Nachdem vom Brandenburger Gesundheitsministerium bekanntgegeben wurde, dass es ab morgen für ausgewiesene Risikogebiete eine Stallpflicht gibt (wie berichtet), haben die Landkreise Elbe-Elster und Spree-Neiße jetzt eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Darin aufgeführt sind die unterschiedlichen Gemarkungen, wo überall die Anordnung der Aufstallung gilt.
Der Landkreis Elbe-Elster teilte dazu mit:
Seit Oktober tritt verstärkt die hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest oder Vogelgrippe) bei Wildvögeln aber auch bei Nutzgeflügel in Deutschland auf, vor allem an Nord- und Ostseeküste. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände als hoch ein. Auch in Brandenburg waren bereits Geflügelbestände betroffen, Tiere mussten getötet werden. Eine weitere Übertragung auf Hausgeflügel gilt es nach Auffassung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutzunter unter allen Umständen zu verhindern. Der Kontakt zu Wildvögeln muss unterbunden werden. In Abstimmung mit den Landkreisen werden deshalb eine risikoorientierte Stallpflicht und weitere Schutzmaßnahmen für Hausgeflügel angeordnet.
Zum Schutz gegen die aviäre Influenza hat der Landkreis Elbe-Elster auf Grund der Anordnung des Ministeriums eine Tierseuchenallgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel erlassen.
Danach ist sämtliches in den Gemarkungen:
– Herzberg/Elster,
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– Neunaundorf,
– Friedersdorf,
– Osteroda,
– Redlin,
– Friedrichsluga,
– Gräfendorf,
– Fermerswalde,
– Buckau,
– Bicking,
– Rahnisdorf und
– Mahdel (siehe Anlage)
gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) unverzüglich ausschließlich
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),
zu halten.
Geflügelausstellungen, -märkte und –veranstaltungen dürfen in o.g. Aufstallungsgebiet grundsätzlich nur in geschlossenen Räumen und nach Rücksprache mit dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster hinsichtlich erforderlicher aktueller tierseuchenrechtlicher Einschränkungen durchgeführt werden.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist in der Anlage beigefügt und auf der Homepage des Landkreises abrufbar.
Der Landkreis Spree-Neiße teilte dazu mit:
Am 7. Januar 2022 hat der Landkreis Spree-Neiße eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung über die über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung enthält als Anlage eine Karte zur Risiko Orientierten Aufstallung (RIA) zur Geflügelpest im Kreisgebiet.
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Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung mit Anlage finden Sie unter: www.lkspn.de sowie im aktuellen Amtsblatt unter https://www.lkspn.de/aktuelles/aktuelles-landkreis-spree-neisse/amtsblatt.html.

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Red. / Presseinfo




