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Schwarzarbeitskontrollen in der Abfallwirtschaft – Zoll prüfte Entsorgungsbetriebe in Ostbrandenburg

16:14 Uhr | 13. November 2012
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In der 45. Kalenderwoche erhielten viele Betriebe, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, unangemeldeten Besuch vom Zoll. Mehr als 30 Zöllner prüften in ganz Ostbrandenburg – vom Autoverwerter bis zur Deponie – Firmen, die sich mit der Verwertung und Entsorgung von Abfällen beschäftigen.
An zwei Prüfungstagen befragten die Zöllner in rund 60 Betrieben fast 500 Arbeitnehmer zu ihrer Tätigkeit. Hierbei ergaben sich mehr als 20 Fällen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Neben der nicht ordnungsgemäßen Führung von Arbeitszeitnachweisen waren es insbesondere Mindestlohnverstöße, die im Rahmen der Prüfung festgestellt wurden.
Auf einem Recyclinghof stellten die Zöllner beispielsweise einen Arbeiter fest, der sich durch seine Tätigkeit einen geringen Betrag zu seinem Sozialleistungsbezug hinzuverdiente.
Seine Angaben bei der Befragung erschienen den Zöllnern nicht plausibel, weswegen sie gleich im Anschluss eine Prüfung der Geschäftsunterlagen der
Firma vornahmen. Hier konnten sie weitere Hinweise für ein umfangreicheres
Arbeitsverhältnis dieses Arbeiters feststellen. Zeugen bestätigten zudem später, dass dieser Arbeiter „Vollzeit“ arbeitet. Daraufhin leiteten die Zöllner gegen die Firma ein Ermittlungsverfahren ein und stellten die Geschäftsunterlagen für die weitere Beweisführung sicher. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat der Arbeiter für einen rechnerischen Stundenlohn von einem Euro brutto gearbeitet, weitere Ermittlungen zum Sachverhalt laufen bereits.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

In der 45. Kalenderwoche erhielten viele Betriebe, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, unangemeldeten Besuch vom Zoll. Mehr als 30 Zöllner prüften in ganz Ostbrandenburg – vom Autoverwerter bis zur Deponie – Firmen, die sich mit der Verwertung und Entsorgung von Abfällen beschäftigen.
An zwei Prüfungstagen befragten die Zöllner in rund 60 Betrieben fast 500 Arbeitnehmer zu ihrer Tätigkeit. Hierbei ergaben sich mehr als 20 Fällen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Neben der nicht ordnungsgemäßen Führung von Arbeitszeitnachweisen waren es insbesondere Mindestlohnverstöße, die im Rahmen der Prüfung festgestellt wurden.
Auf einem Recyclinghof stellten die Zöllner beispielsweise einen Arbeiter fest, der sich durch seine Tätigkeit einen geringen Betrag zu seinem Sozialleistungsbezug hinzuverdiente.
Seine Angaben bei der Befragung erschienen den Zöllnern nicht plausibel, weswegen sie gleich im Anschluss eine Prüfung der Geschäftsunterlagen der
Firma vornahmen. Hier konnten sie weitere Hinweise für ein umfangreicheres
Arbeitsverhältnis dieses Arbeiters feststellen. Zeugen bestätigten zudem später, dass dieser Arbeiter „Vollzeit“ arbeitet. Daraufhin leiteten die Zöllner gegen die Firma ein Ermittlungsverfahren ein und stellten die Geschäftsunterlagen für die weitere Beweisführung sicher. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat der Arbeiter für einen rechnerischen Stundenlohn von einem Euro brutto gearbeitet, weitere Ermittlungen zum Sachverhalt laufen bereits.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

In der 45. Kalenderwoche erhielten viele Betriebe, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, unangemeldeten Besuch vom Zoll. Mehr als 30 Zöllner prüften in ganz Ostbrandenburg – vom Autoverwerter bis zur Deponie – Firmen, die sich mit der Verwertung und Entsorgung von Abfällen beschäftigen.
An zwei Prüfungstagen befragten die Zöllner in rund 60 Betrieben fast 500 Arbeitnehmer zu ihrer Tätigkeit. Hierbei ergaben sich mehr als 20 Fällen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Neben der nicht ordnungsgemäßen Führung von Arbeitszeitnachweisen waren es insbesondere Mindestlohnverstöße, die im Rahmen der Prüfung festgestellt wurden.
Auf einem Recyclinghof stellten die Zöllner beispielsweise einen Arbeiter fest, der sich durch seine Tätigkeit einen geringen Betrag zu seinem Sozialleistungsbezug hinzuverdiente.
Seine Angaben bei der Befragung erschienen den Zöllnern nicht plausibel, weswegen sie gleich im Anschluss eine Prüfung der Geschäftsunterlagen der
Firma vornahmen. Hier konnten sie weitere Hinweise für ein umfangreicheres
Arbeitsverhältnis dieses Arbeiters feststellen. Zeugen bestätigten zudem später, dass dieser Arbeiter „Vollzeit“ arbeitet. Daraufhin leiteten die Zöllner gegen die Firma ein Ermittlungsverfahren ein und stellten die Geschäftsunterlagen für die weitere Beweisführung sicher. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat der Arbeiter für einen rechnerischen Stundenlohn von einem Euro brutto gearbeitet, weitere Ermittlungen zum Sachverhalt laufen bereits.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

In der 45. Kalenderwoche erhielten viele Betriebe, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, unangemeldeten Besuch vom Zoll. Mehr als 30 Zöllner prüften in ganz Ostbrandenburg – vom Autoverwerter bis zur Deponie – Firmen, die sich mit der Verwertung und Entsorgung von Abfällen beschäftigen.
An zwei Prüfungstagen befragten die Zöllner in rund 60 Betrieben fast 500 Arbeitnehmer zu ihrer Tätigkeit. Hierbei ergaben sich mehr als 20 Fällen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Neben der nicht ordnungsgemäßen Führung von Arbeitszeitnachweisen waren es insbesondere Mindestlohnverstöße, die im Rahmen der Prüfung festgestellt wurden.
Auf einem Recyclinghof stellten die Zöllner beispielsweise einen Arbeiter fest, der sich durch seine Tätigkeit einen geringen Betrag zu seinem Sozialleistungsbezug hinzuverdiente.
Seine Angaben bei der Befragung erschienen den Zöllnern nicht plausibel, weswegen sie gleich im Anschluss eine Prüfung der Geschäftsunterlagen der
Firma vornahmen. Hier konnten sie weitere Hinweise für ein umfangreicheres
Arbeitsverhältnis dieses Arbeiters feststellen. Zeugen bestätigten zudem später, dass dieser Arbeiter „Vollzeit“ arbeitet. Daraufhin leiteten die Zöllner gegen die Firma ein Ermittlungsverfahren ein und stellten die Geschäftsunterlagen für die weitere Beweisführung sicher. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat der Arbeiter für einen rechnerischen Stundenlohn von einem Euro brutto gearbeitet, weitere Ermittlungen zum Sachverhalt laufen bereits.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

In der 45. Kalenderwoche erhielten viele Betriebe, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, unangemeldeten Besuch vom Zoll. Mehr als 30 Zöllner prüften in ganz Ostbrandenburg – vom Autoverwerter bis zur Deponie – Firmen, die sich mit der Verwertung und Entsorgung von Abfällen beschäftigen.
An zwei Prüfungstagen befragten die Zöllner in rund 60 Betrieben fast 500 Arbeitnehmer zu ihrer Tätigkeit. Hierbei ergaben sich mehr als 20 Fällen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Neben der nicht ordnungsgemäßen Führung von Arbeitszeitnachweisen waren es insbesondere Mindestlohnverstöße, die im Rahmen der Prüfung festgestellt wurden.
Auf einem Recyclinghof stellten die Zöllner beispielsweise einen Arbeiter fest, der sich durch seine Tätigkeit einen geringen Betrag zu seinem Sozialleistungsbezug hinzuverdiente.
Seine Angaben bei der Befragung erschienen den Zöllnern nicht plausibel, weswegen sie gleich im Anschluss eine Prüfung der Geschäftsunterlagen der
Firma vornahmen. Hier konnten sie weitere Hinweise für ein umfangreicheres
Arbeitsverhältnis dieses Arbeiters feststellen. Zeugen bestätigten zudem später, dass dieser Arbeiter „Vollzeit“ arbeitet. Daraufhin leiteten die Zöllner gegen die Firma ein Ermittlungsverfahren ein und stellten die Geschäftsunterlagen für die weitere Beweisführung sicher. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat der Arbeiter für einen rechnerischen Stundenlohn von einem Euro brutto gearbeitet, weitere Ermittlungen zum Sachverhalt laufen bereits.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

In der 45. Kalenderwoche erhielten viele Betriebe, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, unangemeldeten Besuch vom Zoll. Mehr als 30 Zöllner prüften in ganz Ostbrandenburg – vom Autoverwerter bis zur Deponie – Firmen, die sich mit der Verwertung und Entsorgung von Abfällen beschäftigen.
An zwei Prüfungstagen befragten die Zöllner in rund 60 Betrieben fast 500 Arbeitnehmer zu ihrer Tätigkeit. Hierbei ergaben sich mehr als 20 Fällen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Neben der nicht ordnungsgemäßen Führung von Arbeitszeitnachweisen waren es insbesondere Mindestlohnverstöße, die im Rahmen der Prüfung festgestellt wurden.
Auf einem Recyclinghof stellten die Zöllner beispielsweise einen Arbeiter fest, der sich durch seine Tätigkeit einen geringen Betrag zu seinem Sozialleistungsbezug hinzuverdiente.
Seine Angaben bei der Befragung erschienen den Zöllnern nicht plausibel, weswegen sie gleich im Anschluss eine Prüfung der Geschäftsunterlagen der
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