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Brandenburger Vergabegesetz: Vorschlag für neuen Mindestlohn Mitte 2013

15:25 Uhr | 28. Februar 2013
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Arbeitsminister Günter Baaske rechnet damit, dass die Brandenburger Mindestlohn-Kommission Mitte des Jahres einen Vorschlag für eine neue Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen machen wird. Das gab er gestern im Landtag bei der Vorstellung eines kurzen Berichts zur Gestaltung der Lohnuntergrenze bekannt. Mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen Vergabegesetzes liegt die Untergrenze seit 1. Januar 2012 bei acht Euro.
Zugleich bat Baaske um Verständnis, dass das Vergabegesetz bei Behörden und Unternehmen auch zu bürokratischem Mehraufwand führen könne. Unternehmen müssen den Mindestlohn nur den Beschäftigten zahlen, die konkret für öffentliche Aufträge von Land und Kommunen eingesetzt werden. Baaske: „Damit ist sofort Schluss, wenn es einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn gibt. Dann weiß jeder, was Sache ist – ohne Formulare und Bürokratie.“
An diesem Freitag (1. März) bringen Rheinland Pfalz, Brandenburg und fünf weitere Länder einen Gesetzentwurf für einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde im Bundesrat ein. Baaske: „Damit erhöhen wir den Druck auf die Bundesregierung. Entscheiden muss der Bundestag. Deutschland wird den Mindestlohn bekommen. Was wir aber nicht brauchen: Eine so genannte Lohnuntergrenze nach CDU/CSU-Modell, die auch weiterhin Dumpinglöhne erlauben würde. Das ist nicht Mindestlohn, sondern Voll-Betrug!“
Nach dem Vergabegesetz soll die Mindestlohnkommission regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, der Landesregierung einen Vorschlag zur Anpassung der Lohnuntergrenze vorlegen. Das unabhängige Expertengremium verständigte sich bei der konstituierenden Sitzung am 11. Dezember 2012 auf wichtige Grundlagen zur Anpassung der Lohnuntergrenze an eine Änderung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu gehören die Entwicklung der Löhne und Verbraucherpreise sowie der Wirtschaft und die Lage am Arbeitsmarkt. In der zweiten Sitzung am 19. Februar 2013 wurde die Diskussion über relevante Indikatoren und Entscheidungsgrundlagen fortgeführt.
Ein erster Vorschlag zur Anpassung des Mindestentgelts soll in der für Mitte 2013 vorgesehenen Sitzung erarbeitet werden. Für die Änderung des Mindestlohnes muss jeweils das Vergabegesetz selbst geändert werden. Damit entscheidet am Ende der Landtag Brandenburg über die Höhe des Mindestlohnes.
Vorsitzender der 9-köpfigen Kommission ist Arbeitsstaatssekretär Prof. Wolfgang Schroeder. Er ist nicht stimmberechtigt. Die acht stimmberechtigten Mitglieder kommen paritätisch von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Wissenschaft und Landesverwaltung: Astrid Westhoff (ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg), Rainer Knerler (IG BAU Berlin-Brandenburg), Andreas Fleischer (Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.), die Unternehmerin Iris Helbeck (Obermeisterin der Gebäudereinigerinnung Brandenburg Ost), Prof. Gert Wagner (DIW Berlin), Prof. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin), Dr. Carsten Enneper (Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium) und Dr. Friederike Haase (Abteilungsleiterin im Arbeitsministerium).
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Arbeitsminister Günter Baaske rechnet damit, dass die Brandenburger Mindestlohn-Kommission Mitte des Jahres einen Vorschlag für eine neue Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen machen wird. Das gab er gestern im Landtag bei der Vorstellung eines kurzen Berichts zur Gestaltung der Lohnuntergrenze bekannt. Mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen Vergabegesetzes liegt die Untergrenze seit 1. Januar 2012 bei acht Euro.
Zugleich bat Baaske um Verständnis, dass das Vergabegesetz bei Behörden und Unternehmen auch zu bürokratischem Mehraufwand führen könne. Unternehmen müssen den Mindestlohn nur den Beschäftigten zahlen, die konkret für öffentliche Aufträge von Land und Kommunen eingesetzt werden. Baaske: „Damit ist sofort Schluss, wenn es einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn gibt. Dann weiß jeder, was Sache ist – ohne Formulare und Bürokratie.“
An diesem Freitag (1. März) bringen Rheinland Pfalz, Brandenburg und fünf weitere Länder einen Gesetzentwurf für einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde im Bundesrat ein. Baaske: „Damit erhöhen wir den Druck auf die Bundesregierung. Entscheiden muss der Bundestag. Deutschland wird den Mindestlohn bekommen. Was wir aber nicht brauchen: Eine so genannte Lohnuntergrenze nach CDU/CSU-Modell, die auch weiterhin Dumpinglöhne erlauben würde. Das ist nicht Mindestlohn, sondern Voll-Betrug!“
Nach dem Vergabegesetz soll die Mindestlohnkommission regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, der Landesregierung einen Vorschlag zur Anpassung der Lohnuntergrenze vorlegen. Das unabhängige Expertengremium verständigte sich bei der konstituierenden Sitzung am 11. Dezember 2012 auf wichtige Grundlagen zur Anpassung der Lohnuntergrenze an eine Änderung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu gehören die Entwicklung der Löhne und Verbraucherpreise sowie der Wirtschaft und die Lage am Arbeitsmarkt. In der zweiten Sitzung am 19. Februar 2013 wurde die Diskussion über relevante Indikatoren und Entscheidungsgrundlagen fortgeführt.
Ein erster Vorschlag zur Anpassung des Mindestentgelts soll in der für Mitte 2013 vorgesehenen Sitzung erarbeitet werden. Für die Änderung des Mindestlohnes muss jeweils das Vergabegesetz selbst geändert werden. Damit entscheidet am Ende der Landtag Brandenburg über die Höhe des Mindestlohnes.
Vorsitzender der 9-köpfigen Kommission ist Arbeitsstaatssekretär Prof. Wolfgang Schroeder. Er ist nicht stimmberechtigt. Die acht stimmberechtigten Mitglieder kommen paritätisch von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Wissenschaft und Landesverwaltung: Astrid Westhoff (ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg), Rainer Knerler (IG BAU Berlin-Brandenburg), Andreas Fleischer (Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.), die Unternehmerin Iris Helbeck (Obermeisterin der Gebäudereinigerinnung Brandenburg Ost), Prof. Gert Wagner (DIW Berlin), Prof. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin), Dr. Carsten Enneper (Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium) und Dr. Friederike Haase (Abteilungsleiterin im Arbeitsministerium).
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Arbeitsminister Günter Baaske rechnet damit, dass die Brandenburger Mindestlohn-Kommission Mitte des Jahres einen Vorschlag für eine neue Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen machen wird. Das gab er gestern im Landtag bei der Vorstellung eines kurzen Berichts zur Gestaltung der Lohnuntergrenze bekannt. Mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen Vergabegesetzes liegt die Untergrenze seit 1. Januar 2012 bei acht Euro.
Zugleich bat Baaske um Verständnis, dass das Vergabegesetz bei Behörden und Unternehmen auch zu bürokratischem Mehraufwand führen könne. Unternehmen müssen den Mindestlohn nur den Beschäftigten zahlen, die konkret für öffentliche Aufträge von Land und Kommunen eingesetzt werden. Baaske: „Damit ist sofort Schluss, wenn es einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn gibt. Dann weiß jeder, was Sache ist – ohne Formulare und Bürokratie.“
An diesem Freitag (1. März) bringen Rheinland Pfalz, Brandenburg und fünf weitere Länder einen Gesetzentwurf für einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde im Bundesrat ein. Baaske: „Damit erhöhen wir den Druck auf die Bundesregierung. Entscheiden muss der Bundestag. Deutschland wird den Mindestlohn bekommen. Was wir aber nicht brauchen: Eine so genannte Lohnuntergrenze nach CDU/CSU-Modell, die auch weiterhin Dumpinglöhne erlauben würde. Das ist nicht Mindestlohn, sondern Voll-Betrug!“
Nach dem Vergabegesetz soll die Mindestlohnkommission regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, der Landesregierung einen Vorschlag zur Anpassung der Lohnuntergrenze vorlegen. Das unabhängige Expertengremium verständigte sich bei der konstituierenden Sitzung am 11. Dezember 2012 auf wichtige Grundlagen zur Anpassung der Lohnuntergrenze an eine Änderung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu gehören die Entwicklung der Löhne und Verbraucherpreise sowie der Wirtschaft und die Lage am Arbeitsmarkt. In der zweiten Sitzung am 19. Februar 2013 wurde die Diskussion über relevante Indikatoren und Entscheidungsgrundlagen fortgeführt.
Ein erster Vorschlag zur Anpassung des Mindestentgelts soll in der für Mitte 2013 vorgesehenen Sitzung erarbeitet werden. Für die Änderung des Mindestlohnes muss jeweils das Vergabegesetz selbst geändert werden. Damit entscheidet am Ende der Landtag Brandenburg über die Höhe des Mindestlohnes.
Vorsitzender der 9-köpfigen Kommission ist Arbeitsstaatssekretär Prof. Wolfgang Schroeder. Er ist nicht stimmberechtigt. Die acht stimmberechtigten Mitglieder kommen paritätisch von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Wissenschaft und Landesverwaltung: Astrid Westhoff (ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg), Rainer Knerler (IG BAU Berlin-Brandenburg), Andreas Fleischer (Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.), die Unternehmerin Iris Helbeck (Obermeisterin der Gebäudereinigerinnung Brandenburg Ost), Prof. Gert Wagner (DIW Berlin), Prof. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin), Dr. Carsten Enneper (Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium) und Dr. Friederike Haase (Abteilungsleiterin im Arbeitsministerium).
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Arbeitsminister Günter Baaske rechnet damit, dass die Brandenburger Mindestlohn-Kommission Mitte des Jahres einen Vorschlag für eine neue Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen machen wird. Das gab er gestern im Landtag bei der Vorstellung eines kurzen Berichts zur Gestaltung der Lohnuntergrenze bekannt. Mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen Vergabegesetzes liegt die Untergrenze seit 1. Januar 2012 bei acht Euro.
Zugleich bat Baaske um Verständnis, dass das Vergabegesetz bei Behörden und Unternehmen auch zu bürokratischem Mehraufwand führen könne. Unternehmen müssen den Mindestlohn nur den Beschäftigten zahlen, die konkret für öffentliche Aufträge von Land und Kommunen eingesetzt werden. Baaske: „Damit ist sofort Schluss, wenn es einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn gibt. Dann weiß jeder, was Sache ist – ohne Formulare und Bürokratie.“
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Nach dem Vergabegesetz soll die Mindestlohnkommission regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, der Landesregierung einen Vorschlag zur Anpassung der Lohnuntergrenze vorlegen. Das unabhängige Expertengremium verständigte sich bei der konstituierenden Sitzung am 11. Dezember 2012 auf wichtige Grundlagen zur Anpassung der Lohnuntergrenze an eine Änderung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu gehören die Entwicklung der Löhne und Verbraucherpreise sowie der Wirtschaft und die Lage am Arbeitsmarkt. In der zweiten Sitzung am 19. Februar 2013 wurde die Diskussion über relevante Indikatoren und Entscheidungsgrundlagen fortgeführt.
Ein erster Vorschlag zur Anpassung des Mindestentgelts soll in der für Mitte 2013 vorgesehenen Sitzung erarbeitet werden. Für die Änderung des Mindestlohnes muss jeweils das Vergabegesetz selbst geändert werden. Damit entscheidet am Ende der Landtag Brandenburg über die Höhe des Mindestlohnes.
Vorsitzender der 9-köpfigen Kommission ist Arbeitsstaatssekretär Prof. Wolfgang Schroeder. Er ist nicht stimmberechtigt. Die acht stimmberechtigten Mitglieder kommen paritätisch von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Wissenschaft und Landesverwaltung: Astrid Westhoff (ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg), Rainer Knerler (IG BAU Berlin-Brandenburg), Andreas Fleischer (Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.), die Unternehmerin Iris Helbeck (Obermeisterin der Gebäudereinigerinnung Brandenburg Ost), Prof. Gert Wagner (DIW Berlin), Prof. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin), Dr. Carsten Enneper (Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium) und Dr. Friederike Haase (Abteilungsleiterin im Arbeitsministerium).
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

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