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NIEDERLAUSITZ aktuell

Innenminister verfügt Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge in Brandenburg

11:46 Uhr | 16. Februar 2012
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Brandenburg hat mit einem Abschiebestopp für ausreisepflichtige Flüchtlinge aus Syrien auf die Eskalation von Willkür und Gewalt in dem Nahoststaat reagiert. Der Abschiebestopp gilt ab sofort bis zum 15. August dieses Jahres. Mit seiner Entscheidung nutzt Innenminister Dietmar Woidke das Recht der Länder, eigenständig bis zu sechsmonatige Abschiebestopps zu verhängen. Ein entsprechender Erlass des Innenministeriums wurde gestern an Brandenburgs Ausländerbehörden versandt. Zuvor hatte schon Schleswig-Holstein einen solchen Abschiebesstopp für syrische Flüchtlinge verfügt.
Woidke begründete den Schritt Brandenburgs mit den anhaltenden gewaltsamen Auseinandersetzungen in Syrien. “Angesichts der Lage in Syrien verbieten sich Abschiebungen derzeit schon aus humanitären Gründen. Wir können niemand in ein Land zurückschicken, in dem die Regierung mit Panzern und Artillerie auf Zivilisten schießen lässt”, erklärte Woidke am Donnerstag in Potsdam. “Mit dem formalen Abschiebestopp setzen wir ein klares politisches Signal und sorgen bei den betreffenden Flüchtlingen für Rechtssicherheit.” Abschiebungen nach Syrien wurden schon seit dem letzten Jahr tatsächlich nicht durchgeführt. Der jetzt verfügte Abschiebestopp bedeutet jedoch ein höheres Maß an Rechtssicherheit für die Betreffenden.
In Brandenburgs zentraler Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt halten sich derzeit 24 Flüchtlinge aus Syrien auf. Im vergangenen Jahr wurden durch das dafür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Brandenburg 100 Anträge syrischer Asylbewerber bearbeitet.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburg hat mit einem Abschiebestopp für ausreisepflichtige Flüchtlinge aus Syrien auf die Eskalation von Willkür und Gewalt in dem Nahoststaat reagiert. Der Abschiebestopp gilt ab sofort bis zum 15. August dieses Jahres. Mit seiner Entscheidung nutzt Innenminister Dietmar Woidke das Recht der Länder, eigenständig bis zu sechsmonatige Abschiebestopps zu verhängen. Ein entsprechender Erlass des Innenministeriums wurde gestern an Brandenburgs Ausländerbehörden versandt. Zuvor hatte schon Schleswig-Holstein einen solchen Abschiebesstopp für syrische Flüchtlinge verfügt.
Woidke begründete den Schritt Brandenburgs mit den anhaltenden gewaltsamen Auseinandersetzungen in Syrien. “Angesichts der Lage in Syrien verbieten sich Abschiebungen derzeit schon aus humanitären Gründen. Wir können niemand in ein Land zurückschicken, in dem die Regierung mit Panzern und Artillerie auf Zivilisten schießen lässt”, erklärte Woidke am Donnerstag in Potsdam. “Mit dem formalen Abschiebestopp setzen wir ein klares politisches Signal und sorgen bei den betreffenden Flüchtlingen für Rechtssicherheit.” Abschiebungen nach Syrien wurden schon seit dem letzten Jahr tatsächlich nicht durchgeführt. Der jetzt verfügte Abschiebestopp bedeutet jedoch ein höheres Maß an Rechtssicherheit für die Betreffenden.
In Brandenburgs zentraler Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt halten sich derzeit 24 Flüchtlinge aus Syrien auf. Im vergangenen Jahr wurden durch das dafür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Brandenburg 100 Anträge syrischer Asylbewerber bearbeitet.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburg hat mit einem Abschiebestopp für ausreisepflichtige Flüchtlinge aus Syrien auf die Eskalation von Willkür und Gewalt in dem Nahoststaat reagiert. Der Abschiebestopp gilt ab sofort bis zum 15. August dieses Jahres. Mit seiner Entscheidung nutzt Innenminister Dietmar Woidke das Recht der Länder, eigenständig bis zu sechsmonatige Abschiebestopps zu verhängen. Ein entsprechender Erlass des Innenministeriums wurde gestern an Brandenburgs Ausländerbehörden versandt. Zuvor hatte schon Schleswig-Holstein einen solchen Abschiebesstopp für syrische Flüchtlinge verfügt.
Woidke begründete den Schritt Brandenburgs mit den anhaltenden gewaltsamen Auseinandersetzungen in Syrien. “Angesichts der Lage in Syrien verbieten sich Abschiebungen derzeit schon aus humanitären Gründen. Wir können niemand in ein Land zurückschicken, in dem die Regierung mit Panzern und Artillerie auf Zivilisten schießen lässt”, erklärte Woidke am Donnerstag in Potsdam. “Mit dem formalen Abschiebestopp setzen wir ein klares politisches Signal und sorgen bei den betreffenden Flüchtlingen für Rechtssicherheit.” Abschiebungen nach Syrien wurden schon seit dem letzten Jahr tatsächlich nicht durchgeführt. Der jetzt verfügte Abschiebestopp bedeutet jedoch ein höheres Maß an Rechtssicherheit für die Betreffenden.
In Brandenburgs zentraler Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt halten sich derzeit 24 Flüchtlinge aus Syrien auf. Im vergangenen Jahr wurden durch das dafür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Brandenburg 100 Anträge syrischer Asylbewerber bearbeitet.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburg hat mit einem Abschiebestopp für ausreisepflichtige Flüchtlinge aus Syrien auf die Eskalation von Willkür und Gewalt in dem Nahoststaat reagiert. Der Abschiebestopp gilt ab sofort bis zum 15. August dieses Jahres. Mit seiner Entscheidung nutzt Innenminister Dietmar Woidke das Recht der Länder, eigenständig bis zu sechsmonatige Abschiebestopps zu verhängen. Ein entsprechender Erlass des Innenministeriums wurde gestern an Brandenburgs Ausländerbehörden versandt. Zuvor hatte schon Schleswig-Holstein einen solchen Abschiebesstopp für syrische Flüchtlinge verfügt.
Woidke begründete den Schritt Brandenburgs mit den anhaltenden gewaltsamen Auseinandersetzungen in Syrien. “Angesichts der Lage in Syrien verbieten sich Abschiebungen derzeit schon aus humanitären Gründen. Wir können niemand in ein Land zurückschicken, in dem die Regierung mit Panzern und Artillerie auf Zivilisten schießen lässt”, erklärte Woidke am Donnerstag in Potsdam. “Mit dem formalen Abschiebestopp setzen wir ein klares politisches Signal und sorgen bei den betreffenden Flüchtlingen für Rechtssicherheit.” Abschiebungen nach Syrien wurden schon seit dem letzten Jahr tatsächlich nicht durchgeführt. Der jetzt verfügte Abschiebestopp bedeutet jedoch ein höheres Maß an Rechtssicherheit für die Betreffenden.
In Brandenburgs zentraler Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt halten sich derzeit 24 Flüchtlinge aus Syrien auf. Im vergangenen Jahr wurden durch das dafür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Brandenburg 100 Anträge syrischer Asylbewerber bearbeitet.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburg hat mit einem Abschiebestopp für ausreisepflichtige Flüchtlinge aus Syrien auf die Eskalation von Willkür und Gewalt in dem Nahoststaat reagiert. Der Abschiebestopp gilt ab sofort bis zum 15. August dieses Jahres. Mit seiner Entscheidung nutzt Innenminister Dietmar Woidke das Recht der Länder, eigenständig bis zu sechsmonatige Abschiebestopps zu verhängen. Ein entsprechender Erlass des Innenministeriums wurde gestern an Brandenburgs Ausländerbehörden versandt. Zuvor hatte schon Schleswig-Holstein einen solchen Abschiebesstopp für syrische Flüchtlinge verfügt.
Woidke begründete den Schritt Brandenburgs mit den anhaltenden gewaltsamen Auseinandersetzungen in Syrien. “Angesichts der Lage in Syrien verbieten sich Abschiebungen derzeit schon aus humanitären Gründen. Wir können niemand in ein Land zurückschicken, in dem die Regierung mit Panzern und Artillerie auf Zivilisten schießen lässt”, erklärte Woidke am Donnerstag in Potsdam. “Mit dem formalen Abschiebestopp setzen wir ein klares politisches Signal und sorgen bei den betreffenden Flüchtlingen für Rechtssicherheit.” Abschiebungen nach Syrien wurden schon seit dem letzten Jahr tatsächlich nicht durchgeführt. Der jetzt verfügte Abschiebestopp bedeutet jedoch ein höheres Maß an Rechtssicherheit für die Betreffenden.
In Brandenburgs zentraler Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt halten sich derzeit 24 Flüchtlinge aus Syrien auf. Im vergangenen Jahr wurden durch das dafür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Brandenburg 100 Anträge syrischer Asylbewerber bearbeitet.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburg hat mit einem Abschiebestopp für ausreisepflichtige Flüchtlinge aus Syrien auf die Eskalation von Willkür und Gewalt in dem Nahoststaat reagiert. Der Abschiebestopp gilt ab sofort bis zum 15. August dieses Jahres. Mit seiner Entscheidung nutzt Innenminister Dietmar Woidke das Recht der Länder, eigenständig bis zu sechsmonatige Abschiebestopps zu verhängen. Ein entsprechender Erlass des Innenministeriums wurde gestern an Brandenburgs Ausländerbehörden versandt. Zuvor hatte schon Schleswig-Holstein einen solchen Abschiebesstopp für syrische Flüchtlinge verfügt.
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Brandenburg hat mit einem Abschiebestopp für ausreisepflichtige Flüchtlinge aus Syrien auf die Eskalation von Willkür und Gewalt in dem Nahoststaat reagiert. Der Abschiebestopp gilt ab sofort bis zum 15. August dieses Jahres. Mit seiner Entscheidung nutzt Innenminister Dietmar Woidke das Recht der Länder, eigenständig bis zu sechsmonatige Abschiebestopps zu verhängen. Ein entsprechender Erlass des Innenministeriums wurde gestern an Brandenburgs Ausländerbehörden versandt. Zuvor hatte schon Schleswig-Holstein einen solchen Abschiebesstopp für syrische Flüchtlinge verfügt.
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