Der Moment, in dem ein Gericht den Führerschein entzieht, verändert für viele Menschen ihren gewohnten Alltag schlagartig. Der Weg zur Arbeit, Einkäufe oder Familienbesuche werden plötzlich wesentlich komplizierter.
In Brandenburg beschäftigt das Thema Alkoholfahrten Polizei und Gerichte weiterhin regelmäßig. Wer alkoholisiert am Steuer erwischt wird, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Neben Geldstrafen und Punkten im Fahreignungsregister droht meist auch der Verlust der Fahrerlaubnis.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind bundesweit einheitlich geregelt. Sie sollen verhindern, dass alkoholbedingte Fahrten andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Im Rahmen des Verfahrens ist außerdem festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Person später wieder eine Fahrerlaubnis erhalten kann. Betroffene müssen sich auf einen längeren Prozess einstellen.
Wann Alkohol am Steuer strafbar wird
Im deutschen Straßenverkehr gelten klare Promillegrenzen. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, falls dadurch Fahrfehler auftreten oder sich ein Unfall ereignet. Ab 0,5 Promille drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Ab 1,1 Promille spricht das Gesetz dann von absoluter Fahruntüchtigkeit. In solchen Fällen handelt es sich in der Regel um eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr.
Wird jemand in diesem Zusammenhang verurteilt, entzieht ihm das Gericht häufig die Fahrerlaubnis. Zusätzlich wird eine Sperrfrist festgelegt. Während dieser Zeit darf kein neuer Führerschein beantragt werden. Die Mindestdauer liegt bei sechs Monaten. Sie kann jedoch auch deutlich länger ausfallen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis möglich.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung
Nach schweren Alkoholdelikten verlangen die Fahrerlaubnisbehörden in den meisten Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU. Normalerweise geschieht das bei Alkoholfahrten mit 1,6 Promille oder mehr. Doch auch bei wiederholten Verstößen kann die Behörde eine solche Untersuchung anordnen.
Die MPU besteht aus mehreren Bausteinen. Neben einer medizinischen Untersuchung wird ein ausführliches Gespräch mit einer Verkehrspsychologin oder einem Verkehrspsychologen geführt. Ein weiterer Bestandteil ist ein computergestützter Leistungstest. Durch diesen werden Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktionsfähigkeit überprüft. Diejenigen, die sich vorab auf die Aufgabenformate vorbereiten möchten, finden dafür im Internet beispielsweise die Möglichkeit, den Reaktionstest online kostenlos üben zu können.
Wie Betroffene sich vorbereiten können
Die Untersuchung wird von staatlich anerkannten Begutachtungsstellen durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise Einrichtungen des TÜV oder der DEKRA. Das Gutachten soll klären, ob künftig ein verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu erwarten ist.
Im psychologischen Gespräch geht es deshalb unter anderem um die Ursachen der Alkoholfahrt. Die Gutachterinnen und Gutachter prüfen, ob die Betroffenen ihr Verhalten kritisch reflektiert haben und welche Veränderungen seitdem erfolgt sind. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten ist dafür essentiell.
Der Weg zurück zum Führerschein
Erst mit einem positiven Gutachten kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden. Die Behörde prüft anschließend alle Unterlagen und entscheidet final über den Antrag.
Der gesamte Prozess dauert in der Regel mehrere Monate. Für viele Betroffene wird in dieser Zeit deutlich, welche Bedeutung der Führerschein im Alltag eigentlich hat. Doch das Verfahren verfolgt ein klares Ziel: Die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, damit riskantes Verhalten Einzelner nicht erneut zu schweren Unfällen führt.







