Wer in Japan einen Mietwagen bucht, erlebt oft eine Überraschung am Schalter: Der internationale Führerschein aus Deutschland ist dort ungültig. Viele Reisende erfahren das erst, wenn der Schlüssel verweigert wird. Japan folgt nämlich nicht dem Wiener, sondern dem Genfer Abkommen von 1949, dem Deutschland und die Schweiz nie beigetreten sind. Wer also selbst fahren möchte, braucht zwingend eine offizielle Übersetzung seines Führerscheins. Ohne sie bleibt das Auto stehen – und der Urlaub beginnt mit Ärger statt Abenteuer.
Warum der internationale Führerschein in Japan wertlos ist
Die meisten Deutschen verlassen sich auf ihren internationalen Führerschein, wenn sie im Ausland ein Auto mieten. In den USA, Australien oder Südafrika ist das kein Problem. In Japan jedoch greift ein anderes System: Nur Bürger aus Ländern, die das Genfer Abkommen von 1949 unterzeichnet haben, dürfen damit fahren. Deutschland und die Schweiz gehören nicht dazu. Das bedeutet, dass der internationale Führerschein dort keinerlei rechtliche Gültigkeit besitzt. Wer trotzdem fährt, riskiert Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Für Reisende aus Deutschland und der Schweiz gibt es nur eine Möglichkeit: Sie müssen die amtliche Übersetzung des Führerscheins für Japan vorlegen, die von der Japan Automobile Federation (JAF) oder autorisierten Partnerdiensten erstellt wird. Diese Übersetzung ersetzt in Verbindung mit dem nationalen Führerschein das Dokument, das in Japan anerkannt wird. Wer ohne sie unterwegs ist, gilt als fahrerlos im Straßenverkehr – selbst wenn er alle Papiere dabeihat.
Mietwagenfirmen kontrollieren streng
Japanische Mietwagenanbieter gelten als äußerst sorgfältig und machen keine Ausnahmen, wenn es um die erforderlichen Dokumente geht. Schon beim Betreten des Schalters prüfen die Mitarbeitenden nicht nur den nationalen Führerschein, sondern auch die beglaubigte Übersetzung – und zwar im Original. Selbst große internationale Anbieter wie Toyota Rent a Car, Times Car Rental oder Nippon Rent-A-Car folgen dieser Regel strikt, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Wird die amtliche Übersetzung des Führerscheins nicht vorgelegt, wird der Vertrag sofort storniert. Eine einfache E-Mail-Bestätigung oder ein Screenshot einer Beantragung reicht nicht aus.
Viele Touristen gehen davon aus, dass sich das Dokument später nachreichen lässt, doch in Japan funktioniert das nicht. Ohne vollständige Unterlagen bleibt der Mietwagen auf dem Hof. Diese strenge Handhabung hat ihren Grund: Laut dem japanischen Verkehrsministerium sind Verstöße gegen die Fahrerlaubnisvorschriften ein häufiger Grund für Verkehrsunfälle mit Touristen. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, halten sich die Mietwagenfirmen penibel an die Vorgaben. Wer also spontan am Flughafen einen Wagen mieten will, steht ohne Übersetzung buchstäblich auf dem Trockenen.






