Mit gemeinsamen Kontrollen an beliebten Angelstellen am Senftenberger See wollen die Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Fischereiaufseher, Polizei und der zuständige Fischer Anglerinnen und Angler gezielt auf die geltenden Vorschriften aufmerksam machen und für einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Fischbestand sensibilisieren. Die präventive Maßnahme wurde vom Kreisanglerverband initiiert und stieß bei den Kontrollierten auf breite Zustimmung, so der Landkreis heute. Angeln am See ist mit Angelkarte erlaubt, unterliegt jedoch örtlichen und saisonalen Einschränkungen. Zukünftig sind weitere unangekündigte Kontrollen geplant, um Regelverstöße wie illegales Angeln oder Umweltverschmutzung frühzeitig zu verhindern.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit:
Der Senftenberger See ist bei Anglerinnen und Anglern sehr beliebt. Um zu sehen, wie viele von ihnen derzeit bereits am Gewässer aktiv sind und auch um diese auf die geltenden Regelungen am Gewässer hinzuweisen, fanden kürzlich Kontrollen an beliebten Angelstellen entlang des Gewässers statt. Durchgeführt wurden diese von der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Zusammenarbeit mit dem fischereiausübungsberechtigten Fischer des Senftenberger Sees, ehrenamtlichen Fischereiaufsehern sowie Polizisten der Polizeiinspektion Oberspreewald-Lausitz. Das Initial zu den Kontrollen gab der Kreisanglerverband Oberspreewald-Lausitz e.V.
Im Vordergrund der gemeinsamen Kontrolle stand die Präventionsarbeit: „Die Anglerinnen und Angler in Oberspreewald-Lausitz starten in die Angelsaison 2025 und auch aus diesem Grund wollen wir dafür sensibilisieren, was zu beachten ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So können wir dazu beitragen, Fehlverhalten frühzeitig entgegenzuwirken und offene Fragen dort beantworten, wo sie entstehen“, erklärt Frau Laske von der Unteren Fischereibehörde des Landkreises und ergänzt: „Es ist notwendig, die Anglerinnen und Angler für die Einhaltung der Regeln zu sensibilisieren, denn sie spielen nicht zuletzt eine wichtige Rolle beim Schutz und Erhalt der Gewässer und der darin lebenden Fischbestände.“
Das Angeln am Senftenberger See ist an verschiedenen Stellen möglich. Ein Teil davon kann ganzjährig genutzt werden – so etwa die Angelstellen Südsee, Niemtsch, Senftenberg und Buchwalde. An den Strandbereichen in Großkoschen, einigen Bereichen der Südsee und den Strandbereichen in Niemtsch, Senftenberg und Buchwalde ist das Angeln jedoch ausschließlich in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. April möglich. Verboten ist das Angeln in den ausgewiesenen Sperrgebieten und im Bereich von Hafen- und Steganlagen. Das Angeln vom Boot aus ist hingegen seit diesem Jahr erlaubt, erfordert aber den Erwerb einer Bootsangelkarte. Die Angelplätze sind teilweise ausgeschildert, eine Übersichtskarte bietet jedoch die Internetseite des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg (ZV LSB), www.senftenberger-see.de.
Wie an anderen Angelgewässern gibt es auch am Senftenberger See bestimmte Zeiten und Umstände, in denen das Angeln verboten ist. Die Schonzeiten und Mindestmaße der Fische sind in der Anlage der Fischereiordnung des Landes Brandenburg aufgeführt. Neben den gesetzlichen Grundlagen des Fischereirechts müssen die Anglerinnen und Angler bei der Ausübung ihres Sports zudem die weiteren am Senftenberger See geltenden Regeln beachten. Diese sind den Angelkarten zu entnehmen, die zum Angeln am See berechtigen. Erhältlich sind sie bei der Fischerei des Sees in Niemtsch (Teichwirtschaft Eulo Fischerei, Dorfstraße 12B, Senftenberg/OT Niemtsch) sowie bei Eckes Anglertreff in Buchwalde (Buchwalder Straße 2, Senftenberg).
Aufgrund der Größe des Sees ist die Anzahl der Angelnden entlang des Gewässers und auf dem Gewässer selbst schwer einzuschätzen. Obwohl sich der Großteil der Anglerinnen und Angler an die Regeln und Vorgaben hält, treten mit zunehmender Beliebtheit dieses Hobbys auch Verstöße auf. So sind Einzelne beispielsweise nicht im Besitz der notwendigen Unterlagen und Nachweise. Aber auch unachtsam zurückgelassener Müll und andere Abfälle entlang der Angelstellen führen zur Belastung der Umwelt und unnötigen Arbeitseinsätzen.
Insbesondere die ehrenamtlichen Fischereiaufseher des Landkreises, aber auch die Untere Fischereibehörde des Landkreises sind für die Kontrolle der Gewässer auf Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wer mutwillig gegen geltendes Recht und Vorgaben verstößt, muss mit einer Ahndung rechnen.
Die Idee, Anglerinnen und Angler bei gemeinsamen und unangekündigten Kontrollen auf das richtige Verhalten beim Angeln hinzuweisen, unterstützte auch Christoph Junghanns gern. Gemeinsam mit seinem Sohn Benjamin betreibt er die Fischerei am Senftenberger See seit Sommer 2024. Zusammen mit dem ZV LSB ist er zudem auch für die Pflege der Angelstellen zuständig. „Wir wollen unsere Gewässer und Ökosysteme für die nachfolgenden Generationen erhalten und ein positives Image des Angelns fördern, daher ist Aufklärung ein wichtiger Faktor. Wir haben die gemeinsamen Kontrollen daher befürwortet und uns gern daran beteiligt und waren am Ende auch erfreut über das positive Feedback der Personen, die wir angetroffen und kontrolliert haben.“
Denn nicht zuletzt auch die an diesem Tag Kontrollierten selbst begrüßten die Kontrollen: Es gebe immer wieder auch Personen, die unerlaubt angeln, die Vorschriften wissentlich missachten oder die Angelplätze vermüllt zurücklassen, so der Tenor. Dies schade letztendlich nicht nur der Natur, sondern auch dem Ansehen des Angelsports. Aufgrund der positiven Resonanz und um an den Erfolg der ersten Kontrollen anzuknüpfen, sind auch in Zukunft weitere unangekündigte Kontrollen mit dem Ziel der Aufklärung und Prävention denkbar.
Wer selbst mithelfen möchte, kann Hinweise zur illegalen Abfallentsorgung an Angelstellen an die Ordnungsämter, die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ([email protected]) sowie das Bürgerbüro des Landkreises (Tel. 03573 870-0) und die Polizei (polizei.brandenburg.de) weitergeben. Außerdem kann das Online-Portal Maerker genutzt werden.
Angeln in OSL – ein beliebtes Hobby
Angeln ist ein Hobby, das sich immer größerer Beliebtheit erfreut – so auch im Landkreis OSL. Geangelt wird in allen Altersstrukturen, wobei Männer in der Überzahl sind, aber auch Frauen angeln. Mangels einer allgemeinen Meldepflicht liegen keine belastbaren Angaben zur Zahl der Anglerinnen und Angler vor. In OSL ist jedoch über die Jahre hinweg eine starke Nachfrage zur Teilnahme an den Anglerprüfungen zu verzeichnen. Mittlerweile bietet der Landkreis diese zweimal jährlich im Kreishaus in Calau an. Zusätzlich gibt es seit Anfang 2024 einen externen Prüfer im Landkreis, der mehrmals jährlich Prüfungen anbietet. Insgesamt gibt das Team der Unteren Fischereibehörde jährlich rund 2.000 Fischereiabgabe-Marken aus.
Das Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. bietet einen guten Überblick über die zahlreichen Angelgewässer des Landes. Der Landkreis OSL bietet mit über 31 Gewässern, darunter Teiche, Seen und Fließgewässer des Landesanglerverbandes Brandenburg, eine attraktive Auswahl an Angelmöglichkeiten. Frau Laske: „Damit diese attraktiv bleiben, ist es wichtig, dass alle Anglerinnen und Angler über die geltenden Regelungen informiert sind.“
Angeln im Land Brandenburg
In Brandenburg ist das Angeln ab dem 8. Lebensjahr erlaubt. Voraussetzung dafür ist der Besitz bestimmter Dokumente, die je nach Angelart variieren. Mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden muss etwa die Nachweiskarte mit gültiger Fischereiabgabemarke als Beleg für die Zahlung der Fischereiabgabe. Diese ist gültig für ein Kalenderjahr und kostet 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche (8-18 Jahre) und 12,00 Euro für Erwachsene (alternativ 40,00 Euro für 5-Jahres-Marke). Erhältlich sind die Marken bei der Unteren Fischereibehörde in Calau, bei den Fischereibetrieben und in ausgewiesenen Angelgeschäften.
Angler sollten auch den Unterschied zwischen Friedfisch- und Raubfischangelei kennen: Friedfischangelei ist mit Fischereiabgabemarke und Angelkarte erlaubt. Die Raubfischangelei benötigt zusätzlich einen gültigen Fischereischein. Dieser wird nach bestandener Anglerprüfung ausgestellt.
Eine gute Übersicht zum Thema Angeln bietet die Informationsbroschüre des Landes Brandenburg „Angelfischerei in Brandenburg“. Den Link zur Broschüre, zu Informationensmaterialien zur Angelfischerei in Brandenburg als auch zum Fischereirecht im Land Brandenburg können über die Internetseite der Kreisverwaltung abgerufen werden. Dort werden auch regelmäßig die Termine zur nächsten Anglerprüfung bekanntgegeben. Die Seite ist zu erreichen unter: www.osl-online.de/jagd-fischerei.
Heute in der Lausitz – Unser täglicher Newsüberblick
Mehr Infos und News aus der Lausitzer und Südbrandenburger Region sowie Videos und Social-Media-Content von heute findet ihr in unserer Tagesübersicht –>> Hier zur Übersicht
Red. / Presseinformation
Bild: OSL