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NIEDERLAUSITZ aktuell

Neue Serie: Zwei Lausitzer Hochschulen kämpfen um die Existenz! Mittelbausprecher der BTU Cottbus äußert sich zum Eingriff in die Hochschulautonomie.

8:30 Uhr | 25. Juni 2012
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Das geplante Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz mit seinen Regelungen zur Schließung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Hochschule Lausitz ist ein tiefgreifender Eingriff in die Hochschulautonomie.
Wann ist solch ein politischer Eingriff in die Freiheit und die Selbstverwaltung der Wissenschaft sinnvoll und gerechtfertigt? Im Zuge der Zusammenlegung der Universitäten Duisburg und Essen ergab sich die gleiche Frage. Eine juristische Stellungnahme formulierte es so: „… eine Auflösung ist natürlich der schärfste Eingriff in die Autonomie – nur aufgrund einer besonderen Rechtfertigung, nämlich aus Gründen des öffentlichen Wohls…“ wäre sie begründbar (Gesetzesdokumentation A 0303/13/53 des Landtags Nordrhein-Westfalen, S. 86) Darüber hinaus sind viele Parallelen zu dem laufenden Prozess in der Lausitz erkennbar, insbesondere die politische Willkür und die Nichtbeachtung der Einbindung der Betroffenen. Gefährden die BTU Cottbus und die HS Lausitz das Gemeinwohl in Brandenburg? Einfache Antwort – Nein! Zum Glück liegt momentan erst der Referentenentwurf für das Gesetz vor, der im Rahmen der parlamentarischen Prozesse noch verändert werden kann, sodass Hoffnung für eine bessere Lösung besteht.
Um die Qualität der Hochschulen zu bewerten, wurden seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zwei Expertenkommissionen eingesetzt.
Die Kommission aus Experten und Expertinnen um Prof. Emmermann evaluierte die Hochschulen in der Lausitz, während die Expertenkommission um Prof. Buttler auch die anderen Hochschulen in Brandenburg prüften. Beide Kommissionen setzten sich aus renommierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zusammen, welche die Evaluationen mit fachlicher Kompetenz durchführten. Aufgrund der für die BTU und die HSL festgestellten Defizite wurden strukturelle Optimierungsmaßnahmen geprüft. Beide Expertenkommissionen kamen zu dem Schluss, dass eine Fusion bzw. Schließung und Neugründung keine zu wählende Alternative sei. Vielmehr bekräftigten sie den Erhalt beider Hochschulen unter Maßgabe einer intensiveren Kooperation. Trotz der aufgezeigten Handlungsfelder an beiden Lausitzer Hochschulen, aber auch an anderen brandenburgischen Hochschulen, ist die Lage durchaus nicht dramatisch einzuschätzen. Das Durchbrechen der Hochschulautonomie sowie das rufschädigende Verhalten des Ministeriums gegenüber den Lausitzer Hochschulen sind daher absolut unverständlich.
Wie gut oder schlecht sind nun die beiden Hochschulen in der Lausitz?
Diese facettenreiche Frage kann anhand der umfassenden Kommissionsberichte beantwortet werden. Prof. Emmermann und Prof. Buttler haben mit ihren Expertenkommissionen viele Stärken und Schwächen aufgezeigt. Dabei wurde die BTU Cottbus mit Vergleichszahlen für Forschung der anderen Technischen Universitäten in Deutschland gemessen, da das Forschungskriterium hier den höchsten Stellenwert einnimmt. Darunter sind auch TU9 – die neun führenden TUs – und die durch den Bund geförderten Exzellenzuniversitäten. Trotz vieler guter Forschungsleistungsleistungen der Lehrstühle und Institute schneidet die BTU Cottbus gegen diese Konkurrenz im Mittel vergleichsweise schlecht ab. Nicht zu vergessen dabei ist, dass die finanzielle Ausstattung je Professur durch das Land Brandenburg im Vergleich zu den anderen TUs weniger als halb so groß ist. Für die HS Lausitz erfolgte die Bewertung im Vergleich zu anderen Fachhochschulen. Traditionell hat für Fachhochschulen die studentische Ausbildung einen sehr hohen Stellenwert. Die Forschungsleistung ist bereits aufgrund geringerer Mitarbeiterausstattung und höherer Lehrverpflichtung für Professorinnen und Professoren begrenzt. Die HS Lausitz hat es jedoch geschafft, einen herausragenden Fachbereich für Biotechnologie aufzubauen (der universitäres Niveau erreicht) und auch in vielen anderen Bereichen die Erwartungen zu erfüllen.
Dennoch können die beiden Bewertungsergebnisse nicht direkt miteinander verglichen werden, da ja zwei deutlich unterschiedliche Bemessungsgrundlagen eingesetzt wurden. Genau dies macht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit den zwei Expertenberichten: es vergleicht Äpfel und Birnen. Alle aus diesem Vergleich entstehenden Ableitungen müssen zwar nicht zwingend falsch sein, haben jedoch den Makel einer fahrlässigen Interpretation, gerade wenn man noch den überstürzten Zeitplan des Prozesses betrachtet.
Lesen sie am Mittwoch Teil 2 der Serie. Darin geht es um die finanzielle Ausstattung und das Mittelverteilungsmodell.
Text: Dr. Sven Binkowski und M.Sc. Roberto Kockrow
Fotos: Benjamin Andriske

Das geplante Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz mit seinen Regelungen zur Schließung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Hochschule Lausitz ist ein tiefgreifender Eingriff in die Hochschulautonomie.
Wann ist solch ein politischer Eingriff in die Freiheit und die Selbstverwaltung der Wissenschaft sinnvoll und gerechtfertigt? Im Zuge der Zusammenlegung der Universitäten Duisburg und Essen ergab sich die gleiche Frage. Eine juristische Stellungnahme formulierte es so: „… eine Auflösung ist natürlich der schärfste Eingriff in die Autonomie – nur aufgrund einer besonderen Rechtfertigung, nämlich aus Gründen des öffentlichen Wohls…“ wäre sie begründbar (Gesetzesdokumentation A 0303/13/53 des Landtags Nordrhein-Westfalen, S. 86) Darüber hinaus sind viele Parallelen zu dem laufenden Prozess in der Lausitz erkennbar, insbesondere die politische Willkür und die Nichtbeachtung der Einbindung der Betroffenen. Gefährden die BTU Cottbus und die HS Lausitz das Gemeinwohl in Brandenburg? Einfache Antwort – Nein! Zum Glück liegt momentan erst der Referentenentwurf für das Gesetz vor, der im Rahmen der parlamentarischen Prozesse noch verändert werden kann, sodass Hoffnung für eine bessere Lösung besteht.
Um die Qualität der Hochschulen zu bewerten, wurden seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zwei Expertenkommissionen eingesetzt.
Die Kommission aus Experten und Expertinnen um Prof. Emmermann evaluierte die Hochschulen in der Lausitz, während die Expertenkommission um Prof. Buttler auch die anderen Hochschulen in Brandenburg prüften. Beide Kommissionen setzten sich aus renommierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zusammen, welche die Evaluationen mit fachlicher Kompetenz durchführten. Aufgrund der für die BTU und die HSL festgestellten Defizite wurden strukturelle Optimierungsmaßnahmen geprüft. Beide Expertenkommissionen kamen zu dem Schluss, dass eine Fusion bzw. Schließung und Neugründung keine zu wählende Alternative sei. Vielmehr bekräftigten sie den Erhalt beider Hochschulen unter Maßgabe einer intensiveren Kooperation. Trotz der aufgezeigten Handlungsfelder an beiden Lausitzer Hochschulen, aber auch an anderen brandenburgischen Hochschulen, ist die Lage durchaus nicht dramatisch einzuschätzen. Das Durchbrechen der Hochschulautonomie sowie das rufschädigende Verhalten des Ministeriums gegenüber den Lausitzer Hochschulen sind daher absolut unverständlich.
Wie gut oder schlecht sind nun die beiden Hochschulen in der Lausitz?
Diese facettenreiche Frage kann anhand der umfassenden Kommissionsberichte beantwortet werden. Prof. Emmermann und Prof. Buttler haben mit ihren Expertenkommissionen viele Stärken und Schwächen aufgezeigt. Dabei wurde die BTU Cottbus mit Vergleichszahlen für Forschung der anderen Technischen Universitäten in Deutschland gemessen, da das Forschungskriterium hier den höchsten Stellenwert einnimmt. Darunter sind auch TU9 – die neun führenden TUs – und die durch den Bund geförderten Exzellenzuniversitäten. Trotz vieler guter Forschungsleistungsleistungen der Lehrstühle und Institute schneidet die BTU Cottbus gegen diese Konkurrenz im Mittel vergleichsweise schlecht ab. Nicht zu vergessen dabei ist, dass die finanzielle Ausstattung je Professur durch das Land Brandenburg im Vergleich zu den anderen TUs weniger als halb so groß ist. Für die HS Lausitz erfolgte die Bewertung im Vergleich zu anderen Fachhochschulen. Traditionell hat für Fachhochschulen die studentische Ausbildung einen sehr hohen Stellenwert. Die Forschungsleistung ist bereits aufgrund geringerer Mitarbeiterausstattung und höherer Lehrverpflichtung für Professorinnen und Professoren begrenzt. Die HS Lausitz hat es jedoch geschafft, einen herausragenden Fachbereich für Biotechnologie aufzubauen (der universitäres Niveau erreicht) und auch in vielen anderen Bereichen die Erwartungen zu erfüllen.
Dennoch können die beiden Bewertungsergebnisse nicht direkt miteinander verglichen werden, da ja zwei deutlich unterschiedliche Bemessungsgrundlagen eingesetzt wurden. Genau dies macht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit den zwei Expertenberichten: es vergleicht Äpfel und Birnen. Alle aus diesem Vergleich entstehenden Ableitungen müssen zwar nicht zwingend falsch sein, haben jedoch den Makel einer fahrlässigen Interpretation, gerade wenn man noch den überstürzten Zeitplan des Prozesses betrachtet.
Lesen sie am Mittwoch Teil 2 der Serie. Darin geht es um die finanzielle Ausstattung und das Mittelverteilungsmodell.
Text: Dr. Sven Binkowski und M.Sc. Roberto Kockrow
Fotos: Benjamin Andriske

Das geplante Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz mit seinen Regelungen zur Schließung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Hochschule Lausitz ist ein tiefgreifender Eingriff in die Hochschulautonomie.
Wann ist solch ein politischer Eingriff in die Freiheit und die Selbstverwaltung der Wissenschaft sinnvoll und gerechtfertigt? Im Zuge der Zusammenlegung der Universitäten Duisburg und Essen ergab sich die gleiche Frage. Eine juristische Stellungnahme formulierte es so: „… eine Auflösung ist natürlich der schärfste Eingriff in die Autonomie – nur aufgrund einer besonderen Rechtfertigung, nämlich aus Gründen des öffentlichen Wohls…“ wäre sie begründbar (Gesetzesdokumentation A 0303/13/53 des Landtags Nordrhein-Westfalen, S. 86) Darüber hinaus sind viele Parallelen zu dem laufenden Prozess in der Lausitz erkennbar, insbesondere die politische Willkür und die Nichtbeachtung der Einbindung der Betroffenen. Gefährden die BTU Cottbus und die HS Lausitz das Gemeinwohl in Brandenburg? Einfache Antwort – Nein! Zum Glück liegt momentan erst der Referentenentwurf für das Gesetz vor, der im Rahmen der parlamentarischen Prozesse noch verändert werden kann, sodass Hoffnung für eine bessere Lösung besteht.
Um die Qualität der Hochschulen zu bewerten, wurden seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zwei Expertenkommissionen eingesetzt.
Die Kommission aus Experten und Expertinnen um Prof. Emmermann evaluierte die Hochschulen in der Lausitz, während die Expertenkommission um Prof. Buttler auch die anderen Hochschulen in Brandenburg prüften. Beide Kommissionen setzten sich aus renommierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zusammen, welche die Evaluationen mit fachlicher Kompetenz durchführten. Aufgrund der für die BTU und die HSL festgestellten Defizite wurden strukturelle Optimierungsmaßnahmen geprüft. Beide Expertenkommissionen kamen zu dem Schluss, dass eine Fusion bzw. Schließung und Neugründung keine zu wählende Alternative sei. Vielmehr bekräftigten sie den Erhalt beider Hochschulen unter Maßgabe einer intensiveren Kooperation. Trotz der aufgezeigten Handlungsfelder an beiden Lausitzer Hochschulen, aber auch an anderen brandenburgischen Hochschulen, ist die Lage durchaus nicht dramatisch einzuschätzen. Das Durchbrechen der Hochschulautonomie sowie das rufschädigende Verhalten des Ministeriums gegenüber den Lausitzer Hochschulen sind daher absolut unverständlich.
Wie gut oder schlecht sind nun die beiden Hochschulen in der Lausitz?
Diese facettenreiche Frage kann anhand der umfassenden Kommissionsberichte beantwortet werden. Prof. Emmermann und Prof. Buttler haben mit ihren Expertenkommissionen viele Stärken und Schwächen aufgezeigt. Dabei wurde die BTU Cottbus mit Vergleichszahlen für Forschung der anderen Technischen Universitäten in Deutschland gemessen, da das Forschungskriterium hier den höchsten Stellenwert einnimmt. Darunter sind auch TU9 – die neun führenden TUs – und die durch den Bund geförderten Exzellenzuniversitäten. Trotz vieler guter Forschungsleistungsleistungen der Lehrstühle und Institute schneidet die BTU Cottbus gegen diese Konkurrenz im Mittel vergleichsweise schlecht ab. Nicht zu vergessen dabei ist, dass die finanzielle Ausstattung je Professur durch das Land Brandenburg im Vergleich zu den anderen TUs weniger als halb so groß ist. Für die HS Lausitz erfolgte die Bewertung im Vergleich zu anderen Fachhochschulen. Traditionell hat für Fachhochschulen die studentische Ausbildung einen sehr hohen Stellenwert. Die Forschungsleistung ist bereits aufgrund geringerer Mitarbeiterausstattung und höherer Lehrverpflichtung für Professorinnen und Professoren begrenzt. Die HS Lausitz hat es jedoch geschafft, einen herausragenden Fachbereich für Biotechnologie aufzubauen (der universitäres Niveau erreicht) und auch in vielen anderen Bereichen die Erwartungen zu erfüllen.
Dennoch können die beiden Bewertungsergebnisse nicht direkt miteinander verglichen werden, da ja zwei deutlich unterschiedliche Bemessungsgrundlagen eingesetzt wurden. Genau dies macht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit den zwei Expertenberichten: es vergleicht Äpfel und Birnen. Alle aus diesem Vergleich entstehenden Ableitungen müssen zwar nicht zwingend falsch sein, haben jedoch den Makel einer fahrlässigen Interpretation, gerade wenn man noch den überstürzten Zeitplan des Prozesses betrachtet.
Lesen sie am Mittwoch Teil 2 der Serie. Darin geht es um die finanzielle Ausstattung und das Mittelverteilungsmodell.
Text: Dr. Sven Binkowski und M.Sc. Roberto Kockrow
Fotos: Benjamin Andriske

Das geplante Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz mit seinen Regelungen zur Schließung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Hochschule Lausitz ist ein tiefgreifender Eingriff in die Hochschulautonomie.
Wann ist solch ein politischer Eingriff in die Freiheit und die Selbstverwaltung der Wissenschaft sinnvoll und gerechtfertigt? Im Zuge der Zusammenlegung der Universitäten Duisburg und Essen ergab sich die gleiche Frage. Eine juristische Stellungnahme formulierte es so: „… eine Auflösung ist natürlich der schärfste Eingriff in die Autonomie – nur aufgrund einer besonderen Rechtfertigung, nämlich aus Gründen des öffentlichen Wohls…“ wäre sie begründbar (Gesetzesdokumentation A 0303/13/53 des Landtags Nordrhein-Westfalen, S. 86) Darüber hinaus sind viele Parallelen zu dem laufenden Prozess in der Lausitz erkennbar, insbesondere die politische Willkür und die Nichtbeachtung der Einbindung der Betroffenen. Gefährden die BTU Cottbus und die HS Lausitz das Gemeinwohl in Brandenburg? Einfache Antwort – Nein! Zum Glück liegt momentan erst der Referentenentwurf für das Gesetz vor, der im Rahmen der parlamentarischen Prozesse noch verändert werden kann, sodass Hoffnung für eine bessere Lösung besteht.
Um die Qualität der Hochschulen zu bewerten, wurden seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zwei Expertenkommissionen eingesetzt.
Die Kommission aus Experten und Expertinnen um Prof. Emmermann evaluierte die Hochschulen in der Lausitz, während die Expertenkommission um Prof. Buttler auch die anderen Hochschulen in Brandenburg prüften. Beide Kommissionen setzten sich aus renommierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zusammen, welche die Evaluationen mit fachlicher Kompetenz durchführten. Aufgrund der für die BTU und die HSL festgestellten Defizite wurden strukturelle Optimierungsmaßnahmen geprüft. Beide Expertenkommissionen kamen zu dem Schluss, dass eine Fusion bzw. Schließung und Neugründung keine zu wählende Alternative sei. Vielmehr bekräftigten sie den Erhalt beider Hochschulen unter Maßgabe einer intensiveren Kooperation. Trotz der aufgezeigten Handlungsfelder an beiden Lausitzer Hochschulen, aber auch an anderen brandenburgischen Hochschulen, ist die Lage durchaus nicht dramatisch einzuschätzen. Das Durchbrechen der Hochschulautonomie sowie das rufschädigende Verhalten des Ministeriums gegenüber den Lausitzer Hochschulen sind daher absolut unverständlich.
Wie gut oder schlecht sind nun die beiden Hochschulen in der Lausitz?
Diese facettenreiche Frage kann anhand der umfassenden Kommissionsberichte beantwortet werden. Prof. Emmermann und Prof. Buttler haben mit ihren Expertenkommissionen viele Stärken und Schwächen aufgezeigt. Dabei wurde die BTU Cottbus mit Vergleichszahlen für Forschung der anderen Technischen Universitäten in Deutschland gemessen, da das Forschungskriterium hier den höchsten Stellenwert einnimmt. Darunter sind auch TU9 – die neun führenden TUs – und die durch den Bund geförderten Exzellenzuniversitäten. Trotz vieler guter Forschungsleistungsleistungen der Lehrstühle und Institute schneidet die BTU Cottbus gegen diese Konkurrenz im Mittel vergleichsweise schlecht ab. Nicht zu vergessen dabei ist, dass die finanzielle Ausstattung je Professur durch das Land Brandenburg im Vergleich zu den anderen TUs weniger als halb so groß ist. Für die HS Lausitz erfolgte die Bewertung im Vergleich zu anderen Fachhochschulen. Traditionell hat für Fachhochschulen die studentische Ausbildung einen sehr hohen Stellenwert. Die Forschungsleistung ist bereits aufgrund geringerer Mitarbeiterausstattung und höherer Lehrverpflichtung für Professorinnen und Professoren begrenzt. Die HS Lausitz hat es jedoch geschafft, einen herausragenden Fachbereich für Biotechnologie aufzubauen (der universitäres Niveau erreicht) und auch in vielen anderen Bereichen die Erwartungen zu erfüllen.
Dennoch können die beiden Bewertungsergebnisse nicht direkt miteinander verglichen werden, da ja zwei deutlich unterschiedliche Bemessungsgrundlagen eingesetzt wurden. Genau dies macht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit den zwei Expertenberichten: es vergleicht Äpfel und Birnen. Alle aus diesem Vergleich entstehenden Ableitungen müssen zwar nicht zwingend falsch sein, haben jedoch den Makel einer fahrlässigen Interpretation, gerade wenn man noch den überstürzten Zeitplan des Prozesses betrachtet.
Lesen sie am Mittwoch Teil 2 der Serie. Darin geht es um die finanzielle Ausstattung und das Mittelverteilungsmodell.
Text: Dr. Sven Binkowski und M.Sc. Roberto Kockrow
Fotos: Benjamin Andriske

Das geplante Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz mit seinen Regelungen zur Schließung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Hochschule Lausitz ist ein tiefgreifender Eingriff in die Hochschulautonomie.
Wann ist solch ein politischer Eingriff in die Freiheit und die Selbstverwaltung der Wissenschaft sinnvoll und gerechtfertigt? Im Zuge der Zusammenlegung der Universitäten Duisburg und Essen ergab sich die gleiche Frage. Eine juristische Stellungnahme formulierte es so: „… eine Auflösung ist natürlich der schärfste Eingriff in die Autonomie – nur aufgrund einer besonderen Rechtfertigung, nämlich aus Gründen des öffentlichen Wohls…“ wäre sie begründbar (Gesetzesdokumentation A 0303/13/53 des Landtags Nordrhein-Westfalen, S. 86) Darüber hinaus sind viele Parallelen zu dem laufenden Prozess in der Lausitz erkennbar, insbesondere die politische Willkür und die Nichtbeachtung der Einbindung der Betroffenen. Gefährden die BTU Cottbus und die HS Lausitz das Gemeinwohl in Brandenburg? Einfache Antwort – Nein! Zum Glück liegt momentan erst der Referentenentwurf für das Gesetz vor, der im Rahmen der parlamentarischen Prozesse noch verändert werden kann, sodass Hoffnung für eine bessere Lösung besteht.
Um die Qualität der Hochschulen zu bewerten, wurden seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zwei Expertenkommissionen eingesetzt.
Die Kommission aus Experten und Expertinnen um Prof. Emmermann evaluierte die Hochschulen in der Lausitz, während die Expertenkommission um Prof. Buttler auch die anderen Hochschulen in Brandenburg prüften. Beide Kommissionen setzten sich aus renommierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zusammen, welche die Evaluationen mit fachlicher Kompetenz durchführten. Aufgrund der für die BTU und die HSL festgestellten Defizite wurden strukturelle Optimierungsmaßnahmen geprüft. Beide Expertenkommissionen kamen zu dem Schluss, dass eine Fusion bzw. Schließung und Neugründung keine zu wählende Alternative sei. Vielmehr bekräftigten sie den Erhalt beider Hochschulen unter Maßgabe einer intensiveren Kooperation. Trotz der aufgezeigten Handlungsfelder an beiden Lausitzer Hochschulen, aber auch an anderen brandenburgischen Hochschulen, ist die Lage durchaus nicht dramatisch einzuschätzen. Das Durchbrechen der Hochschulautonomie sowie das rufschädigende Verhalten des Ministeriums gegenüber den Lausitzer Hochschulen sind daher absolut unverständlich.
Wie gut oder schlecht sind nun die beiden Hochschulen in der Lausitz?
Diese facettenreiche Frage kann anhand der umfassenden Kommissionsberichte beantwortet werden. Prof. Emmermann und Prof. Buttler haben mit ihren Expertenkommissionen viele Stärken und Schwächen aufgezeigt. Dabei wurde die BTU Cottbus mit Vergleichszahlen für Forschung der anderen Technischen Universitäten in Deutschland gemessen, da das Forschungskriterium hier den höchsten Stellenwert einnimmt. Darunter sind auch TU9 – die neun führenden TUs – und die durch den Bund geförderten Exzellenzuniversitäten. Trotz vieler guter Forschungsleistungsleistungen der Lehrstühle und Institute schneidet die BTU Cottbus gegen diese Konkurrenz im Mittel vergleichsweise schlecht ab. Nicht zu vergessen dabei ist, dass die finanzielle Ausstattung je Professur durch das Land Brandenburg im Vergleich zu den anderen TUs weniger als halb so groß ist. Für die HS Lausitz erfolgte die Bewertung im Vergleich zu anderen Fachhochschulen. Traditionell hat für Fachhochschulen die studentische Ausbildung einen sehr hohen Stellenwert. Die Forschungsleistung ist bereits aufgrund geringerer Mitarbeiterausstattung und höherer Lehrverpflichtung für Professorinnen und Professoren begrenzt. Die HS Lausitz hat es jedoch geschafft, einen herausragenden Fachbereich für Biotechnologie aufzubauen (der universitäres Niveau erreicht) und auch in vielen anderen Bereichen die Erwartungen zu erfüllen.
Dennoch können die beiden Bewertungsergebnisse nicht direkt miteinander verglichen werden, da ja zwei deutlich unterschiedliche Bemessungsgrundlagen eingesetzt wurden. Genau dies macht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit den zwei Expertenberichten: es vergleicht Äpfel und Birnen. Alle aus diesem Vergleich entstehenden Ableitungen müssen zwar nicht zwingend falsch sein, haben jedoch den Makel einer fahrlässigen Interpretation, gerade wenn man noch den überstürzten Zeitplan des Prozesses betrachtet.
Lesen sie am Mittwoch Teil 2 der Serie. Darin geht es um die finanzielle Ausstattung und das Mittelverteilungsmodell.
Text: Dr. Sven Binkowski und M.Sc. Roberto Kockrow
Fotos: Benjamin Andriske

Das geplante Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz mit seinen Regelungen zur Schließung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Hochschule Lausitz ist ein tiefgreifender Eingriff in die Hochschulautonomie.
Wann ist solch ein politischer Eingriff in die Freiheit und die Selbstverwaltung der Wissenschaft sinnvoll und gerechtfertigt? Im Zuge der Zusammenlegung der Universitäten Duisburg und Essen ergab sich die gleiche Frage. Eine juristische Stellungnahme formulierte es so: „… eine Auflösung ist natürlich der schärfste Eingriff in die Autonomie – nur aufgrund einer besonderen Rechtfertigung, nämlich aus Gründen des öffentlichen Wohls…“ wäre sie begründbar (Gesetzesdokumentation A 0303/13/53 des Landtags Nordrhein-Westfalen, S. 86) Darüber hinaus sind viele Parallelen zu dem laufenden Prozess in der Lausitz erkennbar, insbesondere die politische Willkür und die Nichtbeachtung der Einbindung der Betroffenen. Gefährden die BTU Cottbus und die HS Lausitz das Gemeinwohl in Brandenburg? Einfache Antwort – Nein! Zum Glück liegt momentan erst der Referentenentwurf für das Gesetz vor, der im Rahmen der parlamentarischen Prozesse noch verändert werden kann, sodass Hoffnung für eine bessere Lösung besteht.
Um die Qualität der Hochschulen zu bewerten, wurden seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zwei Expertenkommissionen eingesetzt.
Die Kommission aus Experten und Expertinnen um Prof. Emmermann evaluierte die Hochschulen in der Lausitz, während die Expertenkommission um Prof. Buttler auch die anderen Hochschulen in Brandenburg prüften. Beide Kommissionen setzten sich aus renommierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zusammen, welche die Evaluationen mit fachlicher Kompetenz durchführten. Aufgrund der für die BTU und die HSL festgestellten Defizite wurden strukturelle Optimierungsmaßnahmen geprüft. Beide Expertenkommissionen kamen zu dem Schluss, dass eine Fusion bzw. Schließung und Neugründung keine zu wählende Alternative sei. Vielmehr bekräftigten sie den Erhalt beider Hochschulen unter Maßgabe einer intensiveren Kooperation. Trotz der aufgezeigten Handlungsfelder an beiden Lausitzer Hochschulen, aber auch an anderen brandenburgischen Hochschulen, ist die Lage durchaus nicht dramatisch einzuschätzen. Das Durchbrechen der Hochschulautonomie sowie das rufschädigende Verhalten des Ministeriums gegenüber den Lausitzer Hochschulen sind daher absolut unverständlich.
Wie gut oder schlecht sind nun die beiden Hochschulen in der Lausitz?
Diese facettenreiche Frage kann anhand der umfassenden Kommissionsberichte beantwortet werden. Prof. Emmermann und Prof. Buttler haben mit ihren Expertenkommissionen viele Stärken und Schwächen aufgezeigt. Dabei wurde die BTU Cottbus mit Vergleichszahlen für Forschung der anderen Technischen Universitäten in Deutschland gemessen, da das Forschungskriterium hier den höchsten Stellenwert einnimmt. Darunter sind auch TU9 – die neun führenden TUs – und die durch den Bund geförderten Exzellenzuniversitäten. Trotz vieler guter Forschungsleistungsleistungen der Lehrstühle und Institute schneidet die BTU Cottbus gegen diese Konkurrenz im Mittel vergleichsweise schlecht ab. Nicht zu vergessen dabei ist, dass die finanzielle Ausstattung je Professur durch das Land Brandenburg im Vergleich zu den anderen TUs weniger als halb so groß ist. Für die HS Lausitz erfolgte die Bewertung im Vergleich zu anderen Fachhochschulen. Traditionell hat für Fachhochschulen die studentische Ausbildung einen sehr hohen Stellenwert. Die Forschungsleistung ist bereits aufgrund geringerer Mitarbeiterausstattung und höherer Lehrverpflichtung für Professorinnen und Professoren begrenzt. Die HS Lausitz hat es jedoch geschafft, einen herausragenden Fachbereich für Biotechnologie aufzubauen (der universitäres Niveau erreicht) und auch in vielen anderen Bereichen die Erwartungen zu erfüllen.
Dennoch können die beiden Bewertungsergebnisse nicht direkt miteinander verglichen werden, da ja zwei deutlich unterschiedliche Bemessungsgrundlagen eingesetzt wurden. Genau dies macht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit den zwei Expertenberichten: es vergleicht Äpfel und Birnen. Alle aus diesem Vergleich entstehenden Ableitungen müssen zwar nicht zwingend falsch sein, haben jedoch den Makel einer fahrlässigen Interpretation, gerade wenn man noch den überstürzten Zeitplan des Prozesses betrachtet.
Lesen sie am Mittwoch Teil 2 der Serie. Darin geht es um die finanzielle Ausstattung und das Mittelverteilungsmodell.
Text: Dr. Sven Binkowski und M.Sc. Roberto Kockrow
Fotos: Benjamin Andriske

Das geplante Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz mit seinen Regelungen zur Schließung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Hochschule Lausitz ist ein tiefgreifender Eingriff in die Hochschulautonomie.
Wann ist solch ein politischer Eingriff in die Freiheit und die Selbstverwaltung der Wissenschaft sinnvoll und gerechtfertigt? Im Zuge der Zusammenlegung der Universitäten Duisburg und Essen ergab sich die gleiche Frage. Eine juristische Stellungnahme formulierte es so: „… eine Auflösung ist natürlich der schärfste Eingriff in die Autonomie – nur aufgrund einer besonderen Rechtfertigung, nämlich aus Gründen des öffentlichen Wohls…“ wäre sie begründbar (Gesetzesdokumentation A 0303/13/53 des Landtags Nordrhein-Westfalen, S. 86) Darüber hinaus sind viele Parallelen zu dem laufenden Prozess in der Lausitz erkennbar, insbesondere die politische Willkür und die Nichtbeachtung der Einbindung der Betroffenen. Gefährden die BTU Cottbus und die HS Lausitz das Gemeinwohl in Brandenburg? Einfache Antwort – Nein! Zum Glück liegt momentan erst der Referentenentwurf für das Gesetz vor, der im Rahmen der parlamentarischen Prozesse noch verändert werden kann, sodass Hoffnung für eine bessere Lösung besteht.
Um die Qualität der Hochschulen zu bewerten, wurden seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zwei Expertenkommissionen eingesetzt.
Die Kommission aus Experten und Expertinnen um Prof. Emmermann evaluierte die Hochschulen in der Lausitz, während die Expertenkommission um Prof. Buttler auch die anderen Hochschulen in Brandenburg prüften. Beide Kommissionen setzten sich aus renommierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zusammen, welche die Evaluationen mit fachlicher Kompetenz durchführten. Aufgrund der für die BTU und die HSL festgestellten Defizite wurden strukturelle Optimierungsmaßnahmen geprüft. Beide Expertenkommissionen kamen zu dem Schluss, dass eine Fusion bzw. Schließung und Neugründung keine zu wählende Alternative sei. Vielmehr bekräftigten sie den Erhalt beider Hochschulen unter Maßgabe einer intensiveren Kooperation. Trotz der aufgezeigten Handlungsfelder an beiden Lausitzer Hochschulen, aber auch an anderen brandenburgischen Hochschulen, ist die Lage durchaus nicht dramatisch einzuschätzen. Das Durchbrechen der Hochschulautonomie sowie das rufschädigende Verhalten des Ministeriums gegenüber den Lausitzer Hochschulen sind daher absolut unverständlich.
Wie gut oder schlecht sind nun die beiden Hochschulen in der Lausitz?
Diese facettenreiche Frage kann anhand der umfassenden Kommissionsberichte beantwortet werden. Prof. Emmermann und Prof. Buttler haben mit ihren Expertenkommissionen viele Stärken und Schwächen aufgezeigt. Dabei wurde die BTU Cottbus mit Vergleichszahlen für Forschung der anderen Technischen Universitäten in Deutschland gemessen, da das Forschungskriterium hier den höchsten Stellenwert einnimmt. Darunter sind auch TU9 – die neun führenden TUs – und die durch den Bund geförderten Exzellenzuniversitäten. Trotz vieler guter Forschungsleistungsleistungen der Lehrstühle und Institute schneidet die BTU Cottbus gegen diese Konkurrenz im Mittel vergleichsweise schlecht ab. Nicht zu vergessen dabei ist, dass die finanzielle Ausstattung je Professur durch das Land Brandenburg im Vergleich zu den anderen TUs weniger als halb so groß ist. Für die HS Lausitz erfolgte die Bewertung im Vergleich zu anderen Fachhochschulen. Traditionell hat für Fachhochschulen die studentische Ausbildung einen sehr hohen Stellenwert. Die Forschungsleistung ist bereits aufgrund geringerer Mitarbeiterausstattung und höherer Lehrverpflichtung für Professorinnen und Professoren begrenzt. Die HS Lausitz hat es jedoch geschafft, einen herausragenden Fachbereich für Biotechnologie aufzubauen (der universitäres Niveau erreicht) und auch in vielen anderen Bereichen die Erwartungen zu erfüllen.
Dennoch können die beiden Bewertungsergebnisse nicht direkt miteinander verglichen werden, da ja zwei deutlich unterschiedliche Bemessungsgrundlagen eingesetzt wurden. Genau dies macht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit den zwei Expertenberichten: es vergleicht Äpfel und Birnen. Alle aus diesem Vergleich entstehenden Ableitungen müssen zwar nicht zwingend falsch sein, haben jedoch den Makel einer fahrlässigen Interpretation, gerade wenn man noch den überstürzten Zeitplan des Prozesses betrachtet.
Lesen sie am Mittwoch Teil 2 der Serie. Darin geht es um die finanzielle Ausstattung und das Mittelverteilungsmodell.
Text: Dr. Sven Binkowski und M.Sc. Roberto Kockrow
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Das geplante Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz mit seinen Regelungen zur Schließung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Hochschule Lausitz ist ein tiefgreifender Eingriff in die Hochschulautonomie.
Wann ist solch ein politischer Eingriff in die Freiheit und die Selbstverwaltung der Wissenschaft sinnvoll und gerechtfertigt? Im Zuge der Zusammenlegung der Universitäten Duisburg und Essen ergab sich die gleiche Frage. Eine juristische Stellungnahme formulierte es so: „… eine Auflösung ist natürlich der schärfste Eingriff in die Autonomie – nur aufgrund einer besonderen Rechtfertigung, nämlich aus Gründen des öffentlichen Wohls…“ wäre sie begründbar (Gesetzesdokumentation A 0303/13/53 des Landtags Nordrhein-Westfalen, S. 86) Darüber hinaus sind viele Parallelen zu dem laufenden Prozess in der Lausitz erkennbar, insbesondere die politische Willkür und die Nichtbeachtung der Einbindung der Betroffenen. Gefährden die BTU Cottbus und die HS Lausitz das Gemeinwohl in Brandenburg? Einfache Antwort – Nein! Zum Glück liegt momentan erst der Referentenentwurf für das Gesetz vor, der im Rahmen der parlamentarischen Prozesse noch verändert werden kann, sodass Hoffnung für eine bessere Lösung besteht.
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Die Kommission aus Experten und Expertinnen um Prof. Emmermann evaluierte die Hochschulen in der Lausitz, während die Expertenkommission um Prof. Buttler auch die anderen Hochschulen in Brandenburg prüften. Beide Kommissionen setzten sich aus renommierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zusammen, welche die Evaluationen mit fachlicher Kompetenz durchführten. Aufgrund der für die BTU und die HSL festgestellten Defizite wurden strukturelle Optimierungsmaßnahmen geprüft. Beide Expertenkommissionen kamen zu dem Schluss, dass eine Fusion bzw. Schließung und Neugründung keine zu wählende Alternative sei. Vielmehr bekräftigten sie den Erhalt beider Hochschulen unter Maßgabe einer intensiveren Kooperation. Trotz der aufgezeigten Handlungsfelder an beiden Lausitzer Hochschulen, aber auch an anderen brandenburgischen Hochschulen, ist die Lage durchaus nicht dramatisch einzuschätzen. Das Durchbrechen der Hochschulautonomie sowie das rufschädigende Verhalten des Ministeriums gegenüber den Lausitzer Hochschulen sind daher absolut unverständlich.
Wie gut oder schlecht sind nun die beiden Hochschulen in der Lausitz?
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Dennoch können die beiden Bewertungsergebnisse nicht direkt miteinander verglichen werden, da ja zwei deutlich unterschiedliche Bemessungsgrundlagen eingesetzt wurden. Genau dies macht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit den zwei Expertenberichten: es vergleicht Äpfel und Birnen. Alle aus diesem Vergleich entstehenden Ableitungen müssen zwar nicht zwingend falsch sein, haben jedoch den Makel einer fahrlässigen Interpretation, gerade wenn man noch den überstürzten Zeitplan des Prozesses betrachtet.
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