Gestern beobachteten Zöllner, wie ein bereits wegen des illegalen Handels mit Schmuggelzigaretten „amtsbekannter“ vietnamesischer Staatsangehöriger ein Haus in Schöneiche betrat und es nach kurzer Zeit wieder mit einer Sporttasche verließ. Bei der anschließenden Kontrolle des 21-jährigen Vietnamesen fanden die Zöllner rund 2.000 Schmuggelzigaretten in der Sporttasche.
Die Zöllner suchten nun das Haus auf und konfrontierten den Hausbesitzer, einen 62-jährigen Deutschen, mit ihren Beobachtungen.
Dieser verweigerte zunächst das Betreten des Hauses. Er konnte damit allerdings nicht verhindern, dass die Zöllner das Haus kurz darauf mit dem Beschluss einer Richterin am Amtsgericht Frankfurt (Oder) durchsuchten.
Dabei fand ein eingesetzter Tabakspürhund in einem Schrank weitere 8.000 Schmuggelzigaretten, die die Zöllner ebenfalls beschlagnahmten. „Gegen den Vietnamesen und den Deutschen wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet“, sagte der Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder), Andreas Behnisch. „Beiden droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe“.
Der Steuerschaden beträgt insgesamt rund 2.000 Euro.
Info
Der Kauf von nicht in Deutschland versteuerten Zigaretten beispielsweise bei einem Straßenhändler ist keineswegs eine Bagatelle, sondern ein Verstoß gegen Steuergesetze und wird entsprechend verfolgt.
Die Zigaretten werden in jedem Fall eingezogen, die darauf lastenden Abgaben sowie entsprechende Verwarn- oder Bußgelder sind vom Käufer trotzdem zu zahlen.
Ab einer Menge von 1.000 Zigaretten wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, das heißt, der Käufer muss sich gegebenenfalls vor Gericht für sein Handeln verantworten.
Bürgerinnen und Bürger, die die Straßenhändler bei ihrem illegalen Handel unterstützen, indem sie beispielsweise Räume als Lager für Schmuggelzigaretten bereitstellen, werden wie die Straßenhändler selbst bestraft. Hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder empfindliche Geldstrafen. Bei gewerbsmäßig handelnden oder in Banden organisierten Tätern sind sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren möglich.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)