaer Straße 69 liegen die Unterlagen im Fachbereich Stadtplanung und Wirtschaftsförderung während der Dienststunden aus, dienstags bis 18 Uhr; ein Termin lässt sich auch telefonisch vereinbaren. Online stehen sie auf den Offenlagen-Seiten der Stadt und im Planungsportal Brandenburg.
Stellungnahmen können schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail abgegeben werden; die Adresse nennt die Bekanntmachung. Für Umweltverbände ist die Frist besonders wichtig: Was sie jetzt nicht vorbringen, können sie später vor Gericht nicht mehr geltend machen. Unterzeichnet hat die Bekanntmachung Bürgermeister Mirko Buhr.
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Red. / Presseinformation








