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NIEDERLAUSITZ aktuell

Beim Pflanzenschutz auf Bienen achten

14:10 Uhr | 21. April 2011
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Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ruft dazu auf, beim Pflanzenschutz auf die Bienen zu achten. Nicht alle Pflanzenschutzmittel dürfen während der Blüte eingesetzt werden. Das soll die Bienen schützen.
Viele Pflanzen, Obstbäume und Ackerfrüchte beginnen jetzt zu blühen und die Honigbienen schwärmen aus. Bienen sind die wichtigsten Insekten beim Bestäuben von Pflanzen. Ohne Bienen keine Ernte.
Beim Pflanzenschutz kommt dem Bienenschutz daher eine große Bedeutung zu. In Obstkulturen und Raps kann auch während der Blüte Pflanzenschutz unumgänglich sein, beispielsweise gegen Spitzendürre und Blütenfäule in Steinobst, gegen Schorf in Kernobst oder gegen den Sclerotinia-Pilz in Raps. In Haus- und Kleingärten können auch Schädlinge an Balkonpflanzen oder Stauden Pflanzenschutzmittel notwendig machen.
Als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel dürfen jedoch generell nicht – auch nicht nachts – in blühenden Pflanzenbeständen angewendet werden. Auch blühende Unkräuter im Pflanzenbestand oder blühende Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen dürfen nicht mit solchen Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommen. Die besondere Gefahr in Haus- und Kleingärten besteht darin, dass viele verschiedenartige Kulturpflanzen auf engem Raum stehen.
Auch nicht blühende Pflanzen können für Bienen interessant sein. Durch starken Blattlausbefall kann es zur Bildung von Honigtau kommen, der gezielt von Bienen gesammelt wird. Auch an solchen Pflanzen ist die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel verboten. Die Regelungen der Bienenschutzverordnung sowie die Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel sind unbedingt einzuhalten.
Soweit die Möglichkeit besteht, sollten in blühenden Pflanzenbeständen auch als bienenungefährlich (B4) eingestufte Präparate außerhalb des täglichen Bienenfluges ausgebracht werden, also erst abends.
Wer Mais anbaut muss darauf achten, dass Saatgut mit bestimmten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide nach wie vor verboten sind. Bei der Arbeit muss darauf geachtet werden, dass Pflanzenschutzmittel auch nicht vom Wind auf blühende Kulturen getragen wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Archivbild

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ruft dazu auf, beim Pflanzenschutz auf die Bienen zu achten. Nicht alle Pflanzenschutzmittel dürfen während der Blüte eingesetzt werden. Das soll die Bienen schützen.
Viele Pflanzen, Obstbäume und Ackerfrüchte beginnen jetzt zu blühen und die Honigbienen schwärmen aus. Bienen sind die wichtigsten Insekten beim Bestäuben von Pflanzen. Ohne Bienen keine Ernte.
Beim Pflanzenschutz kommt dem Bienenschutz daher eine große Bedeutung zu. In Obstkulturen und Raps kann auch während der Blüte Pflanzenschutz unumgänglich sein, beispielsweise gegen Spitzendürre und Blütenfäule in Steinobst, gegen Schorf in Kernobst oder gegen den Sclerotinia-Pilz in Raps. In Haus- und Kleingärten können auch Schädlinge an Balkonpflanzen oder Stauden Pflanzenschutzmittel notwendig machen.
Als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel dürfen jedoch generell nicht – auch nicht nachts – in blühenden Pflanzenbeständen angewendet werden. Auch blühende Unkräuter im Pflanzenbestand oder blühende Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen dürfen nicht mit solchen Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommen. Die besondere Gefahr in Haus- und Kleingärten besteht darin, dass viele verschiedenartige Kulturpflanzen auf engem Raum stehen.
Auch nicht blühende Pflanzen können für Bienen interessant sein. Durch starken Blattlausbefall kann es zur Bildung von Honigtau kommen, der gezielt von Bienen gesammelt wird. Auch an solchen Pflanzen ist die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel verboten. Die Regelungen der Bienenschutzverordnung sowie die Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel sind unbedingt einzuhalten.
Soweit die Möglichkeit besteht, sollten in blühenden Pflanzenbeständen auch als bienenungefährlich (B4) eingestufte Präparate außerhalb des täglichen Bienenfluges ausgebracht werden, also erst abends.
Wer Mais anbaut muss darauf achten, dass Saatgut mit bestimmten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide nach wie vor verboten sind. Bei der Arbeit muss darauf geachtet werden, dass Pflanzenschutzmittel auch nicht vom Wind auf blühende Kulturen getragen wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Archivbild

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ruft dazu auf, beim Pflanzenschutz auf die Bienen zu achten. Nicht alle Pflanzenschutzmittel dürfen während der Blüte eingesetzt werden. Das soll die Bienen schützen.
Viele Pflanzen, Obstbäume und Ackerfrüchte beginnen jetzt zu blühen und die Honigbienen schwärmen aus. Bienen sind die wichtigsten Insekten beim Bestäuben von Pflanzen. Ohne Bienen keine Ernte.
Beim Pflanzenschutz kommt dem Bienenschutz daher eine große Bedeutung zu. In Obstkulturen und Raps kann auch während der Blüte Pflanzenschutz unumgänglich sein, beispielsweise gegen Spitzendürre und Blütenfäule in Steinobst, gegen Schorf in Kernobst oder gegen den Sclerotinia-Pilz in Raps. In Haus- und Kleingärten können auch Schädlinge an Balkonpflanzen oder Stauden Pflanzenschutzmittel notwendig machen.
Als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel dürfen jedoch generell nicht – auch nicht nachts – in blühenden Pflanzenbeständen angewendet werden. Auch blühende Unkräuter im Pflanzenbestand oder blühende Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen dürfen nicht mit solchen Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommen. Die besondere Gefahr in Haus- und Kleingärten besteht darin, dass viele verschiedenartige Kulturpflanzen auf engem Raum stehen.
Auch nicht blühende Pflanzen können für Bienen interessant sein. Durch starken Blattlausbefall kann es zur Bildung von Honigtau kommen, der gezielt von Bienen gesammelt wird. Auch an solchen Pflanzen ist die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel verboten. Die Regelungen der Bienenschutzverordnung sowie die Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel sind unbedingt einzuhalten.
Soweit die Möglichkeit besteht, sollten in blühenden Pflanzenbeständen auch als bienenungefährlich (B4) eingestufte Präparate außerhalb des täglichen Bienenfluges ausgebracht werden, also erst abends.
Wer Mais anbaut muss darauf achten, dass Saatgut mit bestimmten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide nach wie vor verboten sind. Bei der Arbeit muss darauf geachtet werden, dass Pflanzenschutzmittel auch nicht vom Wind auf blühende Kulturen getragen wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Archivbild

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ruft dazu auf, beim Pflanzenschutz auf die Bienen zu achten. Nicht alle Pflanzenschutzmittel dürfen während der Blüte eingesetzt werden. Das soll die Bienen schützen.
Viele Pflanzen, Obstbäume und Ackerfrüchte beginnen jetzt zu blühen und die Honigbienen schwärmen aus. Bienen sind die wichtigsten Insekten beim Bestäuben von Pflanzen. Ohne Bienen keine Ernte.
Beim Pflanzenschutz kommt dem Bienenschutz daher eine große Bedeutung zu. In Obstkulturen und Raps kann auch während der Blüte Pflanzenschutz unumgänglich sein, beispielsweise gegen Spitzendürre und Blütenfäule in Steinobst, gegen Schorf in Kernobst oder gegen den Sclerotinia-Pilz in Raps. In Haus- und Kleingärten können auch Schädlinge an Balkonpflanzen oder Stauden Pflanzenschutzmittel notwendig machen.
Als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel dürfen jedoch generell nicht – auch nicht nachts – in blühenden Pflanzenbeständen angewendet werden. Auch blühende Unkräuter im Pflanzenbestand oder blühende Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen dürfen nicht mit solchen Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommen. Die besondere Gefahr in Haus- und Kleingärten besteht darin, dass viele verschiedenartige Kulturpflanzen auf engem Raum stehen.
Auch nicht blühende Pflanzen können für Bienen interessant sein. Durch starken Blattlausbefall kann es zur Bildung von Honigtau kommen, der gezielt von Bienen gesammelt wird. Auch an solchen Pflanzen ist die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel verboten. Die Regelungen der Bienenschutzverordnung sowie die Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel sind unbedingt einzuhalten.
Soweit die Möglichkeit besteht, sollten in blühenden Pflanzenbeständen auch als bienenungefährlich (B4) eingestufte Präparate außerhalb des täglichen Bienenfluges ausgebracht werden, also erst abends.
Wer Mais anbaut muss darauf achten, dass Saatgut mit bestimmten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide nach wie vor verboten sind. Bei der Arbeit muss darauf geachtet werden, dass Pflanzenschutzmittel auch nicht vom Wind auf blühende Kulturen getragen wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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