Kommentar zur aktuellen Diskussion: Für das derzeitige Vorgehen der Landesregierung fehlt die Rechtsgrundlage. Ein spezifisches nachholendes Gesetz ist eine Lex Lusatia, die per Akklamation durch den Landtag gebracht werden soll. Dabei ist die derzeitige Interessenslage nicht ganz durchsichtig: Parteigrenzen verschwimmen, parteispezifische Standpunkte scheinen nur untergeordnete Rollen zu spielen. Klar erkennbar ist aber eine Trennungslinie zwischen Metropole und Peripherie, die zum Teil quer durch die Parteien zu verlaufen scheint.
Die in den Medien breitgetretenen Ankündigungen der Landesregierung zur angestrebten Änderung / Reduzierung der Hochschulstruktur in der Lausitz führen auf allen Seiten zu erheblichen, wenn auch nicht immer ausgesprochenen Verunsicherungen:
− in den Hochschulen selbst wegen bedrohter nichtverbeamteter Arbeitsplätze (z. B. in der Verwaltung) und sich möglicherweise ändernder Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche
− bei potentiellen Bewerbern bzw. zukünftigen Arbeitgebern wegen dann noch unklarer Studien- und Abschlussmöglichkeiten bzw. unklarer erworbener Qualifikationen
− bei kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern wegen eines möglichen Kaufkraftverlusts in Folge des anzunehmenden Wegfalls von Arbeitsplätzen / ganzer Hochschulstandorte
Wenn die Zusammenlegung von Universitäten und Fachhochschulen das Hochschulmodell der Zukunft wäre, hätten zahlreiche andere deutsche Hochschulen diesen Weg längst beschritten. Die Lausitzer Hochschulen wären hier nicht die Vorreiter gewesen und das Land Brandenburg als Schlusslicht unter den deutschen Bundesländern in der Hochschulbildung schon gar nicht. Insofern ist eine dahingehend ausgerichtete Begründung der Akteure unglaubwürdig. Mit dem Reden vom großen akademischen Wurf sollen bewusst Sparzwänge kaschiert und schöngeredet werden, die Empfänger dieser Politik getäuscht und ruhiggestellt werden. Richtig und anständig wäre es, das Problem der Haushaltssanierung auf Kosten der brandenburgischen Peripherie, so auch peripherer Hochschulen, beim Namen zu nennen und sich bei den folgenden Wahlen dafür zu verantworten.
Die Landesregierung von Brandenburg hat bei ihrem Plan zur Hochschulfusion bereits explizit oder auch implizit, jedenfalls klar erkennen lassen, dass
− es keine Gesamthochschule geben wird
− es nicht mehr Geld für die beiden Hochschulen bzw. die dann neue Hochschule geben wird und das bestehende Mittelverteilungsmodell nicht revidiert werden wird (also das Problem der Unterfinanzierung gar nicht angegangen, dafür aber fortgesetzt werden soll)
− sich dann fachlich überschneidende Studienangebote auch bei unterschiedlicher Theorie- oder Praxisausrichtung abgebaut werden bzw. verschmelzen sollen (somit also Universitäts- und Fachhochschulstudiengänge der selben fachlichen Ausrichtung nicht parallel nebeneinander fortbestehen können und mit kapazitären Reduzierungen fest zu rechnen ist)
− es keine Garantie für die Fortexistenz der bisherigen Fachhochschulstandorte gibt: für den Cottbuser Standort (an dem über bisher schon über 40 Mio. € investiert wurden) ohnehin nicht (mit der Begründung, dass dessen Bewirtschaftung zu teuer sei, obwohl die Unterbringung seiner Studiengänge an anderen Standorten ebenfalls Bewirtschaftungskosten in der mehr oder weniger selben Höhe nach sich ziehen würde), für den Senftenberger Standort (an dem über bisher schon über 100 Mio. € investiert wurden) nicht über 2019/2020 hinaus, wenn es diesem in Folge der jetzt geplanten Reduzierungen nicht gelänge, diese durch den Aufbau neuer Studienangebote Reduzierungen wieder auszugleichen und mehr als wett zumachen, also aus dem Fusionsprozess gestärkt hervorzugehen (was selbst den Potsdamer Akteuren sehr unwahrscheinlich erscheint und von Eingeweihten bereits jetzt als Sisyphosstrafe Bezeichnung findet),
− es für aus dem Landeshaushalt bezahltes befristet angestelltes Personal schon jetzt keine Zukunft an den Hochschulen geben wird und auch für fest angestelltes Personal im Falle einer Neugründung keine Garantie der Weiterbeschäftigung bzw. der Weiterbeschäftigung unter den selben tariflichen Voraussetzungen geben wird (und in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag zur Neugründung als Stiftung des öffentlichen Rechts oder als Holding oder als andere private Rechtsform zu verstehen ist, in welcher ein arbeitsvertraglicher Bestandsschutz nur für ein weiteres Jahr bestünde und in einer Katastrophe für die in diesem Prozess vergessenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enden könnte und wird, da in der Lausitz eine große Anzahl von Einkommen ganze Familien mit nur einem Einkommen ernährt)
− es im Hochschulsektor letztendlich um den Abbau von Kapazitäten in der Größenordnung von einer Hochschule (ca. 20 Mio. € jährlich, 5000 Studierende) geht, um die verbleibenden Hochschulen des Landes perspektivisch ausfinanzieren zu können (was sich in Analogie auch mit den anstehenden Maßnahmen in anderen zu finanzierenden Bereichen des Landes deckt und somit plausibel erscheint: Schulen, Kultur, Nahverkehr, Verwaltungseinheiten; wobei auffällig ist, dass in allen betreffenden Bereichen immer nur das die Landeshauptstadt Potsdam und den Berliner Speckgürtel favorisierende betriebswirtschaftliche Argument der Auslastung, nie jedoch das die Peripherie unterstützende Argument strukturpolitischer Notwendigkeiten und einer für Staaten und Teilstaaten zwingenden volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung / Mischkalkulation strapaziert wird). Erst am 21.05.2012, hat die Landesregierung über Finanzminister Markov angekündigt, bis 2020 6200(!) Stellen im Landesdienst – hauptsächlich bei den Hochschulen – streichen zu wollen. Das kam in rbb aktuell um 21:45 Uhr (Sprecher: Mitri Serin) nach der Meldung über die unerträgliche Unprofessionalität des MP in Sachen BER bekannt. Die Kürzungszahlen für den Hochschulbereich wurden am 22.05.2012 in den Printmedien noch mal nach unten korrigiert und liegen demnach nur noch bei ca. 400 für die Zeit bis 2018. Welche Zahlen jetzt stimmen, ist mir nicht klar.
Zum Thema:
Der Begriff „Bolognauniversität“ wird von den Fusionsakteuren exzessiv, aber falsch gebraucht. Dieser Begriff soll mit Blick auf die geplante Hochschulzusammenlegung Innovation suggerieren, weil es an anderen, überzeugenden Argumenten fehlt.
In der Bolognaerklärung selbst sowie in den Kommuniqués der europäischen Ministerkonferenzen wurden für den Bolognaprozess folgende Inhalte vereinbart (Quelle: http://www.bmbf.de/de/3336.php):
− Einführung eines Systems von verständlichen und vergleichbaren Abschlüssen (Bachelor und Master)
− Einführung einer gestuften Studienstruktur
− Transparenz über Studieninhalte durch Kreditpunkte und Diploma Supplement
− Anerkennung von Abschlüssen und Studienabschnitten
− Verbesserung der Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal
− Sicherung von Qualitätsstandards auf nationaler und europäischer Ebene
− Umsetzung eines Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum
− Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums auch für Drittstaaten
− Förderung des lebenslangen Lernens
− Verbindung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums
Es geht im Bolognaprozess vor allem um die Gewährleistung der Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen bzw. Studienleistungen, um die grenzübergreifende akademische Mobilität zu steigern und den europäischen Hochschulraum für Zielgruppen aus Drittstaaten, vor allem aus dem angelsächsischen Hochschulraum, attraktiv zu gestalten. Ergänzend geht es um Chancengleichheit und Durchlässigkeit des Hochschulsystems, allerdings um vertikale, nicht horizontale Durchlässigkeit.
An keiner Stelle dagegen geht es um die Zusammenlegung von Hochschulen ganz allgemein oder von unterschiedlichen Hochschultypen. Eine Bolognaerklärung wäre unter diesen Vorzeichen nie zustande gekommen. Dafür blicken die europäischen Universitäten als Horte der Wissenschaft, der Kultur und der Aufklärung auf eine viel zu lange Geschichte und viel zu große Bedeutung zurück.
Beide Hochschulen in der Lausitz haben den Bolognaprozess bereits verinnerlicht und abgeschlossen und sind damit vielen anderen Hochschulen im Bundesgebiet weit voraus. Es besteht kein Handlungsbedarf, den Bolognaprozess in der Lausitz erneut zu beginnen.
Eine zielgruppengerechte Hochschulbildung von Abiturienten und Fachabiturienten, also an Universitäten und Fachhochschulen, hat sich darüber hinaus nicht nur in der Lausitz, sondern bundes- und europaweit bewährt und kommt trotz einer negativen Entwicklung im Beschäftigungssektor den aktuellen Anforderung des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft am weitesten entgegen.
Anders als im angelsächsischen Hochschulsystem versteht sich das kontinentaleuropäische immer als ein System, welches das Recht auf Bildung umsetzt und dabei den Bedürfnissen von Lehre und Forschung möglichst optimal entgegenkommt und sich somit im Idealfall am Bildungsniveau, nicht am Geldbeutel seiner Zielgruppen ausrichten sollte. Nur ein solches System bringt, wenn auch seinerzeit unter anderen Vorzeichen, Philosophen und Humanisten. Zyklische Schwankungen in der Nachfrage nach Bildungsangeboten sind vorübergehender Natur und dürfen nicht alle zwei oder drei Jahre zur Neubewertung von Bildungsangeboten führen.
Die angestrebte Fusion sieht eine Verschmelzung der Universitäts- und Fachhochschulstudierenden zu einer Gruppe vor. Welches Ziel soll damit verfolgt werden?
Bewerber mit unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen besuchen ein und dieselben Studiengänge, um diese dann mit unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen wieder zu verlassen.
− Abiturienten haben in der Regel einen aus der Schule mitgebrachten hohen Leistungsbezug, wollen gefordert werden und drängen bei ihrer Wahl der Hochschuleinrichtung naturgemäß an reine Universitäten. Fachabiturienten sind in der Regel weniger belastbar und orientieren sich daher an eher praxisbezogenen kurzen Studiengängen mit weniger Theorieanteilen. Sie suchen bei der Wahl ihrer Ausbildungseinrichtung bewusst nach Fachhochschulen. Das zeigt die Praxis an den Hochschulen. Vermischt man nun beide Zielgruppen miteinander, kommt es dann während des Studiums im Unterricht in einem sehr breit gespreizten und unüberbrückbaren studentischen Leistungsspektrum zu leistungsspezifischen Differenzen und damit zu einer nachhaltigen Störung der Unterrichtsdynamik: Die Stärksten fühlen sich unterfordert, die Schwächsten überfordert. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen sind keine Randgruppen mehr sondern nehmen vom Umfang her Größenordnungen an, bei denen alle pädagogischen Konzepte der Wissensvermittlung nur scheitern können. Eine Einstellung auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Studierenden wäre dann völlig realitätsfremd. Die Unterrichtsdynamik würde gesprengt werden und sich folglich an einem kleineren Mittelfeld ausrichten. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen werden sich abwenden und dem neuen Hochschultyp dauerhaft und nachhaltig verlorengehen. Die Studentenzahlen werden stark abnehmen. Die Erfahrung mit dem gemeinsamen David-Gilly-Institut von BTU Cottbus und HS Lausitz unterstreicht dies: Obwohl hier nur Bauingenieurstudierende beider Hochschultypen – also die leistungsspezifisch vielleicht noch homogenste Zielgruppe – angesiedelt sind, kann von einem zukunftsweisenden Modellversuch kaum die Rede sein. Die Fachhochschulstudierenden in diesem Institut beklagen sich, dass die Leistungsanforderungen denen an der Universität entsprächen und fast alle Fachhochschulstudierenden am Institut zum Beispiel durch die Mathematikprüfungen fallen. Nicht einmal die Absenkung der Bestehensnote ausschließlich für die Fachhochschulstudierenden von 50 % auf 40 % bei sonst identischen Anforderungen konnte hier Abhilfe schaffen. Völlig verständlich.
− Im o. g. Sinn unterschiedliche zusammengesetzte Studentengruppen generieren Neid und Unverständnis auf beiden Seiten. Chancengleichheit ist hier falsch verstanden. Vertikale Durchlässigkeit wird durch Leistungsgrenzen blockiert.
− Durchlässigkeit im Sinne des Bolognaprozesses ist mit Blick auf die beiden Zielgruppen also vertikal, nicht horizontal gemeint. Fachabiturienten sollen die Möglichkeit zum Studium an einer normalen Universität bekommen. Diese Möglichkeit haben sie aber jetzt auch schon, und zwar konsekutiv nach einem erfolgreich absolvierten Fachhochschulstudium. Eine parallele, simultane Hochschulausbildung beider Zielgruppen in ein und denselben Studiengängen ist weder pädagogisch vertretbar, noch gewünscht, auch nicht von den Akteuren dieses Prozesses. Im Gegenteil: Diese habe sich, zumindest an der Hochschule Lausitz, immer klar für eine Abgrenzung von Abitur und Fachabitur ausgesprochen und sogar den Fachabiturienten die Aufnahme eines Studiums (an der Fachhochschule) erschwert, um die Qualität der Lehre in ihren Bereichen auf universitäres Niveau zu bringen und dort zu halten. Insofern ist das Lob der Lausitzkommission für die Biotechnologie an der Hochschule Lausitz das direkte Ergebnis eines Prozesses der bewussten Abgrenzung beider Zielgruppen voneinander und der Bevorzugung der Abiturienten bei der Studienaufnahme und Studiendurchführung (in Form universitär hoch gesetzten Leistungsanforderungen). Der jetzige Vortrag einzelner Fusionsakteure aus diesem Bereich, nämlich dass die Unterscheidung beider Zielgruppen zum Zwecke der Bildung einer wahrhaften Bolognauniversität der Vergangenheit angehöre, kann deshalb nicht ernst genommen werden und ist auch nur polemisches und nicht ernst gemeintes Mittel zum Zweck, nämlich dem eigenen Aufstieg in den Rang einer Universität. In der Folge eines solchen Schrittes würde es Fachabiturienten zukünftig eher noch schwerer fallen, Zugang zum Studium der Biotechnologie in der Lausitz zu erhalten. Durchlässigkeit verkommt zur Phrase, wenn sie nicht praktisch umgesetzt wird.
Wie soll die Zusammenlegung beider Zielgruppen formalrechtlich funktionieren?
− Es gibt zwei unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen (HZB), den allgemeinen Hochschulzugang und den fachbezogenen Hochschulzugang. Hier müssten für die angestrebte Fusion, aus der ja bewusst keine Gesamthochschule mit beiden HZB hervorgehen soll, die Rechtsgrundlagen geändert werden. Dies ist jedoch nur schwer durchzusetzen, da dies bundesweit nicht auf Akzeptanz stoßen würde und eine bundesweite Ausgrenzung der Brandenburger Hochschulen unter der Begründung fehlender fachlicher Qualität nach sich zöge.
− Das Land Brandenburg könnte aber ersatzweise auch eine gesetzliche Regelung treffen, ohne die HZB zu verschmelzen, nämlich, dass die Fachabiturienten zusätzlich zu qualifizieren wären, mindestens wahrscheinlich ein zusätzliches Jahr lang, um das Niveau der allgemeinen HZB zu erreichen, ggf. mit zusätzlichen Prüfungen auf Abiturniveau gekoppelt. Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr würde das Studium um ein Jahr verlängern, was bei der betreffenden Zielgruppe im Regelfall nicht akzeptiert wird, und zusätzliche Lehrkapazitäten erfordern, die aufgrund einer ausbleibenden Finanzierung aber nicht realisierbar und an beiden jetzigen Hochschulen derzeit auch personell noch gar nicht vertreten sind und in den Bereich der Schulen greifen würden. Fachabiturienten sind in der Regel auch nicht bereit, ihr Studium unnötig zu verlängern. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz. Besser eine erfolgreiche Berufsausbildung in der Region als ein Studium mit unklarem Ausgang und unklarem Studienstandort.
− Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr wäre darüber hinaus nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz derzeit nicht förderfähig, da die Zielgruppe der Fachabiturienten ja bereits über einen fachbezogenen Hochschulzugang verfügt und an jeder Fachhochschule in Deutschland ein Studium aufnehmen könnte. Es ist nicht zu erwarten, dass auf Bundesebene hierfür extra das BAföG geändert wird. Hier müsste also das Land Brandenburg mit einer zusätzlichen Förderschiene unterstützend eingreifen. Das würde zusätzlich Geld kosten, welches nicht zur Verfügung gestellt wird. Fachabiturienten benötigen in der Lausitz für ihr Studium sehr oft eine Bundesausbildungsförderung. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz.
− Die mögliche Einführung eines propädeutischen Jahres oder Semesters für die Zielgruppe der Fachabiturienten könnte, wie in einem anderen bekannten Fall, in die Regelstudienzeit integriert werden. In der gleichen Zeit besucht dann die Zielgruppe der Abiturienten, wie in einem anderen bekannten Fall, ein Studium Generale. Die reine Fachstudienzeit würde sich nach diesem Modell bei unveränderter Regelstudienzeit um ein Jahr bzw. ein Semester verkürzen, also erheblich weniger Stoff beinhalten. Die Folge wäre, wie in einem anderen bekannten Fall auch, die fehlende Akzeptanz des erlangten Bachelorgrades bei anderen Hochschulen vor allem außerhalb des Bundeslandes. Dies wird dann, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zum Problem, wenn Bachelorabsolventen der eigenen Universität ihr Masterstudium an einer anderen Universität im Bundesgebiet absolvieren möchten und dort womöglich nicht angenommen werden. Sie müssten dann mit hoher Wahrscheinlichkeit, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zusätzliche Studienzeiten an einer solchen anderen Universität ableisten, um die Voraussetzungen für ein dortiges Masterstudium erst zu erlangen. Das würde die Studienzeiten auch für die Zielgruppe der Abiturienten wesentlich und unnötig erhöhen und würde kaum angenommen werden. Es kämen also weniger Abiturienten an die neue Universität. Darüber hinaus ist dieser Weg aber auch mit dem bisherigen Fachhochschulbachelor schon problemlos möglich, also nichts Innovatives. Absolventen der Hochschule Lausitz können mit einem oder zwei zusätzlichen Studienjahren bereits jetzt schon an anderen Universitäten im Bundesgebiet den dortigen grundständigen Studienabschluß erwerben, um Zugang zu einem dortigen Masterstudium zu erlangen.
− Anders als im letztgenannten Fall gibt es aber für zusätzliche, für ein Masterstudium an anderen Universitäten qualifizierende und über den Bachelorabschluß einer Universität Lausitz hinausreichende Studienzeiten ebenfalls keine Bundesausbildungsförderung. Denn formal ist die Qualifikation zum Masterstudium an einer Universität bereits mit dem Bachelorabschluß einer Universität Lausitz erreicht. Die Betreffenden könnten ihren Masterstudiengang folglich nur an der Universität Lausitz selbst oder an einer anderen Universität im Land Brandenburg machen. Dies wäre aus kapazitären Gründen und den fehlenden identischen fachlichen Ausrichtungen der anderen Universitäten im Lande wenig realistisch. Folglich wären die Möglichkeiten der Zielgruppe der Abiturienten wesentlich eingeschränkt. Diese Zielgruppe würde sich von vornherein andere Universitäten aussuchen. Oder das Land müsste auch an dieser Stelle mit einer eigenen Ausbildungsförderschiene einspringen, was es aber nicht tun würde, wenn die Betreffenden das Masterstudium woanders fortsetzen. Sie haben dann ihren Hauptwohnsitz nicht mehr in Brandenburg, sondern müssen diesen im betreffenden anderen Bundesland nehmen.
Was würde sich für die Studierenden also ändern?
− Für Studierende könnte interessant sein, daß in einer Stiftungsuniversität oder anderen privatuniversitären Rechtsform keine Mitsprachemöglichkeiten in dem jetzigen Umfang mehr bestünden, auch nicht für Studierende, ein Studentenrat also nur noch in eingeschränkter Form tätig sein dürfte, oder daß eine Stiftungsuniversität in klammen Zeiten Studiengebühren erheben könnte, auch wenn diese an den anderen Hochschulen des Landes noch nicht existierten.
− Interessant wäre für Studierende vielleicht auch, daß für Bewerber mit fachbezogener Hochschulzugangsberechtigung die Zeit eines dann zwingend vorgeschriebenen (weil Uni) ein- oder zweisemestrigen fachlichen Propädeutikums vor Studienaufnahme nicht BAföG-förderungswürdig wäre, ebenso wie die Zeit zwischen dem Bachelorabschluß und einem möglichen Masterstudium an einer Universität außerhalb des Bundeslandes Brandenburg, wenn eine solche den dann neuen universitären Bachelorabschluß der Uni Lausitz aufgrund der Mischform (FH / Uni) wie am Beispiel Lüneburg nicht anerkennt und zusätzliche Studienleistungen vor Aufnahme des Masterstudiums vorschreibt, ähnlich wie das jetzt schon ist, wenn man mit dem FH-Bachelor der HS Lausitz zum Beispiel an die TU Dresden wechselt, allerdings mit dem Unterschied, daß man in solchen Fällen jetzt mit einem FH-Bachelor auf einen Uni-Bachelor aufsattelt und dafür selbstverständlich BAföG erhält.
− Es könnte für Studierende auch interessant sein, daß es die Hochschule, an der man mal studiert hat, nicht mehr gibt und zukünftige Arbeitgeber damit in Konflikt geraten könnten, speziell dann, wenn von der Hochschule, wie so oft, nachträglich noch Bestätigungen zu Angaben in Bewerbungen ehemaliger Studierender abgerufen werden.
Wie sollen nach dem Ende des Studiums unterschiedliche Laufbahnbefähigungen der beiden HZB-Gruppen aus ein und denselben Studiengängen generiert werden?
− In Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben für die Laufbahnbefähigungen im öffentlichen Dienst, aber auch die daran angelehnten Erwartungen der Unternehmen an bestimmte Qualifikationsmuster außerordentlich starr, vielleicht so starr wie in keinem anderen Staat. Es wäre ein Trugschluß anzunehmen, dass bei geltendem grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz und starren Regelungen der o. g. Art ein und dieselben Studiengänge zwei unterschiedliche Laufbahnbefähigungen bzw. deren Äquivalente hervorbringen könnten: eine für den höheren und eine für den gehobenen Dienst. Notwendige Aufweichungen bzw. Sonderregelungen zur Beseitigung dieses formalen Mangels würden erhebliche juristische Konstrukte voraussetzen, die das Land wahrscheinlich nur innerhalb der Landesgrenzen durchsetzen könnte. Eine bundesweite Ausgrenzung der Absolventen einer neuen Universität Lausitz wäre die Folge.
Wie soll der Status der verbeamteten Professorenschaft an einer neuen Universität geregelt werden?
− Bei den Professuren ist eine „Dreiklassengesellschaft“ im Gespräch: Forschungs-, Lehr- und Transferprofessuren. Diese Einteilung führt mit Sicherheit zu erheblichen Reibungsflächen und zu einem Konkurrenzverhalten insbesondere zwischen den ersten beiden Gruppierungen, die sich vor allem an der ehemaligen Trennlinie von Universität und Fachhochschule schon jetzt feindselig gegenüberstehen. Der Gedanke vom gemeinsamen Anpacken der neuen Aufgabe könnte da schnell auf der Strecke bleiben. Im Übrigen genießen die hier Bessergestellten Bestandsschutz, womit für die jetzt Schlechtergestellten kein Spielraum für finanzielle Aufstockungen zu erwarten wäre. Und käme dies aufgrund bereitgestellter zusätzlicher Finanzen wirklich in Frage, würde es neue Berufungsverfahren nach sich ziehen müssen.
Wie sollen das Selbstverständnis und die bisheriger Vermarktung der beiden Hochschulen in einer neu zu gründenden Universität Fortsetzung finden?
− „Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix!“, so der Werbespruch aus einer exorbitant teuren Kampagne im Zusammenhang mit dem Namenswechsel einer bekannten Schokoladenmarke. Während die Hochschule Lausitz mit ihren Studienangeboten für eine Fachhochschule naturgemäß vor allem eine regionale Zielgruppe anspricht, konzentriert sich die Vermarktung der BTU Cottbus auch auf Bildungsmärkte weit über die Landesgrenzen hinaus. Auch wenn dies von den Fusionsakteuren in Abrede gestellt wird, so hat doch die BTU Cottbus für eine staatliche Universität ihrer Größe ihren Namen außerordentlich gut vermarktet und damit auch im Ausland beachtliche Erfolge einfahren können. Namensänderung und Neugründung würden besonders von den überregionalen Zielgruppen der BTU Cottbus weder verstanden, noch akzeptiert werden können. Nur um die bisherigen Studentenzahlen halten zu können, müsste eine den Prozess jahrelang begleitende, umfangreiche sowie kostenintensive und deshalb nicht vertretbare Kampagne gestartet werden, deren Ausgang ungewiss wäre und die man gleichem Geldeinsatz auch jetzt schon zur Profilstärkung der bestehenden Hochschulen sinnvoll einsetzen könnte.
− Der konstruierte Vorwurf an beide Hochschulen, vor allem aber an die BTU Cottbus, im Laufe der Jahre das Kerngeschäft verlassen und sich nicht ausschließlich auf Energie und Technologie konzentriert zu haben, ist haltlos. Einer der wesentlichen Grundsätze wirtschaftlicher Tätigkeit ist die Diversifizierung des Angebots, weil nur so zyklisch wiederkehrende sektorale Schwankungen in der Nachfrage erfolgreich ausgeglichen werden können. Insofern ist die Diversifizierung von Studienangeboten ein Gebot der Führung moderner Hochschulen und keinesfalls dem Prozess der Auslastung zuwiderlaufend. Und dies bedeutet ja auch nicht im Umkehrschluss, dass man sich nicht auch Alleinstellungsmerkmale zulegen könnte. Diversifizierung und Alleinstellung sind kein Widerspruch. Im Gegenteil: In einer Welt gesättigter Märkte, auch Hochschulmärkte, bedeutet Diversifizierung auch immer eine Diversifizierung von Alleinstellungsmerkmalen, egal ob diese fachlich oder regional oder in beider Hinsicht zu interpretieren sind.
− Eine zukünftige Festlegung auf den Bereich Energie wäre für die neue Hochschule tödlich. Und das aus mehreren Gründen gleichzeitig: Man bedient keine Wirtschaftsinteressen, deren Steuerung außerhalb des Bundeslandes vorgenommen wird und die für das Land nicht berechenbar sind. Man bedient auch keine Branchen oder Branchenbegriffe, die über die Landesgrenzen hinaus eine negative Konnotation erfahren und an unternehmerische Einzelziele gebunden sind, die sich auf fossile, nicht mehr zeitgemäße Energieträger spezialisiert haben und an der einheimischen Bevölkerung vorbei sowie auf deren Kosten (Landnahme, Heimatverlust, Verwüstung der Landschaft, Dreck) mit der Begründung der Arbeitsplatzsicherung hohe Gewinne einfahren und diese nicht einmal in Form von normalen Strompreisen an die regionalen Verbraucher weitergeben. Und man legt sich eben nicht auf einen Bereich oder Begriff fest, der allein genommen für eine Universität wenig Attraktivität ausstrahlen lässt. Die Entwicklungen auf den dynamischsten internationalen Hochschulmärkten (VR China, Russland, Brasilien, Indonesien etc.) lehren uns, dass sich erfolgreiche Universitäten in ihren Begrifflichkeiten und Selbstverständnissen immer von einer Spezialisierung weg hin zum Allgemeinen entwickeln und damit große studentischen Zielgruppen anziehen, nicht jedoch andersherum. Die Diversifizierung des Studienangebots einer Universität ist der Schlüssel zum Erfolg, nicht der Rückzug in eine fossile Nische. Der Energiebegriff wird von fast allen Seiten als wenig gelungen, ja sogar unprofessionell charakterisiert.
− Die medialen Fusionsäußerungen der Landesregierung, die ein Konzept bewusst außen vorlässt und dies als Aufgabe einer neuen Hochschulleitung definiert, signalisieren uns aber etwas Gegenteiliges und haben schon jetzt eine irreversible Verunsicherung und Irritation geschaffen. Studieninteressierte, gerade aus der Region, distanzieren sich offen von ihren Studienplänen an der einen oder anderen der beiden Hochschulen. Schulen zeigen weniger Interesse an einer Beratung ihrer Schüler für ein Studium im Süden des Landes. Sächsische Hochschulen erkennen bereits die sich neu auftuende Lücke und dringen mit ihren Marketingaktivitäten verstärkt in den Süden Brandenburgs vor.
− Die mögliche Wahl eines Namens, der einen Wiedererkennungswert für die BTU Cottbus beinhalten würde, könnte auf der anderen Seite auch die Position der jetzigen Cottbuser Universität in einem solchen Prozess überproportional stärken. Bereits jetzt gibt es aufgrund der offenen Unterstützung aus Teilen der Hochschulleitung der HS Lausitz für eine Hochschulfusion auf Seiten der BTU Cottbus offen geäußerte Abneigungen gegen die gesamte HS Lausitz. Würde die BTU Cottbus die Möglichkeit erhalten, den Fusionsprozess federführend gestalten zu können, wären Existenzängste in der Belegschaft der Hochschule Lausitz sicher nicht unbegründet. Dies wird noch dadurch unterstützt, dass die BTU Cottbus und die Stadt Cottbus in diesem Prozess einheitlich vorgehen und nach außen als Ganzes wahrgenommen werden, wohingegen an der Hochschule Lausitz sowie bei den kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern in Senftenberg weit auseinander gehende Meinungen zum Tragen kommen, medial aber hierarchischer Form nur eine Meinung durchgesetzt wird. Die jetzige Hochschule Lausitz wird bei einer Fusion die ungünstigsten Voraussetzungen für eine Vertretung ihrer eigenen Interessen sowie der Interessen ihrer Belegschaft mitbringen. Parallelen zum deutschen Einigungsvertrag werden da bei vielen in Erinnerung gerufen.
Eine erfolgreiche Hochschulneugründung würde Kosten verursachen, die die jetzigen Kosten für beide Hochschulen zusammengenommen weit überschreitet. Hierfür ist aber kein Geld vorhanden. Die entsprechenden Kapazitäten müssen bei laufendem Betrieb aus dem vorhandenen Bestand gestemmt werden. Die schon jetzt bekannten Problemstellungen und zu erwartenden negativen Folgen der Zusammenlegung werden einen Einbruch der Studentenzahlen nach sich ziehen, der so gravierend verlaufen könnte, dass die derzeitigen Argumente der fehlenden Nachfrage / Auslastung bzw. der teuersten Studienplätze im Lande nur noch als Zynismus hingenommen werden können. Von derzeit zusammengenommen knapp 10000 Studierenden werden, wie in einem anderen bekannten Fall auch, wahrscheinlich nur 6000 bis 7000 Studierende übrigbleiben.
Dies kann nicht gewollt sein, es sei denn, „es wäre gewollt“, die Kapazitäten im Hochschulbereich aus Gründen der Haushaltssanierung herunterzufahren, speziell dort, wo in größerem Umfang „bundeslandsfremde“ Studierende, ausgenommen den Berlinern natürlich, ausgebildet werden. Dann könnte man aber auch argumentieren, für eine Haushaltssanierung alle Bereiche staatlicher Tätigkeit und Verantwortung so weit herunterzufahren, dass sie überhaupt keine Kosten mehr verursachen. Und das bei einer rot-roten Landesregierung. Hier haben sich wohl viele Wähler, speziell aus der Lausitz, getäuscht.
Wäre man dennoch gewillt, sich die Strukturänderung in der Lausitz etwas kosten zu lassen und das aktuelle Mittelverteilungsmodell auszusetzen oder ganz zu reformieren, hätte man das Geld von vornherein auch sinnvoller einsetzen können, anstatt es für einen unüberlegten und konzeptlosen Aktionismus zu verpulvern, z. B. für professionelle Vermarktungskampagnen, Stipendiensysteme etc. Es fehlt nicht an Konzepten seitens der betreffenden Hochschulen, sondern an verantwortlichem Handeln seitens der Landesregierung.
Frage:
Warum kann man sich in Potsdam nicht für eine Technische Universität Cottbus Senftenberg (Gesamthochschule) – Der Name könnte natürlich auch anders lauten. – erwärmen?
Das Modell der Universität-Gesamthochschule würde allen in diese Debatte involvierten Akteuren mit ihren Bedenken weit entgegenkommen: Zwei Hochschultypen / -stränge unter einem Dach mit gemeinsamen zusätzlichen Einrichtungen wie einem Doktorandenkolleg etc.
− Damit würde man beiden Studierendenzielgruppen unter dem Dach einer Einrichtung mit einem universitären Namen gerecht werden und zukünftig keine Bewerber verlieren, weder Abiturienten, noch Fachabiturienten.
− Dies beträfe auch die Lösung der Probleme mit den beiden unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen und den beiden unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen sowie mit dem akademisch-pädagogischen Unfug der angedachten Ausbildung der beiden unterschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen Kohorten.
− Man spart damit auch die Gelder für das sonst notwendig werdende propädeutische Semester oder Jahr für die Fachabiturienten. In einer Universität-Gesamthochschule ist die nicht mehr notwendig.
− Man müßte nicht die fehlende Akzeptanz der Abschlüsse in Wirtschaft und Wissenschaft fürchten.
− Auch die oben genannten BAföG-Probleme der Studierenden wären gelöst.
− Prof. Schulz könnte unter diesem gemeinsamen Dach mit seiner Biotechnologie vom Fachhochschul- in den Universitätsstrang wechseln und damit glücklich werden.
− Die Professuren beider bisherigen Einrichtungen könnten unter dem Dach einer Universität-Gesamthochschule in beiden Strängen schon jetzt synergetisch eingesetzt werden. Auslaufende Professuren (Pensionierung) bräuchten dann nicht in jedem Fall neu besetzt zu werden, womit man den Einsparungsplänen des Landes bei den auslaufenden Professuren in vollem Umfang entgegenkäme.
− Beide bisherigen Hochschulen könnten in der Außendarstellung dazugewinnen: Die BTU Cottbus könnte eine Vergrößerung geltend machen, die HS Lausitz den Aufstieg in einen universitären Rang. Hier wäre aber eine wohl überlegte Abstimmung des gemeinsamen Namens vorab notwendig.
Allerdings wäre es wichtig, eine Universität-Gesamthochschule nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts / staatliche Einrichtung, also wie bisher, nicht jedoch als Stiftung des öffentlichen Rechts, als Holding, als GmbH, als GbR oder gar Limited (Spaß) oder irgend eine andere private Rechtsform durchgehen zu lassen, damit der Bestandsschutz für das nicht verbeamtete Personal (fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) nicht ein Jahr nach Neugründung erlischt und diese dann entlassen werden oder aus dem TV-L fliegen können. Auch hier würden nur die Verrentungen oder ein anderweitiges Auslaufen der betreffenden Beschäftigungsverhältnisse dem Land entgegenkommen, dies dann aber zusätzlich zu der genannten natürlichen Lösung bei den Professuren durch Pensionierungen.
Ein sehr guter Kompromiss, bei dem alle gewinnen, auch der Finanzminister, der sparen kann, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht um ihre Arbeitsplätze bangen müssen und die Studierenden, die keine akademischen Experimente mitmachen und keine Studiengebühren befürchten müssen. Diesem Kompromiss würden sich sicherlich viele anschließen können.
Das Modell der Universität-Gesamthochschule hat in Deutschland keinen guten Ruf, allerdings im Ausland. In China, Skandinavien und vielen anderen Staaten wird dieses Modell unter dem Begriff bzw. Dach von Universitäten erfolgreich praktiziert. In der Lausitz wäre aber eine Neugründung sicher notwendig, um die Hochschule Lausitz als den kleineren Partner bei einer Fusion nicht über Maß schlechter abschneiden zu lassen.
Sollte das dem Land Brandenburg an Sparpotentialen noch nicht reichen, müssen andere Hochschulen des Landes ebenfalls für innovative Fusionsmodelle zur Verfügung stehen.
zur aktuellen Diskussion gibt es weitere Beiträge bei uns:
31.05.2012 Brandenburger solidarisch mit BTU Cottbus und HS Lausitz: Rund 20.900 Unterschriften innerhalb von 4 Wochen für die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” eingegangen
19.05.2012 Offener Brief der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BTU Cottbus an die Abgeordneten des Landtags
14.05.2012 Professoren der BTU Cottbus wehren sich gegen Stimmungsmache vom Land Brandenburg
14.05.2012 Lässt das Land Brandenburg die BTU Cottbus ausbluten?
10.05.2012 DIE LINKE. Cottbus unterstützt die Volksinitiative zur Erhaltung der Lausitzer Hochschulen
08.05.2012 BTU-Förderverein begrüßt Konzeptentwurf der BTU Cottbus
07.05.2012 BTU Cottbus präsentiert Konzeptentwurf zur Strukturreform: Drei eigenständige universitäre Fakultäten und zwei gemeinsame „schools“ mit der Hochschule Lausitz (FH)
05.05.2012 Volksinitiative Hochschulen erhalten zum Erhalt der BTU Cottbus und HS Lausitz ist gestartet
12.04.2012 Studentin der BTU Cottbus fragt Bundestagsfraktionen zur geplanten Fusion von Frau Ministerin Kunst
07.04.2012 Michael Schierack zur Hochschuldiskussion in Cottbus und Senftenberg: Für mich hat Priorität, was die Hochschulregion Lausitz stärkt.
06.04.2012 Offener Brief: Stellungnahme des Fördervereins der Hochschule Lausitz in der aktuellen Debatte um die Zukunft der Hochschulregion Lausitz
05.04.2012 Ministerin Kunst kündigt breites Beteiligungsverfahren zur Weiterentwicklung der Hochschulstruktur in der Lausitz an
01.04.2012 Erwartungen eines Studenten an eine Ministerin in der Diskussion um die Fusion von BTU Cottbus und HS Lausitz
31.03.2012 Ich würde jederzeit wieder an die BTU Cottbus gehen. Aber nur wenn sie noch eine BTU ist, denn mein Herz schlägt für die BTU!
30.03.2012 Landrat Heinze (Oberspreewald-Lausitz) befürwortet Uni-Neugründung in der Lausitz – Brief an Landesregierung
30.03.2012 Erklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stellungnahme der Linkspartei vom 27.03.2012
30.03.2012 Interview mit Jasper Schwenzow, Student an der BTU Cottbus: Ich bin an die BTU gekommen, wegen der BTU!
29.03.2012 Offener Brief des Landrates des Landkreises Spree-Neiße und der Hauptverwaltungsbeamten seiner Kommunen gegen die Zusammenlegung der Hochschule Lausitz (FH) und der BTU Cottbus
29.03.2012 Das Geschwür der Brandenburger Hochschullandschaft, aktuell an der BTU Cottbus und der HS Lausitz – das Mittelverteilungsmodell und Versprechen bis zum Ende der Wahlperioden
29.03.2012 Cottbuser Stadtverordnete wenden sich mit einer Resolution zur Zukunft der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (HSL) an die Landesregierung
28.03.2012 Zwei Abende in Cottbus, vier Stunden Diskussion und am Ende bleibt alles wie es ist.
28.03.2012 Kommunikation ist nicht ihre Kunst – Wissenschaftsministerin bleibt in der Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus konzeptlos
28.03.2012 Stellungnahme der Fakultät 1 der HS Lausitz zur geplanten Neustrukturierung der Lausitzer Hochschullandschaft in Cottbus und Senftenberg
28.03.2012 Wolfgang Neskovic – Das Projekt Energie-Universität Lausitz: Ein trotziger Alleingang
28.03.2012 Leserbeitrag zur Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zu den Plänen einer neuen Energie Universität Lausitz
27.03.2012 Position der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der BTU Cottbus zur Neugründung einer technischen Universität in der Lausitz
23.03.2012 Stellungnahme der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stadtverordnetenversammlung in Cottbus am 19.03.2012
22.03.2012 Cottbuser Hochschulmitarbeiter äußern sich mit offenem Brief zum Stand der Diskussion über die Gründung einer neuen Universität in der Lausitz
21.03.2012 Prof. Dr. Michael Schierack (CDU) zur Hochschullandschaft in der Lausitz: Des Kaisers neue Kleider
21.03.2012 White Devils Cottbus: We love BTU – für den Erhalt unserer Uni!
21.03.2012 Stellungnahme zur geplanten Neugründung einer „Energieuniversität“ in der Lausitz
21.03.2012 Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zur Neugründung der Energie Universität am 27.03. 19 Uhr mit Ministerin Kunst
20.03.2012 Podiumsdiskussion in Cottbus zu Entwicklungsperspektiven der Südbrandenburgischen Hochschulregion – Braucht die Lausitz nur eine Energie-Universität? am 26.03.2012, 19 Uhr
20.03.2012 2000 Demonstranten für den Erhalt der BTU Cottbus
20.03.2012 Cottbuser Studenten verschaffen sich Luft zu den Kunst-Plänen für eine Energie Universität Lausitz
16.03.2012 Gemeinsames Positionspapier der Industrie- und Handelskammer Cottbus und der Handwerkskammer Cottbus zur Hochschuldiskussion in der Lausitz
16.03.2012 BTU Cottbus fordert die Langfassung des Gutachtens und darauf aufbauend eine Diskussion mit der Lausitz-Kommission
15.03.2012 Presseerklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zum Treffen mit Ministerin Kunst
14.03.2012 Kommunikation zur Universitätsgründung in der Lausitz – Ein offener Brief des Studierendenrats der BTU Cottbus
14.03.2012 Demonstrationszug vom Audimax zum Altmarkt Cottbus für Erhalt der BTU
13.03.2012 Offener Brief von über 800 Studierenden der BTU Cottbus an Ministerpräsident Platzeck
10.03.2012 Wir bleiben BTU! – Cottbuser Studenten und Mitarbeiter machen mobil
27.02.2012 BTU ist für Erhalt der Marke “BTU Cottbus”
23.02.2012 Stellungnahme des Senats der BTU zur Hochschulstrukturdiskussion in der Lausitz
15.02.2012 Statement des Landrates von Oberspreewald-Lausitz zur Debatte einer Uni-Neugründung in der Lausitz
10.02.2012 Landesregierung reagiert mit Strukturvorschlag für eine innovative Struktur der Technischen Universität
02.02.2012 Erfolgskurs der BTU Cottbus verstärkt sich trotz reduzierter Landesmittel
Kommentar zur aktuellen Diskussion: Für das derzeitige Vorgehen der Landesregierung fehlt die Rechtsgrundlage. Ein spezifisches nachholendes Gesetz ist eine Lex Lusatia, die per Akklamation durch den Landtag gebracht werden soll. Dabei ist die derzeitige Interessenslage nicht ganz durchsichtig: Parteigrenzen verschwimmen, parteispezifische Standpunkte scheinen nur untergeordnete Rollen zu spielen. Klar erkennbar ist aber eine Trennungslinie zwischen Metropole und Peripherie, die zum Teil quer durch die Parteien zu verlaufen scheint.
Die in den Medien breitgetretenen Ankündigungen der Landesregierung zur angestrebten Änderung / Reduzierung der Hochschulstruktur in der Lausitz führen auf allen Seiten zu erheblichen, wenn auch nicht immer ausgesprochenen Verunsicherungen:
− in den Hochschulen selbst wegen bedrohter nichtverbeamteter Arbeitsplätze (z. B. in der Verwaltung) und sich möglicherweise ändernder Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche
− bei potentiellen Bewerbern bzw. zukünftigen Arbeitgebern wegen dann noch unklarer Studien- und Abschlussmöglichkeiten bzw. unklarer erworbener Qualifikationen
− bei kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern wegen eines möglichen Kaufkraftverlusts in Folge des anzunehmenden Wegfalls von Arbeitsplätzen / ganzer Hochschulstandorte
Wenn die Zusammenlegung von Universitäten und Fachhochschulen das Hochschulmodell der Zukunft wäre, hätten zahlreiche andere deutsche Hochschulen diesen Weg längst beschritten. Die Lausitzer Hochschulen wären hier nicht die Vorreiter gewesen und das Land Brandenburg als Schlusslicht unter den deutschen Bundesländern in der Hochschulbildung schon gar nicht. Insofern ist eine dahingehend ausgerichtete Begründung der Akteure unglaubwürdig. Mit dem Reden vom großen akademischen Wurf sollen bewusst Sparzwänge kaschiert und schöngeredet werden, die Empfänger dieser Politik getäuscht und ruhiggestellt werden. Richtig und anständig wäre es, das Problem der Haushaltssanierung auf Kosten der brandenburgischen Peripherie, so auch peripherer Hochschulen, beim Namen zu nennen und sich bei den folgenden Wahlen dafür zu verantworten.
Die Landesregierung von Brandenburg hat bei ihrem Plan zur Hochschulfusion bereits explizit oder auch implizit, jedenfalls klar erkennen lassen, dass
− es keine Gesamthochschule geben wird
− es nicht mehr Geld für die beiden Hochschulen bzw. die dann neue Hochschule geben wird und das bestehende Mittelverteilungsmodell nicht revidiert werden wird (also das Problem der Unterfinanzierung gar nicht angegangen, dafür aber fortgesetzt werden soll)
− sich dann fachlich überschneidende Studienangebote auch bei unterschiedlicher Theorie- oder Praxisausrichtung abgebaut werden bzw. verschmelzen sollen (somit also Universitäts- und Fachhochschulstudiengänge der selben fachlichen Ausrichtung nicht parallel nebeneinander fortbestehen können und mit kapazitären Reduzierungen fest zu rechnen ist)
− es keine Garantie für die Fortexistenz der bisherigen Fachhochschulstandorte gibt: für den Cottbuser Standort (an dem über bisher schon über 40 Mio. € investiert wurden) ohnehin nicht (mit der Begründung, dass dessen Bewirtschaftung zu teuer sei, obwohl die Unterbringung seiner Studiengänge an anderen Standorten ebenfalls Bewirtschaftungskosten in der mehr oder weniger selben Höhe nach sich ziehen würde), für den Senftenberger Standort (an dem über bisher schon über 100 Mio. € investiert wurden) nicht über 2019/2020 hinaus, wenn es diesem in Folge der jetzt geplanten Reduzierungen nicht gelänge, diese durch den Aufbau neuer Studienangebote Reduzierungen wieder auszugleichen und mehr als wett zumachen, also aus dem Fusionsprozess gestärkt hervorzugehen (was selbst den Potsdamer Akteuren sehr unwahrscheinlich erscheint und von Eingeweihten bereits jetzt als Sisyphosstrafe Bezeichnung findet),
− es für aus dem Landeshaushalt bezahltes befristet angestelltes Personal schon jetzt keine Zukunft an den Hochschulen geben wird und auch für fest angestelltes Personal im Falle einer Neugründung keine Garantie der Weiterbeschäftigung bzw. der Weiterbeschäftigung unter den selben tariflichen Voraussetzungen geben wird (und in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag zur Neugründung als Stiftung des öffentlichen Rechts oder als Holding oder als andere private Rechtsform zu verstehen ist, in welcher ein arbeitsvertraglicher Bestandsschutz nur für ein weiteres Jahr bestünde und in einer Katastrophe für die in diesem Prozess vergessenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enden könnte und wird, da in der Lausitz eine große Anzahl von Einkommen ganze Familien mit nur einem Einkommen ernährt)
− es im Hochschulsektor letztendlich um den Abbau von Kapazitäten in der Größenordnung von einer Hochschule (ca. 20 Mio. € jährlich, 5000 Studierende) geht, um die verbleibenden Hochschulen des Landes perspektivisch ausfinanzieren zu können (was sich in Analogie auch mit den anstehenden Maßnahmen in anderen zu finanzierenden Bereichen des Landes deckt und somit plausibel erscheint: Schulen, Kultur, Nahverkehr, Verwaltungseinheiten; wobei auffällig ist, dass in allen betreffenden Bereichen immer nur das die Landeshauptstadt Potsdam und den Berliner Speckgürtel favorisierende betriebswirtschaftliche Argument der Auslastung, nie jedoch das die Peripherie unterstützende Argument strukturpolitischer Notwendigkeiten und einer für Staaten und Teilstaaten zwingenden volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung / Mischkalkulation strapaziert wird). Erst am 21.05.2012, hat die Landesregierung über Finanzminister Markov angekündigt, bis 2020 6200(!) Stellen im Landesdienst – hauptsächlich bei den Hochschulen – streichen zu wollen. Das kam in rbb aktuell um 21:45 Uhr (Sprecher: Mitri Serin) nach der Meldung über die unerträgliche Unprofessionalität des MP in Sachen BER bekannt. Die Kürzungszahlen für den Hochschulbereich wurden am 22.05.2012 in den Printmedien noch mal nach unten korrigiert und liegen demnach nur noch bei ca. 400 für die Zeit bis 2018. Welche Zahlen jetzt stimmen, ist mir nicht klar.
Zum Thema:
Der Begriff „Bolognauniversität“ wird von den Fusionsakteuren exzessiv, aber falsch gebraucht. Dieser Begriff soll mit Blick auf die geplante Hochschulzusammenlegung Innovation suggerieren, weil es an anderen, überzeugenden Argumenten fehlt.
In der Bolognaerklärung selbst sowie in den Kommuniqués der europäischen Ministerkonferenzen wurden für den Bolognaprozess folgende Inhalte vereinbart (Quelle: http://www.bmbf.de/de/3336.php):
− Einführung eines Systems von verständlichen und vergleichbaren Abschlüssen (Bachelor und Master)
− Einführung einer gestuften Studienstruktur
− Transparenz über Studieninhalte durch Kreditpunkte und Diploma Supplement
− Anerkennung von Abschlüssen und Studienabschnitten
− Verbesserung der Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal
− Sicherung von Qualitätsstandards auf nationaler und europäischer Ebene
− Umsetzung eines Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum
− Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums auch für Drittstaaten
− Förderung des lebenslangen Lernens
− Verbindung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums
Es geht im Bolognaprozess vor allem um die Gewährleistung der Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen bzw. Studienleistungen, um die grenzübergreifende akademische Mobilität zu steigern und den europäischen Hochschulraum für Zielgruppen aus Drittstaaten, vor allem aus dem angelsächsischen Hochschulraum, attraktiv zu gestalten. Ergänzend geht es um Chancengleichheit und Durchlässigkeit des Hochschulsystems, allerdings um vertikale, nicht horizontale Durchlässigkeit.
An keiner Stelle dagegen geht es um die Zusammenlegung von Hochschulen ganz allgemein oder von unterschiedlichen Hochschultypen. Eine Bolognaerklärung wäre unter diesen Vorzeichen nie zustande gekommen. Dafür blicken die europäischen Universitäten als Horte der Wissenschaft, der Kultur und der Aufklärung auf eine viel zu lange Geschichte und viel zu große Bedeutung zurück.
Beide Hochschulen in der Lausitz haben den Bolognaprozess bereits verinnerlicht und abgeschlossen und sind damit vielen anderen Hochschulen im Bundesgebiet weit voraus. Es besteht kein Handlungsbedarf, den Bolognaprozess in der Lausitz erneut zu beginnen.
Eine zielgruppengerechte Hochschulbildung von Abiturienten und Fachabiturienten, also an Universitäten und Fachhochschulen, hat sich darüber hinaus nicht nur in der Lausitz, sondern bundes- und europaweit bewährt und kommt trotz einer negativen Entwicklung im Beschäftigungssektor den aktuellen Anforderung des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft am weitesten entgegen.
Anders als im angelsächsischen Hochschulsystem versteht sich das kontinentaleuropäische immer als ein System, welches das Recht auf Bildung umsetzt und dabei den Bedürfnissen von Lehre und Forschung möglichst optimal entgegenkommt und sich somit im Idealfall am Bildungsniveau, nicht am Geldbeutel seiner Zielgruppen ausrichten sollte. Nur ein solches System bringt, wenn auch seinerzeit unter anderen Vorzeichen, Philosophen und Humanisten. Zyklische Schwankungen in der Nachfrage nach Bildungsangeboten sind vorübergehender Natur und dürfen nicht alle zwei oder drei Jahre zur Neubewertung von Bildungsangeboten führen.
Die angestrebte Fusion sieht eine Verschmelzung der Universitäts- und Fachhochschulstudierenden zu einer Gruppe vor. Welches Ziel soll damit verfolgt werden?
Bewerber mit unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen besuchen ein und dieselben Studiengänge, um diese dann mit unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen wieder zu verlassen.
− Abiturienten haben in der Regel einen aus der Schule mitgebrachten hohen Leistungsbezug, wollen gefordert werden und drängen bei ihrer Wahl der Hochschuleinrichtung naturgemäß an reine Universitäten. Fachabiturienten sind in der Regel weniger belastbar und orientieren sich daher an eher praxisbezogenen kurzen Studiengängen mit weniger Theorieanteilen. Sie suchen bei der Wahl ihrer Ausbildungseinrichtung bewusst nach Fachhochschulen. Das zeigt die Praxis an den Hochschulen. Vermischt man nun beide Zielgruppen miteinander, kommt es dann während des Studiums im Unterricht in einem sehr breit gespreizten und unüberbrückbaren studentischen Leistungsspektrum zu leistungsspezifischen Differenzen und damit zu einer nachhaltigen Störung der Unterrichtsdynamik: Die Stärksten fühlen sich unterfordert, die Schwächsten überfordert. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen sind keine Randgruppen mehr sondern nehmen vom Umfang her Größenordnungen an, bei denen alle pädagogischen Konzepte der Wissensvermittlung nur scheitern können. Eine Einstellung auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Studierenden wäre dann völlig realitätsfremd. Die Unterrichtsdynamik würde gesprengt werden und sich folglich an einem kleineren Mittelfeld ausrichten. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen werden sich abwenden und dem neuen Hochschultyp dauerhaft und nachhaltig verlorengehen. Die Studentenzahlen werden stark abnehmen. Die Erfahrung mit dem gemeinsamen David-Gilly-Institut von BTU Cottbus und HS Lausitz unterstreicht dies: Obwohl hier nur Bauingenieurstudierende beider Hochschultypen – also die leistungsspezifisch vielleicht noch homogenste Zielgruppe – angesiedelt sind, kann von einem zukunftsweisenden Modellversuch kaum die Rede sein. Die Fachhochschulstudierenden in diesem Institut beklagen sich, dass die Leistungsanforderungen denen an der Universität entsprächen und fast alle Fachhochschulstudierenden am Institut zum Beispiel durch die Mathematikprüfungen fallen. Nicht einmal die Absenkung der Bestehensnote ausschließlich für die Fachhochschulstudierenden von 50 % auf 40 % bei sonst identischen Anforderungen konnte hier Abhilfe schaffen. Völlig verständlich.
− Im o. g. Sinn unterschiedliche zusammengesetzte Studentengruppen generieren Neid und Unverständnis auf beiden Seiten. Chancengleichheit ist hier falsch verstanden. Vertikale Durchlässigkeit wird durch Leistungsgrenzen blockiert.
− Durchlässigkeit im Sinne des Bolognaprozesses ist mit Blick auf die beiden Zielgruppen also vertikal, nicht horizontal gemeint. Fachabiturienten sollen die Möglichkeit zum Studium an einer normalen Universität bekommen. Diese Möglichkeit haben sie aber jetzt auch schon, und zwar konsekutiv nach einem erfolgreich absolvierten Fachhochschulstudium. Eine parallele, simultane Hochschulausbildung beider Zielgruppen in ein und denselben Studiengängen ist weder pädagogisch vertretbar, noch gewünscht, auch nicht von den Akteuren dieses Prozesses. Im Gegenteil: Diese habe sich, zumindest an der Hochschule Lausitz, immer klar für eine Abgrenzung von Abitur und Fachabitur ausgesprochen und sogar den Fachabiturienten die Aufnahme eines Studiums (an der Fachhochschule) erschwert, um die Qualität der Lehre in ihren Bereichen auf universitäres Niveau zu bringen und dort zu halten. Insofern ist das Lob der Lausitzkommission für die Biotechnologie an der Hochschule Lausitz das direkte Ergebnis eines Prozesses der bewussten Abgrenzung beider Zielgruppen voneinander und der Bevorzugung der Abiturienten bei der Studienaufnahme und Studiendurchführung (in Form universitär hoch gesetzten Leistungsanforderungen). Der jetzige Vortrag einzelner Fusionsakteure aus diesem Bereich, nämlich dass die Unterscheidung beider Zielgruppen zum Zwecke der Bildung einer wahrhaften Bolognauniversität der Vergangenheit angehöre, kann deshalb nicht ernst genommen werden und ist auch nur polemisches und nicht ernst gemeintes Mittel zum Zweck, nämlich dem eigenen Aufstieg in den Rang einer Universität. In der Folge eines solchen Schrittes würde es Fachabiturienten zukünftig eher noch schwerer fallen, Zugang zum Studium der Biotechnologie in der Lausitz zu erhalten. Durchlässigkeit verkommt zur Phrase, wenn sie nicht praktisch umgesetzt wird.
Wie soll die Zusammenlegung beider Zielgruppen formalrechtlich funktionieren?
− Es gibt zwei unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen (HZB), den allgemeinen Hochschulzugang und den fachbezogenen Hochschulzugang. Hier müssten für die angestrebte Fusion, aus der ja bewusst keine Gesamthochschule mit beiden HZB hervorgehen soll, die Rechtsgrundlagen geändert werden. Dies ist jedoch nur schwer durchzusetzen, da dies bundesweit nicht auf Akzeptanz stoßen würde und eine bundesweite Ausgrenzung der Brandenburger Hochschulen unter der Begründung fehlender fachlicher Qualität nach sich zöge.
− Das Land Brandenburg könnte aber ersatzweise auch eine gesetzliche Regelung treffen, ohne die HZB zu verschmelzen, nämlich, dass die Fachabiturienten zusätzlich zu qualifizieren wären, mindestens wahrscheinlich ein zusätzliches Jahr lang, um das Niveau der allgemeinen HZB zu erreichen, ggf. mit zusätzlichen Prüfungen auf Abiturniveau gekoppelt. Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr würde das Studium um ein Jahr verlängern, was bei der betreffenden Zielgruppe im Regelfall nicht akzeptiert wird, und zusätzliche Lehrkapazitäten erfordern, die aufgrund einer ausbleibenden Finanzierung aber nicht realisierbar und an beiden jetzigen Hochschulen derzeit auch personell noch gar nicht vertreten sind und in den Bereich der Schulen greifen würden. Fachabiturienten sind in der Regel auch nicht bereit, ihr Studium unnötig zu verlängern. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz. Besser eine erfolgreiche Berufsausbildung in der Region als ein Studium mit unklarem Ausgang und unklarem Studienstandort.
− Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr wäre darüber hinaus nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz derzeit nicht förderfähig, da die Zielgruppe der Fachabiturienten ja bereits über einen fachbezogenen Hochschulzugang verfügt und an jeder Fachhochschule in Deutschland ein Studium aufnehmen könnte. Es ist nicht zu erwarten, dass auf Bundesebene hierfür extra das BAföG geändert wird. Hier müsste also das Land Brandenburg mit einer zusätzlichen Förderschiene unterstützend eingreifen. Das würde zusätzlich Geld kosten, welches nicht zur Verfügung gestellt wird. Fachabiturienten benötigen in der Lausitz für ihr Studium sehr oft eine Bundesausbildungsförderung. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz.
− Die mögliche Einführung eines propädeutischen Jahres oder Semesters für die Zielgruppe der Fachabiturienten könnte, wie in einem anderen bekannten Fall, in die Regelstudienzeit integriert werden. In der gleichen Zeit besucht dann die Zielgruppe der Abiturienten, wie in einem anderen bekannten Fall, ein Studium Generale. Die reine Fachstudienzeit würde sich nach diesem Modell bei unveränderter Regelstudienzeit um ein Jahr bzw. ein Semester verkürzen, also erheblich weniger Stoff beinhalten. Die Folge wäre, wie in einem anderen bekannten Fall auch, die fehlende Akzeptanz des erlangten Bachelorgrades bei anderen Hochschulen vor allem außerhalb des Bundeslandes. Dies wird dann, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zum Problem, wenn Bachelorabsolventen der eigenen Universität ihr Masterstudium an einer anderen Universität im Bundesgebiet absolvieren möchten und dort womöglich nicht angenommen werden. Sie müssten dann mit hoher Wahrscheinlichkeit, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zusätzliche Studienzeiten an einer solchen anderen Universität ableisten, um die Voraussetzungen für ein dortiges Masterstudium erst zu erlangen. Das würde die Studienzeiten auch für die Zielgruppe der Abiturienten wesentlich und unnötig erhöhen und würde kaum angenommen werden. Es kämen also weniger Abiturienten an die neue Universität. Darüber hinaus ist dieser Weg aber auch mit dem bisherigen Fachhochschulbachelor schon problemlos möglich, also nichts Innovatives. Absolventen der Hochschule Lausitz können mit einem oder zwei zusätzlichen Studienjahren bereits jetzt schon an anderen Universitäten im Bundesgebiet den dortigen grundständigen Studienabschluß erwerben, um Zugang zu einem dortigen Masterstudium zu erlangen.
− Anders als im letztgenannten Fall gibt es aber für zusätzliche, für ein Masterstudium an anderen Universitäten qualifizierende und über den Bachelorabschluß einer Universität Lausitz hinausreichende Studienzeiten ebenfalls keine Bundesausbildungsförderung. Denn formal ist die Qualifikation zum Masterstudium an einer Universität bereits mit dem Bachelorabschluß einer Universität Lausitz erreicht. Die Betreffenden könnten ihren Masterstudiengang folglich nur an der Universität Lausitz selbst oder an einer anderen Universität im Land Brandenburg machen. Dies wäre aus kapazitären Gründen und den fehlenden identischen fachlichen Ausrichtungen der anderen Universitäten im Lande wenig realistisch. Folglich wären die Möglichkeiten der Zielgruppe der Abiturienten wesentlich eingeschränkt. Diese Zielgruppe würde sich von vornherein andere Universitäten aussuchen. Oder das Land müsste auch an dieser Stelle mit einer eigenen Ausbildungsförderschiene einspringen, was es aber nicht tun würde, wenn die Betreffenden das Masterstudium woanders fortsetzen. Sie haben dann ihren Hauptwohnsitz nicht mehr in Brandenburg, sondern müssen diesen im betreffenden anderen Bundesland nehmen.
Was würde sich für die Studierenden also ändern?
− Für Studierende könnte interessant sein, daß in einer Stiftungsuniversität oder anderen privatuniversitären Rechtsform keine Mitsprachemöglichkeiten in dem jetzigen Umfang mehr bestünden, auch nicht für Studierende, ein Studentenrat also nur noch in eingeschränkter Form tätig sein dürfte, oder daß eine Stiftungsuniversität in klammen Zeiten Studiengebühren erheben könnte, auch wenn diese an den anderen Hochschulen des Landes noch nicht existierten.
− Interessant wäre für Studierende vielleicht auch, daß für Bewerber mit fachbezogener Hochschulzugangsberechtigung die Zeit eines dann zwingend vorgeschriebenen (weil Uni) ein- oder zweisemestrigen fachlichen Propädeutikums vor Studienaufnahme nicht BAföG-förderungswürdig wäre, ebenso wie die Zeit zwischen dem Bachelorabschluß und einem möglichen Masterstudium an einer Universität außerhalb des Bundeslandes Brandenburg, wenn eine solche den dann neuen universitären Bachelorabschluß der Uni Lausitz aufgrund der Mischform (FH / Uni) wie am Beispiel Lüneburg nicht anerkennt und zusätzliche Studienleistungen vor Aufnahme des Masterstudiums vorschreibt, ähnlich wie das jetzt schon ist, wenn man mit dem FH-Bachelor der HS Lausitz zum Beispiel an die TU Dresden wechselt, allerdings mit dem Unterschied, daß man in solchen Fällen jetzt mit einem FH-Bachelor auf einen Uni-Bachelor aufsattelt und dafür selbstverständlich BAföG erhält.
− Es könnte für Studierende auch interessant sein, daß es die Hochschule, an der man mal studiert hat, nicht mehr gibt und zukünftige Arbeitgeber damit in Konflikt geraten könnten, speziell dann, wenn von der Hochschule, wie so oft, nachträglich noch Bestätigungen zu Angaben in Bewerbungen ehemaliger Studierender abgerufen werden.
Wie sollen nach dem Ende des Studiums unterschiedliche Laufbahnbefähigungen der beiden HZB-Gruppen aus ein und denselben Studiengängen generiert werden?
− In Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben für die Laufbahnbefähigungen im öffentlichen Dienst, aber auch die daran angelehnten Erwartungen der Unternehmen an bestimmte Qualifikationsmuster außerordentlich starr, vielleicht so starr wie in keinem anderen Staat. Es wäre ein Trugschluß anzunehmen, dass bei geltendem grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz und starren Regelungen der o. g. Art ein und dieselben Studiengänge zwei unterschiedliche Laufbahnbefähigungen bzw. deren Äquivalente hervorbringen könnten: eine für den höheren und eine für den gehobenen Dienst. Notwendige Aufweichungen bzw. Sonderregelungen zur Beseitigung dieses formalen Mangels würden erhebliche juristische Konstrukte voraussetzen, die das Land wahrscheinlich nur innerhalb der Landesgrenzen durchsetzen könnte. Eine bundesweite Ausgrenzung der Absolventen einer neuen Universität Lausitz wäre die Folge.
Wie soll der Status der verbeamteten Professorenschaft an einer neuen Universität geregelt werden?
− Bei den Professuren ist eine „Dreiklassengesellschaft“ im Gespräch: Forschungs-, Lehr- und Transferprofessuren. Diese Einteilung führt mit Sicherheit zu erheblichen Reibungsflächen und zu einem Konkurrenzverhalten insbesondere zwischen den ersten beiden Gruppierungen, die sich vor allem an der ehemaligen Trennlinie von Universität und Fachhochschule schon jetzt feindselig gegenüberstehen. Der Gedanke vom gemeinsamen Anpacken der neuen Aufgabe könnte da schnell auf der Strecke bleiben. Im Übrigen genießen die hier Bessergestellten Bestandsschutz, womit für die jetzt Schlechtergestellten kein Spielraum für finanzielle Aufstockungen zu erwarten wäre. Und käme dies aufgrund bereitgestellter zusätzlicher Finanzen wirklich in Frage, würde es neue Berufungsverfahren nach sich ziehen müssen.
Wie sollen das Selbstverständnis und die bisheriger Vermarktung der beiden Hochschulen in einer neu zu gründenden Universität Fortsetzung finden?
− „Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix!“, so der Werbespruch aus einer exorbitant teuren Kampagne im Zusammenhang mit dem Namenswechsel einer bekannten Schokoladenmarke. Während die Hochschule Lausitz mit ihren Studienangeboten für eine Fachhochschule naturgemäß vor allem eine regionale Zielgruppe anspricht, konzentriert sich die Vermarktung der BTU Cottbus auch auf Bildungsmärkte weit über die Landesgrenzen hinaus. Auch wenn dies von den Fusionsakteuren in Abrede gestellt wird, so hat doch die BTU Cottbus für eine staatliche Universität ihrer Größe ihren Namen außerordentlich gut vermarktet und damit auch im Ausland beachtliche Erfolge einfahren können. Namensänderung und Neugründung würden besonders von den überregionalen Zielgruppen der BTU Cottbus weder verstanden, noch akzeptiert werden können. Nur um die bisherigen Studentenzahlen halten zu können, müsste eine den Prozess jahrelang begleitende, umfangreiche sowie kostenintensive und deshalb nicht vertretbare Kampagne gestartet werden, deren Ausgang ungewiss wäre und die man gleichem Geldeinsatz auch jetzt schon zur Profilstärkung der bestehenden Hochschulen sinnvoll einsetzen könnte.
− Der konstruierte Vorwurf an beide Hochschulen, vor allem aber an die BTU Cottbus, im Laufe der Jahre das Kerngeschäft verlassen und sich nicht ausschließlich auf Energie und Technologie konzentriert zu haben, ist haltlos. Einer der wesentlichen Grundsätze wirtschaftlicher Tätigkeit ist die Diversifizierung des Angebots, weil nur so zyklisch wiederkehrende sektorale Schwankungen in der Nachfrage erfolgreich ausgeglichen werden können. Insofern ist die Diversifizierung von Studienangeboten ein Gebot der Führung moderner Hochschulen und keinesfalls dem Prozess der Auslastung zuwiderlaufend. Und dies bedeutet ja auch nicht im Umkehrschluss, dass man sich nicht auch Alleinstellungsmerkmale zulegen könnte. Diversifizierung und Alleinstellung sind kein Widerspruch. Im Gegenteil: In einer Welt gesättigter Märkte, auch Hochschulmärkte, bedeutet Diversifizierung auch immer eine Diversifizierung von Alleinstellungsmerkmalen, egal ob diese fachlich oder regional oder in beider Hinsicht zu interpretieren sind.
− Eine zukünftige Festlegung auf den Bereich Energie wäre für die neue Hochschule tödlich. Und das aus mehreren Gründen gleichzeitig: Man bedient keine Wirtschaftsinteressen, deren Steuerung außerhalb des Bundeslandes vorgenommen wird und die für das Land nicht berechenbar sind. Man bedient auch keine Branchen oder Branchenbegriffe, die über die Landesgrenzen hinaus eine negative Konnotation erfahren und an unternehmerische Einzelziele gebunden sind, die sich auf fossile, nicht mehr zeitgemäße Energieträger spezialisiert haben und an der einheimischen Bevölkerung vorbei sowie auf deren Kosten (Landnahme, Heimatverlust, Verwüstung der Landschaft, Dreck) mit der Begründung der Arbeitsplatzsicherung hohe Gewinne einfahren und diese nicht einmal in Form von normalen Strompreisen an die regionalen Verbraucher weitergeben. Und man legt sich eben nicht auf einen Bereich oder Begriff fest, der allein genommen für eine Universität wenig Attraktivität ausstrahlen lässt. Die Entwicklungen auf den dynamischsten internationalen Hochschulmärkten (VR China, Russland, Brasilien, Indonesien etc.) lehren uns, dass sich erfolgreiche Universitäten in ihren Begrifflichkeiten und Selbstverständnissen immer von einer Spezialisierung weg hin zum Allgemeinen entwickeln und damit große studentischen Zielgruppen anziehen, nicht jedoch andersherum. Die Diversifizierung des Studienangebots einer Universität ist der Schlüssel zum Erfolg, nicht der Rückzug in eine fossile Nische. Der Energiebegriff wird von fast allen Seiten als wenig gelungen, ja sogar unprofessionell charakterisiert.
− Die medialen Fusionsäußerungen der Landesregierung, die ein Konzept bewusst außen vorlässt und dies als Aufgabe einer neuen Hochschulleitung definiert, signalisieren uns aber etwas Gegenteiliges und haben schon jetzt eine irreversible Verunsicherung und Irritation geschaffen. Studieninteressierte, gerade aus der Region, distanzieren sich offen von ihren Studienplänen an der einen oder anderen der beiden Hochschulen. Schulen zeigen weniger Interesse an einer Beratung ihrer Schüler für ein Studium im Süden des Landes. Sächsische Hochschulen erkennen bereits die sich neu auftuende Lücke und dringen mit ihren Marketingaktivitäten verstärkt in den Süden Brandenburgs vor.
− Die mögliche Wahl eines Namens, der einen Wiedererkennungswert für die BTU Cottbus beinhalten würde, könnte auf der anderen Seite auch die Position der jetzigen Cottbuser Universität in einem solchen Prozess überproportional stärken. Bereits jetzt gibt es aufgrund der offenen Unterstützung aus Teilen der Hochschulleitung der HS Lausitz für eine Hochschulfusion auf Seiten der BTU Cottbus offen geäußerte Abneigungen gegen die gesamte HS Lausitz. Würde die BTU Cottbus die Möglichkeit erhalten, den Fusionsprozess federführend gestalten zu können, wären Existenzängste in der Belegschaft der Hochschule Lausitz sicher nicht unbegründet. Dies wird noch dadurch unterstützt, dass die BTU Cottbus und die Stadt Cottbus in diesem Prozess einheitlich vorgehen und nach außen als Ganzes wahrgenommen werden, wohingegen an der Hochschule Lausitz sowie bei den kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern in Senftenberg weit auseinander gehende Meinungen zum Tragen kommen, medial aber hierarchischer Form nur eine Meinung durchgesetzt wird. Die jetzige Hochschule Lausitz wird bei einer Fusion die ungünstigsten Voraussetzungen für eine Vertretung ihrer eigenen Interessen sowie der Interessen ihrer Belegschaft mitbringen. Parallelen zum deutschen Einigungsvertrag werden da bei vielen in Erinnerung gerufen.
Eine erfolgreiche Hochschulneugründung würde Kosten verursachen, die die jetzigen Kosten für beide Hochschulen zusammengenommen weit überschreitet. Hierfür ist aber kein Geld vorhanden. Die entsprechenden Kapazitäten müssen bei laufendem Betrieb aus dem vorhandenen Bestand gestemmt werden. Die schon jetzt bekannten Problemstellungen und zu erwartenden negativen Folgen der Zusammenlegung werden einen Einbruch der Studentenzahlen nach sich ziehen, der so gravierend verlaufen könnte, dass die derzeitigen Argumente der fehlenden Nachfrage / Auslastung bzw. der teuersten Studienplätze im Lande nur noch als Zynismus hingenommen werden können. Von derzeit zusammengenommen knapp 10000 Studierenden werden, wie in einem anderen bekannten Fall auch, wahrscheinlich nur 6000 bis 7000 Studierende übrigbleiben.
Dies kann nicht gewollt sein, es sei denn, „es wäre gewollt“, die Kapazitäten im Hochschulbereich aus Gründen der Haushaltssanierung herunterzufahren, speziell dort, wo in größerem Umfang „bundeslandsfremde“ Studierende, ausgenommen den Berlinern natürlich, ausgebildet werden. Dann könnte man aber auch argumentieren, für eine Haushaltssanierung alle Bereiche staatlicher Tätigkeit und Verantwortung so weit herunterzufahren, dass sie überhaupt keine Kosten mehr verursachen. Und das bei einer rot-roten Landesregierung. Hier haben sich wohl viele Wähler, speziell aus der Lausitz, getäuscht.
Wäre man dennoch gewillt, sich die Strukturänderung in der Lausitz etwas kosten zu lassen und das aktuelle Mittelverteilungsmodell auszusetzen oder ganz zu reformieren, hätte man das Geld von vornherein auch sinnvoller einsetzen können, anstatt es für einen unüberlegten und konzeptlosen Aktionismus zu verpulvern, z. B. für professionelle Vermarktungskampagnen, Stipendiensysteme etc. Es fehlt nicht an Konzepten seitens der betreffenden Hochschulen, sondern an verantwortlichem Handeln seitens der Landesregierung.
Frage:
Warum kann man sich in Potsdam nicht für eine Technische Universität Cottbus Senftenberg (Gesamthochschule) – Der Name könnte natürlich auch anders lauten. – erwärmen?
Das Modell der Universität-Gesamthochschule würde allen in diese Debatte involvierten Akteuren mit ihren Bedenken weit entgegenkommen: Zwei Hochschultypen / -stränge unter einem Dach mit gemeinsamen zusätzlichen Einrichtungen wie einem Doktorandenkolleg etc.
− Damit würde man beiden Studierendenzielgruppen unter dem Dach einer Einrichtung mit einem universitären Namen gerecht werden und zukünftig keine Bewerber verlieren, weder Abiturienten, noch Fachabiturienten.
− Dies beträfe auch die Lösung der Probleme mit den beiden unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen und den beiden unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen sowie mit dem akademisch-pädagogischen Unfug der angedachten Ausbildung der beiden unterschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen Kohorten.
− Man spart damit auch die Gelder für das sonst notwendig werdende propädeutische Semester oder Jahr für die Fachabiturienten. In einer Universität-Gesamthochschule ist die nicht mehr notwendig.
− Man müßte nicht die fehlende Akzeptanz der Abschlüsse in Wirtschaft und Wissenschaft fürchten.
− Auch die oben genannten BAföG-Probleme der Studierenden wären gelöst.
− Prof. Schulz könnte unter diesem gemeinsamen Dach mit seiner Biotechnologie vom Fachhochschul- in den Universitätsstrang wechseln und damit glücklich werden.
− Die Professuren beider bisherigen Einrichtungen könnten unter dem Dach einer Universität-Gesamthochschule in beiden Strängen schon jetzt synergetisch eingesetzt werden. Auslaufende Professuren (Pensionierung) bräuchten dann nicht in jedem Fall neu besetzt zu werden, womit man den Einsparungsplänen des Landes bei den auslaufenden Professuren in vollem Umfang entgegenkäme.
− Beide bisherigen Hochschulen könnten in der Außendarstellung dazugewinnen: Die BTU Cottbus könnte eine Vergrößerung geltend machen, die HS Lausitz den Aufstieg in einen universitären Rang. Hier wäre aber eine wohl überlegte Abstimmung des gemeinsamen Namens vorab notwendig.
Allerdings wäre es wichtig, eine Universität-Gesamthochschule nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts / staatliche Einrichtung, also wie bisher, nicht jedoch als Stiftung des öffentlichen Rechts, als Holding, als GmbH, als GbR oder gar Limited (Spaß) oder irgend eine andere private Rechtsform durchgehen zu lassen, damit der Bestandsschutz für das nicht verbeamtete Personal (fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) nicht ein Jahr nach Neugründung erlischt und diese dann entlassen werden oder aus dem TV-L fliegen können. Auch hier würden nur die Verrentungen oder ein anderweitiges Auslaufen der betreffenden Beschäftigungsverhältnisse dem Land entgegenkommen, dies dann aber zusätzlich zu der genannten natürlichen Lösung bei den Professuren durch Pensionierungen.
Ein sehr guter Kompromiss, bei dem alle gewinnen, auch der Finanzminister, der sparen kann, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht um ihre Arbeitsplätze bangen müssen und die Studierenden, die keine akademischen Experimente mitmachen und keine Studiengebühren befürchten müssen. Diesem Kompromiss würden sich sicherlich viele anschließen können.
Das Modell der Universität-Gesamthochschule hat in Deutschland keinen guten Ruf, allerdings im Ausland. In China, Skandinavien und vielen anderen Staaten wird dieses Modell unter dem Begriff bzw. Dach von Universitäten erfolgreich praktiziert. In der Lausitz wäre aber eine Neugründung sicher notwendig, um die Hochschule Lausitz als den kleineren Partner bei einer Fusion nicht über Maß schlechter abschneiden zu lassen.
Sollte das dem Land Brandenburg an Sparpotentialen noch nicht reichen, müssen andere Hochschulen des Landes ebenfalls für innovative Fusionsmodelle zur Verfügung stehen.
zur aktuellen Diskussion gibt es weitere Beiträge bei uns:
31.05.2012 Brandenburger solidarisch mit BTU Cottbus und HS Lausitz: Rund 20.900 Unterschriften innerhalb von 4 Wochen für die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” eingegangen
19.05.2012 Offener Brief der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BTU Cottbus an die Abgeordneten des Landtags
14.05.2012 Professoren der BTU Cottbus wehren sich gegen Stimmungsmache vom Land Brandenburg
14.05.2012 Lässt das Land Brandenburg die BTU Cottbus ausbluten?
10.05.2012 DIE LINKE. Cottbus unterstützt die Volksinitiative zur Erhaltung der Lausitzer Hochschulen
08.05.2012 BTU-Förderverein begrüßt Konzeptentwurf der BTU Cottbus
07.05.2012 BTU Cottbus präsentiert Konzeptentwurf zur Strukturreform: Drei eigenständige universitäre Fakultäten und zwei gemeinsame „schools“ mit der Hochschule Lausitz (FH)
05.05.2012 Volksinitiative Hochschulen erhalten zum Erhalt der BTU Cottbus und HS Lausitz ist gestartet
12.04.2012 Studentin der BTU Cottbus fragt Bundestagsfraktionen zur geplanten Fusion von Frau Ministerin Kunst
07.04.2012 Michael Schierack zur Hochschuldiskussion in Cottbus und Senftenberg: Für mich hat Priorität, was die Hochschulregion Lausitz stärkt.
06.04.2012 Offener Brief: Stellungnahme des Fördervereins der Hochschule Lausitz in der aktuellen Debatte um die Zukunft der Hochschulregion Lausitz
05.04.2012 Ministerin Kunst kündigt breites Beteiligungsverfahren zur Weiterentwicklung der Hochschulstruktur in der Lausitz an
01.04.2012 Erwartungen eines Studenten an eine Ministerin in der Diskussion um die Fusion von BTU Cottbus und HS Lausitz
31.03.2012 Ich würde jederzeit wieder an die BTU Cottbus gehen. Aber nur wenn sie noch eine BTU ist, denn mein Herz schlägt für die BTU!
30.03.2012 Landrat Heinze (Oberspreewald-Lausitz) befürwortet Uni-Neugründung in der Lausitz – Brief an Landesregierung
30.03.2012 Erklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stellungnahme der Linkspartei vom 27.03.2012
30.03.2012 Interview mit Jasper Schwenzow, Student an der BTU Cottbus: Ich bin an die BTU gekommen, wegen der BTU!
29.03.2012 Offener Brief des Landrates des Landkreises Spree-Neiße und der Hauptverwaltungsbeamten seiner Kommunen gegen die Zusammenlegung der Hochschule Lausitz (FH) und der BTU Cottbus
29.03.2012 Das Geschwür der Brandenburger Hochschullandschaft, aktuell an der BTU Cottbus und der HS Lausitz – das Mittelverteilungsmodell und Versprechen bis zum Ende der Wahlperioden
29.03.2012 Cottbuser Stadtverordnete wenden sich mit einer Resolution zur Zukunft der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (HSL) an die Landesregierung
28.03.2012 Zwei Abende in Cottbus, vier Stunden Diskussion und am Ende bleibt alles wie es ist.
28.03.2012 Kommunikation ist nicht ihre Kunst – Wissenschaftsministerin bleibt in der Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus konzeptlos
28.03.2012 Stellungnahme der Fakultät 1 der HS Lausitz zur geplanten Neustrukturierung der Lausitzer Hochschullandschaft in Cottbus und Senftenberg
28.03.2012 Wolfgang Neskovic – Das Projekt Energie-Universität Lausitz: Ein trotziger Alleingang
28.03.2012 Leserbeitrag zur Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zu den Plänen einer neuen Energie Universität Lausitz
27.03.2012 Position der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der BTU Cottbus zur Neugründung einer technischen Universität in der Lausitz
23.03.2012 Stellungnahme der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stadtverordnetenversammlung in Cottbus am 19.03.2012
22.03.2012 Cottbuser Hochschulmitarbeiter äußern sich mit offenem Brief zum Stand der Diskussion über die Gründung einer neuen Universität in der Lausitz
21.03.2012 Prof. Dr. Michael Schierack (CDU) zur Hochschullandschaft in der Lausitz: Des Kaisers neue Kleider
21.03.2012 White Devils Cottbus: We love BTU – für den Erhalt unserer Uni!
21.03.2012 Stellungnahme zur geplanten Neugründung einer „Energieuniversität“ in der Lausitz
21.03.2012 Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zur Neugründung der Energie Universität am 27.03. 19 Uhr mit Ministerin Kunst
20.03.2012 Podiumsdiskussion in Cottbus zu Entwicklungsperspektiven der Südbrandenburgischen Hochschulregion – Braucht die Lausitz nur eine Energie-Universität? am 26.03.2012, 19 Uhr
20.03.2012 2000 Demonstranten für den Erhalt der BTU Cottbus
20.03.2012 Cottbuser Studenten verschaffen sich Luft zu den Kunst-Plänen für eine Energie Universität Lausitz
16.03.2012 Gemeinsames Positionspapier der Industrie- und Handelskammer Cottbus und der Handwerkskammer Cottbus zur Hochschuldiskussion in der Lausitz
16.03.2012 BTU Cottbus fordert die Langfassung des Gutachtens und darauf aufbauend eine Diskussion mit der Lausitz-Kommission
15.03.2012 Presseerklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zum Treffen mit Ministerin Kunst
14.03.2012 Kommunikation zur Universitätsgründung in der Lausitz – Ein offener Brief des Studierendenrats der BTU Cottbus
14.03.2012 Demonstrationszug vom Audimax zum Altmarkt Cottbus für Erhalt der BTU
13.03.2012 Offener Brief von über 800 Studierenden der BTU Cottbus an Ministerpräsident Platzeck
10.03.2012 Wir bleiben BTU! – Cottbuser Studenten und Mitarbeiter machen mobil
27.02.2012 BTU ist für Erhalt der Marke “BTU Cottbus”
23.02.2012 Stellungnahme des Senats der BTU zur Hochschulstrukturdiskussion in der Lausitz
15.02.2012 Statement des Landrates von Oberspreewald-Lausitz zur Debatte einer Uni-Neugründung in der Lausitz
10.02.2012 Landesregierung reagiert mit Strukturvorschlag für eine innovative Struktur der Technischen Universität
02.02.2012 Erfolgskurs der BTU Cottbus verstärkt sich trotz reduzierter Landesmittel
Kommentar zur aktuellen Diskussion: Für das derzeitige Vorgehen der Landesregierung fehlt die Rechtsgrundlage. Ein spezifisches nachholendes Gesetz ist eine Lex Lusatia, die per Akklamation durch den Landtag gebracht werden soll. Dabei ist die derzeitige Interessenslage nicht ganz durchsichtig: Parteigrenzen verschwimmen, parteispezifische Standpunkte scheinen nur untergeordnete Rollen zu spielen. Klar erkennbar ist aber eine Trennungslinie zwischen Metropole und Peripherie, die zum Teil quer durch die Parteien zu verlaufen scheint.
Die in den Medien breitgetretenen Ankündigungen der Landesregierung zur angestrebten Änderung / Reduzierung der Hochschulstruktur in der Lausitz führen auf allen Seiten zu erheblichen, wenn auch nicht immer ausgesprochenen Verunsicherungen:
− in den Hochschulen selbst wegen bedrohter nichtverbeamteter Arbeitsplätze (z. B. in der Verwaltung) und sich möglicherweise ändernder Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche
− bei potentiellen Bewerbern bzw. zukünftigen Arbeitgebern wegen dann noch unklarer Studien- und Abschlussmöglichkeiten bzw. unklarer erworbener Qualifikationen
− bei kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern wegen eines möglichen Kaufkraftverlusts in Folge des anzunehmenden Wegfalls von Arbeitsplätzen / ganzer Hochschulstandorte
Wenn die Zusammenlegung von Universitäten und Fachhochschulen das Hochschulmodell der Zukunft wäre, hätten zahlreiche andere deutsche Hochschulen diesen Weg längst beschritten. Die Lausitzer Hochschulen wären hier nicht die Vorreiter gewesen und das Land Brandenburg als Schlusslicht unter den deutschen Bundesländern in der Hochschulbildung schon gar nicht. Insofern ist eine dahingehend ausgerichtete Begründung der Akteure unglaubwürdig. Mit dem Reden vom großen akademischen Wurf sollen bewusst Sparzwänge kaschiert und schöngeredet werden, die Empfänger dieser Politik getäuscht und ruhiggestellt werden. Richtig und anständig wäre es, das Problem der Haushaltssanierung auf Kosten der brandenburgischen Peripherie, so auch peripherer Hochschulen, beim Namen zu nennen und sich bei den folgenden Wahlen dafür zu verantworten.
Die Landesregierung von Brandenburg hat bei ihrem Plan zur Hochschulfusion bereits explizit oder auch implizit, jedenfalls klar erkennen lassen, dass
− es keine Gesamthochschule geben wird
− es nicht mehr Geld für die beiden Hochschulen bzw. die dann neue Hochschule geben wird und das bestehende Mittelverteilungsmodell nicht revidiert werden wird (also das Problem der Unterfinanzierung gar nicht angegangen, dafür aber fortgesetzt werden soll)
− sich dann fachlich überschneidende Studienangebote auch bei unterschiedlicher Theorie- oder Praxisausrichtung abgebaut werden bzw. verschmelzen sollen (somit also Universitäts- und Fachhochschulstudiengänge der selben fachlichen Ausrichtung nicht parallel nebeneinander fortbestehen können und mit kapazitären Reduzierungen fest zu rechnen ist)
− es keine Garantie für die Fortexistenz der bisherigen Fachhochschulstandorte gibt: für den Cottbuser Standort (an dem über bisher schon über 40 Mio. € investiert wurden) ohnehin nicht (mit der Begründung, dass dessen Bewirtschaftung zu teuer sei, obwohl die Unterbringung seiner Studiengänge an anderen Standorten ebenfalls Bewirtschaftungskosten in der mehr oder weniger selben Höhe nach sich ziehen würde), für den Senftenberger Standort (an dem über bisher schon über 100 Mio. € investiert wurden) nicht über 2019/2020 hinaus, wenn es diesem in Folge der jetzt geplanten Reduzierungen nicht gelänge, diese durch den Aufbau neuer Studienangebote Reduzierungen wieder auszugleichen und mehr als wett zumachen, also aus dem Fusionsprozess gestärkt hervorzugehen (was selbst den Potsdamer Akteuren sehr unwahrscheinlich erscheint und von Eingeweihten bereits jetzt als Sisyphosstrafe Bezeichnung findet),
− es für aus dem Landeshaushalt bezahltes befristet angestelltes Personal schon jetzt keine Zukunft an den Hochschulen geben wird und auch für fest angestelltes Personal im Falle einer Neugründung keine Garantie der Weiterbeschäftigung bzw. der Weiterbeschäftigung unter den selben tariflichen Voraussetzungen geben wird (und in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag zur Neugründung als Stiftung des öffentlichen Rechts oder als Holding oder als andere private Rechtsform zu verstehen ist, in welcher ein arbeitsvertraglicher Bestandsschutz nur für ein weiteres Jahr bestünde und in einer Katastrophe für die in diesem Prozess vergessenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enden könnte und wird, da in der Lausitz eine große Anzahl von Einkommen ganze Familien mit nur einem Einkommen ernährt)
− es im Hochschulsektor letztendlich um den Abbau von Kapazitäten in der Größenordnung von einer Hochschule (ca. 20 Mio. € jährlich, 5000 Studierende) geht, um die verbleibenden Hochschulen des Landes perspektivisch ausfinanzieren zu können (was sich in Analogie auch mit den anstehenden Maßnahmen in anderen zu finanzierenden Bereichen des Landes deckt und somit plausibel erscheint: Schulen, Kultur, Nahverkehr, Verwaltungseinheiten; wobei auffällig ist, dass in allen betreffenden Bereichen immer nur das die Landeshauptstadt Potsdam und den Berliner Speckgürtel favorisierende betriebswirtschaftliche Argument der Auslastung, nie jedoch das die Peripherie unterstützende Argument strukturpolitischer Notwendigkeiten und einer für Staaten und Teilstaaten zwingenden volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung / Mischkalkulation strapaziert wird). Erst am 21.05.2012, hat die Landesregierung über Finanzminister Markov angekündigt, bis 2020 6200(!) Stellen im Landesdienst – hauptsächlich bei den Hochschulen – streichen zu wollen. Das kam in rbb aktuell um 21:45 Uhr (Sprecher: Mitri Serin) nach der Meldung über die unerträgliche Unprofessionalität des MP in Sachen BER bekannt. Die Kürzungszahlen für den Hochschulbereich wurden am 22.05.2012 in den Printmedien noch mal nach unten korrigiert und liegen demnach nur noch bei ca. 400 für die Zeit bis 2018. Welche Zahlen jetzt stimmen, ist mir nicht klar.
Zum Thema:
Der Begriff „Bolognauniversität“ wird von den Fusionsakteuren exzessiv, aber falsch gebraucht. Dieser Begriff soll mit Blick auf die geplante Hochschulzusammenlegung Innovation suggerieren, weil es an anderen, überzeugenden Argumenten fehlt.
In der Bolognaerklärung selbst sowie in den Kommuniqués der europäischen Ministerkonferenzen wurden für den Bolognaprozess folgende Inhalte vereinbart (Quelle: http://www.bmbf.de/de/3336.php):
− Einführung eines Systems von verständlichen und vergleichbaren Abschlüssen (Bachelor und Master)
− Einführung einer gestuften Studienstruktur
− Transparenz über Studieninhalte durch Kreditpunkte und Diploma Supplement
− Anerkennung von Abschlüssen und Studienabschnitten
− Verbesserung der Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal
− Sicherung von Qualitätsstandards auf nationaler und europäischer Ebene
− Umsetzung eines Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum
− Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums auch für Drittstaaten
− Förderung des lebenslangen Lernens
− Verbindung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums
Es geht im Bolognaprozess vor allem um die Gewährleistung der Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen bzw. Studienleistungen, um die grenzübergreifende akademische Mobilität zu steigern und den europäischen Hochschulraum für Zielgruppen aus Drittstaaten, vor allem aus dem angelsächsischen Hochschulraum, attraktiv zu gestalten. Ergänzend geht es um Chancengleichheit und Durchlässigkeit des Hochschulsystems, allerdings um vertikale, nicht horizontale Durchlässigkeit.
An keiner Stelle dagegen geht es um die Zusammenlegung von Hochschulen ganz allgemein oder von unterschiedlichen Hochschultypen. Eine Bolognaerklärung wäre unter diesen Vorzeichen nie zustande gekommen. Dafür blicken die europäischen Universitäten als Horte der Wissenschaft, der Kultur und der Aufklärung auf eine viel zu lange Geschichte und viel zu große Bedeutung zurück.
Beide Hochschulen in der Lausitz haben den Bolognaprozess bereits verinnerlicht und abgeschlossen und sind damit vielen anderen Hochschulen im Bundesgebiet weit voraus. Es besteht kein Handlungsbedarf, den Bolognaprozess in der Lausitz erneut zu beginnen.
Eine zielgruppengerechte Hochschulbildung von Abiturienten und Fachabiturienten, also an Universitäten und Fachhochschulen, hat sich darüber hinaus nicht nur in der Lausitz, sondern bundes- und europaweit bewährt und kommt trotz einer negativen Entwicklung im Beschäftigungssektor den aktuellen Anforderung des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft am weitesten entgegen.
Anders als im angelsächsischen Hochschulsystem versteht sich das kontinentaleuropäische immer als ein System, welches das Recht auf Bildung umsetzt und dabei den Bedürfnissen von Lehre und Forschung möglichst optimal entgegenkommt und sich somit im Idealfall am Bildungsniveau, nicht am Geldbeutel seiner Zielgruppen ausrichten sollte. Nur ein solches System bringt, wenn auch seinerzeit unter anderen Vorzeichen, Philosophen und Humanisten. Zyklische Schwankungen in der Nachfrage nach Bildungsangeboten sind vorübergehender Natur und dürfen nicht alle zwei oder drei Jahre zur Neubewertung von Bildungsangeboten führen.
Die angestrebte Fusion sieht eine Verschmelzung der Universitäts- und Fachhochschulstudierenden zu einer Gruppe vor. Welches Ziel soll damit verfolgt werden?
Bewerber mit unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen besuchen ein und dieselben Studiengänge, um diese dann mit unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen wieder zu verlassen.
− Abiturienten haben in der Regel einen aus der Schule mitgebrachten hohen Leistungsbezug, wollen gefordert werden und drängen bei ihrer Wahl der Hochschuleinrichtung naturgemäß an reine Universitäten. Fachabiturienten sind in der Regel weniger belastbar und orientieren sich daher an eher praxisbezogenen kurzen Studiengängen mit weniger Theorieanteilen. Sie suchen bei der Wahl ihrer Ausbildungseinrichtung bewusst nach Fachhochschulen. Das zeigt die Praxis an den Hochschulen. Vermischt man nun beide Zielgruppen miteinander, kommt es dann während des Studiums im Unterricht in einem sehr breit gespreizten und unüberbrückbaren studentischen Leistungsspektrum zu leistungsspezifischen Differenzen und damit zu einer nachhaltigen Störung der Unterrichtsdynamik: Die Stärksten fühlen sich unterfordert, die Schwächsten überfordert. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen sind keine Randgruppen mehr sondern nehmen vom Umfang her Größenordnungen an, bei denen alle pädagogischen Konzepte der Wissensvermittlung nur scheitern können. Eine Einstellung auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Studierenden wäre dann völlig realitätsfremd. Die Unterrichtsdynamik würde gesprengt werden und sich folglich an einem kleineren Mittelfeld ausrichten. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen werden sich abwenden und dem neuen Hochschultyp dauerhaft und nachhaltig verlorengehen. Die Studentenzahlen werden stark abnehmen. Die Erfahrung mit dem gemeinsamen David-Gilly-Institut von BTU Cottbus und HS Lausitz unterstreicht dies: Obwohl hier nur Bauingenieurstudierende beider Hochschultypen – also die leistungsspezifisch vielleicht noch homogenste Zielgruppe – angesiedelt sind, kann von einem zukunftsweisenden Modellversuch kaum die Rede sein. Die Fachhochschulstudierenden in diesem Institut beklagen sich, dass die Leistungsanforderungen denen an der Universität entsprächen und fast alle Fachhochschulstudierenden am Institut zum Beispiel durch die Mathematikprüfungen fallen. Nicht einmal die Absenkung der Bestehensnote ausschließlich für die Fachhochschulstudierenden von 50 % auf 40 % bei sonst identischen Anforderungen konnte hier Abhilfe schaffen. Völlig verständlich.
− Im o. g. Sinn unterschiedliche zusammengesetzte Studentengruppen generieren Neid und Unverständnis auf beiden Seiten. Chancengleichheit ist hier falsch verstanden. Vertikale Durchlässigkeit wird durch Leistungsgrenzen blockiert.
− Durchlässigkeit im Sinne des Bolognaprozesses ist mit Blick auf die beiden Zielgruppen also vertikal, nicht horizontal gemeint. Fachabiturienten sollen die Möglichkeit zum Studium an einer normalen Universität bekommen. Diese Möglichkeit haben sie aber jetzt auch schon, und zwar konsekutiv nach einem erfolgreich absolvierten Fachhochschulstudium. Eine parallele, simultane Hochschulausbildung beider Zielgruppen in ein und denselben Studiengängen ist weder pädagogisch vertretbar, noch gewünscht, auch nicht von den Akteuren dieses Prozesses. Im Gegenteil: Diese habe sich, zumindest an der Hochschule Lausitz, immer klar für eine Abgrenzung von Abitur und Fachabitur ausgesprochen und sogar den Fachabiturienten die Aufnahme eines Studiums (an der Fachhochschule) erschwert, um die Qualität der Lehre in ihren Bereichen auf universitäres Niveau zu bringen und dort zu halten. Insofern ist das Lob der Lausitzkommission für die Biotechnologie an der Hochschule Lausitz das direkte Ergebnis eines Prozesses der bewussten Abgrenzung beider Zielgruppen voneinander und der Bevorzugung der Abiturienten bei der Studienaufnahme und Studiendurchführung (in Form universitär hoch gesetzten Leistungsanforderungen). Der jetzige Vortrag einzelner Fusionsakteure aus diesem Bereich, nämlich dass die Unterscheidung beider Zielgruppen zum Zwecke der Bildung einer wahrhaften Bolognauniversität der Vergangenheit angehöre, kann deshalb nicht ernst genommen werden und ist auch nur polemisches und nicht ernst gemeintes Mittel zum Zweck, nämlich dem eigenen Aufstieg in den Rang einer Universität. In der Folge eines solchen Schrittes würde es Fachabiturienten zukünftig eher noch schwerer fallen, Zugang zum Studium der Biotechnologie in der Lausitz zu erhalten. Durchlässigkeit verkommt zur Phrase, wenn sie nicht praktisch umgesetzt wird.
Wie soll die Zusammenlegung beider Zielgruppen formalrechtlich funktionieren?
− Es gibt zwei unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen (HZB), den allgemeinen Hochschulzugang und den fachbezogenen Hochschulzugang. Hier müssten für die angestrebte Fusion, aus der ja bewusst keine Gesamthochschule mit beiden HZB hervorgehen soll, die Rechtsgrundlagen geändert werden. Dies ist jedoch nur schwer durchzusetzen, da dies bundesweit nicht auf Akzeptanz stoßen würde und eine bundesweite Ausgrenzung der Brandenburger Hochschulen unter der Begründung fehlender fachlicher Qualität nach sich zöge.
− Das Land Brandenburg könnte aber ersatzweise auch eine gesetzliche Regelung treffen, ohne die HZB zu verschmelzen, nämlich, dass die Fachabiturienten zusätzlich zu qualifizieren wären, mindestens wahrscheinlich ein zusätzliches Jahr lang, um das Niveau der allgemeinen HZB zu erreichen, ggf. mit zusätzlichen Prüfungen auf Abiturniveau gekoppelt. Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr würde das Studium um ein Jahr verlängern, was bei der betreffenden Zielgruppe im Regelfall nicht akzeptiert wird, und zusätzliche Lehrkapazitäten erfordern, die aufgrund einer ausbleibenden Finanzierung aber nicht realisierbar und an beiden jetzigen Hochschulen derzeit auch personell noch gar nicht vertreten sind und in den Bereich der Schulen greifen würden. Fachabiturienten sind in der Regel auch nicht bereit, ihr Studium unnötig zu verlängern. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz. Besser eine erfolgreiche Berufsausbildung in der Region als ein Studium mit unklarem Ausgang und unklarem Studienstandort.
− Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr wäre darüber hinaus nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz derzeit nicht förderfähig, da die Zielgruppe der Fachabiturienten ja bereits über einen fachbezogenen Hochschulzugang verfügt und an jeder Fachhochschule in Deutschland ein Studium aufnehmen könnte. Es ist nicht zu erwarten, dass auf Bundesebene hierfür extra das BAföG geändert wird. Hier müsste also das Land Brandenburg mit einer zusätzlichen Förderschiene unterstützend eingreifen. Das würde zusätzlich Geld kosten, welches nicht zur Verfügung gestellt wird. Fachabiturienten benötigen in der Lausitz für ihr Studium sehr oft eine Bundesausbildungsförderung. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz.
− Die mögliche Einführung eines propädeutischen Jahres oder Semesters für die Zielgruppe der Fachabiturienten könnte, wie in einem anderen bekannten Fall, in die Regelstudienzeit integriert werden. In der gleichen Zeit besucht dann die Zielgruppe der Abiturienten, wie in einem anderen bekannten Fall, ein Studium Generale. Die reine Fachstudienzeit würde sich nach diesem Modell bei unveränderter Regelstudienzeit um ein Jahr bzw. ein Semester verkürzen, also erheblich weniger Stoff beinhalten. Die Folge wäre, wie in einem anderen bekannten Fall auch, die fehlende Akzeptanz des erlangten Bachelorgrades bei anderen Hochschulen vor allem außerhalb des Bundeslandes. Dies wird dann, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zum Problem, wenn Bachelorabsolventen der eigenen Universität ihr Masterstudium an einer anderen Universität im Bundesgebiet absolvieren möchten und dort womöglich nicht angenommen werden. Sie müssten dann mit hoher Wahrscheinlichkeit, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zusätzliche Studienzeiten an einer solchen anderen Universität ableisten, um die Voraussetzungen für ein dortiges Masterstudium erst zu erlangen. Das würde die Studienzeiten auch für die Zielgruppe der Abiturienten wesentlich und unnötig erhöhen und würde kaum angenommen werden. Es kämen also weniger Abiturienten an die neue Universität. Darüber hinaus ist dieser Weg aber auch mit dem bisherigen Fachhochschulbachelor schon problemlos möglich, also nichts Innovatives. Absolventen der Hochschule Lausitz können mit einem oder zwei zusätzlichen Studienjahren bereits jetzt schon an anderen Universitäten im Bundesgebiet den dortigen grundständigen Studienabschluß erwerben, um Zugang zu einem dortigen Masterstudium zu erlangen.
− Anders als im letztgenannten Fall gibt es aber für zusätzliche, für ein Masterstudium an anderen Universitäten qualifizierende und über den Bachelorabschluß einer Universität Lausitz hinausreichende Studienzeiten ebenfalls keine Bundesausbildungsförderung. Denn formal ist die Qualifikation zum Masterstudium an einer Universität bereits mit dem Bachelorabschluß einer Universität Lausitz erreicht. Die Betreffenden könnten ihren Masterstudiengang folglich nur an der Universität Lausitz selbst oder an einer anderen Universität im Land Brandenburg machen. Dies wäre aus kapazitären Gründen und den fehlenden identischen fachlichen Ausrichtungen der anderen Universitäten im Lande wenig realistisch. Folglich wären die Möglichkeiten der Zielgruppe der Abiturienten wesentlich eingeschränkt. Diese Zielgruppe würde sich von vornherein andere Universitäten aussuchen. Oder das Land müsste auch an dieser Stelle mit einer eigenen Ausbildungsförderschiene einspringen, was es aber nicht tun würde, wenn die Betreffenden das Masterstudium woanders fortsetzen. Sie haben dann ihren Hauptwohnsitz nicht mehr in Brandenburg, sondern müssen diesen im betreffenden anderen Bundesland nehmen.
Was würde sich für die Studierenden also ändern?
− Für Studierende könnte interessant sein, daß in einer Stiftungsuniversität oder anderen privatuniversitären Rechtsform keine Mitsprachemöglichkeiten in dem jetzigen Umfang mehr bestünden, auch nicht für Studierende, ein Studentenrat also nur noch in eingeschränkter Form tätig sein dürfte, oder daß eine Stiftungsuniversität in klammen Zeiten Studiengebühren erheben könnte, auch wenn diese an den anderen Hochschulen des Landes noch nicht existierten.
− Interessant wäre für Studierende vielleicht auch, daß für Bewerber mit fachbezogener Hochschulzugangsberechtigung die Zeit eines dann zwingend vorgeschriebenen (weil Uni) ein- oder zweisemestrigen fachlichen Propädeutikums vor Studienaufnahme nicht BAföG-förderungswürdig wäre, ebenso wie die Zeit zwischen dem Bachelorabschluß und einem möglichen Masterstudium an einer Universität außerhalb des Bundeslandes Brandenburg, wenn eine solche den dann neuen universitären Bachelorabschluß der Uni Lausitz aufgrund der Mischform (FH / Uni) wie am Beispiel Lüneburg nicht anerkennt und zusätzliche Studienleistungen vor Aufnahme des Masterstudiums vorschreibt, ähnlich wie das jetzt schon ist, wenn man mit dem FH-Bachelor der HS Lausitz zum Beispiel an die TU Dresden wechselt, allerdings mit dem Unterschied, daß man in solchen Fällen jetzt mit einem FH-Bachelor auf einen Uni-Bachelor aufsattelt und dafür selbstverständlich BAföG erhält.
− Es könnte für Studierende auch interessant sein, daß es die Hochschule, an der man mal studiert hat, nicht mehr gibt und zukünftige Arbeitgeber damit in Konflikt geraten könnten, speziell dann, wenn von der Hochschule, wie so oft, nachträglich noch Bestätigungen zu Angaben in Bewerbungen ehemaliger Studierender abgerufen werden.
Wie sollen nach dem Ende des Studiums unterschiedliche Laufbahnbefähigungen der beiden HZB-Gruppen aus ein und denselben Studiengängen generiert werden?
− In Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben für die Laufbahnbefähigungen im öffentlichen Dienst, aber auch die daran angelehnten Erwartungen der Unternehmen an bestimmte Qualifikationsmuster außerordentlich starr, vielleicht so starr wie in keinem anderen Staat. Es wäre ein Trugschluß anzunehmen, dass bei geltendem grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz und starren Regelungen der o. g. Art ein und dieselben Studiengänge zwei unterschiedliche Laufbahnbefähigungen bzw. deren Äquivalente hervorbringen könnten: eine für den höheren und eine für den gehobenen Dienst. Notwendige Aufweichungen bzw. Sonderregelungen zur Beseitigung dieses formalen Mangels würden erhebliche juristische Konstrukte voraussetzen, die das Land wahrscheinlich nur innerhalb der Landesgrenzen durchsetzen könnte. Eine bundesweite Ausgrenzung der Absolventen einer neuen Universität Lausitz wäre die Folge.
Wie soll der Status der verbeamteten Professorenschaft an einer neuen Universität geregelt werden?
− Bei den Professuren ist eine „Dreiklassengesellschaft“ im Gespräch: Forschungs-, Lehr- und Transferprofessuren. Diese Einteilung führt mit Sicherheit zu erheblichen Reibungsflächen und zu einem Konkurrenzverhalten insbesondere zwischen den ersten beiden Gruppierungen, die sich vor allem an der ehemaligen Trennlinie von Universität und Fachhochschule schon jetzt feindselig gegenüberstehen. Der Gedanke vom gemeinsamen Anpacken der neuen Aufgabe könnte da schnell auf der Strecke bleiben. Im Übrigen genießen die hier Bessergestellten Bestandsschutz, womit für die jetzt Schlechtergestellten kein Spielraum für finanzielle Aufstockungen zu erwarten wäre. Und käme dies aufgrund bereitgestellter zusätzlicher Finanzen wirklich in Frage, würde es neue Berufungsverfahren nach sich ziehen müssen.
Wie sollen das Selbstverständnis und die bisheriger Vermarktung der beiden Hochschulen in einer neu zu gründenden Universität Fortsetzung finden?
− „Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix!“, so der Werbespruch aus einer exorbitant teuren Kampagne im Zusammenhang mit dem Namenswechsel einer bekannten Schokoladenmarke. Während die Hochschule Lausitz mit ihren Studienangeboten für eine Fachhochschule naturgemäß vor allem eine regionale Zielgruppe anspricht, konzentriert sich die Vermarktung der BTU Cottbus auch auf Bildungsmärkte weit über die Landesgrenzen hinaus. Auch wenn dies von den Fusionsakteuren in Abrede gestellt wird, so hat doch die BTU Cottbus für eine staatliche Universität ihrer Größe ihren Namen außerordentlich gut vermarktet und damit auch im Ausland beachtliche Erfolge einfahren können. Namensänderung und Neugründung würden besonders von den überregionalen Zielgruppen der BTU Cottbus weder verstanden, noch akzeptiert werden können. Nur um die bisherigen Studentenzahlen halten zu können, müsste eine den Prozess jahrelang begleitende, umfangreiche sowie kostenintensive und deshalb nicht vertretbare Kampagne gestartet werden, deren Ausgang ungewiss wäre und die man gleichem Geldeinsatz auch jetzt schon zur Profilstärkung der bestehenden Hochschulen sinnvoll einsetzen könnte.
− Der konstruierte Vorwurf an beide Hochschulen, vor allem aber an die BTU Cottbus, im Laufe der Jahre das Kerngeschäft verlassen und sich nicht ausschließlich auf Energie und Technologie konzentriert zu haben, ist haltlos. Einer der wesentlichen Grundsätze wirtschaftlicher Tätigkeit ist die Diversifizierung des Angebots, weil nur so zyklisch wiederkehrende sektorale Schwankungen in der Nachfrage erfolgreich ausgeglichen werden können. Insofern ist die Diversifizierung von Studienangeboten ein Gebot der Führung moderner Hochschulen und keinesfalls dem Prozess der Auslastung zuwiderlaufend. Und dies bedeutet ja auch nicht im Umkehrschluss, dass man sich nicht auch Alleinstellungsmerkmale zulegen könnte. Diversifizierung und Alleinstellung sind kein Widerspruch. Im Gegenteil: In einer Welt gesättigter Märkte, auch Hochschulmärkte, bedeutet Diversifizierung auch immer eine Diversifizierung von Alleinstellungsmerkmalen, egal ob diese fachlich oder regional oder in beider Hinsicht zu interpretieren sind.
− Eine zukünftige Festlegung auf den Bereich Energie wäre für die neue Hochschule tödlich. Und das aus mehreren Gründen gleichzeitig: Man bedient keine Wirtschaftsinteressen, deren Steuerung außerhalb des Bundeslandes vorgenommen wird und die für das Land nicht berechenbar sind. Man bedient auch keine Branchen oder Branchenbegriffe, die über die Landesgrenzen hinaus eine negative Konnotation erfahren und an unternehmerische Einzelziele gebunden sind, die sich auf fossile, nicht mehr zeitgemäße Energieträger spezialisiert haben und an der einheimischen Bevölkerung vorbei sowie auf deren Kosten (Landnahme, Heimatverlust, Verwüstung der Landschaft, Dreck) mit der Begründung der Arbeitsplatzsicherung hohe Gewinne einfahren und diese nicht einmal in Form von normalen Strompreisen an die regionalen Verbraucher weitergeben. Und man legt sich eben nicht auf einen Bereich oder Begriff fest, der allein genommen für eine Universität wenig Attraktivität ausstrahlen lässt. Die Entwicklungen auf den dynamischsten internationalen Hochschulmärkten (VR China, Russland, Brasilien, Indonesien etc.) lehren uns, dass sich erfolgreiche Universitäten in ihren Begrifflichkeiten und Selbstverständnissen immer von einer Spezialisierung weg hin zum Allgemeinen entwickeln und damit große studentischen Zielgruppen anziehen, nicht jedoch andersherum. Die Diversifizierung des Studienangebots einer Universität ist der Schlüssel zum Erfolg, nicht der Rückzug in eine fossile Nische. Der Energiebegriff wird von fast allen Seiten als wenig gelungen, ja sogar unprofessionell charakterisiert.
− Die medialen Fusionsäußerungen der Landesregierung, die ein Konzept bewusst außen vorlässt und dies als Aufgabe einer neuen Hochschulleitung definiert, signalisieren uns aber etwas Gegenteiliges und haben schon jetzt eine irreversible Verunsicherung und Irritation geschaffen. Studieninteressierte, gerade aus der Region, distanzieren sich offen von ihren Studienplänen an der einen oder anderen der beiden Hochschulen. Schulen zeigen weniger Interesse an einer Beratung ihrer Schüler für ein Studium im Süden des Landes. Sächsische Hochschulen erkennen bereits die sich neu auftuende Lücke und dringen mit ihren Marketingaktivitäten verstärkt in den Süden Brandenburgs vor.
− Die mögliche Wahl eines Namens, der einen Wiedererkennungswert für die BTU Cottbus beinhalten würde, könnte auf der anderen Seite auch die Position der jetzigen Cottbuser Universität in einem solchen Prozess überproportional stärken. Bereits jetzt gibt es aufgrund der offenen Unterstützung aus Teilen der Hochschulleitung der HS Lausitz für eine Hochschulfusion auf Seiten der BTU Cottbus offen geäußerte Abneigungen gegen die gesamte HS Lausitz. Würde die BTU Cottbus die Möglichkeit erhalten, den Fusionsprozess federführend gestalten zu können, wären Existenzängste in der Belegschaft der Hochschule Lausitz sicher nicht unbegründet. Dies wird noch dadurch unterstützt, dass die BTU Cottbus und die Stadt Cottbus in diesem Prozess einheitlich vorgehen und nach außen als Ganzes wahrgenommen werden, wohingegen an der Hochschule Lausitz sowie bei den kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern in Senftenberg weit auseinander gehende Meinungen zum Tragen kommen, medial aber hierarchischer Form nur eine Meinung durchgesetzt wird. Die jetzige Hochschule Lausitz wird bei einer Fusion die ungünstigsten Voraussetzungen für eine Vertretung ihrer eigenen Interessen sowie der Interessen ihrer Belegschaft mitbringen. Parallelen zum deutschen Einigungsvertrag werden da bei vielen in Erinnerung gerufen.
Eine erfolgreiche Hochschulneugründung würde Kosten verursachen, die die jetzigen Kosten für beide Hochschulen zusammengenommen weit überschreitet. Hierfür ist aber kein Geld vorhanden. Die entsprechenden Kapazitäten müssen bei laufendem Betrieb aus dem vorhandenen Bestand gestemmt werden. Die schon jetzt bekannten Problemstellungen und zu erwartenden negativen Folgen der Zusammenlegung werden einen Einbruch der Studentenzahlen nach sich ziehen, der so gravierend verlaufen könnte, dass die derzeitigen Argumente der fehlenden Nachfrage / Auslastung bzw. der teuersten Studienplätze im Lande nur noch als Zynismus hingenommen werden können. Von derzeit zusammengenommen knapp 10000 Studierenden werden, wie in einem anderen bekannten Fall auch, wahrscheinlich nur 6000 bis 7000 Studierende übrigbleiben.
Dies kann nicht gewollt sein, es sei denn, „es wäre gewollt“, die Kapazitäten im Hochschulbereich aus Gründen der Haushaltssanierung herunterzufahren, speziell dort, wo in größerem Umfang „bundeslandsfremde“ Studierende, ausgenommen den Berlinern natürlich, ausgebildet werden. Dann könnte man aber auch argumentieren, für eine Haushaltssanierung alle Bereiche staatlicher Tätigkeit und Verantwortung so weit herunterzufahren, dass sie überhaupt keine Kosten mehr verursachen. Und das bei einer rot-roten Landesregierung. Hier haben sich wohl viele Wähler, speziell aus der Lausitz, getäuscht.
Wäre man dennoch gewillt, sich die Strukturänderung in der Lausitz etwas kosten zu lassen und das aktuelle Mittelverteilungsmodell auszusetzen oder ganz zu reformieren, hätte man das Geld von vornherein auch sinnvoller einsetzen können, anstatt es für einen unüberlegten und konzeptlosen Aktionismus zu verpulvern, z. B. für professionelle Vermarktungskampagnen, Stipendiensysteme etc. Es fehlt nicht an Konzepten seitens der betreffenden Hochschulen, sondern an verantwortlichem Handeln seitens der Landesregierung.
Frage:
Warum kann man sich in Potsdam nicht für eine Technische Universität Cottbus Senftenberg (Gesamthochschule) – Der Name könnte natürlich auch anders lauten. – erwärmen?
Das Modell der Universität-Gesamthochschule würde allen in diese Debatte involvierten Akteuren mit ihren Bedenken weit entgegenkommen: Zwei Hochschultypen / -stränge unter einem Dach mit gemeinsamen zusätzlichen Einrichtungen wie einem Doktorandenkolleg etc.
− Damit würde man beiden Studierendenzielgruppen unter dem Dach einer Einrichtung mit einem universitären Namen gerecht werden und zukünftig keine Bewerber verlieren, weder Abiturienten, noch Fachabiturienten.
− Dies beträfe auch die Lösung der Probleme mit den beiden unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen und den beiden unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen sowie mit dem akademisch-pädagogischen Unfug der angedachten Ausbildung der beiden unterschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen Kohorten.
− Man spart damit auch die Gelder für das sonst notwendig werdende propädeutische Semester oder Jahr für die Fachabiturienten. In einer Universität-Gesamthochschule ist die nicht mehr notwendig.
− Man müßte nicht die fehlende Akzeptanz der Abschlüsse in Wirtschaft und Wissenschaft fürchten.
− Auch die oben genannten BAföG-Probleme der Studierenden wären gelöst.
− Prof. Schulz könnte unter diesem gemeinsamen Dach mit seiner Biotechnologie vom Fachhochschul- in den Universitätsstrang wechseln und damit glücklich werden.
− Die Professuren beider bisherigen Einrichtungen könnten unter dem Dach einer Universität-Gesamthochschule in beiden Strängen schon jetzt synergetisch eingesetzt werden. Auslaufende Professuren (Pensionierung) bräuchten dann nicht in jedem Fall neu besetzt zu werden, womit man den Einsparungsplänen des Landes bei den auslaufenden Professuren in vollem Umfang entgegenkäme.
− Beide bisherigen Hochschulen könnten in der Außendarstellung dazugewinnen: Die BTU Cottbus könnte eine Vergrößerung geltend machen, die HS Lausitz den Aufstieg in einen universitären Rang. Hier wäre aber eine wohl überlegte Abstimmung des gemeinsamen Namens vorab notwendig.
Allerdings wäre es wichtig, eine Universität-Gesamthochschule nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts / staatliche Einrichtung, also wie bisher, nicht jedoch als Stiftung des öffentlichen Rechts, als Holding, als GmbH, als GbR oder gar Limited (Spaß) oder irgend eine andere private Rechtsform durchgehen zu lassen, damit der Bestandsschutz für das nicht verbeamtete Personal (fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) nicht ein Jahr nach Neugründung erlischt und diese dann entlassen werden oder aus dem TV-L fliegen können. Auch hier würden nur die Verrentungen oder ein anderweitiges Auslaufen der betreffenden Beschäftigungsverhältnisse dem Land entgegenkommen, dies dann aber zusätzlich zu der genannten natürlichen Lösung bei den Professuren durch Pensionierungen.
Ein sehr guter Kompromiss, bei dem alle gewinnen, auch der Finanzminister, der sparen kann, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht um ihre Arbeitsplätze bangen müssen und die Studierenden, die keine akademischen Experimente mitmachen und keine Studiengebühren befürchten müssen. Diesem Kompromiss würden sich sicherlich viele anschließen können.
Das Modell der Universität-Gesamthochschule hat in Deutschland keinen guten Ruf, allerdings im Ausland. In China, Skandinavien und vielen anderen Staaten wird dieses Modell unter dem Begriff bzw. Dach von Universitäten erfolgreich praktiziert. In der Lausitz wäre aber eine Neugründung sicher notwendig, um die Hochschule Lausitz als den kleineren Partner bei einer Fusion nicht über Maß schlechter abschneiden zu lassen.
Sollte das dem Land Brandenburg an Sparpotentialen noch nicht reichen, müssen andere Hochschulen des Landes ebenfalls für innovative Fusionsmodelle zur Verfügung stehen.
zur aktuellen Diskussion gibt es weitere Beiträge bei uns:
31.05.2012 Brandenburger solidarisch mit BTU Cottbus und HS Lausitz: Rund 20.900 Unterschriften innerhalb von 4 Wochen für die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” eingegangen
19.05.2012 Offener Brief der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BTU Cottbus an die Abgeordneten des Landtags
14.05.2012 Professoren der BTU Cottbus wehren sich gegen Stimmungsmache vom Land Brandenburg
14.05.2012 Lässt das Land Brandenburg die BTU Cottbus ausbluten?
10.05.2012 DIE LINKE. Cottbus unterstützt die Volksinitiative zur Erhaltung der Lausitzer Hochschulen
08.05.2012 BTU-Förderverein begrüßt Konzeptentwurf der BTU Cottbus
07.05.2012 BTU Cottbus präsentiert Konzeptentwurf zur Strukturreform: Drei eigenständige universitäre Fakultäten und zwei gemeinsame „schools“ mit der Hochschule Lausitz (FH)
05.05.2012 Volksinitiative Hochschulen erhalten zum Erhalt der BTU Cottbus und HS Lausitz ist gestartet
12.04.2012 Studentin der BTU Cottbus fragt Bundestagsfraktionen zur geplanten Fusion von Frau Ministerin Kunst
07.04.2012 Michael Schierack zur Hochschuldiskussion in Cottbus und Senftenberg: Für mich hat Priorität, was die Hochschulregion Lausitz stärkt.
06.04.2012 Offener Brief: Stellungnahme des Fördervereins der Hochschule Lausitz in der aktuellen Debatte um die Zukunft der Hochschulregion Lausitz
05.04.2012 Ministerin Kunst kündigt breites Beteiligungsverfahren zur Weiterentwicklung der Hochschulstruktur in der Lausitz an
01.04.2012 Erwartungen eines Studenten an eine Ministerin in der Diskussion um die Fusion von BTU Cottbus und HS Lausitz
31.03.2012 Ich würde jederzeit wieder an die BTU Cottbus gehen. Aber nur wenn sie noch eine BTU ist, denn mein Herz schlägt für die BTU!
30.03.2012 Landrat Heinze (Oberspreewald-Lausitz) befürwortet Uni-Neugründung in der Lausitz – Brief an Landesregierung
30.03.2012 Erklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stellungnahme der Linkspartei vom 27.03.2012
30.03.2012 Interview mit Jasper Schwenzow, Student an der BTU Cottbus: Ich bin an die BTU gekommen, wegen der BTU!
29.03.2012 Offener Brief des Landrates des Landkreises Spree-Neiße und der Hauptverwaltungsbeamten seiner Kommunen gegen die Zusammenlegung der Hochschule Lausitz (FH) und der BTU Cottbus
29.03.2012 Das Geschwür der Brandenburger Hochschullandschaft, aktuell an der BTU Cottbus und der HS Lausitz – das Mittelverteilungsmodell und Versprechen bis zum Ende der Wahlperioden
29.03.2012 Cottbuser Stadtverordnete wenden sich mit einer Resolution zur Zukunft der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (HSL) an die Landesregierung
28.03.2012 Zwei Abende in Cottbus, vier Stunden Diskussion und am Ende bleibt alles wie es ist.
28.03.2012 Kommunikation ist nicht ihre Kunst – Wissenschaftsministerin bleibt in der Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus konzeptlos
28.03.2012 Stellungnahme der Fakultät 1 der HS Lausitz zur geplanten Neustrukturierung der Lausitzer Hochschullandschaft in Cottbus und Senftenberg
28.03.2012 Wolfgang Neskovic – Das Projekt Energie-Universität Lausitz: Ein trotziger Alleingang
28.03.2012 Leserbeitrag zur Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zu den Plänen einer neuen Energie Universität Lausitz
27.03.2012 Position der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der BTU Cottbus zur Neugründung einer technischen Universität in der Lausitz
23.03.2012 Stellungnahme der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stadtverordnetenversammlung in Cottbus am 19.03.2012
22.03.2012 Cottbuser Hochschulmitarbeiter äußern sich mit offenem Brief zum Stand der Diskussion über die Gründung einer neuen Universität in der Lausitz
21.03.2012 Prof. Dr. Michael Schierack (CDU) zur Hochschullandschaft in der Lausitz: Des Kaisers neue Kleider
21.03.2012 White Devils Cottbus: We love BTU – für den Erhalt unserer Uni!
21.03.2012 Stellungnahme zur geplanten Neugründung einer „Energieuniversität“ in der Lausitz
21.03.2012 Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zur Neugründung der Energie Universität am 27.03. 19 Uhr mit Ministerin Kunst
20.03.2012 Podiumsdiskussion in Cottbus zu Entwicklungsperspektiven der Südbrandenburgischen Hochschulregion – Braucht die Lausitz nur eine Energie-Universität? am 26.03.2012, 19 Uhr
20.03.2012 2000 Demonstranten für den Erhalt der BTU Cottbus
20.03.2012 Cottbuser Studenten verschaffen sich Luft zu den Kunst-Plänen für eine Energie Universität Lausitz
16.03.2012 Gemeinsames Positionspapier der Industrie- und Handelskammer Cottbus und der Handwerkskammer Cottbus zur Hochschuldiskussion in der Lausitz
16.03.2012 BTU Cottbus fordert die Langfassung des Gutachtens und darauf aufbauend eine Diskussion mit der Lausitz-Kommission
15.03.2012 Presseerklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zum Treffen mit Ministerin Kunst
14.03.2012 Kommunikation zur Universitätsgründung in der Lausitz – Ein offener Brief des Studierendenrats der BTU Cottbus
14.03.2012 Demonstrationszug vom Audimax zum Altmarkt Cottbus für Erhalt der BTU
13.03.2012 Offener Brief von über 800 Studierenden der BTU Cottbus an Ministerpräsident Platzeck
10.03.2012 Wir bleiben BTU! – Cottbuser Studenten und Mitarbeiter machen mobil
27.02.2012 BTU ist für Erhalt der Marke “BTU Cottbus”
23.02.2012 Stellungnahme des Senats der BTU zur Hochschulstrukturdiskussion in der Lausitz
15.02.2012 Statement des Landrates von Oberspreewald-Lausitz zur Debatte einer Uni-Neugründung in der Lausitz
10.02.2012 Landesregierung reagiert mit Strukturvorschlag für eine innovative Struktur der Technischen Universität
02.02.2012 Erfolgskurs der BTU Cottbus verstärkt sich trotz reduzierter Landesmittel
Kommentar zur aktuellen Diskussion: Für das derzeitige Vorgehen der Landesregierung fehlt die Rechtsgrundlage. Ein spezifisches nachholendes Gesetz ist eine Lex Lusatia, die per Akklamation durch den Landtag gebracht werden soll. Dabei ist die derzeitige Interessenslage nicht ganz durchsichtig: Parteigrenzen verschwimmen, parteispezifische Standpunkte scheinen nur untergeordnete Rollen zu spielen. Klar erkennbar ist aber eine Trennungslinie zwischen Metropole und Peripherie, die zum Teil quer durch die Parteien zu verlaufen scheint.
Die in den Medien breitgetretenen Ankündigungen der Landesregierung zur angestrebten Änderung / Reduzierung der Hochschulstruktur in der Lausitz führen auf allen Seiten zu erheblichen, wenn auch nicht immer ausgesprochenen Verunsicherungen:
− in den Hochschulen selbst wegen bedrohter nichtverbeamteter Arbeitsplätze (z. B. in der Verwaltung) und sich möglicherweise ändernder Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche
− bei potentiellen Bewerbern bzw. zukünftigen Arbeitgebern wegen dann noch unklarer Studien- und Abschlussmöglichkeiten bzw. unklarer erworbener Qualifikationen
− bei kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern wegen eines möglichen Kaufkraftverlusts in Folge des anzunehmenden Wegfalls von Arbeitsplätzen / ganzer Hochschulstandorte
Wenn die Zusammenlegung von Universitäten und Fachhochschulen das Hochschulmodell der Zukunft wäre, hätten zahlreiche andere deutsche Hochschulen diesen Weg längst beschritten. Die Lausitzer Hochschulen wären hier nicht die Vorreiter gewesen und das Land Brandenburg als Schlusslicht unter den deutschen Bundesländern in der Hochschulbildung schon gar nicht. Insofern ist eine dahingehend ausgerichtete Begründung der Akteure unglaubwürdig. Mit dem Reden vom großen akademischen Wurf sollen bewusst Sparzwänge kaschiert und schöngeredet werden, die Empfänger dieser Politik getäuscht und ruhiggestellt werden. Richtig und anständig wäre es, das Problem der Haushaltssanierung auf Kosten der brandenburgischen Peripherie, so auch peripherer Hochschulen, beim Namen zu nennen und sich bei den folgenden Wahlen dafür zu verantworten.
Die Landesregierung von Brandenburg hat bei ihrem Plan zur Hochschulfusion bereits explizit oder auch implizit, jedenfalls klar erkennen lassen, dass
− es keine Gesamthochschule geben wird
− es nicht mehr Geld für die beiden Hochschulen bzw. die dann neue Hochschule geben wird und das bestehende Mittelverteilungsmodell nicht revidiert werden wird (also das Problem der Unterfinanzierung gar nicht angegangen, dafür aber fortgesetzt werden soll)
− sich dann fachlich überschneidende Studienangebote auch bei unterschiedlicher Theorie- oder Praxisausrichtung abgebaut werden bzw. verschmelzen sollen (somit also Universitäts- und Fachhochschulstudiengänge der selben fachlichen Ausrichtung nicht parallel nebeneinander fortbestehen können und mit kapazitären Reduzierungen fest zu rechnen ist)
− es keine Garantie für die Fortexistenz der bisherigen Fachhochschulstandorte gibt: für den Cottbuser Standort (an dem über bisher schon über 40 Mio. € investiert wurden) ohnehin nicht (mit der Begründung, dass dessen Bewirtschaftung zu teuer sei, obwohl die Unterbringung seiner Studiengänge an anderen Standorten ebenfalls Bewirtschaftungskosten in der mehr oder weniger selben Höhe nach sich ziehen würde), für den Senftenberger Standort (an dem über bisher schon über 100 Mio. € investiert wurden) nicht über 2019/2020 hinaus, wenn es diesem in Folge der jetzt geplanten Reduzierungen nicht gelänge, diese durch den Aufbau neuer Studienangebote Reduzierungen wieder auszugleichen und mehr als wett zumachen, also aus dem Fusionsprozess gestärkt hervorzugehen (was selbst den Potsdamer Akteuren sehr unwahrscheinlich erscheint und von Eingeweihten bereits jetzt als Sisyphosstrafe Bezeichnung findet),
− es für aus dem Landeshaushalt bezahltes befristet angestelltes Personal schon jetzt keine Zukunft an den Hochschulen geben wird und auch für fest angestelltes Personal im Falle einer Neugründung keine Garantie der Weiterbeschäftigung bzw. der Weiterbeschäftigung unter den selben tariflichen Voraussetzungen geben wird (und in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag zur Neugründung als Stiftung des öffentlichen Rechts oder als Holding oder als andere private Rechtsform zu verstehen ist, in welcher ein arbeitsvertraglicher Bestandsschutz nur für ein weiteres Jahr bestünde und in einer Katastrophe für die in diesem Prozess vergessenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enden könnte und wird, da in der Lausitz eine große Anzahl von Einkommen ganze Familien mit nur einem Einkommen ernährt)
− es im Hochschulsektor letztendlich um den Abbau von Kapazitäten in der Größenordnung von einer Hochschule (ca. 20 Mio. € jährlich, 5000 Studierende) geht, um die verbleibenden Hochschulen des Landes perspektivisch ausfinanzieren zu können (was sich in Analogie auch mit den anstehenden Maßnahmen in anderen zu finanzierenden Bereichen des Landes deckt und somit plausibel erscheint: Schulen, Kultur, Nahverkehr, Verwaltungseinheiten; wobei auffällig ist, dass in allen betreffenden Bereichen immer nur das die Landeshauptstadt Potsdam und den Berliner Speckgürtel favorisierende betriebswirtschaftliche Argument der Auslastung, nie jedoch das die Peripherie unterstützende Argument strukturpolitischer Notwendigkeiten und einer für Staaten und Teilstaaten zwingenden volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung / Mischkalkulation strapaziert wird). Erst am 21.05.2012, hat die Landesregierung über Finanzminister Markov angekündigt, bis 2020 6200(!) Stellen im Landesdienst – hauptsächlich bei den Hochschulen – streichen zu wollen. Das kam in rbb aktuell um 21:45 Uhr (Sprecher: Mitri Serin) nach der Meldung über die unerträgliche Unprofessionalität des MP in Sachen BER bekannt. Die Kürzungszahlen für den Hochschulbereich wurden am 22.05.2012 in den Printmedien noch mal nach unten korrigiert und liegen demnach nur noch bei ca. 400 für die Zeit bis 2018. Welche Zahlen jetzt stimmen, ist mir nicht klar.
Zum Thema:
Der Begriff „Bolognauniversität“ wird von den Fusionsakteuren exzessiv, aber falsch gebraucht. Dieser Begriff soll mit Blick auf die geplante Hochschulzusammenlegung Innovation suggerieren, weil es an anderen, überzeugenden Argumenten fehlt.
In der Bolognaerklärung selbst sowie in den Kommuniqués der europäischen Ministerkonferenzen wurden für den Bolognaprozess folgende Inhalte vereinbart (Quelle: http://www.bmbf.de/de/3336.php):
− Einführung eines Systems von verständlichen und vergleichbaren Abschlüssen (Bachelor und Master)
− Einführung einer gestuften Studienstruktur
− Transparenz über Studieninhalte durch Kreditpunkte und Diploma Supplement
− Anerkennung von Abschlüssen und Studienabschnitten
− Verbesserung der Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal
− Sicherung von Qualitätsstandards auf nationaler und europäischer Ebene
− Umsetzung eines Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum
− Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums auch für Drittstaaten
− Förderung des lebenslangen Lernens
− Verbindung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums
Es geht im Bolognaprozess vor allem um die Gewährleistung der Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen bzw. Studienleistungen, um die grenzübergreifende akademische Mobilität zu steigern und den europäischen Hochschulraum für Zielgruppen aus Drittstaaten, vor allem aus dem angelsächsischen Hochschulraum, attraktiv zu gestalten. Ergänzend geht es um Chancengleichheit und Durchlässigkeit des Hochschulsystems, allerdings um vertikale, nicht horizontale Durchlässigkeit.
An keiner Stelle dagegen geht es um die Zusammenlegung von Hochschulen ganz allgemein oder von unterschiedlichen Hochschultypen. Eine Bolognaerklärung wäre unter diesen Vorzeichen nie zustande gekommen. Dafür blicken die europäischen Universitäten als Horte der Wissenschaft, der Kultur und der Aufklärung auf eine viel zu lange Geschichte und viel zu große Bedeutung zurück.
Beide Hochschulen in der Lausitz haben den Bolognaprozess bereits verinnerlicht und abgeschlossen und sind damit vielen anderen Hochschulen im Bundesgebiet weit voraus. Es besteht kein Handlungsbedarf, den Bolognaprozess in der Lausitz erneut zu beginnen.
Eine zielgruppengerechte Hochschulbildung von Abiturienten und Fachabiturienten, also an Universitäten und Fachhochschulen, hat sich darüber hinaus nicht nur in der Lausitz, sondern bundes- und europaweit bewährt und kommt trotz einer negativen Entwicklung im Beschäftigungssektor den aktuellen Anforderung des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft am weitesten entgegen.
Anders als im angelsächsischen Hochschulsystem versteht sich das kontinentaleuropäische immer als ein System, welches das Recht auf Bildung umsetzt und dabei den Bedürfnissen von Lehre und Forschung möglichst optimal entgegenkommt und sich somit im Idealfall am Bildungsniveau, nicht am Geldbeutel seiner Zielgruppen ausrichten sollte. Nur ein solches System bringt, wenn auch seinerzeit unter anderen Vorzeichen, Philosophen und Humanisten. Zyklische Schwankungen in der Nachfrage nach Bildungsangeboten sind vorübergehender Natur und dürfen nicht alle zwei oder drei Jahre zur Neubewertung von Bildungsangeboten führen.
Die angestrebte Fusion sieht eine Verschmelzung der Universitäts- und Fachhochschulstudierenden zu einer Gruppe vor. Welches Ziel soll damit verfolgt werden?
Bewerber mit unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen besuchen ein und dieselben Studiengänge, um diese dann mit unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen wieder zu verlassen.
− Abiturienten haben in der Regel einen aus der Schule mitgebrachten hohen Leistungsbezug, wollen gefordert werden und drängen bei ihrer Wahl der Hochschuleinrichtung naturgemäß an reine Universitäten. Fachabiturienten sind in der Regel weniger belastbar und orientieren sich daher an eher praxisbezogenen kurzen Studiengängen mit weniger Theorieanteilen. Sie suchen bei der Wahl ihrer Ausbildungseinrichtung bewusst nach Fachhochschulen. Das zeigt die Praxis an den Hochschulen. Vermischt man nun beide Zielgruppen miteinander, kommt es dann während des Studiums im Unterricht in einem sehr breit gespreizten und unüberbrückbaren studentischen Leistungsspektrum zu leistungsspezifischen Differenzen und damit zu einer nachhaltigen Störung der Unterrichtsdynamik: Die Stärksten fühlen sich unterfordert, die Schwächsten überfordert. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen sind keine Randgruppen mehr sondern nehmen vom Umfang her Größenordnungen an, bei denen alle pädagogischen Konzepte der Wissensvermittlung nur scheitern können. Eine Einstellung auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Studierenden wäre dann völlig realitätsfremd. Die Unterrichtsdynamik würde gesprengt werden und sich folglich an einem kleineren Mittelfeld ausrichten. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen werden sich abwenden und dem neuen Hochschultyp dauerhaft und nachhaltig verlorengehen. Die Studentenzahlen werden stark abnehmen. Die Erfahrung mit dem gemeinsamen David-Gilly-Institut von BTU Cottbus und HS Lausitz unterstreicht dies: Obwohl hier nur Bauingenieurstudierende beider Hochschultypen – also die leistungsspezifisch vielleicht noch homogenste Zielgruppe – angesiedelt sind, kann von einem zukunftsweisenden Modellversuch kaum die Rede sein. Die Fachhochschulstudierenden in diesem Institut beklagen sich, dass die Leistungsanforderungen denen an der Universität entsprächen und fast alle Fachhochschulstudierenden am Institut zum Beispiel durch die Mathematikprüfungen fallen. Nicht einmal die Absenkung der Bestehensnote ausschließlich für die Fachhochschulstudierenden von 50 % auf 40 % bei sonst identischen Anforderungen konnte hier Abhilfe schaffen. Völlig verständlich.
− Im o. g. Sinn unterschiedliche zusammengesetzte Studentengruppen generieren Neid und Unverständnis auf beiden Seiten. Chancengleichheit ist hier falsch verstanden. Vertikale Durchlässigkeit wird durch Leistungsgrenzen blockiert.
− Durchlässigkeit im Sinne des Bolognaprozesses ist mit Blick auf die beiden Zielgruppen also vertikal, nicht horizontal gemeint. Fachabiturienten sollen die Möglichkeit zum Studium an einer normalen Universität bekommen. Diese Möglichkeit haben sie aber jetzt auch schon, und zwar konsekutiv nach einem erfolgreich absolvierten Fachhochschulstudium. Eine parallele, simultane Hochschulausbildung beider Zielgruppen in ein und denselben Studiengängen ist weder pädagogisch vertretbar, noch gewünscht, auch nicht von den Akteuren dieses Prozesses. Im Gegenteil: Diese habe sich, zumindest an der Hochschule Lausitz, immer klar für eine Abgrenzung von Abitur und Fachabitur ausgesprochen und sogar den Fachabiturienten die Aufnahme eines Studiums (an der Fachhochschule) erschwert, um die Qualität der Lehre in ihren Bereichen auf universitäres Niveau zu bringen und dort zu halten. Insofern ist das Lob der Lausitzkommission für die Biotechnologie an der Hochschule Lausitz das direkte Ergebnis eines Prozesses der bewussten Abgrenzung beider Zielgruppen voneinander und der Bevorzugung der Abiturienten bei der Studienaufnahme und Studiendurchführung (in Form universitär hoch gesetzten Leistungsanforderungen). Der jetzige Vortrag einzelner Fusionsakteure aus diesem Bereich, nämlich dass die Unterscheidung beider Zielgruppen zum Zwecke der Bildung einer wahrhaften Bolognauniversität der Vergangenheit angehöre, kann deshalb nicht ernst genommen werden und ist auch nur polemisches und nicht ernst gemeintes Mittel zum Zweck, nämlich dem eigenen Aufstieg in den Rang einer Universität. In der Folge eines solchen Schrittes würde es Fachabiturienten zukünftig eher noch schwerer fallen, Zugang zum Studium der Biotechnologie in der Lausitz zu erhalten. Durchlässigkeit verkommt zur Phrase, wenn sie nicht praktisch umgesetzt wird.
Wie soll die Zusammenlegung beider Zielgruppen formalrechtlich funktionieren?
− Es gibt zwei unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen (HZB), den allgemeinen Hochschulzugang und den fachbezogenen Hochschulzugang. Hier müssten für die angestrebte Fusion, aus der ja bewusst keine Gesamthochschule mit beiden HZB hervorgehen soll, die Rechtsgrundlagen geändert werden. Dies ist jedoch nur schwer durchzusetzen, da dies bundesweit nicht auf Akzeptanz stoßen würde und eine bundesweite Ausgrenzung der Brandenburger Hochschulen unter der Begründung fehlender fachlicher Qualität nach sich zöge.
− Das Land Brandenburg könnte aber ersatzweise auch eine gesetzliche Regelung treffen, ohne die HZB zu verschmelzen, nämlich, dass die Fachabiturienten zusätzlich zu qualifizieren wären, mindestens wahrscheinlich ein zusätzliches Jahr lang, um das Niveau der allgemeinen HZB zu erreichen, ggf. mit zusätzlichen Prüfungen auf Abiturniveau gekoppelt. Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr würde das Studium um ein Jahr verlängern, was bei der betreffenden Zielgruppe im Regelfall nicht akzeptiert wird, und zusätzliche Lehrkapazitäten erfordern, die aufgrund einer ausbleibenden Finanzierung aber nicht realisierbar und an beiden jetzigen Hochschulen derzeit auch personell noch gar nicht vertreten sind und in den Bereich der Schulen greifen würden. Fachabiturienten sind in der Regel auch nicht bereit, ihr Studium unnötig zu verlängern. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz. Besser eine erfolgreiche Berufsausbildung in der Region als ein Studium mit unklarem Ausgang und unklarem Studienstandort.
− Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr wäre darüber hinaus nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz derzeit nicht förderfähig, da die Zielgruppe der Fachabiturienten ja bereits über einen fachbezogenen Hochschulzugang verfügt und an jeder Fachhochschule in Deutschland ein Studium aufnehmen könnte. Es ist nicht zu erwarten, dass auf Bundesebene hierfür extra das BAföG geändert wird. Hier müsste also das Land Brandenburg mit einer zusätzlichen Förderschiene unterstützend eingreifen. Das würde zusätzlich Geld kosten, welches nicht zur Verfügung gestellt wird. Fachabiturienten benötigen in der Lausitz für ihr Studium sehr oft eine Bundesausbildungsförderung. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz.
− Die mögliche Einführung eines propädeutischen Jahres oder Semesters für die Zielgruppe der Fachabiturienten könnte, wie in einem anderen bekannten Fall, in die Regelstudienzeit integriert werden. In der gleichen Zeit besucht dann die Zielgruppe der Abiturienten, wie in einem anderen bekannten Fall, ein Studium Generale. Die reine Fachstudienzeit würde sich nach diesem Modell bei unveränderter Regelstudienzeit um ein Jahr bzw. ein Semester verkürzen, also erheblich weniger Stoff beinhalten. Die Folge wäre, wie in einem anderen bekannten Fall auch, die fehlende Akzeptanz des erlangten Bachelorgrades bei anderen Hochschulen vor allem außerhalb des Bundeslandes. Dies wird dann, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zum Problem, wenn Bachelorabsolventen der eigenen Universität ihr Masterstudium an einer anderen Universität im Bundesgebiet absolvieren möchten und dort womöglich nicht angenommen werden. Sie müssten dann mit hoher Wahrscheinlichkeit, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zusätzliche Studienzeiten an einer solchen anderen Universität ableisten, um die Voraussetzungen für ein dortiges Masterstudium erst zu erlangen. Das würde die Studienzeiten auch für die Zielgruppe der Abiturienten wesentlich und unnötig erhöhen und würde kaum angenommen werden. Es kämen also weniger Abiturienten an die neue Universität. Darüber hinaus ist dieser Weg aber auch mit dem bisherigen Fachhochschulbachelor schon problemlos möglich, also nichts Innovatives. Absolventen der Hochschule Lausitz können mit einem oder zwei zusätzlichen Studienjahren bereits jetzt schon an anderen Universitäten im Bundesgebiet den dortigen grundständigen Studienabschluß erwerben, um Zugang zu einem dortigen Masterstudium zu erlangen.
− Anders als im letztgenannten Fall gibt es aber für zusätzliche, für ein Masterstudium an anderen Universitäten qualifizierende und über den Bachelorabschluß einer Universität Lausitz hinausreichende Studienzeiten ebenfalls keine Bundesausbildungsförderung. Denn formal ist die Qualifikation zum Masterstudium an einer Universität bereits mit dem Bachelorabschluß einer Universität Lausitz erreicht. Die Betreffenden könnten ihren Masterstudiengang folglich nur an der Universität Lausitz selbst oder an einer anderen Universität im Land Brandenburg machen. Dies wäre aus kapazitären Gründen und den fehlenden identischen fachlichen Ausrichtungen der anderen Universitäten im Lande wenig realistisch. Folglich wären die Möglichkeiten der Zielgruppe der Abiturienten wesentlich eingeschränkt. Diese Zielgruppe würde sich von vornherein andere Universitäten aussuchen. Oder das Land müsste auch an dieser Stelle mit einer eigenen Ausbildungsförderschiene einspringen, was es aber nicht tun würde, wenn die Betreffenden das Masterstudium woanders fortsetzen. Sie haben dann ihren Hauptwohnsitz nicht mehr in Brandenburg, sondern müssen diesen im betreffenden anderen Bundesland nehmen.
Was würde sich für die Studierenden also ändern?
− Für Studierende könnte interessant sein, daß in einer Stiftungsuniversität oder anderen privatuniversitären Rechtsform keine Mitsprachemöglichkeiten in dem jetzigen Umfang mehr bestünden, auch nicht für Studierende, ein Studentenrat also nur noch in eingeschränkter Form tätig sein dürfte, oder daß eine Stiftungsuniversität in klammen Zeiten Studiengebühren erheben könnte, auch wenn diese an den anderen Hochschulen des Landes noch nicht existierten.
− Interessant wäre für Studierende vielleicht auch, daß für Bewerber mit fachbezogener Hochschulzugangsberechtigung die Zeit eines dann zwingend vorgeschriebenen (weil Uni) ein- oder zweisemestrigen fachlichen Propädeutikums vor Studienaufnahme nicht BAföG-förderungswürdig wäre, ebenso wie die Zeit zwischen dem Bachelorabschluß und einem möglichen Masterstudium an einer Universität außerhalb des Bundeslandes Brandenburg, wenn eine solche den dann neuen universitären Bachelorabschluß der Uni Lausitz aufgrund der Mischform (FH / Uni) wie am Beispiel Lüneburg nicht anerkennt und zusätzliche Studienleistungen vor Aufnahme des Masterstudiums vorschreibt, ähnlich wie das jetzt schon ist, wenn man mit dem FH-Bachelor der HS Lausitz zum Beispiel an die TU Dresden wechselt, allerdings mit dem Unterschied, daß man in solchen Fällen jetzt mit einem FH-Bachelor auf einen Uni-Bachelor aufsattelt und dafür selbstverständlich BAföG erhält.
− Es könnte für Studierende auch interessant sein, daß es die Hochschule, an der man mal studiert hat, nicht mehr gibt und zukünftige Arbeitgeber damit in Konflikt geraten könnten, speziell dann, wenn von der Hochschule, wie so oft, nachträglich noch Bestätigungen zu Angaben in Bewerbungen ehemaliger Studierender abgerufen werden.
Wie sollen nach dem Ende des Studiums unterschiedliche Laufbahnbefähigungen der beiden HZB-Gruppen aus ein und denselben Studiengängen generiert werden?
− In Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben für die Laufbahnbefähigungen im öffentlichen Dienst, aber auch die daran angelehnten Erwartungen der Unternehmen an bestimmte Qualifikationsmuster außerordentlich starr, vielleicht so starr wie in keinem anderen Staat. Es wäre ein Trugschluß anzunehmen, dass bei geltendem grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz und starren Regelungen der o. g. Art ein und dieselben Studiengänge zwei unterschiedliche Laufbahnbefähigungen bzw. deren Äquivalente hervorbringen könnten: eine für den höheren und eine für den gehobenen Dienst. Notwendige Aufweichungen bzw. Sonderregelungen zur Beseitigung dieses formalen Mangels würden erhebliche juristische Konstrukte voraussetzen, die das Land wahrscheinlich nur innerhalb der Landesgrenzen durchsetzen könnte. Eine bundesweite Ausgrenzung der Absolventen einer neuen Universität Lausitz wäre die Folge.
Wie soll der Status der verbeamteten Professorenschaft an einer neuen Universität geregelt werden?
− Bei den Professuren ist eine „Dreiklassengesellschaft“ im Gespräch: Forschungs-, Lehr- und Transferprofessuren. Diese Einteilung führt mit Sicherheit zu erheblichen Reibungsflächen und zu einem Konkurrenzverhalten insbesondere zwischen den ersten beiden Gruppierungen, die sich vor allem an der ehemaligen Trennlinie von Universität und Fachhochschule schon jetzt feindselig gegenüberstehen. Der Gedanke vom gemeinsamen Anpacken der neuen Aufgabe könnte da schnell auf der Strecke bleiben. Im Übrigen genießen die hier Bessergestellten Bestandsschutz, womit für die jetzt Schlechtergestellten kein Spielraum für finanzielle Aufstockungen zu erwarten wäre. Und käme dies aufgrund bereitgestellter zusätzlicher Finanzen wirklich in Frage, würde es neue Berufungsverfahren nach sich ziehen müssen.
Wie sollen das Selbstverständnis und die bisheriger Vermarktung der beiden Hochschulen in einer neu zu gründenden Universität Fortsetzung finden?
− „Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix!“, so der Werbespruch aus einer exorbitant teuren Kampagne im Zusammenhang mit dem Namenswechsel einer bekannten Schokoladenmarke. Während die Hochschule Lausitz mit ihren Studienangeboten für eine Fachhochschule naturgemäß vor allem eine regionale Zielgruppe anspricht, konzentriert sich die Vermarktung der BTU Cottbus auch auf Bildungsmärkte weit über die Landesgrenzen hinaus. Auch wenn dies von den Fusionsakteuren in Abrede gestellt wird, so hat doch die BTU Cottbus für eine staatliche Universität ihrer Größe ihren Namen außerordentlich gut vermarktet und damit auch im Ausland beachtliche Erfolge einfahren können. Namensänderung und Neugründung würden besonders von den überregionalen Zielgruppen der BTU Cottbus weder verstanden, noch akzeptiert werden können. Nur um die bisherigen Studentenzahlen halten zu können, müsste eine den Prozess jahrelang begleitende, umfangreiche sowie kostenintensive und deshalb nicht vertretbare Kampagne gestartet werden, deren Ausgang ungewiss wäre und die man gleichem Geldeinsatz auch jetzt schon zur Profilstärkung der bestehenden Hochschulen sinnvoll einsetzen könnte.
− Der konstruierte Vorwurf an beide Hochschulen, vor allem aber an die BTU Cottbus, im Laufe der Jahre das Kerngeschäft verlassen und sich nicht ausschließlich auf Energie und Technologie konzentriert zu haben, ist haltlos. Einer der wesentlichen Grundsätze wirtschaftlicher Tätigkeit ist die Diversifizierung des Angebots, weil nur so zyklisch wiederkehrende sektorale Schwankungen in der Nachfrage erfolgreich ausgeglichen werden können. Insofern ist die Diversifizierung von Studienangeboten ein Gebot der Führung moderner Hochschulen und keinesfalls dem Prozess der Auslastung zuwiderlaufend. Und dies bedeutet ja auch nicht im Umkehrschluss, dass man sich nicht auch Alleinstellungsmerkmale zulegen könnte. Diversifizierung und Alleinstellung sind kein Widerspruch. Im Gegenteil: In einer Welt gesättigter Märkte, auch Hochschulmärkte, bedeutet Diversifizierung auch immer eine Diversifizierung von Alleinstellungsmerkmalen, egal ob diese fachlich oder regional oder in beider Hinsicht zu interpretieren sind.
− Eine zukünftige Festlegung auf den Bereich Energie wäre für die neue Hochschule tödlich. Und das aus mehreren Gründen gleichzeitig: Man bedient keine Wirtschaftsinteressen, deren Steuerung außerhalb des Bundeslandes vorgenommen wird und die für das Land nicht berechenbar sind. Man bedient auch keine Branchen oder Branchenbegriffe, die über die Landesgrenzen hinaus eine negative Konnotation erfahren und an unternehmerische Einzelziele gebunden sind, die sich auf fossile, nicht mehr zeitgemäße Energieträger spezialisiert haben und an der einheimischen Bevölkerung vorbei sowie auf deren Kosten (Landnahme, Heimatverlust, Verwüstung der Landschaft, Dreck) mit der Begründung der Arbeitsplatzsicherung hohe Gewinne einfahren und diese nicht einmal in Form von normalen Strompreisen an die regionalen Verbraucher weitergeben. Und man legt sich eben nicht auf einen Bereich oder Begriff fest, der allein genommen für eine Universität wenig Attraktivität ausstrahlen lässt. Die Entwicklungen auf den dynamischsten internationalen Hochschulmärkten (VR China, Russland, Brasilien, Indonesien etc.) lehren uns, dass sich erfolgreiche Universitäten in ihren Begrifflichkeiten und Selbstverständnissen immer von einer Spezialisierung weg hin zum Allgemeinen entwickeln und damit große studentischen Zielgruppen anziehen, nicht jedoch andersherum. Die Diversifizierung des Studienangebots einer Universität ist der Schlüssel zum Erfolg, nicht der Rückzug in eine fossile Nische. Der Energiebegriff wird von fast allen Seiten als wenig gelungen, ja sogar unprofessionell charakterisiert.
− Die medialen Fusionsäußerungen der Landesregierung, die ein Konzept bewusst außen vorlässt und dies als Aufgabe einer neuen Hochschulleitung definiert, signalisieren uns aber etwas Gegenteiliges und haben schon jetzt eine irreversible Verunsicherung und Irritation geschaffen. Studieninteressierte, gerade aus der Region, distanzieren sich offen von ihren Studienplänen an der einen oder anderen der beiden Hochschulen. Schulen zeigen weniger Interesse an einer Beratung ihrer Schüler für ein Studium im Süden des Landes. Sächsische Hochschulen erkennen bereits die sich neu auftuende Lücke und dringen mit ihren Marketingaktivitäten verstärkt in den Süden Brandenburgs vor.
− Die mögliche Wahl eines Namens, der einen Wiedererkennungswert für die BTU Cottbus beinhalten würde, könnte auf der anderen Seite auch die Position der jetzigen Cottbuser Universität in einem solchen Prozess überproportional stärken. Bereits jetzt gibt es aufgrund der offenen Unterstützung aus Teilen der Hochschulleitung der HS Lausitz für eine Hochschulfusion auf Seiten der BTU Cottbus offen geäußerte Abneigungen gegen die gesamte HS Lausitz. Würde die BTU Cottbus die Möglichkeit erhalten, den Fusionsprozess federführend gestalten zu können, wären Existenzängste in der Belegschaft der Hochschule Lausitz sicher nicht unbegründet. Dies wird noch dadurch unterstützt, dass die BTU Cottbus und die Stadt Cottbus in diesem Prozess einheitlich vorgehen und nach außen als Ganzes wahrgenommen werden, wohingegen an der Hochschule Lausitz sowie bei den kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern in Senftenberg weit auseinander gehende Meinungen zum Tragen kommen, medial aber hierarchischer Form nur eine Meinung durchgesetzt wird. Die jetzige Hochschule Lausitz wird bei einer Fusion die ungünstigsten Voraussetzungen für eine Vertretung ihrer eigenen Interessen sowie der Interessen ihrer Belegschaft mitbringen. Parallelen zum deutschen Einigungsvertrag werden da bei vielen in Erinnerung gerufen.
Eine erfolgreiche Hochschulneugründung würde Kosten verursachen, die die jetzigen Kosten für beide Hochschulen zusammengenommen weit überschreitet. Hierfür ist aber kein Geld vorhanden. Die entsprechenden Kapazitäten müssen bei laufendem Betrieb aus dem vorhandenen Bestand gestemmt werden. Die schon jetzt bekannten Problemstellungen und zu erwartenden negativen Folgen der Zusammenlegung werden einen Einbruch der Studentenzahlen nach sich ziehen, der so gravierend verlaufen könnte, dass die derzeitigen Argumente der fehlenden Nachfrage / Auslastung bzw. der teuersten Studienplätze im Lande nur noch als Zynismus hingenommen werden können. Von derzeit zusammengenommen knapp 10000 Studierenden werden, wie in einem anderen bekannten Fall auch, wahrscheinlich nur 6000 bis 7000 Studierende übrigbleiben.
Dies kann nicht gewollt sein, es sei denn, „es wäre gewollt“, die Kapazitäten im Hochschulbereich aus Gründen der Haushaltssanierung herunterzufahren, speziell dort, wo in größerem Umfang „bundeslandsfremde“ Studierende, ausgenommen den Berlinern natürlich, ausgebildet werden. Dann könnte man aber auch argumentieren, für eine Haushaltssanierung alle Bereiche staatlicher Tätigkeit und Verantwortung so weit herunterzufahren, dass sie überhaupt keine Kosten mehr verursachen. Und das bei einer rot-roten Landesregierung. Hier haben sich wohl viele Wähler, speziell aus der Lausitz, getäuscht.
Wäre man dennoch gewillt, sich die Strukturänderung in der Lausitz etwas kosten zu lassen und das aktuelle Mittelverteilungsmodell auszusetzen oder ganz zu reformieren, hätte man das Geld von vornherein auch sinnvoller einsetzen können, anstatt es für einen unüberlegten und konzeptlosen Aktionismus zu verpulvern, z. B. für professionelle Vermarktungskampagnen, Stipendiensysteme etc. Es fehlt nicht an Konzepten seitens der betreffenden Hochschulen, sondern an verantwortlichem Handeln seitens der Landesregierung.
Frage:
Warum kann man sich in Potsdam nicht für eine Technische Universität Cottbus Senftenberg (Gesamthochschule) – Der Name könnte natürlich auch anders lauten. – erwärmen?
Das Modell der Universität-Gesamthochschule würde allen in diese Debatte involvierten Akteuren mit ihren Bedenken weit entgegenkommen: Zwei Hochschultypen / -stränge unter einem Dach mit gemeinsamen zusätzlichen Einrichtungen wie einem Doktorandenkolleg etc.
− Damit würde man beiden Studierendenzielgruppen unter dem Dach einer Einrichtung mit einem universitären Namen gerecht werden und zukünftig keine Bewerber verlieren, weder Abiturienten, noch Fachabiturienten.
− Dies beträfe auch die Lösung der Probleme mit den beiden unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen und den beiden unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen sowie mit dem akademisch-pädagogischen Unfug der angedachten Ausbildung der beiden unterschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen Kohorten.
− Man spart damit auch die Gelder für das sonst notwendig werdende propädeutische Semester oder Jahr für die Fachabiturienten. In einer Universität-Gesamthochschule ist die nicht mehr notwendig.
− Man müßte nicht die fehlende Akzeptanz der Abschlüsse in Wirtschaft und Wissenschaft fürchten.
− Auch die oben genannten BAföG-Probleme der Studierenden wären gelöst.
− Prof. Schulz könnte unter diesem gemeinsamen Dach mit seiner Biotechnologie vom Fachhochschul- in den Universitätsstrang wechseln und damit glücklich werden.
− Die Professuren beider bisherigen Einrichtungen könnten unter dem Dach einer Universität-Gesamthochschule in beiden Strängen schon jetzt synergetisch eingesetzt werden. Auslaufende Professuren (Pensionierung) bräuchten dann nicht in jedem Fall neu besetzt zu werden, womit man den Einsparungsplänen des Landes bei den auslaufenden Professuren in vollem Umfang entgegenkäme.
− Beide bisherigen Hochschulen könnten in der Außendarstellung dazugewinnen: Die BTU Cottbus könnte eine Vergrößerung geltend machen, die HS Lausitz den Aufstieg in einen universitären Rang. Hier wäre aber eine wohl überlegte Abstimmung des gemeinsamen Namens vorab notwendig.
Allerdings wäre es wichtig, eine Universität-Gesamthochschule nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts / staatliche Einrichtung, also wie bisher, nicht jedoch als Stiftung des öffentlichen Rechts, als Holding, als GmbH, als GbR oder gar Limited (Spaß) oder irgend eine andere private Rechtsform durchgehen zu lassen, damit der Bestandsschutz für das nicht verbeamtete Personal (fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) nicht ein Jahr nach Neugründung erlischt und diese dann entlassen werden oder aus dem TV-L fliegen können. Auch hier würden nur die Verrentungen oder ein anderweitiges Auslaufen der betreffenden Beschäftigungsverhältnisse dem Land entgegenkommen, dies dann aber zusätzlich zu der genannten natürlichen Lösung bei den Professuren durch Pensionierungen.
Ein sehr guter Kompromiss, bei dem alle gewinnen, auch der Finanzminister, der sparen kann, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht um ihre Arbeitsplätze bangen müssen und die Studierenden, die keine akademischen Experimente mitmachen und keine Studiengebühren befürchten müssen. Diesem Kompromiss würden sich sicherlich viele anschließen können.
Das Modell der Universität-Gesamthochschule hat in Deutschland keinen guten Ruf, allerdings im Ausland. In China, Skandinavien und vielen anderen Staaten wird dieses Modell unter dem Begriff bzw. Dach von Universitäten erfolgreich praktiziert. In der Lausitz wäre aber eine Neugründung sicher notwendig, um die Hochschule Lausitz als den kleineren Partner bei einer Fusion nicht über Maß schlechter abschneiden zu lassen.
Sollte das dem Land Brandenburg an Sparpotentialen noch nicht reichen, müssen andere Hochschulen des Landes ebenfalls für innovative Fusionsmodelle zur Verfügung stehen.
zur aktuellen Diskussion gibt es weitere Beiträge bei uns:
31.05.2012 Brandenburger solidarisch mit BTU Cottbus und HS Lausitz: Rund 20.900 Unterschriften innerhalb von 4 Wochen für die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” eingegangen
19.05.2012 Offener Brief der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BTU Cottbus an die Abgeordneten des Landtags
14.05.2012 Professoren der BTU Cottbus wehren sich gegen Stimmungsmache vom Land Brandenburg
14.05.2012 Lässt das Land Brandenburg die BTU Cottbus ausbluten?
10.05.2012 DIE LINKE. Cottbus unterstützt die Volksinitiative zur Erhaltung der Lausitzer Hochschulen
08.05.2012 BTU-Förderverein begrüßt Konzeptentwurf der BTU Cottbus
07.05.2012 BTU Cottbus präsentiert Konzeptentwurf zur Strukturreform: Drei eigenständige universitäre Fakultäten und zwei gemeinsame „schools“ mit der Hochschule Lausitz (FH)
05.05.2012 Volksinitiative Hochschulen erhalten zum Erhalt der BTU Cottbus und HS Lausitz ist gestartet
12.04.2012 Studentin der BTU Cottbus fragt Bundestagsfraktionen zur geplanten Fusion von Frau Ministerin Kunst
07.04.2012 Michael Schierack zur Hochschuldiskussion in Cottbus und Senftenberg: Für mich hat Priorität, was die Hochschulregion Lausitz stärkt.
06.04.2012 Offener Brief: Stellungnahme des Fördervereins der Hochschule Lausitz in der aktuellen Debatte um die Zukunft der Hochschulregion Lausitz
05.04.2012 Ministerin Kunst kündigt breites Beteiligungsverfahren zur Weiterentwicklung der Hochschulstruktur in der Lausitz an
01.04.2012 Erwartungen eines Studenten an eine Ministerin in der Diskussion um die Fusion von BTU Cottbus und HS Lausitz
31.03.2012 Ich würde jederzeit wieder an die BTU Cottbus gehen. Aber nur wenn sie noch eine BTU ist, denn mein Herz schlägt für die BTU!
30.03.2012 Landrat Heinze (Oberspreewald-Lausitz) befürwortet Uni-Neugründung in der Lausitz – Brief an Landesregierung
30.03.2012 Erklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stellungnahme der Linkspartei vom 27.03.2012
30.03.2012 Interview mit Jasper Schwenzow, Student an der BTU Cottbus: Ich bin an die BTU gekommen, wegen der BTU!
29.03.2012 Offener Brief des Landrates des Landkreises Spree-Neiße und der Hauptverwaltungsbeamten seiner Kommunen gegen die Zusammenlegung der Hochschule Lausitz (FH) und der BTU Cottbus
29.03.2012 Das Geschwür der Brandenburger Hochschullandschaft, aktuell an der BTU Cottbus und der HS Lausitz – das Mittelverteilungsmodell und Versprechen bis zum Ende der Wahlperioden
29.03.2012 Cottbuser Stadtverordnete wenden sich mit einer Resolution zur Zukunft der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (HSL) an die Landesregierung
28.03.2012 Zwei Abende in Cottbus, vier Stunden Diskussion und am Ende bleibt alles wie es ist.
28.03.2012 Kommunikation ist nicht ihre Kunst – Wissenschaftsministerin bleibt in der Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus konzeptlos
28.03.2012 Stellungnahme der Fakultät 1 der HS Lausitz zur geplanten Neustrukturierung der Lausitzer Hochschullandschaft in Cottbus und Senftenberg
28.03.2012 Wolfgang Neskovic – Das Projekt Energie-Universität Lausitz: Ein trotziger Alleingang
28.03.2012 Leserbeitrag zur Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zu den Plänen einer neuen Energie Universität Lausitz
27.03.2012 Position der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der BTU Cottbus zur Neugründung einer technischen Universität in der Lausitz
23.03.2012 Stellungnahme der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stadtverordnetenversammlung in Cottbus am 19.03.2012
22.03.2012 Cottbuser Hochschulmitarbeiter äußern sich mit offenem Brief zum Stand der Diskussion über die Gründung einer neuen Universität in der Lausitz
21.03.2012 Prof. Dr. Michael Schierack (CDU) zur Hochschullandschaft in der Lausitz: Des Kaisers neue Kleider
21.03.2012 White Devils Cottbus: We love BTU – für den Erhalt unserer Uni!
21.03.2012 Stellungnahme zur geplanten Neugründung einer „Energieuniversität“ in der Lausitz
21.03.2012 Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zur Neugründung der Energie Universität am 27.03. 19 Uhr mit Ministerin Kunst
20.03.2012 Podiumsdiskussion in Cottbus zu Entwicklungsperspektiven der Südbrandenburgischen Hochschulregion – Braucht die Lausitz nur eine Energie-Universität? am 26.03.2012, 19 Uhr
20.03.2012 2000 Demonstranten für den Erhalt der BTU Cottbus
20.03.2012 Cottbuser Studenten verschaffen sich Luft zu den Kunst-Plänen für eine Energie Universität Lausitz
16.03.2012 Gemeinsames Positionspapier der Industrie- und Handelskammer Cottbus und der Handwerkskammer Cottbus zur Hochschuldiskussion in der Lausitz
16.03.2012 BTU Cottbus fordert die Langfassung des Gutachtens und darauf aufbauend eine Diskussion mit der Lausitz-Kommission
15.03.2012 Presseerklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zum Treffen mit Ministerin Kunst
14.03.2012 Kommunikation zur Universitätsgründung in der Lausitz – Ein offener Brief des Studierendenrats der BTU Cottbus
14.03.2012 Demonstrationszug vom Audimax zum Altmarkt Cottbus für Erhalt der BTU
13.03.2012 Offener Brief von über 800 Studierenden der BTU Cottbus an Ministerpräsident Platzeck
10.03.2012 Wir bleiben BTU! – Cottbuser Studenten und Mitarbeiter machen mobil
27.02.2012 BTU ist für Erhalt der Marke “BTU Cottbus”
23.02.2012 Stellungnahme des Senats der BTU zur Hochschulstrukturdiskussion in der Lausitz
15.02.2012 Statement des Landrates von Oberspreewald-Lausitz zur Debatte einer Uni-Neugründung in der Lausitz
10.02.2012 Landesregierung reagiert mit Strukturvorschlag für eine innovative Struktur der Technischen Universität
02.02.2012 Erfolgskurs der BTU Cottbus verstärkt sich trotz reduzierter Landesmittel
Kommentar zur aktuellen Diskussion: Für das derzeitige Vorgehen der Landesregierung fehlt die Rechtsgrundlage. Ein spezifisches nachholendes Gesetz ist eine Lex Lusatia, die per Akklamation durch den Landtag gebracht werden soll. Dabei ist die derzeitige Interessenslage nicht ganz durchsichtig: Parteigrenzen verschwimmen, parteispezifische Standpunkte scheinen nur untergeordnete Rollen zu spielen. Klar erkennbar ist aber eine Trennungslinie zwischen Metropole und Peripherie, die zum Teil quer durch die Parteien zu verlaufen scheint.
Die in den Medien breitgetretenen Ankündigungen der Landesregierung zur angestrebten Änderung / Reduzierung der Hochschulstruktur in der Lausitz führen auf allen Seiten zu erheblichen, wenn auch nicht immer ausgesprochenen Verunsicherungen:
− in den Hochschulen selbst wegen bedrohter nichtverbeamteter Arbeitsplätze (z. B. in der Verwaltung) und sich möglicherweise ändernder Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche
− bei potentiellen Bewerbern bzw. zukünftigen Arbeitgebern wegen dann noch unklarer Studien- und Abschlussmöglichkeiten bzw. unklarer erworbener Qualifikationen
− bei kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern wegen eines möglichen Kaufkraftverlusts in Folge des anzunehmenden Wegfalls von Arbeitsplätzen / ganzer Hochschulstandorte
Wenn die Zusammenlegung von Universitäten und Fachhochschulen das Hochschulmodell der Zukunft wäre, hätten zahlreiche andere deutsche Hochschulen diesen Weg längst beschritten. Die Lausitzer Hochschulen wären hier nicht die Vorreiter gewesen und das Land Brandenburg als Schlusslicht unter den deutschen Bundesländern in der Hochschulbildung schon gar nicht. Insofern ist eine dahingehend ausgerichtete Begründung der Akteure unglaubwürdig. Mit dem Reden vom großen akademischen Wurf sollen bewusst Sparzwänge kaschiert und schöngeredet werden, die Empfänger dieser Politik getäuscht und ruhiggestellt werden. Richtig und anständig wäre es, das Problem der Haushaltssanierung auf Kosten der brandenburgischen Peripherie, so auch peripherer Hochschulen, beim Namen zu nennen und sich bei den folgenden Wahlen dafür zu verantworten.
Die Landesregierung von Brandenburg hat bei ihrem Plan zur Hochschulfusion bereits explizit oder auch implizit, jedenfalls klar erkennen lassen, dass
− es keine Gesamthochschule geben wird
− es nicht mehr Geld für die beiden Hochschulen bzw. die dann neue Hochschule geben wird und das bestehende Mittelverteilungsmodell nicht revidiert werden wird (also das Problem der Unterfinanzierung gar nicht angegangen, dafür aber fortgesetzt werden soll)
− sich dann fachlich überschneidende Studienangebote auch bei unterschiedlicher Theorie- oder Praxisausrichtung abgebaut werden bzw. verschmelzen sollen (somit also Universitäts- und Fachhochschulstudiengänge der selben fachlichen Ausrichtung nicht parallel nebeneinander fortbestehen können und mit kapazitären Reduzierungen fest zu rechnen ist)
− es keine Garantie für die Fortexistenz der bisherigen Fachhochschulstandorte gibt: für den Cottbuser Standort (an dem über bisher schon über 40 Mio. € investiert wurden) ohnehin nicht (mit der Begründung, dass dessen Bewirtschaftung zu teuer sei, obwohl die Unterbringung seiner Studiengänge an anderen Standorten ebenfalls Bewirtschaftungskosten in der mehr oder weniger selben Höhe nach sich ziehen würde), für den Senftenberger Standort (an dem über bisher schon über 100 Mio. € investiert wurden) nicht über 2019/2020 hinaus, wenn es diesem in Folge der jetzt geplanten Reduzierungen nicht gelänge, diese durch den Aufbau neuer Studienangebote Reduzierungen wieder auszugleichen und mehr als wett zumachen, also aus dem Fusionsprozess gestärkt hervorzugehen (was selbst den Potsdamer Akteuren sehr unwahrscheinlich erscheint und von Eingeweihten bereits jetzt als Sisyphosstrafe Bezeichnung findet),
− es für aus dem Landeshaushalt bezahltes befristet angestelltes Personal schon jetzt keine Zukunft an den Hochschulen geben wird und auch für fest angestelltes Personal im Falle einer Neugründung keine Garantie der Weiterbeschäftigung bzw. der Weiterbeschäftigung unter den selben tariflichen Voraussetzungen geben wird (und in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag zur Neugründung als Stiftung des öffentlichen Rechts oder als Holding oder als andere private Rechtsform zu verstehen ist, in welcher ein arbeitsvertraglicher Bestandsschutz nur für ein weiteres Jahr bestünde und in einer Katastrophe für die in diesem Prozess vergessenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enden könnte und wird, da in der Lausitz eine große Anzahl von Einkommen ganze Familien mit nur einem Einkommen ernährt)
− es im Hochschulsektor letztendlich um den Abbau von Kapazitäten in der Größenordnung von einer Hochschule (ca. 20 Mio. € jährlich, 5000 Studierende) geht, um die verbleibenden Hochschulen des Landes perspektivisch ausfinanzieren zu können (was sich in Analogie auch mit den anstehenden Maßnahmen in anderen zu finanzierenden Bereichen des Landes deckt und somit plausibel erscheint: Schulen, Kultur, Nahverkehr, Verwaltungseinheiten; wobei auffällig ist, dass in allen betreffenden Bereichen immer nur das die Landeshauptstadt Potsdam und den Berliner Speckgürtel favorisierende betriebswirtschaftliche Argument der Auslastung, nie jedoch das die Peripherie unterstützende Argument strukturpolitischer Notwendigkeiten und einer für Staaten und Teilstaaten zwingenden volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung / Mischkalkulation strapaziert wird). Erst am 21.05.2012, hat die Landesregierung über Finanzminister Markov angekündigt, bis 2020 6200(!) Stellen im Landesdienst – hauptsächlich bei den Hochschulen – streichen zu wollen. Das kam in rbb aktuell um 21:45 Uhr (Sprecher: Mitri Serin) nach der Meldung über die unerträgliche Unprofessionalität des MP in Sachen BER bekannt. Die Kürzungszahlen für den Hochschulbereich wurden am 22.05.2012 in den Printmedien noch mal nach unten korrigiert und liegen demnach nur noch bei ca. 400 für die Zeit bis 2018. Welche Zahlen jetzt stimmen, ist mir nicht klar.
Zum Thema:
Der Begriff „Bolognauniversität“ wird von den Fusionsakteuren exzessiv, aber falsch gebraucht. Dieser Begriff soll mit Blick auf die geplante Hochschulzusammenlegung Innovation suggerieren, weil es an anderen, überzeugenden Argumenten fehlt.
In der Bolognaerklärung selbst sowie in den Kommuniqués der europäischen Ministerkonferenzen wurden für den Bolognaprozess folgende Inhalte vereinbart (Quelle: http://www.bmbf.de/de/3336.php):
− Einführung eines Systems von verständlichen und vergleichbaren Abschlüssen (Bachelor und Master)
− Einführung einer gestuften Studienstruktur
− Transparenz über Studieninhalte durch Kreditpunkte und Diploma Supplement
− Anerkennung von Abschlüssen und Studienabschnitten
− Verbesserung der Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal
− Sicherung von Qualitätsstandards auf nationaler und europäischer Ebene
− Umsetzung eines Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum
− Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums auch für Drittstaaten
− Förderung des lebenslangen Lernens
− Verbindung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums
Es geht im Bolognaprozess vor allem um die Gewährleistung der Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen bzw. Studienleistungen, um die grenzübergreifende akademische Mobilität zu steigern und den europäischen Hochschulraum für Zielgruppen aus Drittstaaten, vor allem aus dem angelsächsischen Hochschulraum, attraktiv zu gestalten. Ergänzend geht es um Chancengleichheit und Durchlässigkeit des Hochschulsystems, allerdings um vertikale, nicht horizontale Durchlässigkeit.
An keiner Stelle dagegen geht es um die Zusammenlegung von Hochschulen ganz allgemein oder von unterschiedlichen Hochschultypen. Eine Bolognaerklärung wäre unter diesen Vorzeichen nie zustande gekommen. Dafür blicken die europäischen Universitäten als Horte der Wissenschaft, der Kultur und der Aufklärung auf eine viel zu lange Geschichte und viel zu große Bedeutung zurück.
Beide Hochschulen in der Lausitz haben den Bolognaprozess bereits verinnerlicht und abgeschlossen und sind damit vielen anderen Hochschulen im Bundesgebiet weit voraus. Es besteht kein Handlungsbedarf, den Bolognaprozess in der Lausitz erneut zu beginnen.
Eine zielgruppengerechte Hochschulbildung von Abiturienten und Fachabiturienten, also an Universitäten und Fachhochschulen, hat sich darüber hinaus nicht nur in der Lausitz, sondern bundes- und europaweit bewährt und kommt trotz einer negativen Entwicklung im Beschäftigungssektor den aktuellen Anforderung des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft am weitesten entgegen.
Anders als im angelsächsischen Hochschulsystem versteht sich das kontinentaleuropäische immer als ein System, welches das Recht auf Bildung umsetzt und dabei den Bedürfnissen von Lehre und Forschung möglichst optimal entgegenkommt und sich somit im Idealfall am Bildungsniveau, nicht am Geldbeutel seiner Zielgruppen ausrichten sollte. Nur ein solches System bringt, wenn auch seinerzeit unter anderen Vorzeichen, Philosophen und Humanisten. Zyklische Schwankungen in der Nachfrage nach Bildungsangeboten sind vorübergehender Natur und dürfen nicht alle zwei oder drei Jahre zur Neubewertung von Bildungsangeboten führen.
Die angestrebte Fusion sieht eine Verschmelzung der Universitäts- und Fachhochschulstudierenden zu einer Gruppe vor. Welches Ziel soll damit verfolgt werden?
Bewerber mit unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen besuchen ein und dieselben Studiengänge, um diese dann mit unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen wieder zu verlassen.
− Abiturienten haben in der Regel einen aus der Schule mitgebrachten hohen Leistungsbezug, wollen gefordert werden und drängen bei ihrer Wahl der Hochschuleinrichtung naturgemäß an reine Universitäten. Fachabiturienten sind in der Regel weniger belastbar und orientieren sich daher an eher praxisbezogenen kurzen Studiengängen mit weniger Theorieanteilen. Sie suchen bei der Wahl ihrer Ausbildungseinrichtung bewusst nach Fachhochschulen. Das zeigt die Praxis an den Hochschulen. Vermischt man nun beide Zielgruppen miteinander, kommt es dann während des Studiums im Unterricht in einem sehr breit gespreizten und unüberbrückbaren studentischen Leistungsspektrum zu leistungsspezifischen Differenzen und damit zu einer nachhaltigen Störung der Unterrichtsdynamik: Die Stärksten fühlen sich unterfordert, die Schwächsten überfordert. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen sind keine Randgruppen mehr sondern nehmen vom Umfang her Größenordnungen an, bei denen alle pädagogischen Konzepte der Wissensvermittlung nur scheitern können. Eine Einstellung auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Studierenden wäre dann völlig realitätsfremd. Die Unterrichtsdynamik würde gesprengt werden und sich folglich an einem kleineren Mittelfeld ausrichten. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen werden sich abwenden und dem neuen Hochschultyp dauerhaft und nachhaltig verlorengehen. Die Studentenzahlen werden stark abnehmen. Die Erfahrung mit dem gemeinsamen David-Gilly-Institut von BTU Cottbus und HS Lausitz unterstreicht dies: Obwohl hier nur Bauingenieurstudierende beider Hochschultypen – also die leistungsspezifisch vielleicht noch homogenste Zielgruppe – angesiedelt sind, kann von einem zukunftsweisenden Modellversuch kaum die Rede sein. Die Fachhochschulstudierenden in diesem Institut beklagen sich, dass die Leistungsanforderungen denen an der Universität entsprächen und fast alle Fachhochschulstudierenden am Institut zum Beispiel durch die Mathematikprüfungen fallen. Nicht einmal die Absenkung der Bestehensnote ausschließlich für die Fachhochschulstudierenden von 50 % auf 40 % bei sonst identischen Anforderungen konnte hier Abhilfe schaffen. Völlig verständlich.
− Im o. g. Sinn unterschiedliche zusammengesetzte Studentengruppen generieren Neid und Unverständnis auf beiden Seiten. Chancengleichheit ist hier falsch verstanden. Vertikale Durchlässigkeit wird durch Leistungsgrenzen blockiert.
− Durchlässigkeit im Sinne des Bolognaprozesses ist mit Blick auf die beiden Zielgruppen also vertikal, nicht horizontal gemeint. Fachabiturienten sollen die Möglichkeit zum Studium an einer normalen Universität bekommen. Diese Möglichkeit haben sie aber jetzt auch schon, und zwar konsekutiv nach einem erfolgreich absolvierten Fachhochschulstudium. Eine parallele, simultane Hochschulausbildung beider Zielgruppen in ein und denselben Studiengängen ist weder pädagogisch vertretbar, noch gewünscht, auch nicht von den Akteuren dieses Prozesses. Im Gegenteil: Diese habe sich, zumindest an der Hochschule Lausitz, immer klar für eine Abgrenzung von Abitur und Fachabitur ausgesprochen und sogar den Fachabiturienten die Aufnahme eines Studiums (an der Fachhochschule) erschwert, um die Qualität der Lehre in ihren Bereichen auf universitäres Niveau zu bringen und dort zu halten. Insofern ist das Lob der Lausitzkommission für die Biotechnologie an der Hochschule Lausitz das direkte Ergebnis eines Prozesses der bewussten Abgrenzung beider Zielgruppen voneinander und der Bevorzugung der Abiturienten bei der Studienaufnahme und Studiendurchführung (in Form universitär hoch gesetzten Leistungsanforderungen). Der jetzige Vortrag einzelner Fusionsakteure aus diesem Bereich, nämlich dass die Unterscheidung beider Zielgruppen zum Zwecke der Bildung einer wahrhaften Bolognauniversität der Vergangenheit angehöre, kann deshalb nicht ernst genommen werden und ist auch nur polemisches und nicht ernst gemeintes Mittel zum Zweck, nämlich dem eigenen Aufstieg in den Rang einer Universität. In der Folge eines solchen Schrittes würde es Fachabiturienten zukünftig eher noch schwerer fallen, Zugang zum Studium der Biotechnologie in der Lausitz zu erhalten. Durchlässigkeit verkommt zur Phrase, wenn sie nicht praktisch umgesetzt wird.
Wie soll die Zusammenlegung beider Zielgruppen formalrechtlich funktionieren?
− Es gibt zwei unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen (HZB), den allgemeinen Hochschulzugang und den fachbezogenen Hochschulzugang. Hier müssten für die angestrebte Fusion, aus der ja bewusst keine Gesamthochschule mit beiden HZB hervorgehen soll, die Rechtsgrundlagen geändert werden. Dies ist jedoch nur schwer durchzusetzen, da dies bundesweit nicht auf Akzeptanz stoßen würde und eine bundesweite Ausgrenzung der Brandenburger Hochschulen unter der Begründung fehlender fachlicher Qualität nach sich zöge.
− Das Land Brandenburg könnte aber ersatzweise auch eine gesetzliche Regelung treffen, ohne die HZB zu verschmelzen, nämlich, dass die Fachabiturienten zusätzlich zu qualifizieren wären, mindestens wahrscheinlich ein zusätzliches Jahr lang, um das Niveau der allgemeinen HZB zu erreichen, ggf. mit zusätzlichen Prüfungen auf Abiturniveau gekoppelt. Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr würde das Studium um ein Jahr verlängern, was bei der betreffenden Zielgruppe im Regelfall nicht akzeptiert wird, und zusätzliche Lehrkapazitäten erfordern, die aufgrund einer ausbleibenden Finanzierung aber nicht realisierbar und an beiden jetzigen Hochschulen derzeit auch personell noch gar nicht vertreten sind und in den Bereich der Schulen greifen würden. Fachabiturienten sind in der Regel auch nicht bereit, ihr Studium unnötig zu verlängern. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz. Besser eine erfolgreiche Berufsausbildung in der Region als ein Studium mit unklarem Ausgang und unklarem Studienstandort.
− Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr wäre darüber hinaus nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz derzeit nicht förderfähig, da die Zielgruppe der Fachabiturienten ja bereits über einen fachbezogenen Hochschulzugang verfügt und an jeder Fachhochschule in Deutschland ein Studium aufnehmen könnte. Es ist nicht zu erwarten, dass auf Bundesebene hierfür extra das BAföG geändert wird. Hier müsste also das Land Brandenburg mit einer zusätzlichen Förderschiene unterstützend eingreifen. Das würde zusätzlich Geld kosten, welches nicht zur Verfügung gestellt wird. Fachabiturienten benötigen in der Lausitz für ihr Studium sehr oft eine Bundesausbildungsförderung. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz.
− Die mögliche Einführung eines propädeutischen Jahres oder Semesters für die Zielgruppe der Fachabiturienten könnte, wie in einem anderen bekannten Fall, in die Regelstudienzeit integriert werden. In der gleichen Zeit besucht dann die Zielgruppe der Abiturienten, wie in einem anderen bekannten Fall, ein Studium Generale. Die reine Fachstudienzeit würde sich nach diesem Modell bei unveränderter Regelstudienzeit um ein Jahr bzw. ein Semester verkürzen, also erheblich weniger Stoff beinhalten. Die Folge wäre, wie in einem anderen bekannten Fall auch, die fehlende Akzeptanz des erlangten Bachelorgrades bei anderen Hochschulen vor allem außerhalb des Bundeslandes. Dies wird dann, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zum Problem, wenn Bachelorabsolventen der eigenen Universität ihr Masterstudium an einer anderen Universität im Bundesgebiet absolvieren möchten und dort womöglich nicht angenommen werden. Sie müssten dann mit hoher Wahrscheinlichkeit, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zusätzliche Studienzeiten an einer solchen anderen Universität ableisten, um die Voraussetzungen für ein dortiges Masterstudium erst zu erlangen. Das würde die Studienzeiten auch für die Zielgruppe der Abiturienten wesentlich und unnötig erhöhen und würde kaum angenommen werden. Es kämen also weniger Abiturienten an die neue Universität. Darüber hinaus ist dieser Weg aber auch mit dem bisherigen Fachhochschulbachelor schon problemlos möglich, also nichts Innovatives. Absolventen der Hochschule Lausitz können mit einem oder zwei zusätzlichen Studienjahren bereits jetzt schon an anderen Universitäten im Bundesgebiet den dortigen grundständigen Studienabschluß erwerben, um Zugang zu einem dortigen Masterstudium zu erlangen.
− Anders als im letztgenannten Fall gibt es aber für zusätzliche, für ein Masterstudium an anderen Universitäten qualifizierende und über den Bachelorabschluß einer Universität Lausitz hinausreichende Studienzeiten ebenfalls keine Bundesausbildungsförderung. Denn formal ist die Qualifikation zum Masterstudium an einer Universität bereits mit dem Bachelorabschluß einer Universität Lausitz erreicht. Die Betreffenden könnten ihren Masterstudiengang folglich nur an der Universität Lausitz selbst oder an einer anderen Universität im Land Brandenburg machen. Dies wäre aus kapazitären Gründen und den fehlenden identischen fachlichen Ausrichtungen der anderen Universitäten im Lande wenig realistisch. Folglich wären die Möglichkeiten der Zielgruppe der Abiturienten wesentlich eingeschränkt. Diese Zielgruppe würde sich von vornherein andere Universitäten aussuchen. Oder das Land müsste auch an dieser Stelle mit einer eigenen Ausbildungsförderschiene einspringen, was es aber nicht tun würde, wenn die Betreffenden das Masterstudium woanders fortsetzen. Sie haben dann ihren Hauptwohnsitz nicht mehr in Brandenburg, sondern müssen diesen im betreffenden anderen Bundesland nehmen.
Was würde sich für die Studierenden also ändern?
− Für Studierende könnte interessant sein, daß in einer Stiftungsuniversität oder anderen privatuniversitären Rechtsform keine Mitsprachemöglichkeiten in dem jetzigen Umfang mehr bestünden, auch nicht für Studierende, ein Studentenrat also nur noch in eingeschränkter Form tätig sein dürfte, oder daß eine Stiftungsuniversität in klammen Zeiten Studiengebühren erheben könnte, auch wenn diese an den anderen Hochschulen des Landes noch nicht existierten.
− Interessant wäre für Studierende vielleicht auch, daß für Bewerber mit fachbezogener Hochschulzugangsberechtigung die Zeit eines dann zwingend vorgeschriebenen (weil Uni) ein- oder zweisemestrigen fachlichen Propädeutikums vor Studienaufnahme nicht BAföG-förderungswürdig wäre, ebenso wie die Zeit zwischen dem Bachelorabschluß und einem möglichen Masterstudium an einer Universität außerhalb des Bundeslandes Brandenburg, wenn eine solche den dann neuen universitären Bachelorabschluß der Uni Lausitz aufgrund der Mischform (FH / Uni) wie am Beispiel Lüneburg nicht anerkennt und zusätzliche Studienleistungen vor Aufnahme des Masterstudiums vorschreibt, ähnlich wie das jetzt schon ist, wenn man mit dem FH-Bachelor der HS Lausitz zum Beispiel an die TU Dresden wechselt, allerdings mit dem Unterschied, daß man in solchen Fällen jetzt mit einem FH-Bachelor auf einen Uni-Bachelor aufsattelt und dafür selbstverständlich BAföG erhält.
− Es könnte für Studierende auch interessant sein, daß es die Hochschule, an der man mal studiert hat, nicht mehr gibt und zukünftige Arbeitgeber damit in Konflikt geraten könnten, speziell dann, wenn von der Hochschule, wie so oft, nachträglich noch Bestätigungen zu Angaben in Bewerbungen ehemaliger Studierender abgerufen werden.
Wie sollen nach dem Ende des Studiums unterschiedliche Laufbahnbefähigungen der beiden HZB-Gruppen aus ein und denselben Studiengängen generiert werden?
− In Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben für die Laufbahnbefähigungen im öffentlichen Dienst, aber auch die daran angelehnten Erwartungen der Unternehmen an bestimmte Qualifikationsmuster außerordentlich starr, vielleicht so starr wie in keinem anderen Staat. Es wäre ein Trugschluß anzunehmen, dass bei geltendem grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz und starren Regelungen der o. g. Art ein und dieselben Studiengänge zwei unterschiedliche Laufbahnbefähigungen bzw. deren Äquivalente hervorbringen könnten: eine für den höheren und eine für den gehobenen Dienst. Notwendige Aufweichungen bzw. Sonderregelungen zur Beseitigung dieses formalen Mangels würden erhebliche juristische Konstrukte voraussetzen, die das Land wahrscheinlich nur innerhalb der Landesgrenzen durchsetzen könnte. Eine bundesweite Ausgrenzung der Absolventen einer neuen Universität Lausitz wäre die Folge.
Wie soll der Status der verbeamteten Professorenschaft an einer neuen Universität geregelt werden?
− Bei den Professuren ist eine „Dreiklassengesellschaft“ im Gespräch: Forschungs-, Lehr- und Transferprofessuren. Diese Einteilung führt mit Sicherheit zu erheblichen Reibungsflächen und zu einem Konkurrenzverhalten insbesondere zwischen den ersten beiden Gruppierungen, die sich vor allem an der ehemaligen Trennlinie von Universität und Fachhochschule schon jetzt feindselig gegenüberstehen. Der Gedanke vom gemeinsamen Anpacken der neuen Aufgabe könnte da schnell auf der Strecke bleiben. Im Übrigen genießen die hier Bessergestellten Bestandsschutz, womit für die jetzt Schlechtergestellten kein Spielraum für finanzielle Aufstockungen zu erwarten wäre. Und käme dies aufgrund bereitgestellter zusätzlicher Finanzen wirklich in Frage, würde es neue Berufungsverfahren nach sich ziehen müssen.
Wie sollen das Selbstverständnis und die bisheriger Vermarktung der beiden Hochschulen in einer neu zu gründenden Universität Fortsetzung finden?
− „Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix!“, so der Werbespruch aus einer exorbitant teuren Kampagne im Zusammenhang mit dem Namenswechsel einer bekannten Schokoladenmarke. Während die Hochschule Lausitz mit ihren Studienangeboten für eine Fachhochschule naturgemäß vor allem eine regionale Zielgruppe anspricht, konzentriert sich die Vermarktung der BTU Cottbus auch auf Bildungsmärkte weit über die Landesgrenzen hinaus. Auch wenn dies von den Fusionsakteuren in Abrede gestellt wird, so hat doch die BTU Cottbus für eine staatliche Universität ihrer Größe ihren Namen außerordentlich gut vermarktet und damit auch im Ausland beachtliche Erfolge einfahren können. Namensänderung und Neugründung würden besonders von den überregionalen Zielgruppen der BTU Cottbus weder verstanden, noch akzeptiert werden können. Nur um die bisherigen Studentenzahlen halten zu können, müsste eine den Prozess jahrelang begleitende, umfangreiche sowie kostenintensive und deshalb nicht vertretbare Kampagne gestartet werden, deren Ausgang ungewiss wäre und die man gleichem Geldeinsatz auch jetzt schon zur Profilstärkung der bestehenden Hochschulen sinnvoll einsetzen könnte.
− Der konstruierte Vorwurf an beide Hochschulen, vor allem aber an die BTU Cottbus, im Laufe der Jahre das Kerngeschäft verlassen und sich nicht ausschließlich auf Energie und Technologie konzentriert zu haben, ist haltlos. Einer der wesentlichen Grundsätze wirtschaftlicher Tätigkeit ist die Diversifizierung des Angebots, weil nur so zyklisch wiederkehrende sektorale Schwankungen in der Nachfrage erfolgreich ausgeglichen werden können. Insofern ist die Diversifizierung von Studienangeboten ein Gebot der Führung moderner Hochschulen und keinesfalls dem Prozess der Auslastung zuwiderlaufend. Und dies bedeutet ja auch nicht im Umkehrschluss, dass man sich nicht auch Alleinstellungsmerkmale zulegen könnte. Diversifizierung und Alleinstellung sind kein Widerspruch. Im Gegenteil: In einer Welt gesättigter Märkte, auch Hochschulmärkte, bedeutet Diversifizierung auch immer eine Diversifizierung von Alleinstellungsmerkmalen, egal ob diese fachlich oder regional oder in beider Hinsicht zu interpretieren sind.
− Eine zukünftige Festlegung auf den Bereich Energie wäre für die neue Hochschule tödlich. Und das aus mehreren Gründen gleichzeitig: Man bedient keine Wirtschaftsinteressen, deren Steuerung außerhalb des Bundeslandes vorgenommen wird und die für das Land nicht berechenbar sind. Man bedient auch keine Branchen oder Branchenbegriffe, die über die Landesgrenzen hinaus eine negative Konnotation erfahren und an unternehmerische Einzelziele gebunden sind, die sich auf fossile, nicht mehr zeitgemäße Energieträger spezialisiert haben und an der einheimischen Bevölkerung vorbei sowie auf deren Kosten (Landnahme, Heimatverlust, Verwüstung der Landschaft, Dreck) mit der Begründung der Arbeitsplatzsicherung hohe Gewinne einfahren und diese nicht einmal in Form von normalen Strompreisen an die regionalen Verbraucher weitergeben. Und man legt sich eben nicht auf einen Bereich oder Begriff fest, der allein genommen für eine Universität wenig Attraktivität ausstrahlen lässt. Die Entwicklungen auf den dynamischsten internationalen Hochschulmärkten (VR China, Russland, Brasilien, Indonesien etc.) lehren uns, dass sich erfolgreiche Universitäten in ihren Begrifflichkeiten und Selbstverständnissen immer von einer Spezialisierung weg hin zum Allgemeinen entwickeln und damit große studentischen Zielgruppen anziehen, nicht jedoch andersherum. Die Diversifizierung des Studienangebots einer Universität ist der Schlüssel zum Erfolg, nicht der Rückzug in eine fossile Nische. Der Energiebegriff wird von fast allen Seiten als wenig gelungen, ja sogar unprofessionell charakterisiert.
− Die medialen Fusionsäußerungen der Landesregierung, die ein Konzept bewusst außen vorlässt und dies als Aufgabe einer neuen Hochschulleitung definiert, signalisieren uns aber etwas Gegenteiliges und haben schon jetzt eine irreversible Verunsicherung und Irritation geschaffen. Studieninteressierte, gerade aus der Region, distanzieren sich offen von ihren Studienplänen an der einen oder anderen der beiden Hochschulen. Schulen zeigen weniger Interesse an einer Beratung ihrer Schüler für ein Studium im Süden des Landes. Sächsische Hochschulen erkennen bereits die sich neu auftuende Lücke und dringen mit ihren Marketingaktivitäten verstärkt in den Süden Brandenburgs vor.
− Die mögliche Wahl eines Namens, der einen Wiedererkennungswert für die BTU Cottbus beinhalten würde, könnte auf der anderen Seite auch die Position der jetzigen Cottbuser Universität in einem solchen Prozess überproportional stärken. Bereits jetzt gibt es aufgrund der offenen Unterstützung aus Teilen der Hochschulleitung der HS Lausitz für eine Hochschulfusion auf Seiten der BTU Cottbus offen geäußerte Abneigungen gegen die gesamte HS Lausitz. Würde die BTU Cottbus die Möglichkeit erhalten, den Fusionsprozess federführend gestalten zu können, wären Existenzängste in der Belegschaft der Hochschule Lausitz sicher nicht unbegründet. Dies wird noch dadurch unterstützt, dass die BTU Cottbus und die Stadt Cottbus in diesem Prozess einheitlich vorgehen und nach außen als Ganzes wahrgenommen werden, wohingegen an der Hochschule Lausitz sowie bei den kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern in Senftenberg weit auseinander gehende Meinungen zum Tragen kommen, medial aber hierarchischer Form nur eine Meinung durchgesetzt wird. Die jetzige Hochschule Lausitz wird bei einer Fusion die ungünstigsten Voraussetzungen für eine Vertretung ihrer eigenen Interessen sowie der Interessen ihrer Belegschaft mitbringen. Parallelen zum deutschen Einigungsvertrag werden da bei vielen in Erinnerung gerufen.
Eine erfolgreiche Hochschulneugründung würde Kosten verursachen, die die jetzigen Kosten für beide Hochschulen zusammengenommen weit überschreitet. Hierfür ist aber kein Geld vorhanden. Die entsprechenden Kapazitäten müssen bei laufendem Betrieb aus dem vorhandenen Bestand gestemmt werden. Die schon jetzt bekannten Problemstellungen und zu erwartenden negativen Folgen der Zusammenlegung werden einen Einbruch der Studentenzahlen nach sich ziehen, der so gravierend verlaufen könnte, dass die derzeitigen Argumente der fehlenden Nachfrage / Auslastung bzw. der teuersten Studienplätze im Lande nur noch als Zynismus hingenommen werden können. Von derzeit zusammengenommen knapp 10000 Studierenden werden, wie in einem anderen bekannten Fall auch, wahrscheinlich nur 6000 bis 7000 Studierende übrigbleiben.
Dies kann nicht gewollt sein, es sei denn, „es wäre gewollt“, die Kapazitäten im Hochschulbereich aus Gründen der Haushaltssanierung herunterzufahren, speziell dort, wo in größerem Umfang „bundeslandsfremde“ Studierende, ausgenommen den Berlinern natürlich, ausgebildet werden. Dann könnte man aber auch argumentieren, für eine Haushaltssanierung alle Bereiche staatlicher Tätigkeit und Verantwortung so weit herunterzufahren, dass sie überhaupt keine Kosten mehr verursachen. Und das bei einer rot-roten Landesregierung. Hier haben sich wohl viele Wähler, speziell aus der Lausitz, getäuscht.
Wäre man dennoch gewillt, sich die Strukturänderung in der Lausitz etwas kosten zu lassen und das aktuelle Mittelverteilungsmodell auszusetzen oder ganz zu reformieren, hätte man das Geld von vornherein auch sinnvoller einsetzen können, anstatt es für einen unüberlegten und konzeptlosen Aktionismus zu verpulvern, z. B. für professionelle Vermarktungskampagnen, Stipendiensysteme etc. Es fehlt nicht an Konzepten seitens der betreffenden Hochschulen, sondern an verantwortlichem Handeln seitens der Landesregierung.
Frage:
Warum kann man sich in Potsdam nicht für eine Technische Universität Cottbus Senftenberg (Gesamthochschule) – Der Name könnte natürlich auch anders lauten. – erwärmen?
Das Modell der Universität-Gesamthochschule würde allen in diese Debatte involvierten Akteuren mit ihren Bedenken weit entgegenkommen: Zwei Hochschultypen / -stränge unter einem Dach mit gemeinsamen zusätzlichen Einrichtungen wie einem Doktorandenkolleg etc.
− Damit würde man beiden Studierendenzielgruppen unter dem Dach einer Einrichtung mit einem universitären Namen gerecht werden und zukünftig keine Bewerber verlieren, weder Abiturienten, noch Fachabiturienten.
− Dies beträfe auch die Lösung der Probleme mit den beiden unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen und den beiden unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen sowie mit dem akademisch-pädagogischen Unfug der angedachten Ausbildung der beiden unterschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen Kohorten.
− Man spart damit auch die Gelder für das sonst notwendig werdende propädeutische Semester oder Jahr für die Fachabiturienten. In einer Universität-Gesamthochschule ist die nicht mehr notwendig.
− Man müßte nicht die fehlende Akzeptanz der Abschlüsse in Wirtschaft und Wissenschaft fürchten.
− Auch die oben genannten BAföG-Probleme der Studierenden wären gelöst.
− Prof. Schulz könnte unter diesem gemeinsamen Dach mit seiner Biotechnologie vom Fachhochschul- in den Universitätsstrang wechseln und damit glücklich werden.
− Die Professuren beider bisherigen Einrichtungen könnten unter dem Dach einer Universität-Gesamthochschule in beiden Strängen schon jetzt synergetisch eingesetzt werden. Auslaufende Professuren (Pensionierung) bräuchten dann nicht in jedem Fall neu besetzt zu werden, womit man den Einsparungsplänen des Landes bei den auslaufenden Professuren in vollem Umfang entgegenkäme.
− Beide bisherigen Hochschulen könnten in der Außendarstellung dazugewinnen: Die BTU Cottbus könnte eine Vergrößerung geltend machen, die HS Lausitz den Aufstieg in einen universitären Rang. Hier wäre aber eine wohl überlegte Abstimmung des gemeinsamen Namens vorab notwendig.
Allerdings wäre es wichtig, eine Universität-Gesamthochschule nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts / staatliche Einrichtung, also wie bisher, nicht jedoch als Stiftung des öffentlichen Rechts, als Holding, als GmbH, als GbR oder gar Limited (Spaß) oder irgend eine andere private Rechtsform durchgehen zu lassen, damit der Bestandsschutz für das nicht verbeamtete Personal (fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) nicht ein Jahr nach Neugründung erlischt und diese dann entlassen werden oder aus dem TV-L fliegen können. Auch hier würden nur die Verrentungen oder ein anderweitiges Auslaufen der betreffenden Beschäftigungsverhältnisse dem Land entgegenkommen, dies dann aber zusätzlich zu der genannten natürlichen Lösung bei den Professuren durch Pensionierungen.
Ein sehr guter Kompromiss, bei dem alle gewinnen, auch der Finanzminister, der sparen kann, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht um ihre Arbeitsplätze bangen müssen und die Studierenden, die keine akademischen Experimente mitmachen und keine Studiengebühren befürchten müssen. Diesem Kompromiss würden sich sicherlich viele anschließen können.
Das Modell der Universität-Gesamthochschule hat in Deutschland keinen guten Ruf, allerdings im Ausland. In China, Skandinavien und vielen anderen Staaten wird dieses Modell unter dem Begriff bzw. Dach von Universitäten erfolgreich praktiziert. In der Lausitz wäre aber eine Neugründung sicher notwendig, um die Hochschule Lausitz als den kleineren Partner bei einer Fusion nicht über Maß schlechter abschneiden zu lassen.
Sollte das dem Land Brandenburg an Sparpotentialen noch nicht reichen, müssen andere Hochschulen des Landes ebenfalls für innovative Fusionsmodelle zur Verfügung stehen.
zur aktuellen Diskussion gibt es weitere Beiträge bei uns:
31.05.2012 Brandenburger solidarisch mit BTU Cottbus und HS Lausitz: Rund 20.900 Unterschriften innerhalb von 4 Wochen für die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” eingegangen
19.05.2012 Offener Brief der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BTU Cottbus an die Abgeordneten des Landtags
14.05.2012 Professoren der BTU Cottbus wehren sich gegen Stimmungsmache vom Land Brandenburg
14.05.2012 Lässt das Land Brandenburg die BTU Cottbus ausbluten?
10.05.2012 DIE LINKE. Cottbus unterstützt die Volksinitiative zur Erhaltung der Lausitzer Hochschulen
08.05.2012 BTU-Förderverein begrüßt Konzeptentwurf der BTU Cottbus
07.05.2012 BTU Cottbus präsentiert Konzeptentwurf zur Strukturreform: Drei eigenständige universitäre Fakultäten und zwei gemeinsame „schools“ mit der Hochschule Lausitz (FH)
05.05.2012 Volksinitiative Hochschulen erhalten zum Erhalt der BTU Cottbus und HS Lausitz ist gestartet
12.04.2012 Studentin der BTU Cottbus fragt Bundestagsfraktionen zur geplanten Fusion von Frau Ministerin Kunst
07.04.2012 Michael Schierack zur Hochschuldiskussion in Cottbus und Senftenberg: Für mich hat Priorität, was die Hochschulregion Lausitz stärkt.
06.04.2012 Offener Brief: Stellungnahme des Fördervereins der Hochschule Lausitz in der aktuellen Debatte um die Zukunft der Hochschulregion Lausitz
05.04.2012 Ministerin Kunst kündigt breites Beteiligungsverfahren zur Weiterentwicklung der Hochschulstruktur in der Lausitz an
01.04.2012 Erwartungen eines Studenten an eine Ministerin in der Diskussion um die Fusion von BTU Cottbus und HS Lausitz
31.03.2012 Ich würde jederzeit wieder an die BTU Cottbus gehen. Aber nur wenn sie noch eine BTU ist, denn mein Herz schlägt für die BTU!
30.03.2012 Landrat Heinze (Oberspreewald-Lausitz) befürwortet Uni-Neugründung in der Lausitz – Brief an Landesregierung
30.03.2012 Erklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stellungnahme der Linkspartei vom 27.03.2012
30.03.2012 Interview mit Jasper Schwenzow, Student an der BTU Cottbus: Ich bin an die BTU gekommen, wegen der BTU!
29.03.2012 Offener Brief des Landrates des Landkreises Spree-Neiße und der Hauptverwaltungsbeamten seiner Kommunen gegen die Zusammenlegung der Hochschule Lausitz (FH) und der BTU Cottbus
29.03.2012 Das Geschwür der Brandenburger Hochschullandschaft, aktuell an der BTU Cottbus und der HS Lausitz – das Mittelverteilungsmodell und Versprechen bis zum Ende der Wahlperioden
29.03.2012 Cottbuser Stadtverordnete wenden sich mit einer Resolution zur Zukunft der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (HSL) an die Landesregierung
28.03.2012 Zwei Abende in Cottbus, vier Stunden Diskussion und am Ende bleibt alles wie es ist.
28.03.2012 Kommunikation ist nicht ihre Kunst – Wissenschaftsministerin bleibt in der Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus konzeptlos
28.03.2012 Stellungnahme der Fakultät 1 der HS Lausitz zur geplanten Neustrukturierung der Lausitzer Hochschullandschaft in Cottbus und Senftenberg
28.03.2012 Wolfgang Neskovic – Das Projekt Energie-Universität Lausitz: Ein trotziger Alleingang
28.03.2012 Leserbeitrag zur Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zu den Plänen einer neuen Energie Universität Lausitz
27.03.2012 Position der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der BTU Cottbus zur Neugründung einer technischen Universität in der Lausitz
23.03.2012 Stellungnahme der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stadtverordnetenversammlung in Cottbus am 19.03.2012
22.03.2012 Cottbuser Hochschulmitarbeiter äußern sich mit offenem Brief zum Stand der Diskussion über die Gründung einer neuen Universität in der Lausitz
21.03.2012 Prof. Dr. Michael Schierack (CDU) zur Hochschullandschaft in der Lausitz: Des Kaisers neue Kleider
21.03.2012 White Devils Cottbus: We love BTU – für den Erhalt unserer Uni!
21.03.2012 Stellungnahme zur geplanten Neugründung einer „Energieuniversität“ in der Lausitz
21.03.2012 Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zur Neugründung der Energie Universität am 27.03. 19 Uhr mit Ministerin Kunst
20.03.2012 Podiumsdiskussion in Cottbus zu Entwicklungsperspektiven der Südbrandenburgischen Hochschulregion – Braucht die Lausitz nur eine Energie-Universität? am 26.03.2012, 19 Uhr
20.03.2012 2000 Demonstranten für den Erhalt der BTU Cottbus
20.03.2012 Cottbuser Studenten verschaffen sich Luft zu den Kunst-Plänen für eine Energie Universität Lausitz
16.03.2012 Gemeinsames Positionspapier der Industrie- und Handelskammer Cottbus und der Handwerkskammer Cottbus zur Hochschuldiskussion in der Lausitz
16.03.2012 BTU Cottbus fordert die Langfassung des Gutachtens und darauf aufbauend eine Diskussion mit der Lausitz-Kommission
15.03.2012 Presseerklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zum Treffen mit Ministerin Kunst
14.03.2012 Kommunikation zur Universitätsgründung in der Lausitz – Ein offener Brief des Studierendenrats der BTU Cottbus
14.03.2012 Demonstrationszug vom Audimax zum Altmarkt Cottbus für Erhalt der BTU
13.03.2012 Offener Brief von über 800 Studierenden der BTU Cottbus an Ministerpräsident Platzeck
10.03.2012 Wir bleiben BTU! – Cottbuser Studenten und Mitarbeiter machen mobil
27.02.2012 BTU ist für Erhalt der Marke “BTU Cottbus”
23.02.2012 Stellungnahme des Senats der BTU zur Hochschulstrukturdiskussion in der Lausitz
15.02.2012 Statement des Landrates von Oberspreewald-Lausitz zur Debatte einer Uni-Neugründung in der Lausitz
10.02.2012 Landesregierung reagiert mit Strukturvorschlag für eine innovative Struktur der Technischen Universität
02.02.2012 Erfolgskurs der BTU Cottbus verstärkt sich trotz reduzierter Landesmittel
Kommentar zur aktuellen Diskussion: Für das derzeitige Vorgehen der Landesregierung fehlt die Rechtsgrundlage. Ein spezifisches nachholendes Gesetz ist eine Lex Lusatia, die per Akklamation durch den Landtag gebracht werden soll. Dabei ist die derzeitige Interessenslage nicht ganz durchsichtig: Parteigrenzen verschwimmen, parteispezifische Standpunkte scheinen nur untergeordnete Rollen zu spielen. Klar erkennbar ist aber eine Trennungslinie zwischen Metropole und Peripherie, die zum Teil quer durch die Parteien zu verlaufen scheint.
Die in den Medien breitgetretenen Ankündigungen der Landesregierung zur angestrebten Änderung / Reduzierung der Hochschulstruktur in der Lausitz führen auf allen Seiten zu erheblichen, wenn auch nicht immer ausgesprochenen Verunsicherungen:
− in den Hochschulen selbst wegen bedrohter nichtverbeamteter Arbeitsplätze (z. B. in der Verwaltung) und sich möglicherweise ändernder Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche
− bei potentiellen Bewerbern bzw. zukünftigen Arbeitgebern wegen dann noch unklarer Studien- und Abschlussmöglichkeiten bzw. unklarer erworbener Qualifikationen
− bei kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern wegen eines möglichen Kaufkraftverlusts in Folge des anzunehmenden Wegfalls von Arbeitsplätzen / ganzer Hochschulstandorte
Wenn die Zusammenlegung von Universitäten und Fachhochschulen das Hochschulmodell der Zukunft wäre, hätten zahlreiche andere deutsche Hochschulen diesen Weg längst beschritten. Die Lausitzer Hochschulen wären hier nicht die Vorreiter gewesen und das Land Brandenburg als Schlusslicht unter den deutschen Bundesländern in der Hochschulbildung schon gar nicht. Insofern ist eine dahingehend ausgerichtete Begründung der Akteure unglaubwürdig. Mit dem Reden vom großen akademischen Wurf sollen bewusst Sparzwänge kaschiert und schöngeredet werden, die Empfänger dieser Politik getäuscht und ruhiggestellt werden. Richtig und anständig wäre es, das Problem der Haushaltssanierung auf Kosten der brandenburgischen Peripherie, so auch peripherer Hochschulen, beim Namen zu nennen und sich bei den folgenden Wahlen dafür zu verantworten.
Die Landesregierung von Brandenburg hat bei ihrem Plan zur Hochschulfusion bereits explizit oder auch implizit, jedenfalls klar erkennen lassen, dass
− es keine Gesamthochschule geben wird
− es nicht mehr Geld für die beiden Hochschulen bzw. die dann neue Hochschule geben wird und das bestehende Mittelverteilungsmodell nicht revidiert werden wird (also das Problem der Unterfinanzierung gar nicht angegangen, dafür aber fortgesetzt werden soll)
− sich dann fachlich überschneidende Studienangebote auch bei unterschiedlicher Theorie- oder Praxisausrichtung abgebaut werden bzw. verschmelzen sollen (somit also Universitäts- und Fachhochschulstudiengänge der selben fachlichen Ausrichtung nicht parallel nebeneinander fortbestehen können und mit kapazitären Reduzierungen fest zu rechnen ist)
− es keine Garantie für die Fortexistenz der bisherigen Fachhochschulstandorte gibt: für den Cottbuser Standort (an dem über bisher schon über 40 Mio. € investiert wurden) ohnehin nicht (mit der Begründung, dass dessen Bewirtschaftung zu teuer sei, obwohl die Unterbringung seiner Studiengänge an anderen Standorten ebenfalls Bewirtschaftungskosten in der mehr oder weniger selben Höhe nach sich ziehen würde), für den Senftenberger Standort (an dem über bisher schon über 100 Mio. € investiert wurden) nicht über 2019/2020 hinaus, wenn es diesem in Folge der jetzt geplanten Reduzierungen nicht gelänge, diese durch den Aufbau neuer Studienangebote Reduzierungen wieder auszugleichen und mehr als wett zumachen, also aus dem Fusionsprozess gestärkt hervorzugehen (was selbst den Potsdamer Akteuren sehr unwahrscheinlich erscheint und von Eingeweihten bereits jetzt als Sisyphosstrafe Bezeichnung findet),
− es für aus dem Landeshaushalt bezahltes befristet angestelltes Personal schon jetzt keine Zukunft an den Hochschulen geben wird und auch für fest angestelltes Personal im Falle einer Neugründung keine Garantie der Weiterbeschäftigung bzw. der Weiterbeschäftigung unter den selben tariflichen Voraussetzungen geben wird (und in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag zur Neugründung als Stiftung des öffentlichen Rechts oder als Holding oder als andere private Rechtsform zu verstehen ist, in welcher ein arbeitsvertraglicher Bestandsschutz nur für ein weiteres Jahr bestünde und in einer Katastrophe für die in diesem Prozess vergessenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enden könnte und wird, da in der Lausitz eine große Anzahl von Einkommen ganze Familien mit nur einem Einkommen ernährt)
− es im Hochschulsektor letztendlich um den Abbau von Kapazitäten in der Größenordnung von einer Hochschule (ca. 20 Mio. € jährlich, 5000 Studierende) geht, um die verbleibenden Hochschulen des Landes perspektivisch ausfinanzieren zu können (was sich in Analogie auch mit den anstehenden Maßnahmen in anderen zu finanzierenden Bereichen des Landes deckt und somit plausibel erscheint: Schulen, Kultur, Nahverkehr, Verwaltungseinheiten; wobei auffällig ist, dass in allen betreffenden Bereichen immer nur das die Landeshauptstadt Potsdam und den Berliner Speckgürtel favorisierende betriebswirtschaftliche Argument der Auslastung, nie jedoch das die Peripherie unterstützende Argument strukturpolitischer Notwendigkeiten und einer für Staaten und Teilstaaten zwingenden volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung / Mischkalkulation strapaziert wird). Erst am 21.05.2012, hat die Landesregierung über Finanzminister Markov angekündigt, bis 2020 6200(!) Stellen im Landesdienst – hauptsächlich bei den Hochschulen – streichen zu wollen. Das kam in rbb aktuell um 21:45 Uhr (Sprecher: Mitri Serin) nach der Meldung über die unerträgliche Unprofessionalität des MP in Sachen BER bekannt. Die Kürzungszahlen für den Hochschulbereich wurden am 22.05.2012 in den Printmedien noch mal nach unten korrigiert und liegen demnach nur noch bei ca. 400 für die Zeit bis 2018. Welche Zahlen jetzt stimmen, ist mir nicht klar.
Zum Thema:
Der Begriff „Bolognauniversität“ wird von den Fusionsakteuren exzessiv, aber falsch gebraucht. Dieser Begriff soll mit Blick auf die geplante Hochschulzusammenlegung Innovation suggerieren, weil es an anderen, überzeugenden Argumenten fehlt.
In der Bolognaerklärung selbst sowie in den Kommuniqués der europäischen Ministerkonferenzen wurden für den Bolognaprozess folgende Inhalte vereinbart (Quelle: http://www.bmbf.de/de/3336.php):
− Einführung eines Systems von verständlichen und vergleichbaren Abschlüssen (Bachelor und Master)
− Einführung einer gestuften Studienstruktur
− Transparenz über Studieninhalte durch Kreditpunkte und Diploma Supplement
− Anerkennung von Abschlüssen und Studienabschnitten
− Verbesserung der Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal
− Sicherung von Qualitätsstandards auf nationaler und europäischer Ebene
− Umsetzung eines Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum
− Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums auch für Drittstaaten
− Förderung des lebenslangen Lernens
− Verbindung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums
Es geht im Bolognaprozess vor allem um die Gewährleistung der Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen bzw. Studienleistungen, um die grenzübergreifende akademische Mobilität zu steigern und den europäischen Hochschulraum für Zielgruppen aus Drittstaaten, vor allem aus dem angelsächsischen Hochschulraum, attraktiv zu gestalten. Ergänzend geht es um Chancengleichheit und Durchlässigkeit des Hochschulsystems, allerdings um vertikale, nicht horizontale Durchlässigkeit.
An keiner Stelle dagegen geht es um die Zusammenlegung von Hochschulen ganz allgemein oder von unterschiedlichen Hochschultypen. Eine Bolognaerklärung wäre unter diesen Vorzeichen nie zustande gekommen. Dafür blicken die europäischen Universitäten als Horte der Wissenschaft, der Kultur und der Aufklärung auf eine viel zu lange Geschichte und viel zu große Bedeutung zurück.
Beide Hochschulen in der Lausitz haben den Bolognaprozess bereits verinnerlicht und abgeschlossen und sind damit vielen anderen Hochschulen im Bundesgebiet weit voraus. Es besteht kein Handlungsbedarf, den Bolognaprozess in der Lausitz erneut zu beginnen.
Eine zielgruppengerechte Hochschulbildung von Abiturienten und Fachabiturienten, also an Universitäten und Fachhochschulen, hat sich darüber hinaus nicht nur in der Lausitz, sondern bundes- und europaweit bewährt und kommt trotz einer negativen Entwicklung im Beschäftigungssektor den aktuellen Anforderung des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft am weitesten entgegen.
Anders als im angelsächsischen Hochschulsystem versteht sich das kontinentaleuropäische immer als ein System, welches das Recht auf Bildung umsetzt und dabei den Bedürfnissen von Lehre und Forschung möglichst optimal entgegenkommt und sich somit im Idealfall am Bildungsniveau, nicht am Geldbeutel seiner Zielgruppen ausrichten sollte. Nur ein solches System bringt, wenn auch seinerzeit unter anderen Vorzeichen, Philosophen und Humanisten. Zyklische Schwankungen in der Nachfrage nach Bildungsangeboten sind vorübergehender Natur und dürfen nicht alle zwei oder drei Jahre zur Neubewertung von Bildungsangeboten führen.
Die angestrebte Fusion sieht eine Verschmelzung der Universitäts- und Fachhochschulstudierenden zu einer Gruppe vor. Welches Ziel soll damit verfolgt werden?
Bewerber mit unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen besuchen ein und dieselben Studiengänge, um diese dann mit unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen wieder zu verlassen.
− Abiturienten haben in der Regel einen aus der Schule mitgebrachten hohen Leistungsbezug, wollen gefordert werden und drängen bei ihrer Wahl der Hochschuleinrichtung naturgemäß an reine Universitäten. Fachabiturienten sind in der Regel weniger belastbar und orientieren sich daher an eher praxisbezogenen kurzen Studiengängen mit weniger Theorieanteilen. Sie suchen bei der Wahl ihrer Ausbildungseinrichtung bewusst nach Fachhochschulen. Das zeigt die Praxis an den Hochschulen. Vermischt man nun beide Zielgruppen miteinander, kommt es dann während des Studiums im Unterricht in einem sehr breit gespreizten und unüberbrückbaren studentischen Leistungsspektrum zu leistungsspezifischen Differenzen und damit zu einer nachhaltigen Störung der Unterrichtsdynamik: Die Stärksten fühlen sich unterfordert, die Schwächsten überfordert. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen sind keine Randgruppen mehr sondern nehmen vom Umfang her Größenordnungen an, bei denen alle pädagogischen Konzepte der Wissensvermittlung nur scheitern können. Eine Einstellung auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Studierenden wäre dann völlig realitätsfremd. Die Unterrichtsdynamik würde gesprengt werden und sich folglich an einem kleineren Mittelfeld ausrichten. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen werden sich abwenden und dem neuen Hochschultyp dauerhaft und nachhaltig verlorengehen. Die Studentenzahlen werden stark abnehmen. Die Erfahrung mit dem gemeinsamen David-Gilly-Institut von BTU Cottbus und HS Lausitz unterstreicht dies: Obwohl hier nur Bauingenieurstudierende beider Hochschultypen – also die leistungsspezifisch vielleicht noch homogenste Zielgruppe – angesiedelt sind, kann von einem zukunftsweisenden Modellversuch kaum die Rede sein. Die Fachhochschulstudierenden in diesem Institut beklagen sich, dass die Leistungsanforderungen denen an der Universität entsprächen und fast alle Fachhochschulstudierenden am Institut zum Beispiel durch die Mathematikprüfungen fallen. Nicht einmal die Absenkung der Bestehensnote ausschließlich für die Fachhochschulstudierenden von 50 % auf 40 % bei sonst identischen Anforderungen konnte hier Abhilfe schaffen. Völlig verständlich.
− Im o. g. Sinn unterschiedliche zusammengesetzte Studentengruppen generieren Neid und Unverständnis auf beiden Seiten. Chancengleichheit ist hier falsch verstanden. Vertikale Durchlässigkeit wird durch Leistungsgrenzen blockiert.
− Durchlässigkeit im Sinne des Bolognaprozesses ist mit Blick auf die beiden Zielgruppen also vertikal, nicht horizontal gemeint. Fachabiturienten sollen die Möglichkeit zum Studium an einer normalen Universität bekommen. Diese Möglichkeit haben sie aber jetzt auch schon, und zwar konsekutiv nach einem erfolgreich absolvierten Fachhochschulstudium. Eine parallele, simultane Hochschulausbildung beider Zielgruppen in ein und denselben Studiengängen ist weder pädagogisch vertretbar, noch gewünscht, auch nicht von den Akteuren dieses Prozesses. Im Gegenteil: Diese habe sich, zumindest an der Hochschule Lausitz, immer klar für eine Abgrenzung von Abitur und Fachabitur ausgesprochen und sogar den Fachabiturienten die Aufnahme eines Studiums (an der Fachhochschule) erschwert, um die Qualität der Lehre in ihren Bereichen auf universitäres Niveau zu bringen und dort zu halten. Insofern ist das Lob der Lausitzkommission für die Biotechnologie an der Hochschule Lausitz das direkte Ergebnis eines Prozesses der bewussten Abgrenzung beider Zielgruppen voneinander und der Bevorzugung der Abiturienten bei der Studienaufnahme und Studiendurchführung (in Form universitär hoch gesetzten Leistungsanforderungen). Der jetzige Vortrag einzelner Fusionsakteure aus diesem Bereich, nämlich dass die Unterscheidung beider Zielgruppen zum Zwecke der Bildung einer wahrhaften Bolognauniversität der Vergangenheit angehöre, kann deshalb nicht ernst genommen werden und ist auch nur polemisches und nicht ernst gemeintes Mittel zum Zweck, nämlich dem eigenen Aufstieg in den Rang einer Universität. In der Folge eines solchen Schrittes würde es Fachabiturienten zukünftig eher noch schwerer fallen, Zugang zum Studium der Biotechnologie in der Lausitz zu erhalten. Durchlässigkeit verkommt zur Phrase, wenn sie nicht praktisch umgesetzt wird.
Wie soll die Zusammenlegung beider Zielgruppen formalrechtlich funktionieren?
− Es gibt zwei unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen (HZB), den allgemeinen Hochschulzugang und den fachbezogenen Hochschulzugang. Hier müssten für die angestrebte Fusion, aus der ja bewusst keine Gesamthochschule mit beiden HZB hervorgehen soll, die Rechtsgrundlagen geändert werden. Dies ist jedoch nur schwer durchzusetzen, da dies bundesweit nicht auf Akzeptanz stoßen würde und eine bundesweite Ausgrenzung der Brandenburger Hochschulen unter der Begründung fehlender fachlicher Qualität nach sich zöge.
− Das Land Brandenburg könnte aber ersatzweise auch eine gesetzliche Regelung treffen, ohne die HZB zu verschmelzen, nämlich, dass die Fachabiturienten zusätzlich zu qualifizieren wären, mindestens wahrscheinlich ein zusätzliches Jahr lang, um das Niveau der allgemeinen HZB zu erreichen, ggf. mit zusätzlichen Prüfungen auf Abiturniveau gekoppelt. Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr würde das Studium um ein Jahr verlängern, was bei der betreffenden Zielgruppe im Regelfall nicht akzeptiert wird, und zusätzliche Lehrkapazitäten erfordern, die aufgrund einer ausbleibenden Finanzierung aber nicht realisierbar und an beiden jetzigen Hochschulen derzeit auch personell noch gar nicht vertreten sind und in den Bereich der Schulen greifen würden. Fachabiturienten sind in der Regel auch nicht bereit, ihr Studium unnötig zu verlängern. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz. Besser eine erfolgreiche Berufsausbildung in der Region als ein Studium mit unklarem Ausgang und unklarem Studienstandort.
− Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr wäre darüber hinaus nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz derzeit nicht förderfähig, da die Zielgruppe der Fachabiturienten ja bereits über einen fachbezogenen Hochschulzugang verfügt und an jeder Fachhochschule in Deutschland ein Studium aufnehmen könnte. Es ist nicht zu erwarten, dass auf Bundesebene hierfür extra das BAföG geändert wird. Hier müsste also das Land Brandenburg mit einer zusätzlichen Förderschiene unterstützend eingreifen. Das würde zusätzlich Geld kosten, welches nicht zur Verfügung gestellt wird. Fachabiturienten benötigen in der Lausitz für ihr Studium sehr oft eine Bundesausbildungsförderung. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz.
− Die mögliche Einführung eines propädeutischen Jahres oder Semesters für die Zielgruppe der Fachabiturienten könnte, wie in einem anderen bekannten Fall, in die Regelstudienzeit integriert werden. In der gleichen Zeit besucht dann die Zielgruppe der Abiturienten, wie in einem anderen bekannten Fall, ein Studium Generale. Die reine Fachstudienzeit würde sich nach diesem Modell bei unveränderter Regelstudienzeit um ein Jahr bzw. ein Semester verkürzen, also erheblich weniger Stoff beinhalten. Die Folge wäre, wie in einem anderen bekannten Fall auch, die fehlende Akzeptanz des erlangten Bachelorgrades bei anderen Hochschulen vor allem außerhalb des Bundeslandes. Dies wird dann, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zum Problem, wenn Bachelorabsolventen der eigenen Universität ihr Masterstudium an einer anderen Universität im Bundesgebiet absolvieren möchten und dort womöglich nicht angenommen werden. Sie müssten dann mit hoher Wahrscheinlichkeit, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zusätzliche Studienzeiten an einer solchen anderen Universität ableisten, um die Voraussetzungen für ein dortiges Masterstudium erst zu erlangen. Das würde die Studienzeiten auch für die Zielgruppe der Abiturienten wesentlich und unnötig erhöhen und würde kaum angenommen werden. Es kämen also weniger Abiturienten an die neue Universität. Darüber hinaus ist dieser Weg aber auch mit dem bisherigen Fachhochschulbachelor schon problemlos möglich, also nichts Innovatives. Absolventen der Hochschule Lausitz können mit einem oder zwei zusätzlichen Studienjahren bereits jetzt schon an anderen Universitäten im Bundesgebiet den dortigen grundständigen Studienabschluß erwerben, um Zugang zu einem dortigen Masterstudium zu erlangen.
− Anders als im letztgenannten Fall gibt es aber für zusätzliche, für ein Masterstudium an anderen Universitäten qualifizierende und über den Bachelorabschluß einer Universität Lausitz hinausreichende Studienzeiten ebenfalls keine Bundesausbildungsförderung. Denn formal ist die Qualifikation zum Masterstudium an einer Universität bereits mit dem Bachelorabschluß einer Universität Lausitz erreicht. Die Betreffenden könnten ihren Masterstudiengang folglich nur an der Universität Lausitz selbst oder an einer anderen Universität im Land Brandenburg machen. Dies wäre aus kapazitären Gründen und den fehlenden identischen fachlichen Ausrichtungen der anderen Universitäten im Lande wenig realistisch. Folglich wären die Möglichkeiten der Zielgruppe der Abiturienten wesentlich eingeschränkt. Diese Zielgruppe würde sich von vornherein andere Universitäten aussuchen. Oder das Land müsste auch an dieser Stelle mit einer eigenen Ausbildungsförderschiene einspringen, was es aber nicht tun würde, wenn die Betreffenden das Masterstudium woanders fortsetzen. Sie haben dann ihren Hauptwohnsitz nicht mehr in Brandenburg, sondern müssen diesen im betreffenden anderen Bundesland nehmen.
Was würde sich für die Studierenden also ändern?
− Für Studierende könnte interessant sein, daß in einer Stiftungsuniversität oder anderen privatuniversitären Rechtsform keine Mitsprachemöglichkeiten in dem jetzigen Umfang mehr bestünden, auch nicht für Studierende, ein Studentenrat also nur noch in eingeschränkter Form tätig sein dürfte, oder daß eine Stiftungsuniversität in klammen Zeiten Studiengebühren erheben könnte, auch wenn diese an den anderen Hochschulen des Landes noch nicht existierten.
− Interessant wäre für Studierende vielleicht auch, daß für Bewerber mit fachbezogener Hochschulzugangsberechtigung die Zeit eines dann zwingend vorgeschriebenen (weil Uni) ein- oder zweisemestrigen fachlichen Propädeutikums vor Studienaufnahme nicht BAföG-förderungswürdig wäre, ebenso wie die Zeit zwischen dem Bachelorabschluß und einem möglichen Masterstudium an einer Universität außerhalb des Bundeslandes Brandenburg, wenn eine solche den dann neuen universitären Bachelorabschluß der Uni Lausitz aufgrund der Mischform (FH / Uni) wie am Beispiel Lüneburg nicht anerkennt und zusätzliche Studienleistungen vor Aufnahme des Masterstudiums vorschreibt, ähnlich wie das jetzt schon ist, wenn man mit dem FH-Bachelor der HS Lausitz zum Beispiel an die TU Dresden wechselt, allerdings mit dem Unterschied, daß man in solchen Fällen jetzt mit einem FH-Bachelor auf einen Uni-Bachelor aufsattelt und dafür selbstverständlich BAföG erhält.
− Es könnte für Studierende auch interessant sein, daß es die Hochschule, an der man mal studiert hat, nicht mehr gibt und zukünftige Arbeitgeber damit in Konflikt geraten könnten, speziell dann, wenn von der Hochschule, wie so oft, nachträglich noch Bestätigungen zu Angaben in Bewerbungen ehemaliger Studierender abgerufen werden.
Wie sollen nach dem Ende des Studiums unterschiedliche Laufbahnbefähigungen der beiden HZB-Gruppen aus ein und denselben Studiengängen generiert werden?
− In Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben für die Laufbahnbefähigungen im öffentlichen Dienst, aber auch die daran angelehnten Erwartungen der Unternehmen an bestimmte Qualifikationsmuster außerordentlich starr, vielleicht so starr wie in keinem anderen Staat. Es wäre ein Trugschluß anzunehmen, dass bei geltendem grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz und starren Regelungen der o. g. Art ein und dieselben Studiengänge zwei unterschiedliche Laufbahnbefähigungen bzw. deren Äquivalente hervorbringen könnten: eine für den höheren und eine für den gehobenen Dienst. Notwendige Aufweichungen bzw. Sonderregelungen zur Beseitigung dieses formalen Mangels würden erhebliche juristische Konstrukte voraussetzen, die das Land wahrscheinlich nur innerhalb der Landesgrenzen durchsetzen könnte. Eine bundesweite Ausgrenzung der Absolventen einer neuen Universität Lausitz wäre die Folge.
Wie soll der Status der verbeamteten Professorenschaft an einer neuen Universität geregelt werden?
− Bei den Professuren ist eine „Dreiklassengesellschaft“ im Gespräch: Forschungs-, Lehr- und Transferprofessuren. Diese Einteilung führt mit Sicherheit zu erheblichen Reibungsflächen und zu einem Konkurrenzverhalten insbesondere zwischen den ersten beiden Gruppierungen, die sich vor allem an der ehemaligen Trennlinie von Universität und Fachhochschule schon jetzt feindselig gegenüberstehen. Der Gedanke vom gemeinsamen Anpacken der neuen Aufgabe könnte da schnell auf der Strecke bleiben. Im Übrigen genießen die hier Bessergestellten Bestandsschutz, womit für die jetzt Schlechtergestellten kein Spielraum für finanzielle Aufstockungen zu erwarten wäre. Und käme dies aufgrund bereitgestellter zusätzlicher Finanzen wirklich in Frage, würde es neue Berufungsverfahren nach sich ziehen müssen.
Wie sollen das Selbstverständnis und die bisheriger Vermarktung der beiden Hochschulen in einer neu zu gründenden Universität Fortsetzung finden?
− „Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix!“, so der Werbespruch aus einer exorbitant teuren Kampagne im Zusammenhang mit dem Namenswechsel einer bekannten Schokoladenmarke. Während die Hochschule Lausitz mit ihren Studienangeboten für eine Fachhochschule naturgemäß vor allem eine regionale Zielgruppe anspricht, konzentriert sich die Vermarktung der BTU Cottbus auch auf Bildungsmärkte weit über die Landesgrenzen hinaus. Auch wenn dies von den Fusionsakteuren in Abrede gestellt wird, so hat doch die BTU Cottbus für eine staatliche Universität ihrer Größe ihren Namen außerordentlich gut vermarktet und damit auch im Ausland beachtliche Erfolge einfahren können. Namensänderung und Neugründung würden besonders von den überregionalen Zielgruppen der BTU Cottbus weder verstanden, noch akzeptiert werden können. Nur um die bisherigen Studentenzahlen halten zu können, müsste eine den Prozess jahrelang begleitende, umfangreiche sowie kostenintensive und deshalb nicht vertretbare Kampagne gestartet werden, deren Ausgang ungewiss wäre und die man gleichem Geldeinsatz auch jetzt schon zur Profilstärkung der bestehenden Hochschulen sinnvoll einsetzen könnte.
− Der konstruierte Vorwurf an beide Hochschulen, vor allem aber an die BTU Cottbus, im Laufe der Jahre das Kerngeschäft verlassen und sich nicht ausschließlich auf Energie und Technologie konzentriert zu haben, ist haltlos. Einer der wesentlichen Grundsätze wirtschaftlicher Tätigkeit ist die Diversifizierung des Angebots, weil nur so zyklisch wiederkehrende sektorale Schwankungen in der Nachfrage erfolgreich ausgeglichen werden können. Insofern ist die Diversifizierung von Studienangeboten ein Gebot der Führung moderner Hochschulen und keinesfalls dem Prozess der Auslastung zuwiderlaufend. Und dies bedeutet ja auch nicht im Umkehrschluss, dass man sich nicht auch Alleinstellungsmerkmale zulegen könnte. Diversifizierung und Alleinstellung sind kein Widerspruch. Im Gegenteil: In einer Welt gesättigter Märkte, auch Hochschulmärkte, bedeutet Diversifizierung auch immer eine Diversifizierung von Alleinstellungsmerkmalen, egal ob diese fachlich oder regional oder in beider Hinsicht zu interpretieren sind.
− Eine zukünftige Festlegung auf den Bereich Energie wäre für die neue Hochschule tödlich. Und das aus mehreren Gründen gleichzeitig: Man bedient keine Wirtschaftsinteressen, deren Steuerung außerhalb des Bundeslandes vorgenommen wird und die für das Land nicht berechenbar sind. Man bedient auch keine Branchen oder Branchenbegriffe, die über die Landesgrenzen hinaus eine negative Konnotation erfahren und an unternehmerische Einzelziele gebunden sind, die sich auf fossile, nicht mehr zeitgemäße Energieträger spezialisiert haben und an der einheimischen Bevölkerung vorbei sowie auf deren Kosten (Landnahme, Heimatverlust, Verwüstung der Landschaft, Dreck) mit der Begründung der Arbeitsplatzsicherung hohe Gewinne einfahren und diese nicht einmal in Form von normalen Strompreisen an die regionalen Verbraucher weitergeben. Und man legt sich eben nicht auf einen Bereich oder Begriff fest, der allein genommen für eine Universität wenig Attraktivität ausstrahlen lässt. Die Entwicklungen auf den dynamischsten internationalen Hochschulmärkten (VR China, Russland, Brasilien, Indonesien etc.) lehren uns, dass sich erfolgreiche Universitäten in ihren Begrifflichkeiten und Selbstverständnissen immer von einer Spezialisierung weg hin zum Allgemeinen entwickeln und damit große studentischen Zielgruppen anziehen, nicht jedoch andersherum. Die Diversifizierung des Studienangebots einer Universität ist der Schlüssel zum Erfolg, nicht der Rückzug in eine fossile Nische. Der Energiebegriff wird von fast allen Seiten als wenig gelungen, ja sogar unprofessionell charakterisiert.
− Die medialen Fusionsäußerungen der Landesregierung, die ein Konzept bewusst außen vorlässt und dies als Aufgabe einer neuen Hochschulleitung definiert, signalisieren uns aber etwas Gegenteiliges und haben schon jetzt eine irreversible Verunsicherung und Irritation geschaffen. Studieninteressierte, gerade aus der Region, distanzieren sich offen von ihren Studienplänen an der einen oder anderen der beiden Hochschulen. Schulen zeigen weniger Interesse an einer Beratung ihrer Schüler für ein Studium im Süden des Landes. Sächsische Hochschulen erkennen bereits die sich neu auftuende Lücke und dringen mit ihren Marketingaktivitäten verstärkt in den Süden Brandenburgs vor.
− Die mögliche Wahl eines Namens, der einen Wiedererkennungswert für die BTU Cottbus beinhalten würde, könnte auf der anderen Seite auch die Position der jetzigen Cottbuser Universität in einem solchen Prozess überproportional stärken. Bereits jetzt gibt es aufgrund der offenen Unterstützung aus Teilen der Hochschulleitung der HS Lausitz für eine Hochschulfusion auf Seiten der BTU Cottbus offen geäußerte Abneigungen gegen die gesamte HS Lausitz. Würde die BTU Cottbus die Möglichkeit erhalten, den Fusionsprozess federführend gestalten zu können, wären Existenzängste in der Belegschaft der Hochschule Lausitz sicher nicht unbegründet. Dies wird noch dadurch unterstützt, dass die BTU Cottbus und die Stadt Cottbus in diesem Prozess einheitlich vorgehen und nach außen als Ganzes wahrgenommen werden, wohingegen an der Hochschule Lausitz sowie bei den kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern in Senftenberg weit auseinander gehende Meinungen zum Tragen kommen, medial aber hierarchischer Form nur eine Meinung durchgesetzt wird. Die jetzige Hochschule Lausitz wird bei einer Fusion die ungünstigsten Voraussetzungen für eine Vertretung ihrer eigenen Interessen sowie der Interessen ihrer Belegschaft mitbringen. Parallelen zum deutschen Einigungsvertrag werden da bei vielen in Erinnerung gerufen.
Eine erfolgreiche Hochschulneugründung würde Kosten verursachen, die die jetzigen Kosten für beide Hochschulen zusammengenommen weit überschreitet. Hierfür ist aber kein Geld vorhanden. Die entsprechenden Kapazitäten müssen bei laufendem Betrieb aus dem vorhandenen Bestand gestemmt werden. Die schon jetzt bekannten Problemstellungen und zu erwartenden negativen Folgen der Zusammenlegung werden einen Einbruch der Studentenzahlen nach sich ziehen, der so gravierend verlaufen könnte, dass die derzeitigen Argumente der fehlenden Nachfrage / Auslastung bzw. der teuersten Studienplätze im Lande nur noch als Zynismus hingenommen werden können. Von derzeit zusammengenommen knapp 10000 Studierenden werden, wie in einem anderen bekannten Fall auch, wahrscheinlich nur 6000 bis 7000 Studierende übrigbleiben.
Dies kann nicht gewollt sein, es sei denn, „es wäre gewollt“, die Kapazitäten im Hochschulbereich aus Gründen der Haushaltssanierung herunterzufahren, speziell dort, wo in größerem Umfang „bundeslandsfremde“ Studierende, ausgenommen den Berlinern natürlich, ausgebildet werden. Dann könnte man aber auch argumentieren, für eine Haushaltssanierung alle Bereiche staatlicher Tätigkeit und Verantwortung so weit herunterzufahren, dass sie überhaupt keine Kosten mehr verursachen. Und das bei einer rot-roten Landesregierung. Hier haben sich wohl viele Wähler, speziell aus der Lausitz, getäuscht.
Wäre man dennoch gewillt, sich die Strukturänderung in der Lausitz etwas kosten zu lassen und das aktuelle Mittelverteilungsmodell auszusetzen oder ganz zu reformieren, hätte man das Geld von vornherein auch sinnvoller einsetzen können, anstatt es für einen unüberlegten und konzeptlosen Aktionismus zu verpulvern, z. B. für professionelle Vermarktungskampagnen, Stipendiensysteme etc. Es fehlt nicht an Konzepten seitens der betreffenden Hochschulen, sondern an verantwortlichem Handeln seitens der Landesregierung.
Frage:
Warum kann man sich in Potsdam nicht für eine Technische Universität Cottbus Senftenberg (Gesamthochschule) – Der Name könnte natürlich auch anders lauten. – erwärmen?
Das Modell der Universität-Gesamthochschule würde allen in diese Debatte involvierten Akteuren mit ihren Bedenken weit entgegenkommen: Zwei Hochschultypen / -stränge unter einem Dach mit gemeinsamen zusätzlichen Einrichtungen wie einem Doktorandenkolleg etc.
− Damit würde man beiden Studierendenzielgruppen unter dem Dach einer Einrichtung mit einem universitären Namen gerecht werden und zukünftig keine Bewerber verlieren, weder Abiturienten, noch Fachabiturienten.
− Dies beträfe auch die Lösung der Probleme mit den beiden unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen und den beiden unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen sowie mit dem akademisch-pädagogischen Unfug der angedachten Ausbildung der beiden unterschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen Kohorten.
− Man spart damit auch die Gelder für das sonst notwendig werdende propädeutische Semester oder Jahr für die Fachabiturienten. In einer Universität-Gesamthochschule ist die nicht mehr notwendig.
− Man müßte nicht die fehlende Akzeptanz der Abschlüsse in Wirtschaft und Wissenschaft fürchten.
− Auch die oben genannten BAföG-Probleme der Studierenden wären gelöst.
− Prof. Schulz könnte unter diesem gemeinsamen Dach mit seiner Biotechnologie vom Fachhochschul- in den Universitätsstrang wechseln und damit glücklich werden.
− Die Professuren beider bisherigen Einrichtungen könnten unter dem Dach einer Universität-Gesamthochschule in beiden Strängen schon jetzt synergetisch eingesetzt werden. Auslaufende Professuren (Pensionierung) bräuchten dann nicht in jedem Fall neu besetzt zu werden, womit man den Einsparungsplänen des Landes bei den auslaufenden Professuren in vollem Umfang entgegenkäme.
− Beide bisherigen Hochschulen könnten in der Außendarstellung dazugewinnen: Die BTU Cottbus könnte eine Vergrößerung geltend machen, die HS Lausitz den Aufstieg in einen universitären Rang. Hier wäre aber eine wohl überlegte Abstimmung des gemeinsamen Namens vorab notwendig.
Allerdings wäre es wichtig, eine Universität-Gesamthochschule nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts / staatliche Einrichtung, also wie bisher, nicht jedoch als Stiftung des öffentlichen Rechts, als Holding, als GmbH, als GbR oder gar Limited (Spaß) oder irgend eine andere private Rechtsform durchgehen zu lassen, damit der Bestandsschutz für das nicht verbeamtete Personal (fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) nicht ein Jahr nach Neugründung erlischt und diese dann entlassen werden oder aus dem TV-L fliegen können. Auch hier würden nur die Verrentungen oder ein anderweitiges Auslaufen der betreffenden Beschäftigungsverhältnisse dem Land entgegenkommen, dies dann aber zusätzlich zu der genannten natürlichen Lösung bei den Professuren durch Pensionierungen.
Ein sehr guter Kompromiss, bei dem alle gewinnen, auch der Finanzminister, der sparen kann, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht um ihre Arbeitsplätze bangen müssen und die Studierenden, die keine akademischen Experimente mitmachen und keine Studiengebühren befürchten müssen. Diesem Kompromiss würden sich sicherlich viele anschließen können.
Das Modell der Universität-Gesamthochschule hat in Deutschland keinen guten Ruf, allerdings im Ausland. In China, Skandinavien und vielen anderen Staaten wird dieses Modell unter dem Begriff bzw. Dach von Universitäten erfolgreich praktiziert. In der Lausitz wäre aber eine Neugründung sicher notwendig, um die Hochschule Lausitz als den kleineren Partner bei einer Fusion nicht über Maß schlechter abschneiden zu lassen.
Sollte das dem Land Brandenburg an Sparpotentialen noch nicht reichen, müssen andere Hochschulen des Landes ebenfalls für innovative Fusionsmodelle zur Verfügung stehen.
zur aktuellen Diskussion gibt es weitere Beiträge bei uns:
31.05.2012 Brandenburger solidarisch mit BTU Cottbus und HS Lausitz: Rund 20.900 Unterschriften innerhalb von 4 Wochen für die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” eingegangen
19.05.2012 Offener Brief der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BTU Cottbus an die Abgeordneten des Landtags
14.05.2012 Professoren der BTU Cottbus wehren sich gegen Stimmungsmache vom Land Brandenburg
14.05.2012 Lässt das Land Brandenburg die BTU Cottbus ausbluten?
10.05.2012 DIE LINKE. Cottbus unterstützt die Volksinitiative zur Erhaltung der Lausitzer Hochschulen
08.05.2012 BTU-Förderverein begrüßt Konzeptentwurf der BTU Cottbus
07.05.2012 BTU Cottbus präsentiert Konzeptentwurf zur Strukturreform: Drei eigenständige universitäre Fakultäten und zwei gemeinsame „schools“ mit der Hochschule Lausitz (FH)
05.05.2012 Volksinitiative Hochschulen erhalten zum Erhalt der BTU Cottbus und HS Lausitz ist gestartet
12.04.2012 Studentin der BTU Cottbus fragt Bundestagsfraktionen zur geplanten Fusion von Frau Ministerin Kunst
07.04.2012 Michael Schierack zur Hochschuldiskussion in Cottbus und Senftenberg: Für mich hat Priorität, was die Hochschulregion Lausitz stärkt.
06.04.2012 Offener Brief: Stellungnahme des Fördervereins der Hochschule Lausitz in der aktuellen Debatte um die Zukunft der Hochschulregion Lausitz
05.04.2012 Ministerin Kunst kündigt breites Beteiligungsverfahren zur Weiterentwicklung der Hochschulstruktur in der Lausitz an
01.04.2012 Erwartungen eines Studenten an eine Ministerin in der Diskussion um die Fusion von BTU Cottbus und HS Lausitz
31.03.2012 Ich würde jederzeit wieder an die BTU Cottbus gehen. Aber nur wenn sie noch eine BTU ist, denn mein Herz schlägt für die BTU!
30.03.2012 Landrat Heinze (Oberspreewald-Lausitz) befürwortet Uni-Neugründung in der Lausitz – Brief an Landesregierung
30.03.2012 Erklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stellungnahme der Linkspartei vom 27.03.2012
30.03.2012 Interview mit Jasper Schwenzow, Student an der BTU Cottbus: Ich bin an die BTU gekommen, wegen der BTU!
29.03.2012 Offener Brief des Landrates des Landkreises Spree-Neiße und der Hauptverwaltungsbeamten seiner Kommunen gegen die Zusammenlegung der Hochschule Lausitz (FH) und der BTU Cottbus
29.03.2012 Das Geschwür der Brandenburger Hochschullandschaft, aktuell an der BTU Cottbus und der HS Lausitz – das Mittelverteilungsmodell und Versprechen bis zum Ende der Wahlperioden
29.03.2012 Cottbuser Stadtverordnete wenden sich mit einer Resolution zur Zukunft der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (HSL) an die Landesregierung
28.03.2012 Zwei Abende in Cottbus, vier Stunden Diskussion und am Ende bleibt alles wie es ist.
28.03.2012 Kommunikation ist nicht ihre Kunst – Wissenschaftsministerin bleibt in der Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus konzeptlos
28.03.2012 Stellungnahme der Fakultät 1 der HS Lausitz zur geplanten Neustrukturierung der Lausitzer Hochschullandschaft in Cottbus und Senftenberg
28.03.2012 Wolfgang Neskovic – Das Projekt Energie-Universität Lausitz: Ein trotziger Alleingang
28.03.2012 Leserbeitrag zur Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zu den Plänen einer neuen Energie Universität Lausitz
27.03.2012 Position der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der BTU Cottbus zur Neugründung einer technischen Universität in der Lausitz
23.03.2012 Stellungnahme der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stadtverordnetenversammlung in Cottbus am 19.03.2012
22.03.2012 Cottbuser Hochschulmitarbeiter äußern sich mit offenem Brief zum Stand der Diskussion über die Gründung einer neuen Universität in der Lausitz
21.03.2012 Prof. Dr. Michael Schierack (CDU) zur Hochschullandschaft in der Lausitz: Des Kaisers neue Kleider
21.03.2012 White Devils Cottbus: We love BTU – für den Erhalt unserer Uni!
21.03.2012 Stellungnahme zur geplanten Neugründung einer „Energieuniversität“ in der Lausitz
21.03.2012 Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zur Neugründung der Energie Universität am 27.03. 19 Uhr mit Ministerin Kunst
20.03.2012 Podiumsdiskussion in Cottbus zu Entwicklungsperspektiven der Südbrandenburgischen Hochschulregion – Braucht die Lausitz nur eine Energie-Universität? am 26.03.2012, 19 Uhr
20.03.2012 2000 Demonstranten für den Erhalt der BTU Cottbus
20.03.2012 Cottbuser Studenten verschaffen sich Luft zu den Kunst-Plänen für eine Energie Universität Lausitz
16.03.2012 Gemeinsames Positionspapier der Industrie- und Handelskammer Cottbus und der Handwerkskammer Cottbus zur Hochschuldiskussion in der Lausitz
16.03.2012 BTU Cottbus fordert die Langfassung des Gutachtens und darauf aufbauend eine Diskussion mit der Lausitz-Kommission
15.03.2012 Presseerklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zum Treffen mit Ministerin Kunst
14.03.2012 Kommunikation zur Universitätsgründung in der Lausitz – Ein offener Brief des Studierendenrats der BTU Cottbus
14.03.2012 Demonstrationszug vom Audimax zum Altmarkt Cottbus für Erhalt der BTU
13.03.2012 Offener Brief von über 800 Studierenden der BTU Cottbus an Ministerpräsident Platzeck
10.03.2012 Wir bleiben BTU! – Cottbuser Studenten und Mitarbeiter machen mobil
27.02.2012 BTU ist für Erhalt der Marke “BTU Cottbus”
23.02.2012 Stellungnahme des Senats der BTU zur Hochschulstrukturdiskussion in der Lausitz
15.02.2012 Statement des Landrates von Oberspreewald-Lausitz zur Debatte einer Uni-Neugründung in der Lausitz
10.02.2012 Landesregierung reagiert mit Strukturvorschlag für eine innovative Struktur der Technischen Universität
02.02.2012 Erfolgskurs der BTU Cottbus verstärkt sich trotz reduzierter Landesmittel
Kommentar zur aktuellen Diskussion: Für das derzeitige Vorgehen der Landesregierung fehlt die Rechtsgrundlage. Ein spezifisches nachholendes Gesetz ist eine Lex Lusatia, die per Akklamation durch den Landtag gebracht werden soll. Dabei ist die derzeitige Interessenslage nicht ganz durchsichtig: Parteigrenzen verschwimmen, parteispezifische Standpunkte scheinen nur untergeordnete Rollen zu spielen. Klar erkennbar ist aber eine Trennungslinie zwischen Metropole und Peripherie, die zum Teil quer durch die Parteien zu verlaufen scheint.
Die in den Medien breitgetretenen Ankündigungen der Landesregierung zur angestrebten Änderung / Reduzierung der Hochschulstruktur in der Lausitz führen auf allen Seiten zu erheblichen, wenn auch nicht immer ausgesprochenen Verunsicherungen:
− in den Hochschulen selbst wegen bedrohter nichtverbeamteter Arbeitsplätze (z. B. in der Verwaltung) und sich möglicherweise ändernder Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche
− bei potentiellen Bewerbern bzw. zukünftigen Arbeitgebern wegen dann noch unklarer Studien- und Abschlussmöglichkeiten bzw. unklarer erworbener Qualifikationen
− bei kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern wegen eines möglichen Kaufkraftverlusts in Folge des anzunehmenden Wegfalls von Arbeitsplätzen / ganzer Hochschulstandorte
Wenn die Zusammenlegung von Universitäten und Fachhochschulen das Hochschulmodell der Zukunft wäre, hätten zahlreiche andere deutsche Hochschulen diesen Weg längst beschritten. Die Lausitzer Hochschulen wären hier nicht die Vorreiter gewesen und das Land Brandenburg als Schlusslicht unter den deutschen Bundesländern in der Hochschulbildung schon gar nicht. Insofern ist eine dahingehend ausgerichtete Begründung der Akteure unglaubwürdig. Mit dem Reden vom großen akademischen Wurf sollen bewusst Sparzwänge kaschiert und schöngeredet werden, die Empfänger dieser Politik getäuscht und ruhiggestellt werden. Richtig und anständig wäre es, das Problem der Haushaltssanierung auf Kosten der brandenburgischen Peripherie, so auch peripherer Hochschulen, beim Namen zu nennen und sich bei den folgenden Wahlen dafür zu verantworten.
Die Landesregierung von Brandenburg hat bei ihrem Plan zur Hochschulfusion bereits explizit oder auch implizit, jedenfalls klar erkennen lassen, dass
− es keine Gesamthochschule geben wird
− es nicht mehr Geld für die beiden Hochschulen bzw. die dann neue Hochschule geben wird und das bestehende Mittelverteilungsmodell nicht revidiert werden wird (also das Problem der Unterfinanzierung gar nicht angegangen, dafür aber fortgesetzt werden soll)
− sich dann fachlich überschneidende Studienangebote auch bei unterschiedlicher Theorie- oder Praxisausrichtung abgebaut werden bzw. verschmelzen sollen (somit also Universitäts- und Fachhochschulstudiengänge der selben fachlichen Ausrichtung nicht parallel nebeneinander fortbestehen können und mit kapazitären Reduzierungen fest zu rechnen ist)
− es keine Garantie für die Fortexistenz der bisherigen Fachhochschulstandorte gibt: für den Cottbuser Standort (an dem über bisher schon über 40 Mio. € investiert wurden) ohnehin nicht (mit der Begründung, dass dessen Bewirtschaftung zu teuer sei, obwohl die Unterbringung seiner Studiengänge an anderen Standorten ebenfalls Bewirtschaftungskosten in der mehr oder weniger selben Höhe nach sich ziehen würde), für den Senftenberger Standort (an dem über bisher schon über 100 Mio. € investiert wurden) nicht über 2019/2020 hinaus, wenn es diesem in Folge der jetzt geplanten Reduzierungen nicht gelänge, diese durch den Aufbau neuer Studienangebote Reduzierungen wieder auszugleichen und mehr als wett zumachen, also aus dem Fusionsprozess gestärkt hervorzugehen (was selbst den Potsdamer Akteuren sehr unwahrscheinlich erscheint und von Eingeweihten bereits jetzt als Sisyphosstrafe Bezeichnung findet),
− es für aus dem Landeshaushalt bezahltes befristet angestelltes Personal schon jetzt keine Zukunft an den Hochschulen geben wird und auch für fest angestelltes Personal im Falle einer Neugründung keine Garantie der Weiterbeschäftigung bzw. der Weiterbeschäftigung unter den selben tariflichen Voraussetzungen geben wird (und in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag zur Neugründung als Stiftung des öffentlichen Rechts oder als Holding oder als andere private Rechtsform zu verstehen ist, in welcher ein arbeitsvertraglicher Bestandsschutz nur für ein weiteres Jahr bestünde und in einer Katastrophe für die in diesem Prozess vergessenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enden könnte und wird, da in der Lausitz eine große Anzahl von Einkommen ganze Familien mit nur einem Einkommen ernährt)
− es im Hochschulsektor letztendlich um den Abbau von Kapazitäten in der Größenordnung von einer Hochschule (ca. 20 Mio. € jährlich, 5000 Studierende) geht, um die verbleibenden Hochschulen des Landes perspektivisch ausfinanzieren zu können (was sich in Analogie auch mit den anstehenden Maßnahmen in anderen zu finanzierenden Bereichen des Landes deckt und somit plausibel erscheint: Schulen, Kultur, Nahverkehr, Verwaltungseinheiten; wobei auffällig ist, dass in allen betreffenden Bereichen immer nur das die Landeshauptstadt Potsdam und den Berliner Speckgürtel favorisierende betriebswirtschaftliche Argument der Auslastung, nie jedoch das die Peripherie unterstützende Argument strukturpolitischer Notwendigkeiten und einer für Staaten und Teilstaaten zwingenden volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung / Mischkalkulation strapaziert wird). Erst am 21.05.2012, hat die Landesregierung über Finanzminister Markov angekündigt, bis 2020 6200(!) Stellen im Landesdienst – hauptsächlich bei den Hochschulen – streichen zu wollen. Das kam in rbb aktuell um 21:45 Uhr (Sprecher: Mitri Serin) nach der Meldung über die unerträgliche Unprofessionalität des MP in Sachen BER bekannt. Die Kürzungszahlen für den Hochschulbereich wurden am 22.05.2012 in den Printmedien noch mal nach unten korrigiert und liegen demnach nur noch bei ca. 400 für die Zeit bis 2018. Welche Zahlen jetzt stimmen, ist mir nicht klar.
Zum Thema:
Der Begriff „Bolognauniversität“ wird von den Fusionsakteuren exzessiv, aber falsch gebraucht. Dieser Begriff soll mit Blick auf die geplante Hochschulzusammenlegung Innovation suggerieren, weil es an anderen, überzeugenden Argumenten fehlt.
In der Bolognaerklärung selbst sowie in den Kommuniqués der europäischen Ministerkonferenzen wurden für den Bolognaprozess folgende Inhalte vereinbart (Quelle: http://www.bmbf.de/de/3336.php):
− Einführung eines Systems von verständlichen und vergleichbaren Abschlüssen (Bachelor und Master)
− Einführung einer gestuften Studienstruktur
− Transparenz über Studieninhalte durch Kreditpunkte und Diploma Supplement
− Anerkennung von Abschlüssen und Studienabschnitten
− Verbesserung der Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal
− Sicherung von Qualitätsstandards auf nationaler und europäischer Ebene
− Umsetzung eines Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum
− Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums auch für Drittstaaten
− Förderung des lebenslangen Lernens
− Verbindung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums
Es geht im Bolognaprozess vor allem um die Gewährleistung der Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen bzw. Studienleistungen, um die grenzübergreifende akademische Mobilität zu steigern und den europäischen Hochschulraum für Zielgruppen aus Drittstaaten, vor allem aus dem angelsächsischen Hochschulraum, attraktiv zu gestalten. Ergänzend geht es um Chancengleichheit und Durchlässigkeit des Hochschulsystems, allerdings um vertikale, nicht horizontale Durchlässigkeit.
An keiner Stelle dagegen geht es um die Zusammenlegung von Hochschulen ganz allgemein oder von unterschiedlichen Hochschultypen. Eine Bolognaerklärung wäre unter diesen Vorzeichen nie zustande gekommen. Dafür blicken die europäischen Universitäten als Horte der Wissenschaft, der Kultur und der Aufklärung auf eine viel zu lange Geschichte und viel zu große Bedeutung zurück.
Beide Hochschulen in der Lausitz haben den Bolognaprozess bereits verinnerlicht und abgeschlossen und sind damit vielen anderen Hochschulen im Bundesgebiet weit voraus. Es besteht kein Handlungsbedarf, den Bolognaprozess in der Lausitz erneut zu beginnen.
Eine zielgruppengerechte Hochschulbildung von Abiturienten und Fachabiturienten, also an Universitäten und Fachhochschulen, hat sich darüber hinaus nicht nur in der Lausitz, sondern bundes- und europaweit bewährt und kommt trotz einer negativen Entwicklung im Beschäftigungssektor den aktuellen Anforderung des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft am weitesten entgegen.
Anders als im angelsächsischen Hochschulsystem versteht sich das kontinentaleuropäische immer als ein System, welches das Recht auf Bildung umsetzt und dabei den Bedürfnissen von Lehre und Forschung möglichst optimal entgegenkommt und sich somit im Idealfall am Bildungsniveau, nicht am Geldbeutel seiner Zielgruppen ausrichten sollte. Nur ein solches System bringt, wenn auch seinerzeit unter anderen Vorzeichen, Philosophen und Humanisten. Zyklische Schwankungen in der Nachfrage nach Bildungsangeboten sind vorübergehender Natur und dürfen nicht alle zwei oder drei Jahre zur Neubewertung von Bildungsangeboten führen.
Die angestrebte Fusion sieht eine Verschmelzung der Universitäts- und Fachhochschulstudierenden zu einer Gruppe vor. Welches Ziel soll damit verfolgt werden?
Bewerber mit unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen besuchen ein und dieselben Studiengänge, um diese dann mit unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen wieder zu verlassen.
− Abiturienten haben in der Regel einen aus der Schule mitgebrachten hohen Leistungsbezug, wollen gefordert werden und drängen bei ihrer Wahl der Hochschuleinrichtung naturgemäß an reine Universitäten. Fachabiturienten sind in der Regel weniger belastbar und orientieren sich daher an eher praxisbezogenen kurzen Studiengängen mit weniger Theorieanteilen. Sie suchen bei der Wahl ihrer Ausbildungseinrichtung bewusst nach Fachhochschulen. Das zeigt die Praxis an den Hochschulen. Vermischt man nun beide Zielgruppen miteinander, kommt es dann während des Studiums im Unterricht in einem sehr breit gespreizten und unüberbrückbaren studentischen Leistungsspektrum zu leistungsspezifischen Differenzen und damit zu einer nachhaltigen Störung der Unterrichtsdynamik: Die Stärksten fühlen sich unterfordert, die Schwächsten überfordert. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen sind keine Randgruppen mehr sondern nehmen vom Umfang her Größenordnungen an, bei denen alle pädagogischen Konzepte der Wissensvermittlung nur scheitern können. Eine Einstellung auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Studierenden wäre dann völlig realitätsfremd. Die Unterrichtsdynamik würde gesprengt werden und sich folglich an einem kleineren Mittelfeld ausrichten. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen werden sich abwenden und dem neuen Hochschultyp dauerhaft und nachhaltig verlorengehen. Die Studentenzahlen werden stark abnehmen. Die Erfahrung mit dem gemeinsamen David-Gilly-Institut von BTU Cottbus und HS Lausitz unterstreicht dies: Obwohl hier nur Bauingenieurstudierende beider Hochschultypen – also die leistungsspezifisch vielleicht noch homogenste Zielgruppe – angesiedelt sind, kann von einem zukunftsweisenden Modellversuch kaum die Rede sein. Die Fachhochschulstudierenden in diesem Institut beklagen sich, dass die Leistungsanforderungen denen an der Universität entsprächen und fast alle Fachhochschulstudierenden am Institut zum Beispiel durch die Mathematikprüfungen fallen. Nicht einmal die Absenkung der Bestehensnote ausschließlich für die Fachhochschulstudierenden von 50 % auf 40 % bei sonst identischen Anforderungen konnte hier Abhilfe schaffen. Völlig verständlich.
− Im o. g. Sinn unterschiedliche zusammengesetzte Studentengruppen generieren Neid und Unverständnis auf beiden Seiten. Chancengleichheit ist hier falsch verstanden. Vertikale Durchlässigkeit wird durch Leistungsgrenzen blockiert.
− Durchlässigkeit im Sinne des Bolognaprozesses ist mit Blick auf die beiden Zielgruppen also vertikal, nicht horizontal gemeint. Fachabiturienten sollen die Möglichkeit zum Studium an einer normalen Universität bekommen. Diese Möglichkeit haben sie aber jetzt auch schon, und zwar konsekutiv nach einem erfolgreich absolvierten Fachhochschulstudium. Eine parallele, simultane Hochschulausbildung beider Zielgruppen in ein und denselben Studiengängen ist weder pädagogisch vertretbar, noch gewünscht, auch nicht von den Akteuren dieses Prozesses. Im Gegenteil: Diese habe sich, zumindest an der Hochschule Lausitz, immer klar für eine Abgrenzung von Abitur und Fachabitur ausgesprochen und sogar den Fachabiturienten die Aufnahme eines Studiums (an der Fachhochschule) erschwert, um die Qualität der Lehre in ihren Bereichen auf universitäres Niveau zu bringen und dort zu halten. Insofern ist das Lob der Lausitzkommission für die Biotechnologie an der Hochschule Lausitz das direkte Ergebnis eines Prozesses der bewussten Abgrenzung beider Zielgruppen voneinander und der Bevorzugung der Abiturienten bei der Studienaufnahme und Studiendurchführung (in Form universitär hoch gesetzten Leistungsanforderungen). Der jetzige Vortrag einzelner Fusionsakteure aus diesem Bereich, nämlich dass die Unterscheidung beider Zielgruppen zum Zwecke der Bildung einer wahrhaften Bolognauniversität der Vergangenheit angehöre, kann deshalb nicht ernst genommen werden und ist auch nur polemisches und nicht ernst gemeintes Mittel zum Zweck, nämlich dem eigenen Aufstieg in den Rang einer Universität. In der Folge eines solchen Schrittes würde es Fachabiturienten zukünftig eher noch schwerer fallen, Zugang zum Studium der Biotechnologie in der Lausitz zu erhalten. Durchlässigkeit verkommt zur Phrase, wenn sie nicht praktisch umgesetzt wird.
Wie soll die Zusammenlegung beider Zielgruppen formalrechtlich funktionieren?
− Es gibt zwei unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen (HZB), den allgemeinen Hochschulzugang und den fachbezogenen Hochschulzugang. Hier müssten für die angestrebte Fusion, aus der ja bewusst keine Gesamthochschule mit beiden HZB hervorgehen soll, die Rechtsgrundlagen geändert werden. Dies ist jedoch nur schwer durchzusetzen, da dies bundesweit nicht auf Akzeptanz stoßen würde und eine bundesweite Ausgrenzung der Brandenburger Hochschulen unter der Begründung fehlender fachlicher Qualität nach sich zöge.
− Das Land Brandenburg könnte aber ersatzweise auch eine gesetzliche Regelung treffen, ohne die HZB zu verschmelzen, nämlich, dass die Fachabiturienten zusätzlich zu qualifizieren wären, mindestens wahrscheinlich ein zusätzliches Jahr lang, um das Niveau der allgemeinen HZB zu erreichen, ggf. mit zusätzlichen Prüfungen auf Abiturniveau gekoppelt. Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr würde das Studium um ein Jahr verlängern, was bei der betreffenden Zielgruppe im Regelfall nicht akzeptiert wird, und zusätzliche Lehrkapazitäten erfordern, die aufgrund einer ausbleibenden Finanzierung aber nicht realisierbar und an beiden jetzigen Hochschulen derzeit auch personell noch gar nicht vertreten sind und in den Bereich der Schulen greifen würden. Fachabiturienten sind in der Regel auch nicht bereit, ihr Studium unnötig zu verlängern. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz. Besser eine erfolgreiche Berufsausbildung in der Region als ein Studium mit unklarem Ausgang und unklarem Studienstandort.
− Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr wäre darüber hinaus nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz derzeit nicht förderfähig, da die Zielgruppe der Fachabiturienten ja bereits über einen fachbezogenen Hochschulzugang verfügt und an jeder Fachhochschule in Deutschland ein Studium aufnehmen könnte. Es ist nicht zu erwarten, dass auf Bundesebene hierfür extra das BAföG geändert wird. Hier müsste also das Land Brandenburg mit einer zusätzlichen Förderschiene unterstützend eingreifen. Das würde zusätzlich Geld kosten, welches nicht zur Verfügung gestellt wird. Fachabiturienten benötigen in der Lausitz für ihr Studium sehr oft eine Bundesausbildungsförderung. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz.
− Die mögliche Einführung eines propädeutischen Jahres oder Semesters für die Zielgruppe der Fachabiturienten könnte, wie in einem anderen bekannten Fall, in die Regelstudienzeit integriert werden. In der gleichen Zeit besucht dann die Zielgruppe der Abiturienten, wie in einem anderen bekannten Fall, ein Studium Generale. Die reine Fachstudienzeit würde sich nach diesem Modell bei unveränderter Regelstudienzeit um ein Jahr bzw. ein Semester verkürzen, also erheblich weniger Stoff beinhalten. Die Folge wäre, wie in einem anderen bekannten Fall auch, die fehlende Akzeptanz des erlangten Bachelorgrades bei anderen Hochschulen vor allem außerhalb des Bundeslandes. Dies wird dann, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zum Problem, wenn Bachelorabsolventen der eigenen Universität ihr Masterstudium an einer anderen Universität im Bundesgebiet absolvieren möchten und dort womöglich nicht angenommen werden. Sie müssten dann mit hoher Wahrscheinlichkeit, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zusätzliche Studienzeiten an einer solchen anderen Universität ableisten, um die Voraussetzungen für ein dortiges Masterstudium erst zu erlangen. Das würde die Studienzeiten auch für die Zielgruppe der Abiturienten wesentlich und unnötig erhöhen und würde kaum angenommen werden. Es kämen also weniger Abiturienten an die neue Universität. Darüber hinaus ist dieser Weg aber auch mit dem bisherigen Fachhochschulbachelor schon problemlos möglich, also nichts Innovatives. Absolventen der Hochschule Lausitz können mit einem oder zwei zusätzlichen Studienjahren bereits jetzt schon an anderen Universitäten im Bundesgebiet den dortigen grundständigen Studienabschluß erwerben, um Zugang zu einem dortigen Masterstudium zu erlangen.
− Anders als im letztgenannten Fall gibt es aber für zusätzliche, für ein Masterstudium an anderen Universitäten qualifizierende und über den Bachelorabschluß einer Universität Lausitz hinausreichende Studienzeiten ebenfalls keine Bundesausbildungsförderung. Denn formal ist die Qualifikation zum Masterstudium an einer Universität bereits mit dem Bachelorabschluß einer Universität Lausitz erreicht. Die Betreffenden könnten ihren Masterstudiengang folglich nur an der Universität Lausitz selbst oder an einer anderen Universität im Land Brandenburg machen. Dies wäre aus kapazitären Gründen und den fehlenden identischen fachlichen Ausrichtungen der anderen Universitäten im Lande wenig realistisch. Folglich wären die Möglichkeiten der Zielgruppe der Abiturienten wesentlich eingeschränkt. Diese Zielgruppe würde sich von vornherein andere Universitäten aussuchen. Oder das Land müsste auch an dieser Stelle mit einer eigenen Ausbildungsförderschiene einspringen, was es aber nicht tun würde, wenn die Betreffenden das Masterstudium woanders fortsetzen. Sie haben dann ihren Hauptwohnsitz nicht mehr in Brandenburg, sondern müssen diesen im betreffenden anderen Bundesland nehmen.
Was würde sich für die Studierenden also ändern?
− Für Studierende könnte interessant sein, daß in einer Stiftungsuniversität oder anderen privatuniversitären Rechtsform keine Mitsprachemöglichkeiten in dem jetzigen Umfang mehr bestünden, auch nicht für Studierende, ein Studentenrat also nur noch in eingeschränkter Form tätig sein dürfte, oder daß eine Stiftungsuniversität in klammen Zeiten Studiengebühren erheben könnte, auch wenn diese an den anderen Hochschulen des Landes noch nicht existierten.
− Interessant wäre für Studierende vielleicht auch, daß für Bewerber mit fachbezogener Hochschulzugangsberechtigung die Zeit eines dann zwingend vorgeschriebenen (weil Uni) ein- oder zweisemestrigen fachlichen Propädeutikums vor Studienaufnahme nicht BAföG-förderungswürdig wäre, ebenso wie die Zeit zwischen dem Bachelorabschluß und einem möglichen Masterstudium an einer Universität außerhalb des Bundeslandes Brandenburg, wenn eine solche den dann neuen universitären Bachelorabschluß der Uni Lausitz aufgrund der Mischform (FH / Uni) wie am Beispiel Lüneburg nicht anerkennt und zusätzliche Studienleistungen vor Aufnahme des Masterstudiums vorschreibt, ähnlich wie das jetzt schon ist, wenn man mit dem FH-Bachelor der HS Lausitz zum Beispiel an die TU Dresden wechselt, allerdings mit dem Unterschied, daß man in solchen Fällen jetzt mit einem FH-Bachelor auf einen Uni-Bachelor aufsattelt und dafür selbstverständlich BAföG erhält.
− Es könnte für Studierende auch interessant sein, daß es die Hochschule, an der man mal studiert hat, nicht mehr gibt und zukünftige Arbeitgeber damit in Konflikt geraten könnten, speziell dann, wenn von der Hochschule, wie so oft, nachträglich noch Bestätigungen zu Angaben in Bewerbungen ehemaliger Studierender abgerufen werden.
Wie sollen nach dem Ende des Studiums unterschiedliche Laufbahnbefähigungen der beiden HZB-Gruppen aus ein und denselben Studiengängen generiert werden?
− In Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben für die Laufbahnbefähigungen im öffentlichen Dienst, aber auch die daran angelehnten Erwartungen der Unternehmen an bestimmte Qualifikationsmuster außerordentlich starr, vielleicht so starr wie in keinem anderen Staat. Es wäre ein Trugschluß anzunehmen, dass bei geltendem grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz und starren Regelungen der o. g. Art ein und dieselben Studiengänge zwei unterschiedliche Laufbahnbefähigungen bzw. deren Äquivalente hervorbringen könnten: eine für den höheren und eine für den gehobenen Dienst. Notwendige Aufweichungen bzw. Sonderregelungen zur Beseitigung dieses formalen Mangels würden erhebliche juristische Konstrukte voraussetzen, die das Land wahrscheinlich nur innerhalb der Landesgrenzen durchsetzen könnte. Eine bundesweite Ausgrenzung der Absolventen einer neuen Universität Lausitz wäre die Folge.
Wie soll der Status der verbeamteten Professorenschaft an einer neuen Universität geregelt werden?
− Bei den Professuren ist eine „Dreiklassengesellschaft“ im Gespräch: Forschungs-, Lehr- und Transferprofessuren. Diese Einteilung führt mit Sicherheit zu erheblichen Reibungsflächen und zu einem Konkurrenzverhalten insbesondere zwischen den ersten beiden Gruppierungen, die sich vor allem an der ehemaligen Trennlinie von Universität und Fachhochschule schon jetzt feindselig gegenüberstehen. Der Gedanke vom gemeinsamen Anpacken der neuen Aufgabe könnte da schnell auf der Strecke bleiben. Im Übrigen genießen die hier Bessergestellten Bestandsschutz, womit für die jetzt Schlechtergestellten kein Spielraum für finanzielle Aufstockungen zu erwarten wäre. Und käme dies aufgrund bereitgestellter zusätzlicher Finanzen wirklich in Frage, würde es neue Berufungsverfahren nach sich ziehen müssen.
Wie sollen das Selbstverständnis und die bisheriger Vermarktung der beiden Hochschulen in einer neu zu gründenden Universität Fortsetzung finden?
− „Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix!“, so der Werbespruch aus einer exorbitant teuren Kampagne im Zusammenhang mit dem Namenswechsel einer bekannten Schokoladenmarke. Während die Hochschule Lausitz mit ihren Studienangeboten für eine Fachhochschule naturgemäß vor allem eine regionale Zielgruppe anspricht, konzentriert sich die Vermarktung der BTU Cottbus auch auf Bildungsmärkte weit über die Landesgrenzen hinaus. Auch wenn dies von den Fusionsakteuren in Abrede gestellt wird, so hat doch die BTU Cottbus für eine staatliche Universität ihrer Größe ihren Namen außerordentlich gut vermarktet und damit auch im Ausland beachtliche Erfolge einfahren können. Namensänderung und Neugründung würden besonders von den überregionalen Zielgruppen der BTU Cottbus weder verstanden, noch akzeptiert werden können. Nur um die bisherigen Studentenzahlen halten zu können, müsste eine den Prozess jahrelang begleitende, umfangreiche sowie kostenintensive und deshalb nicht vertretbare Kampagne gestartet werden, deren Ausgang ungewiss wäre und die man gleichem Geldeinsatz auch jetzt schon zur Profilstärkung der bestehenden Hochschulen sinnvoll einsetzen könnte.
− Der konstruierte Vorwurf an beide Hochschulen, vor allem aber an die BTU Cottbus, im Laufe der Jahre das Kerngeschäft verlassen und sich nicht ausschließlich auf Energie und Technologie konzentriert zu haben, ist haltlos. Einer der wesentlichen Grundsätze wirtschaftlicher Tätigkeit ist die Diversifizierung des Angebots, weil nur so zyklisch wiederkehrende sektorale Schwankungen in der Nachfrage erfolgreich ausgeglichen werden können. Insofern ist die Diversifizierung von Studienangeboten ein Gebot der Führung moderner Hochschulen und keinesfalls dem Prozess der Auslastung zuwiderlaufend. Und dies bedeutet ja auch nicht im Umkehrschluss, dass man sich nicht auch Alleinstellungsmerkmale zulegen könnte. Diversifizierung und Alleinstellung sind kein Widerspruch. Im Gegenteil: In einer Welt gesättigter Märkte, auch Hochschulmärkte, bedeutet Diversifizierung auch immer eine Diversifizierung von Alleinstellungsmerkmalen, egal ob diese fachlich oder regional oder in beider Hinsicht zu interpretieren sind.
− Eine zukünftige Festlegung auf den Bereich Energie wäre für die neue Hochschule tödlich. Und das aus mehreren Gründen gleichzeitig: Man bedient keine Wirtschaftsinteressen, deren Steuerung außerhalb des Bundeslandes vorgenommen wird und die für das Land nicht berechenbar sind. Man bedient auch keine Branchen oder Branchenbegriffe, die über die Landesgrenzen hinaus eine negative Konnotation erfahren und an unternehmerische Einzelziele gebunden sind, die sich auf fossile, nicht mehr zeitgemäße Energieträger spezialisiert haben und an der einheimischen Bevölkerung vorbei sowie auf deren Kosten (Landnahme, Heimatverlust, Verwüstung der Landschaft, Dreck) mit der Begründung der Arbeitsplatzsicherung hohe Gewinne einfahren und diese nicht einmal in Form von normalen Strompreisen an die regionalen Verbraucher weitergeben. Und man legt sich eben nicht auf einen Bereich oder Begriff fest, der allein genommen für eine Universität wenig Attraktivität ausstrahlen lässt. Die Entwicklungen auf den dynamischsten internationalen Hochschulmärkten (VR China, Russland, Brasilien, Indonesien etc.) lehren uns, dass sich erfolgreiche Universitäten in ihren Begrifflichkeiten und Selbstverständnissen immer von einer Spezialisierung weg hin zum Allgemeinen entwickeln und damit große studentischen Zielgruppen anziehen, nicht jedoch andersherum. Die Diversifizierung des Studienangebots einer Universität ist der Schlüssel zum Erfolg, nicht der Rückzug in eine fossile Nische. Der Energiebegriff wird von fast allen Seiten als wenig gelungen, ja sogar unprofessionell charakterisiert.
− Die medialen Fusionsäußerungen der Landesregierung, die ein Konzept bewusst außen vorlässt und dies als Aufgabe einer neuen Hochschulleitung definiert, signalisieren uns aber etwas Gegenteiliges und haben schon jetzt eine irreversible Verunsicherung und Irritation geschaffen. Studieninteressierte, gerade aus der Region, distanzieren sich offen von ihren Studienplänen an der einen oder anderen der beiden Hochschulen. Schulen zeigen weniger Interesse an einer Beratung ihrer Schüler für ein Studium im Süden des Landes. Sächsische Hochschulen erkennen bereits die sich neu auftuende Lücke und dringen mit ihren Marketingaktivitäten verstärkt in den Süden Brandenburgs vor.
− Die mögliche Wahl eines Namens, der einen Wiedererkennungswert für die BTU Cottbus beinhalten würde, könnte auf der anderen Seite auch die Position der jetzigen Cottbuser Universität in einem solchen Prozess überproportional stärken. Bereits jetzt gibt es aufgrund der offenen Unterstützung aus Teilen der Hochschulleitung der HS Lausitz für eine Hochschulfusion auf Seiten der BTU Cottbus offen geäußerte Abneigungen gegen die gesamte HS Lausitz. Würde die BTU Cottbus die Möglichkeit erhalten, den Fusionsprozess federführend gestalten zu können, wären Existenzängste in der Belegschaft der Hochschule Lausitz sicher nicht unbegründet. Dies wird noch dadurch unterstützt, dass die BTU Cottbus und die Stadt Cottbus in diesem Prozess einheitlich vorgehen und nach außen als Ganzes wahrgenommen werden, wohingegen an der Hochschule Lausitz sowie bei den kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern in Senftenberg weit auseinander gehende Meinungen zum Tragen kommen, medial aber hierarchischer Form nur eine Meinung durchgesetzt wird. Die jetzige Hochschule Lausitz wird bei einer Fusion die ungünstigsten Voraussetzungen für eine Vertretung ihrer eigenen Interessen sowie der Interessen ihrer Belegschaft mitbringen. Parallelen zum deutschen Einigungsvertrag werden da bei vielen in Erinnerung gerufen.
Eine erfolgreiche Hochschulneugründung würde Kosten verursachen, die die jetzigen Kosten für beide Hochschulen zusammengenommen weit überschreitet. Hierfür ist aber kein Geld vorhanden. Die entsprechenden Kapazitäten müssen bei laufendem Betrieb aus dem vorhandenen Bestand gestemmt werden. Die schon jetzt bekannten Problemstellungen und zu erwartenden negativen Folgen der Zusammenlegung werden einen Einbruch der Studentenzahlen nach sich ziehen, der so gravierend verlaufen könnte, dass die derzeitigen Argumente der fehlenden Nachfrage / Auslastung bzw. der teuersten Studienplätze im Lande nur noch als Zynismus hingenommen werden können. Von derzeit zusammengenommen knapp 10000 Studierenden werden, wie in einem anderen bekannten Fall auch, wahrscheinlich nur 6000 bis 7000 Studierende übrigbleiben.
Dies kann nicht gewollt sein, es sei denn, „es wäre gewollt“, die Kapazitäten im Hochschulbereich aus Gründen der Haushaltssanierung herunterzufahren, speziell dort, wo in größerem Umfang „bundeslandsfremde“ Studierende, ausgenommen den Berlinern natürlich, ausgebildet werden. Dann könnte man aber auch argumentieren, für eine Haushaltssanierung alle Bereiche staatlicher Tätigkeit und Verantwortung so weit herunterzufahren, dass sie überhaupt keine Kosten mehr verursachen. Und das bei einer rot-roten Landesregierung. Hier haben sich wohl viele Wähler, speziell aus der Lausitz, getäuscht.
Wäre man dennoch gewillt, sich die Strukturänderung in der Lausitz etwas kosten zu lassen und das aktuelle Mittelverteilungsmodell auszusetzen oder ganz zu reformieren, hätte man das Geld von vornherein auch sinnvoller einsetzen können, anstatt es für einen unüberlegten und konzeptlosen Aktionismus zu verpulvern, z. B. für professionelle Vermarktungskampagnen, Stipendiensysteme etc. Es fehlt nicht an Konzepten seitens der betreffenden Hochschulen, sondern an verantwortlichem Handeln seitens der Landesregierung.
Frage:
Warum kann man sich in Potsdam nicht für eine Technische Universität Cottbus Senftenberg (Gesamthochschule) – Der Name könnte natürlich auch anders lauten. – erwärmen?
Das Modell der Universität-Gesamthochschule würde allen in diese Debatte involvierten Akteuren mit ihren Bedenken weit entgegenkommen: Zwei Hochschultypen / -stränge unter einem Dach mit gemeinsamen zusätzlichen Einrichtungen wie einem Doktorandenkolleg etc.
− Damit würde man beiden Studierendenzielgruppen unter dem Dach einer Einrichtung mit einem universitären Namen gerecht werden und zukünftig keine Bewerber verlieren, weder Abiturienten, noch Fachabiturienten.
− Dies beträfe auch die Lösung der Probleme mit den beiden unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen und den beiden unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen sowie mit dem akademisch-pädagogischen Unfug der angedachten Ausbildung der beiden unterschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen Kohorten.
− Man spart damit auch die Gelder für das sonst notwendig werdende propädeutische Semester oder Jahr für die Fachabiturienten. In einer Universität-Gesamthochschule ist die nicht mehr notwendig.
− Man müßte nicht die fehlende Akzeptanz der Abschlüsse in Wirtschaft und Wissenschaft fürchten.
− Auch die oben genannten BAföG-Probleme der Studierenden wären gelöst.
− Prof. Schulz könnte unter diesem gemeinsamen Dach mit seiner Biotechnologie vom Fachhochschul- in den Universitätsstrang wechseln und damit glücklich werden.
− Die Professuren beider bisherigen Einrichtungen könnten unter dem Dach einer Universität-Gesamthochschule in beiden Strängen schon jetzt synergetisch eingesetzt werden. Auslaufende Professuren (Pensionierung) bräuchten dann nicht in jedem Fall neu besetzt zu werden, womit man den Einsparungsplänen des Landes bei den auslaufenden Professuren in vollem Umfang entgegenkäme.
− Beide bisherigen Hochschulen könnten in der Außendarstellung dazugewinnen: Die BTU Cottbus könnte eine Vergrößerung geltend machen, die HS Lausitz den Aufstieg in einen universitären Rang. Hier wäre aber eine wohl überlegte Abstimmung des gemeinsamen Namens vorab notwendig.
Allerdings wäre es wichtig, eine Universität-Gesamthochschule nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts / staatliche Einrichtung, also wie bisher, nicht jedoch als Stiftung des öffentlichen Rechts, als Holding, als GmbH, als GbR oder gar Limited (Spaß) oder irgend eine andere private Rechtsform durchgehen zu lassen, damit der Bestandsschutz für das nicht verbeamtete Personal (fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) nicht ein Jahr nach Neugründung erlischt und diese dann entlassen werden oder aus dem TV-L fliegen können. Auch hier würden nur die Verrentungen oder ein anderweitiges Auslaufen der betreffenden Beschäftigungsverhältnisse dem Land entgegenkommen, dies dann aber zusätzlich zu der genannten natürlichen Lösung bei den Professuren durch Pensionierungen.
Ein sehr guter Kompromiss, bei dem alle gewinnen, auch der Finanzminister, der sparen kann, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht um ihre Arbeitsplätze bangen müssen und die Studierenden, die keine akademischen Experimente mitmachen und keine Studiengebühren befürchten müssen. Diesem Kompromiss würden sich sicherlich viele anschließen können.
Das Modell der Universität-Gesamthochschule hat in Deutschland keinen guten Ruf, allerdings im Ausland. In China, Skandinavien und vielen anderen Staaten wird dieses Modell unter dem Begriff bzw. Dach von Universitäten erfolgreich praktiziert. In der Lausitz wäre aber eine Neugründung sicher notwendig, um die Hochschule Lausitz als den kleineren Partner bei einer Fusion nicht über Maß schlechter abschneiden zu lassen.
Sollte das dem Land Brandenburg an Sparpotentialen noch nicht reichen, müssen andere Hochschulen des Landes ebenfalls für innovative Fusionsmodelle zur Verfügung stehen.
zur aktuellen Diskussion gibt es weitere Beiträge bei uns:
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14.05.2012 Lässt das Land Brandenburg die BTU Cottbus ausbluten?
10.05.2012 DIE LINKE. Cottbus unterstützt die Volksinitiative zur Erhaltung der Lausitzer Hochschulen
08.05.2012 BTU-Förderverein begrüßt Konzeptentwurf der BTU Cottbus
07.05.2012 BTU Cottbus präsentiert Konzeptentwurf zur Strukturreform: Drei eigenständige universitäre Fakultäten und zwei gemeinsame „schools“ mit der Hochschule Lausitz (FH)
05.05.2012 Volksinitiative Hochschulen erhalten zum Erhalt der BTU Cottbus und HS Lausitz ist gestartet
12.04.2012 Studentin der BTU Cottbus fragt Bundestagsfraktionen zur geplanten Fusion von Frau Ministerin Kunst
07.04.2012 Michael Schierack zur Hochschuldiskussion in Cottbus und Senftenberg: Für mich hat Priorität, was die Hochschulregion Lausitz stärkt.
06.04.2012 Offener Brief: Stellungnahme des Fördervereins der Hochschule Lausitz in der aktuellen Debatte um die Zukunft der Hochschulregion Lausitz
05.04.2012 Ministerin Kunst kündigt breites Beteiligungsverfahren zur Weiterentwicklung der Hochschulstruktur in der Lausitz an
01.04.2012 Erwartungen eines Studenten an eine Ministerin in der Diskussion um die Fusion von BTU Cottbus und HS Lausitz
31.03.2012 Ich würde jederzeit wieder an die BTU Cottbus gehen. Aber nur wenn sie noch eine BTU ist, denn mein Herz schlägt für die BTU!
30.03.2012 Landrat Heinze (Oberspreewald-Lausitz) befürwortet Uni-Neugründung in der Lausitz – Brief an Landesregierung
30.03.2012 Erklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stellungnahme der Linkspartei vom 27.03.2012
30.03.2012 Interview mit Jasper Schwenzow, Student an der BTU Cottbus: Ich bin an die BTU gekommen, wegen der BTU!
29.03.2012 Offener Brief des Landrates des Landkreises Spree-Neiße und der Hauptverwaltungsbeamten seiner Kommunen gegen die Zusammenlegung der Hochschule Lausitz (FH) und der BTU Cottbus
29.03.2012 Das Geschwür der Brandenburger Hochschullandschaft, aktuell an der BTU Cottbus und der HS Lausitz – das Mittelverteilungsmodell und Versprechen bis zum Ende der Wahlperioden
29.03.2012 Cottbuser Stadtverordnete wenden sich mit einer Resolution zur Zukunft der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (HSL) an die Landesregierung
28.03.2012 Zwei Abende in Cottbus, vier Stunden Diskussion und am Ende bleibt alles wie es ist.
28.03.2012 Kommunikation ist nicht ihre Kunst – Wissenschaftsministerin bleibt in der Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus konzeptlos
28.03.2012 Stellungnahme der Fakultät 1 der HS Lausitz zur geplanten Neustrukturierung der Lausitzer Hochschullandschaft in Cottbus und Senftenberg
28.03.2012 Wolfgang Neskovic – Das Projekt Energie-Universität Lausitz: Ein trotziger Alleingang
28.03.2012 Leserbeitrag zur Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zu den Plänen einer neuen Energie Universität Lausitz
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23.03.2012 Stellungnahme der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stadtverordnetenversammlung in Cottbus am 19.03.2012
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21.03.2012 Prof. Dr. Michael Schierack (CDU) zur Hochschullandschaft in der Lausitz: Des Kaisers neue Kleider
21.03.2012 White Devils Cottbus: We love BTU – für den Erhalt unserer Uni!
21.03.2012 Stellungnahme zur geplanten Neugründung einer „Energieuniversität“ in der Lausitz
21.03.2012 Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zur Neugründung der Energie Universität am 27.03. 19 Uhr mit Ministerin Kunst
20.03.2012 Podiumsdiskussion in Cottbus zu Entwicklungsperspektiven der Südbrandenburgischen Hochschulregion – Braucht die Lausitz nur eine Energie-Universität? am 26.03.2012, 19 Uhr
20.03.2012 2000 Demonstranten für den Erhalt der BTU Cottbus
20.03.2012 Cottbuser Studenten verschaffen sich Luft zu den Kunst-Plänen für eine Energie Universität Lausitz
16.03.2012 Gemeinsames Positionspapier der Industrie- und Handelskammer Cottbus und der Handwerkskammer Cottbus zur Hochschuldiskussion in der Lausitz
16.03.2012 BTU Cottbus fordert die Langfassung des Gutachtens und darauf aufbauend eine Diskussion mit der Lausitz-Kommission
15.03.2012 Presseerklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zum Treffen mit Ministerin Kunst
14.03.2012 Kommunikation zur Universitätsgründung in der Lausitz – Ein offener Brief des Studierendenrats der BTU Cottbus
14.03.2012 Demonstrationszug vom Audimax zum Altmarkt Cottbus für Erhalt der BTU
13.03.2012 Offener Brief von über 800 Studierenden der BTU Cottbus an Ministerpräsident Platzeck
10.03.2012 Wir bleiben BTU! – Cottbuser Studenten und Mitarbeiter machen mobil
27.02.2012 BTU ist für Erhalt der Marke “BTU Cottbus”
23.02.2012 Stellungnahme des Senats der BTU zur Hochschulstrukturdiskussion in der Lausitz
15.02.2012 Statement des Landrates von Oberspreewald-Lausitz zur Debatte einer Uni-Neugründung in der Lausitz
10.02.2012 Landesregierung reagiert mit Strukturvorschlag für eine innovative Struktur der Technischen Universität
02.02.2012 Erfolgskurs der BTU Cottbus verstärkt sich trotz reduzierter Landesmittel
Kommentar zur aktuellen Diskussion: Für das derzeitige Vorgehen der Landesregierung fehlt die Rechtsgrundlage. Ein spezifisches nachholendes Gesetz ist eine Lex Lusatia, die per Akklamation durch den Landtag gebracht werden soll. Dabei ist die derzeitige Interessenslage nicht ganz durchsichtig: Parteigrenzen verschwimmen, parteispezifische Standpunkte scheinen nur untergeordnete Rollen zu spielen. Klar erkennbar ist aber eine Trennungslinie zwischen Metropole und Peripherie, die zum Teil quer durch die Parteien zu verlaufen scheint.
Die in den Medien breitgetretenen Ankündigungen der Landesregierung zur angestrebten Änderung / Reduzierung der Hochschulstruktur in der Lausitz führen auf allen Seiten zu erheblichen, wenn auch nicht immer ausgesprochenen Verunsicherungen:
− in den Hochschulen selbst wegen bedrohter nichtverbeamteter Arbeitsplätze (z. B. in der Verwaltung) und sich möglicherweise ändernder Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche
− bei potentiellen Bewerbern bzw. zukünftigen Arbeitgebern wegen dann noch unklarer Studien- und Abschlussmöglichkeiten bzw. unklarer erworbener Qualifikationen
− bei kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern wegen eines möglichen Kaufkraftverlusts in Folge des anzunehmenden Wegfalls von Arbeitsplätzen / ganzer Hochschulstandorte
Wenn die Zusammenlegung von Universitäten und Fachhochschulen das Hochschulmodell der Zukunft wäre, hätten zahlreiche andere deutsche Hochschulen diesen Weg längst beschritten. Die Lausitzer Hochschulen wären hier nicht die Vorreiter gewesen und das Land Brandenburg als Schlusslicht unter den deutschen Bundesländern in der Hochschulbildung schon gar nicht. Insofern ist eine dahingehend ausgerichtete Begründung der Akteure unglaubwürdig. Mit dem Reden vom großen akademischen Wurf sollen bewusst Sparzwänge kaschiert und schöngeredet werden, die Empfänger dieser Politik getäuscht und ruhiggestellt werden. Richtig und anständig wäre es, das Problem der Haushaltssanierung auf Kosten der brandenburgischen Peripherie, so auch peripherer Hochschulen, beim Namen zu nennen und sich bei den folgenden Wahlen dafür zu verantworten.
Die Landesregierung von Brandenburg hat bei ihrem Plan zur Hochschulfusion bereits explizit oder auch implizit, jedenfalls klar erkennen lassen, dass
− es keine Gesamthochschule geben wird
− es nicht mehr Geld für die beiden Hochschulen bzw. die dann neue Hochschule geben wird und das bestehende Mittelverteilungsmodell nicht revidiert werden wird (also das Problem der Unterfinanzierung gar nicht angegangen, dafür aber fortgesetzt werden soll)
− sich dann fachlich überschneidende Studienangebote auch bei unterschiedlicher Theorie- oder Praxisausrichtung abgebaut werden bzw. verschmelzen sollen (somit also Universitäts- und Fachhochschulstudiengänge der selben fachlichen Ausrichtung nicht parallel nebeneinander fortbestehen können und mit kapazitären Reduzierungen fest zu rechnen ist)
− es keine Garantie für die Fortexistenz der bisherigen Fachhochschulstandorte gibt: für den Cottbuser Standort (an dem über bisher schon über 40 Mio. € investiert wurden) ohnehin nicht (mit der Begründung, dass dessen Bewirtschaftung zu teuer sei, obwohl die Unterbringung seiner Studiengänge an anderen Standorten ebenfalls Bewirtschaftungskosten in der mehr oder weniger selben Höhe nach sich ziehen würde), für den Senftenberger Standort (an dem über bisher schon über 100 Mio. € investiert wurden) nicht über 2019/2020 hinaus, wenn es diesem in Folge der jetzt geplanten Reduzierungen nicht gelänge, diese durch den Aufbau neuer Studienangebote Reduzierungen wieder auszugleichen und mehr als wett zumachen, also aus dem Fusionsprozess gestärkt hervorzugehen (was selbst den Potsdamer Akteuren sehr unwahrscheinlich erscheint und von Eingeweihten bereits jetzt als Sisyphosstrafe Bezeichnung findet),
− es für aus dem Landeshaushalt bezahltes befristet angestelltes Personal schon jetzt keine Zukunft an den Hochschulen geben wird und auch für fest angestelltes Personal im Falle einer Neugründung keine Garantie der Weiterbeschäftigung bzw. der Weiterbeschäftigung unter den selben tariflichen Voraussetzungen geben wird (und in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag zur Neugründung als Stiftung des öffentlichen Rechts oder als Holding oder als andere private Rechtsform zu verstehen ist, in welcher ein arbeitsvertraglicher Bestandsschutz nur für ein weiteres Jahr bestünde und in einer Katastrophe für die in diesem Prozess vergessenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enden könnte und wird, da in der Lausitz eine große Anzahl von Einkommen ganze Familien mit nur einem Einkommen ernährt)
− es im Hochschulsektor letztendlich um den Abbau von Kapazitäten in der Größenordnung von einer Hochschule (ca. 20 Mio. € jährlich, 5000 Studierende) geht, um die verbleibenden Hochschulen des Landes perspektivisch ausfinanzieren zu können (was sich in Analogie auch mit den anstehenden Maßnahmen in anderen zu finanzierenden Bereichen des Landes deckt und somit plausibel erscheint: Schulen, Kultur, Nahverkehr, Verwaltungseinheiten; wobei auffällig ist, dass in allen betreffenden Bereichen immer nur das die Landeshauptstadt Potsdam und den Berliner Speckgürtel favorisierende betriebswirtschaftliche Argument der Auslastung, nie jedoch das die Peripherie unterstützende Argument strukturpolitischer Notwendigkeiten und einer für Staaten und Teilstaaten zwingenden volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung / Mischkalkulation strapaziert wird). Erst am 21.05.2012, hat die Landesregierung über Finanzminister Markov angekündigt, bis 2020 6200(!) Stellen im Landesdienst – hauptsächlich bei den Hochschulen – streichen zu wollen. Das kam in rbb aktuell um 21:45 Uhr (Sprecher: Mitri Serin) nach der Meldung über die unerträgliche Unprofessionalität des MP in Sachen BER bekannt. Die Kürzungszahlen für den Hochschulbereich wurden am 22.05.2012 in den Printmedien noch mal nach unten korrigiert und liegen demnach nur noch bei ca. 400 für die Zeit bis 2018. Welche Zahlen jetzt stimmen, ist mir nicht klar.
Zum Thema:
Der Begriff „Bolognauniversität“ wird von den Fusionsakteuren exzessiv, aber falsch gebraucht. Dieser Begriff soll mit Blick auf die geplante Hochschulzusammenlegung Innovation suggerieren, weil es an anderen, überzeugenden Argumenten fehlt.
In der Bolognaerklärung selbst sowie in den Kommuniqués der europäischen Ministerkonferenzen wurden für den Bolognaprozess folgende Inhalte vereinbart (Quelle: http://www.bmbf.de/de/3336.php):
− Einführung eines Systems von verständlichen und vergleichbaren Abschlüssen (Bachelor und Master)
− Einführung einer gestuften Studienstruktur
− Transparenz über Studieninhalte durch Kreditpunkte und Diploma Supplement
− Anerkennung von Abschlüssen und Studienabschnitten
− Verbesserung der Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal
− Sicherung von Qualitätsstandards auf nationaler und europäischer Ebene
− Umsetzung eines Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum
− Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums auch für Drittstaaten
− Förderung des lebenslangen Lernens
− Verbindung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums
Es geht im Bolognaprozess vor allem um die Gewährleistung der Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen bzw. Studienleistungen, um die grenzübergreifende akademische Mobilität zu steigern und den europäischen Hochschulraum für Zielgruppen aus Drittstaaten, vor allem aus dem angelsächsischen Hochschulraum, attraktiv zu gestalten. Ergänzend geht es um Chancengleichheit und Durchlässigkeit des Hochschulsystems, allerdings um vertikale, nicht horizontale Durchlässigkeit.
An keiner Stelle dagegen geht es um die Zusammenlegung von Hochschulen ganz allgemein oder von unterschiedlichen Hochschultypen. Eine Bolognaerklärung wäre unter diesen Vorzeichen nie zustande gekommen. Dafür blicken die europäischen Universitäten als Horte der Wissenschaft, der Kultur und der Aufklärung auf eine viel zu lange Geschichte und viel zu große Bedeutung zurück.
Beide Hochschulen in der Lausitz haben den Bolognaprozess bereits verinnerlicht und abgeschlossen und sind damit vielen anderen Hochschulen im Bundesgebiet weit voraus. Es besteht kein Handlungsbedarf, den Bolognaprozess in der Lausitz erneut zu beginnen.
Eine zielgruppengerechte Hochschulbildung von Abiturienten und Fachabiturienten, also an Universitäten und Fachhochschulen, hat sich darüber hinaus nicht nur in der Lausitz, sondern bundes- und europaweit bewährt und kommt trotz einer negativen Entwicklung im Beschäftigungssektor den aktuellen Anforderung des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft am weitesten entgegen.
Anders als im angelsächsischen Hochschulsystem versteht sich das kontinentaleuropäische immer als ein System, welches das Recht auf Bildung umsetzt und dabei den Bedürfnissen von Lehre und Forschung möglichst optimal entgegenkommt und sich somit im Idealfall am Bildungsniveau, nicht am Geldbeutel seiner Zielgruppen ausrichten sollte. Nur ein solches System bringt, wenn auch seinerzeit unter anderen Vorzeichen, Philosophen und Humanisten. Zyklische Schwankungen in der Nachfrage nach Bildungsangeboten sind vorübergehender Natur und dürfen nicht alle zwei oder drei Jahre zur Neubewertung von Bildungsangeboten führen.
Die angestrebte Fusion sieht eine Verschmelzung der Universitäts- und Fachhochschulstudierenden zu einer Gruppe vor. Welches Ziel soll damit verfolgt werden?
Bewerber mit unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen besuchen ein und dieselben Studiengänge, um diese dann mit unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen wieder zu verlassen.
− Abiturienten haben in der Regel einen aus der Schule mitgebrachten hohen Leistungsbezug, wollen gefordert werden und drängen bei ihrer Wahl der Hochschuleinrichtung naturgemäß an reine Universitäten. Fachabiturienten sind in der Regel weniger belastbar und orientieren sich daher an eher praxisbezogenen kurzen Studiengängen mit weniger Theorieanteilen. Sie suchen bei der Wahl ihrer Ausbildungseinrichtung bewusst nach Fachhochschulen. Das zeigt die Praxis an den Hochschulen. Vermischt man nun beide Zielgruppen miteinander, kommt es dann während des Studiums im Unterricht in einem sehr breit gespreizten und unüberbrückbaren studentischen Leistungsspektrum zu leistungsspezifischen Differenzen und damit zu einer nachhaltigen Störung der Unterrichtsdynamik: Die Stärksten fühlen sich unterfordert, die Schwächsten überfordert. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen sind keine Randgruppen mehr sondern nehmen vom Umfang her Größenordnungen an, bei denen alle pädagogischen Konzepte der Wissensvermittlung nur scheitern können. Eine Einstellung auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Studierenden wäre dann völlig realitätsfremd. Die Unterrichtsdynamik würde gesprengt werden und sich folglich an einem kleineren Mittelfeld ausrichten. Spitzengruppen und Schlusslichtgruppen werden sich abwenden und dem neuen Hochschultyp dauerhaft und nachhaltig verlorengehen. Die Studentenzahlen werden stark abnehmen. Die Erfahrung mit dem gemeinsamen David-Gilly-Institut von BTU Cottbus und HS Lausitz unterstreicht dies: Obwohl hier nur Bauingenieurstudierende beider Hochschultypen – also die leistungsspezifisch vielleicht noch homogenste Zielgruppe – angesiedelt sind, kann von einem zukunftsweisenden Modellversuch kaum die Rede sein. Die Fachhochschulstudierenden in diesem Institut beklagen sich, dass die Leistungsanforderungen denen an der Universität entsprächen und fast alle Fachhochschulstudierenden am Institut zum Beispiel durch die Mathematikprüfungen fallen. Nicht einmal die Absenkung der Bestehensnote ausschließlich für die Fachhochschulstudierenden von 50 % auf 40 % bei sonst identischen Anforderungen konnte hier Abhilfe schaffen. Völlig verständlich.
− Im o. g. Sinn unterschiedliche zusammengesetzte Studentengruppen generieren Neid und Unverständnis auf beiden Seiten. Chancengleichheit ist hier falsch verstanden. Vertikale Durchlässigkeit wird durch Leistungsgrenzen blockiert.
− Durchlässigkeit im Sinne des Bolognaprozesses ist mit Blick auf die beiden Zielgruppen also vertikal, nicht horizontal gemeint. Fachabiturienten sollen die Möglichkeit zum Studium an einer normalen Universität bekommen. Diese Möglichkeit haben sie aber jetzt auch schon, und zwar konsekutiv nach einem erfolgreich absolvierten Fachhochschulstudium. Eine parallele, simultane Hochschulausbildung beider Zielgruppen in ein und denselben Studiengängen ist weder pädagogisch vertretbar, noch gewünscht, auch nicht von den Akteuren dieses Prozesses. Im Gegenteil: Diese habe sich, zumindest an der Hochschule Lausitz, immer klar für eine Abgrenzung von Abitur und Fachabitur ausgesprochen und sogar den Fachabiturienten die Aufnahme eines Studiums (an der Fachhochschule) erschwert, um die Qualität der Lehre in ihren Bereichen auf universitäres Niveau zu bringen und dort zu halten. Insofern ist das Lob der Lausitzkommission für die Biotechnologie an der Hochschule Lausitz das direkte Ergebnis eines Prozesses der bewussten Abgrenzung beider Zielgruppen voneinander und der Bevorzugung der Abiturienten bei der Studienaufnahme und Studiendurchführung (in Form universitär hoch gesetzten Leistungsanforderungen). Der jetzige Vortrag einzelner Fusionsakteure aus diesem Bereich, nämlich dass die Unterscheidung beider Zielgruppen zum Zwecke der Bildung einer wahrhaften Bolognauniversität der Vergangenheit angehöre, kann deshalb nicht ernst genommen werden und ist auch nur polemisches und nicht ernst gemeintes Mittel zum Zweck, nämlich dem eigenen Aufstieg in den Rang einer Universität. In der Folge eines solchen Schrittes würde es Fachabiturienten zukünftig eher noch schwerer fallen, Zugang zum Studium der Biotechnologie in der Lausitz zu erhalten. Durchlässigkeit verkommt zur Phrase, wenn sie nicht praktisch umgesetzt wird.
Wie soll die Zusammenlegung beider Zielgruppen formalrechtlich funktionieren?
− Es gibt zwei unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen (HZB), den allgemeinen Hochschulzugang und den fachbezogenen Hochschulzugang. Hier müssten für die angestrebte Fusion, aus der ja bewusst keine Gesamthochschule mit beiden HZB hervorgehen soll, die Rechtsgrundlagen geändert werden. Dies ist jedoch nur schwer durchzusetzen, da dies bundesweit nicht auf Akzeptanz stoßen würde und eine bundesweite Ausgrenzung der Brandenburger Hochschulen unter der Begründung fehlender fachlicher Qualität nach sich zöge.
− Das Land Brandenburg könnte aber ersatzweise auch eine gesetzliche Regelung treffen, ohne die HZB zu verschmelzen, nämlich, dass die Fachabiturienten zusätzlich zu qualifizieren wären, mindestens wahrscheinlich ein zusätzliches Jahr lang, um das Niveau der allgemeinen HZB zu erreichen, ggf. mit zusätzlichen Prüfungen auf Abiturniveau gekoppelt. Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr würde das Studium um ein Jahr verlängern, was bei der betreffenden Zielgruppe im Regelfall nicht akzeptiert wird, und zusätzliche Lehrkapazitäten erfordern, die aufgrund einer ausbleibenden Finanzierung aber nicht realisierbar und an beiden jetzigen Hochschulen derzeit auch personell noch gar nicht vertreten sind und in den Bereich der Schulen greifen würden. Fachabiturienten sind in der Regel auch nicht bereit, ihr Studium unnötig zu verlängern. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz. Besser eine erfolgreiche Berufsausbildung in der Region als ein Studium mit unklarem Ausgang und unklarem Studienstandort.
− Ein solches zusätzliches propädeutisches Jahr wäre darüber hinaus nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz derzeit nicht förderfähig, da die Zielgruppe der Fachabiturienten ja bereits über einen fachbezogenen Hochschulzugang verfügt und an jeder Fachhochschule in Deutschland ein Studium aufnehmen könnte. Es ist nicht zu erwarten, dass auf Bundesebene hierfür extra das BAföG geändert wird. Hier müsste also das Land Brandenburg mit einer zusätzlichen Förderschiene unterstützend eingreifen. Das würde zusätzlich Geld kosten, welches nicht zur Verfügung gestellt wird. Fachabiturienten benötigen in der Lausitz für ihr Studium sehr oft eine Bundesausbildungsförderung. Sie suchen also nach anderen Fachhochschulen im Umland oder meiden das Studium ganz.
− Die mögliche Einführung eines propädeutischen Jahres oder Semesters für die Zielgruppe der Fachabiturienten könnte, wie in einem anderen bekannten Fall, in die Regelstudienzeit integriert werden. In der gleichen Zeit besucht dann die Zielgruppe der Abiturienten, wie in einem anderen bekannten Fall, ein Studium Generale. Die reine Fachstudienzeit würde sich nach diesem Modell bei unveränderter Regelstudienzeit um ein Jahr bzw. ein Semester verkürzen, also erheblich weniger Stoff beinhalten. Die Folge wäre, wie in einem anderen bekannten Fall auch, die fehlende Akzeptanz des erlangten Bachelorgrades bei anderen Hochschulen vor allem außerhalb des Bundeslandes. Dies wird dann, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zum Problem, wenn Bachelorabsolventen der eigenen Universität ihr Masterstudium an einer anderen Universität im Bundesgebiet absolvieren möchten und dort womöglich nicht angenommen werden. Sie müssten dann mit hoher Wahrscheinlichkeit, wie in einem anderen bekannten Fall auch, zusätzliche Studienzeiten an einer solchen anderen Universität ableisten, um die Voraussetzungen für ein dortiges Masterstudium erst zu erlangen. Das würde die Studienzeiten auch für die Zielgruppe der Abiturienten wesentlich und unnötig erhöhen und würde kaum angenommen werden. Es kämen also weniger Abiturienten an die neue Universität. Darüber hinaus ist dieser Weg aber auch mit dem bisherigen Fachhochschulbachelor schon problemlos möglich, also nichts Innovatives. Absolventen der Hochschule Lausitz können mit einem oder zwei zusätzlichen Studienjahren bereits jetzt schon an anderen Universitäten im Bundesgebiet den dortigen grundständigen Studienabschluß erwerben, um Zugang zu einem dortigen Masterstudium zu erlangen.
− Anders als im letztgenannten Fall gibt es aber für zusätzliche, für ein Masterstudium an anderen Universitäten qualifizierende und über den Bachelorabschluß einer Universität Lausitz hinausreichende Studienzeiten ebenfalls keine Bundesausbildungsförderung. Denn formal ist die Qualifikation zum Masterstudium an einer Universität bereits mit dem Bachelorabschluß einer Universität Lausitz erreicht. Die Betreffenden könnten ihren Masterstudiengang folglich nur an der Universität Lausitz selbst oder an einer anderen Universität im Land Brandenburg machen. Dies wäre aus kapazitären Gründen und den fehlenden identischen fachlichen Ausrichtungen der anderen Universitäten im Lande wenig realistisch. Folglich wären die Möglichkeiten der Zielgruppe der Abiturienten wesentlich eingeschränkt. Diese Zielgruppe würde sich von vornherein andere Universitäten aussuchen. Oder das Land müsste auch an dieser Stelle mit einer eigenen Ausbildungsförderschiene einspringen, was es aber nicht tun würde, wenn die Betreffenden das Masterstudium woanders fortsetzen. Sie haben dann ihren Hauptwohnsitz nicht mehr in Brandenburg, sondern müssen diesen im betreffenden anderen Bundesland nehmen.
Was würde sich für die Studierenden also ändern?
− Für Studierende könnte interessant sein, daß in einer Stiftungsuniversität oder anderen privatuniversitären Rechtsform keine Mitsprachemöglichkeiten in dem jetzigen Umfang mehr bestünden, auch nicht für Studierende, ein Studentenrat also nur noch in eingeschränkter Form tätig sein dürfte, oder daß eine Stiftungsuniversität in klammen Zeiten Studiengebühren erheben könnte, auch wenn diese an den anderen Hochschulen des Landes noch nicht existierten.
− Interessant wäre für Studierende vielleicht auch, daß für Bewerber mit fachbezogener Hochschulzugangsberechtigung die Zeit eines dann zwingend vorgeschriebenen (weil Uni) ein- oder zweisemestrigen fachlichen Propädeutikums vor Studienaufnahme nicht BAföG-förderungswürdig wäre, ebenso wie die Zeit zwischen dem Bachelorabschluß und einem möglichen Masterstudium an einer Universität außerhalb des Bundeslandes Brandenburg, wenn eine solche den dann neuen universitären Bachelorabschluß der Uni Lausitz aufgrund der Mischform (FH / Uni) wie am Beispiel Lüneburg nicht anerkennt und zusätzliche Studienleistungen vor Aufnahme des Masterstudiums vorschreibt, ähnlich wie das jetzt schon ist, wenn man mit dem FH-Bachelor der HS Lausitz zum Beispiel an die TU Dresden wechselt, allerdings mit dem Unterschied, daß man in solchen Fällen jetzt mit einem FH-Bachelor auf einen Uni-Bachelor aufsattelt und dafür selbstverständlich BAföG erhält.
− Es könnte für Studierende auch interessant sein, daß es die Hochschule, an der man mal studiert hat, nicht mehr gibt und zukünftige Arbeitgeber damit in Konflikt geraten könnten, speziell dann, wenn von der Hochschule, wie so oft, nachträglich noch Bestätigungen zu Angaben in Bewerbungen ehemaliger Studierender abgerufen werden.
Wie sollen nach dem Ende des Studiums unterschiedliche Laufbahnbefähigungen der beiden HZB-Gruppen aus ein und denselben Studiengängen generiert werden?
− In Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben für die Laufbahnbefähigungen im öffentlichen Dienst, aber auch die daran angelehnten Erwartungen der Unternehmen an bestimmte Qualifikationsmuster außerordentlich starr, vielleicht so starr wie in keinem anderen Staat. Es wäre ein Trugschluß anzunehmen, dass bei geltendem grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz und starren Regelungen der o. g. Art ein und dieselben Studiengänge zwei unterschiedliche Laufbahnbefähigungen bzw. deren Äquivalente hervorbringen könnten: eine für den höheren und eine für den gehobenen Dienst. Notwendige Aufweichungen bzw. Sonderregelungen zur Beseitigung dieses formalen Mangels würden erhebliche juristische Konstrukte voraussetzen, die das Land wahrscheinlich nur innerhalb der Landesgrenzen durchsetzen könnte. Eine bundesweite Ausgrenzung der Absolventen einer neuen Universität Lausitz wäre die Folge.
Wie soll der Status der verbeamteten Professorenschaft an einer neuen Universität geregelt werden?
− Bei den Professuren ist eine „Dreiklassengesellschaft“ im Gespräch: Forschungs-, Lehr- und Transferprofessuren. Diese Einteilung führt mit Sicherheit zu erheblichen Reibungsflächen und zu einem Konkurrenzverhalten insbesondere zwischen den ersten beiden Gruppierungen, die sich vor allem an der ehemaligen Trennlinie von Universität und Fachhochschule schon jetzt feindselig gegenüberstehen. Der Gedanke vom gemeinsamen Anpacken der neuen Aufgabe könnte da schnell auf der Strecke bleiben. Im Übrigen genießen die hier Bessergestellten Bestandsschutz, womit für die jetzt Schlechtergestellten kein Spielraum für finanzielle Aufstockungen zu erwarten wäre. Und käme dies aufgrund bereitgestellter zusätzlicher Finanzen wirklich in Frage, würde es neue Berufungsverfahren nach sich ziehen müssen.
Wie sollen das Selbstverständnis und die bisheriger Vermarktung der beiden Hochschulen in einer neu zu gründenden Universität Fortsetzung finden?
− „Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix!“, so der Werbespruch aus einer exorbitant teuren Kampagne im Zusammenhang mit dem Namenswechsel einer bekannten Schokoladenmarke. Während die Hochschule Lausitz mit ihren Studienangeboten für eine Fachhochschule naturgemäß vor allem eine regionale Zielgruppe anspricht, konzentriert sich die Vermarktung der BTU Cottbus auch auf Bildungsmärkte weit über die Landesgrenzen hinaus. Auch wenn dies von den Fusionsakteuren in Abrede gestellt wird, so hat doch die BTU Cottbus für eine staatliche Universität ihrer Größe ihren Namen außerordentlich gut vermarktet und damit auch im Ausland beachtliche Erfolge einfahren können. Namensänderung und Neugründung würden besonders von den überregionalen Zielgruppen der BTU Cottbus weder verstanden, noch akzeptiert werden können. Nur um die bisherigen Studentenzahlen halten zu können, müsste eine den Prozess jahrelang begleitende, umfangreiche sowie kostenintensive und deshalb nicht vertretbare Kampagne gestartet werden, deren Ausgang ungewiss wäre und die man gleichem Geldeinsatz auch jetzt schon zur Profilstärkung der bestehenden Hochschulen sinnvoll einsetzen könnte.
− Der konstruierte Vorwurf an beide Hochschulen, vor allem aber an die BTU Cottbus, im Laufe der Jahre das Kerngeschäft verlassen und sich nicht ausschließlich auf Energie und Technologie konzentriert zu haben, ist haltlos. Einer der wesentlichen Grundsätze wirtschaftlicher Tätigkeit ist die Diversifizierung des Angebots, weil nur so zyklisch wiederkehrende sektorale Schwankungen in der Nachfrage erfolgreich ausgeglichen werden können. Insofern ist die Diversifizierung von Studienangeboten ein Gebot der Führung moderner Hochschulen und keinesfalls dem Prozess der Auslastung zuwiderlaufend. Und dies bedeutet ja auch nicht im Umkehrschluss, dass man sich nicht auch Alleinstellungsmerkmale zulegen könnte. Diversifizierung und Alleinstellung sind kein Widerspruch. Im Gegenteil: In einer Welt gesättigter Märkte, auch Hochschulmärkte, bedeutet Diversifizierung auch immer eine Diversifizierung von Alleinstellungsmerkmalen, egal ob diese fachlich oder regional oder in beider Hinsicht zu interpretieren sind.
− Eine zukünftige Festlegung auf den Bereich Energie wäre für die neue Hochschule tödlich. Und das aus mehreren Gründen gleichzeitig: Man bedient keine Wirtschaftsinteressen, deren Steuerung außerhalb des Bundeslandes vorgenommen wird und die für das Land nicht berechenbar sind. Man bedient auch keine Branchen oder Branchenbegriffe, die über die Landesgrenzen hinaus eine negative Konnotation erfahren und an unternehmerische Einzelziele gebunden sind, die sich auf fossile, nicht mehr zeitgemäße Energieträger spezialisiert haben und an der einheimischen Bevölkerung vorbei sowie auf deren Kosten (Landnahme, Heimatverlust, Verwüstung der Landschaft, Dreck) mit der Begründung der Arbeitsplatzsicherung hohe Gewinne einfahren und diese nicht einmal in Form von normalen Strompreisen an die regionalen Verbraucher weitergeben. Und man legt sich eben nicht auf einen Bereich oder Begriff fest, der allein genommen für eine Universität wenig Attraktivität ausstrahlen lässt. Die Entwicklungen auf den dynamischsten internationalen Hochschulmärkten (VR China, Russland, Brasilien, Indonesien etc.) lehren uns, dass sich erfolgreiche Universitäten in ihren Begrifflichkeiten und Selbstverständnissen immer von einer Spezialisierung weg hin zum Allgemeinen entwickeln und damit große studentischen Zielgruppen anziehen, nicht jedoch andersherum. Die Diversifizierung des Studienangebots einer Universität ist der Schlüssel zum Erfolg, nicht der Rückzug in eine fossile Nische. Der Energiebegriff wird von fast allen Seiten als wenig gelungen, ja sogar unprofessionell charakterisiert.
− Die medialen Fusionsäußerungen der Landesregierung, die ein Konzept bewusst außen vorlässt und dies als Aufgabe einer neuen Hochschulleitung definiert, signalisieren uns aber etwas Gegenteiliges und haben schon jetzt eine irreversible Verunsicherung und Irritation geschaffen. Studieninteressierte, gerade aus der Region, distanzieren sich offen von ihren Studienplänen an der einen oder anderen der beiden Hochschulen. Schulen zeigen weniger Interesse an einer Beratung ihrer Schüler für ein Studium im Süden des Landes. Sächsische Hochschulen erkennen bereits die sich neu auftuende Lücke und dringen mit ihren Marketingaktivitäten verstärkt in den Süden Brandenburgs vor.
− Die mögliche Wahl eines Namens, der einen Wiedererkennungswert für die BTU Cottbus beinhalten würde, könnte auf der anderen Seite auch die Position der jetzigen Cottbuser Universität in einem solchen Prozess überproportional stärken. Bereits jetzt gibt es aufgrund der offenen Unterstützung aus Teilen der Hochschulleitung der HS Lausitz für eine Hochschulfusion auf Seiten der BTU Cottbus offen geäußerte Abneigungen gegen die gesamte HS Lausitz. Würde die BTU Cottbus die Möglichkeit erhalten, den Fusionsprozess federführend gestalten zu können, wären Existenzängste in der Belegschaft der Hochschule Lausitz sicher nicht unbegründet. Dies wird noch dadurch unterstützt, dass die BTU Cottbus und die Stadt Cottbus in diesem Prozess einheitlich vorgehen und nach außen als Ganzes wahrgenommen werden, wohingegen an der Hochschule Lausitz sowie bei den kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern in Senftenberg weit auseinander gehende Meinungen zum Tragen kommen, medial aber hierarchischer Form nur eine Meinung durchgesetzt wird. Die jetzige Hochschule Lausitz wird bei einer Fusion die ungünstigsten Voraussetzungen für eine Vertretung ihrer eigenen Interessen sowie der Interessen ihrer Belegschaft mitbringen. Parallelen zum deutschen Einigungsvertrag werden da bei vielen in Erinnerung gerufen.
Eine erfolgreiche Hochschulneugründung würde Kosten verursachen, die die jetzigen Kosten für beide Hochschulen zusammengenommen weit überschreitet. Hierfür ist aber kein Geld vorhanden. Die entsprechenden Kapazitäten müssen bei laufendem Betrieb aus dem vorhandenen Bestand gestemmt werden. Die schon jetzt bekannten Problemstellungen und zu erwartenden negativen Folgen der Zusammenlegung werden einen Einbruch der Studentenzahlen nach sich ziehen, der so gravierend verlaufen könnte, dass die derzeitigen Argumente der fehlenden Nachfrage / Auslastung bzw. der teuersten Studienplätze im Lande nur noch als Zynismus hingenommen werden können. Von derzeit zusammengenommen knapp 10000 Studierenden werden, wie in einem anderen bekannten Fall auch, wahrscheinlich nur 6000 bis 7000 Studierende übrigbleiben.
Dies kann nicht gewollt sein, es sei denn, „es wäre gewollt“, die Kapazitäten im Hochschulbereich aus Gründen der Haushaltssanierung herunterzufahren, speziell dort, wo in größerem Umfang „bundeslandsfremde“ Studierende, ausgenommen den Berlinern natürlich, ausgebildet werden. Dann könnte man aber auch argumentieren, für eine Haushaltssanierung alle Bereiche staatlicher Tätigkeit und Verantwortung so weit herunterzufahren, dass sie überhaupt keine Kosten mehr verursachen. Und das bei einer rot-roten Landesregierung. Hier haben sich wohl viele Wähler, speziell aus der Lausitz, getäuscht.
Wäre man dennoch gewillt, sich die Strukturänderung in der Lausitz etwas kosten zu lassen und das aktuelle Mittelverteilungsmodell auszusetzen oder ganz zu reformieren, hätte man das Geld von vornherein auch sinnvoller einsetzen können, anstatt es für einen unüberlegten und konzeptlosen Aktionismus zu verpulvern, z. B. für professionelle Vermarktungskampagnen, Stipendiensysteme etc. Es fehlt nicht an Konzepten seitens der betreffenden Hochschulen, sondern an verantwortlichem Handeln seitens der Landesregierung.
Frage:
Warum kann man sich in Potsdam nicht für eine Technische Universität Cottbus Senftenberg (Gesamthochschule) – Der Name könnte natürlich auch anders lauten. – erwärmen?
Das Modell der Universität-Gesamthochschule würde allen in diese Debatte involvierten Akteuren mit ihren Bedenken weit entgegenkommen: Zwei Hochschultypen / -stränge unter einem Dach mit gemeinsamen zusätzlichen Einrichtungen wie einem Doktorandenkolleg etc.
− Damit würde man beiden Studierendenzielgruppen unter dem Dach einer Einrichtung mit einem universitären Namen gerecht werden und zukünftig keine Bewerber verlieren, weder Abiturienten, noch Fachabiturienten.
− Dies beträfe auch die Lösung der Probleme mit den beiden unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen und den beiden unterschiedlichen Laufbahnbefähigungen sowie mit dem akademisch-pädagogischen Unfug der angedachten Ausbildung der beiden unterschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen Kohorten.
− Man spart damit auch die Gelder für das sonst notwendig werdende propädeutische Semester oder Jahr für die Fachabiturienten. In einer Universität-Gesamthochschule ist die nicht mehr notwendig.
− Man müßte nicht die fehlende Akzeptanz der Abschlüsse in Wirtschaft und Wissenschaft fürchten.
− Auch die oben genannten BAföG-Probleme der Studierenden wären gelöst.
− Prof. Schulz könnte unter diesem gemeinsamen Dach mit seiner Biotechnologie vom Fachhochschul- in den Universitätsstrang wechseln und damit glücklich werden.
− Die Professuren beider bisherigen Einrichtungen könnten unter dem Dach einer Universität-Gesamthochschule in beiden Strängen schon jetzt synergetisch eingesetzt werden. Auslaufende Professuren (Pensionierung) bräuchten dann nicht in jedem Fall neu besetzt zu werden, womit man den Einsparungsplänen des Landes bei den auslaufenden Professuren in vollem Umfang entgegenkäme.
− Beide bisherigen Hochschulen könnten in der Außendarstellung dazugewinnen: Die BTU Cottbus könnte eine Vergrößerung geltend machen, die HS Lausitz den Aufstieg in einen universitären Rang. Hier wäre aber eine wohl überlegte Abstimmung des gemeinsamen Namens vorab notwendig.
Allerdings wäre es wichtig, eine Universität-Gesamthochschule nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts / staatliche Einrichtung, also wie bisher, nicht jedoch als Stiftung des öffentlichen Rechts, als Holding, als GmbH, als GbR oder gar Limited (Spaß) oder irgend eine andere private Rechtsform durchgehen zu lassen, damit der Bestandsschutz für das nicht verbeamtete Personal (fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) nicht ein Jahr nach Neugründung erlischt und diese dann entlassen werden oder aus dem TV-L fliegen können. Auch hier würden nur die Verrentungen oder ein anderweitiges Auslaufen der betreffenden Beschäftigungsverhältnisse dem Land entgegenkommen, dies dann aber zusätzlich zu der genannten natürlichen Lösung bei den Professuren durch Pensionierungen.
Ein sehr guter Kompromiss, bei dem alle gewinnen, auch der Finanzminister, der sparen kann, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht um ihre Arbeitsplätze bangen müssen und die Studierenden, die keine akademischen Experimente mitmachen und keine Studiengebühren befürchten müssen. Diesem Kompromiss würden sich sicherlich viele anschließen können.
Das Modell der Universität-Gesamthochschule hat in Deutschland keinen guten Ruf, allerdings im Ausland. In China, Skandinavien und vielen anderen Staaten wird dieses Modell unter dem Begriff bzw. Dach von Universitäten erfolgreich praktiziert. In der Lausitz wäre aber eine Neugründung sicher notwendig, um die Hochschule Lausitz als den kleineren Partner bei einer Fusion nicht über Maß schlechter abschneiden zu lassen.
Sollte das dem Land Brandenburg an Sparpotentialen noch nicht reichen, müssen andere Hochschulen des Landes ebenfalls für innovative Fusionsmodelle zur Verfügung stehen.
zur aktuellen Diskussion gibt es weitere Beiträge bei uns:
31.05.2012 Brandenburger solidarisch mit BTU Cottbus und HS Lausitz: Rund 20.900 Unterschriften innerhalb von 4 Wochen für die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” eingegangen
19.05.2012 Offener Brief der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BTU Cottbus an die Abgeordneten des Landtags
14.05.2012 Professoren der BTU Cottbus wehren sich gegen Stimmungsmache vom Land Brandenburg
14.05.2012 Lässt das Land Brandenburg die BTU Cottbus ausbluten?
10.05.2012 DIE LINKE. Cottbus unterstützt die Volksinitiative zur Erhaltung der Lausitzer Hochschulen
08.05.2012 BTU-Förderverein begrüßt Konzeptentwurf der BTU Cottbus
07.05.2012 BTU Cottbus präsentiert Konzeptentwurf zur Strukturreform: Drei eigenständige universitäre Fakultäten und zwei gemeinsame „schools“ mit der Hochschule Lausitz (FH)
05.05.2012 Volksinitiative Hochschulen erhalten zum Erhalt der BTU Cottbus und HS Lausitz ist gestartet
12.04.2012 Studentin der BTU Cottbus fragt Bundestagsfraktionen zur geplanten Fusion von Frau Ministerin Kunst
07.04.2012 Michael Schierack zur Hochschuldiskussion in Cottbus und Senftenberg: Für mich hat Priorität, was die Hochschulregion Lausitz stärkt.
06.04.2012 Offener Brief: Stellungnahme des Fördervereins der Hochschule Lausitz in der aktuellen Debatte um die Zukunft der Hochschulregion Lausitz
05.04.2012 Ministerin Kunst kündigt breites Beteiligungsverfahren zur Weiterentwicklung der Hochschulstruktur in der Lausitz an
01.04.2012 Erwartungen eines Studenten an eine Ministerin in der Diskussion um die Fusion von BTU Cottbus und HS Lausitz
31.03.2012 Ich würde jederzeit wieder an die BTU Cottbus gehen. Aber nur wenn sie noch eine BTU ist, denn mein Herz schlägt für die BTU!
30.03.2012 Landrat Heinze (Oberspreewald-Lausitz) befürwortet Uni-Neugründung in der Lausitz – Brief an Landesregierung
30.03.2012 Erklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stellungnahme der Linkspartei vom 27.03.2012
30.03.2012 Interview mit Jasper Schwenzow, Student an der BTU Cottbus: Ich bin an die BTU gekommen, wegen der BTU!
29.03.2012 Offener Brief des Landrates des Landkreises Spree-Neiße und der Hauptverwaltungsbeamten seiner Kommunen gegen die Zusammenlegung der Hochschule Lausitz (FH) und der BTU Cottbus
29.03.2012 Das Geschwür der Brandenburger Hochschullandschaft, aktuell an der BTU Cottbus und der HS Lausitz – das Mittelverteilungsmodell und Versprechen bis zum Ende der Wahlperioden
29.03.2012 Cottbuser Stadtverordnete wenden sich mit einer Resolution zur Zukunft der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (HSL) an die Landesregierung
28.03.2012 Zwei Abende in Cottbus, vier Stunden Diskussion und am Ende bleibt alles wie es ist.
28.03.2012 Kommunikation ist nicht ihre Kunst – Wissenschaftsministerin bleibt in der Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus konzeptlos
28.03.2012 Stellungnahme der Fakultät 1 der HS Lausitz zur geplanten Neustrukturierung der Lausitzer Hochschullandschaft in Cottbus und Senftenberg
28.03.2012 Wolfgang Neskovic – Das Projekt Energie-Universität Lausitz: Ein trotziger Alleingang
28.03.2012 Leserbeitrag zur Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zu den Plänen einer neuen Energie Universität Lausitz
27.03.2012 Position der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der BTU Cottbus zur Neugründung einer technischen Universität in der Lausitz
23.03.2012 Stellungnahme der Studierendenschaft der BTU Cottbus zur Stadtverordnetenversammlung in Cottbus am 19.03.2012
22.03.2012 Cottbuser Hochschulmitarbeiter äußern sich mit offenem Brief zum Stand der Diskussion über die Gründung einer neuen Universität in der Lausitz
21.03.2012 Prof. Dr. Michael Schierack (CDU) zur Hochschullandschaft in der Lausitz: Des Kaisers neue Kleider
21.03.2012 White Devils Cottbus: We love BTU – für den Erhalt unserer Uni!
21.03.2012 Stellungnahme zur geplanten Neugründung einer „Energieuniversität“ in der Lausitz
21.03.2012 Podiumsdiskussion an der BTU Cottbus zur Neugründung der Energie Universität am 27.03. 19 Uhr mit Ministerin Kunst
20.03.2012 Podiumsdiskussion in Cottbus zu Entwicklungsperspektiven der Südbrandenburgischen Hochschulregion – Braucht die Lausitz nur eine Energie-Universität? am 26.03.2012, 19 Uhr
20.03.2012 2000 Demonstranten für den Erhalt der BTU Cottbus
20.03.2012 Cottbuser Studenten verschaffen sich Luft zu den Kunst-Plänen für eine Energie Universität Lausitz
16.03.2012 Gemeinsames Positionspapier der Industrie- und Handelskammer Cottbus und der Handwerkskammer Cottbus zur Hochschuldiskussion in der Lausitz
16.03.2012 BTU Cottbus fordert die Langfassung des Gutachtens und darauf aufbauend eine Diskussion mit der Lausitz-Kommission
15.03.2012 Presseerklärung der Studierendenschaft der BTU Cottbus zum Treffen mit Ministerin Kunst
14.03.2012 Kommunikation zur Universitätsgründung in der Lausitz – Ein offener Brief des Studierendenrats der BTU Cottbus
14.03.2012 Demonstrationszug vom Audimax zum Altmarkt Cottbus für Erhalt der BTU
13.03.2012 Offener Brief von über 800 Studierenden der BTU Cottbus an Ministerpräsident Platzeck
10.03.2012 Wir bleiben BTU! – Cottbuser Studenten und Mitarbeiter machen mobil
27.02.2012 BTU ist für Erhalt der Marke “BTU Cottbus”
23.02.2012 Stellungnahme des Senats der BTU zur Hochschulstrukturdiskussion in der Lausitz
15.02.2012 Statement des Landrates von Oberspreewald-Lausitz zur Debatte einer Uni-Neugründung in der Lausitz
10.02.2012 Landesregierung reagiert mit Strukturvorschlag für eine innovative Struktur der Technischen Universität
02.02.2012 Erfolgskurs der BTU Cottbus verstärkt sich trotz reduzierter Landesmittel