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NIEDERLAUSITZ aktuell

Kita in Senftenberg erhält rund 186.000 Euro

19:33 Uhr | 17. August 2010
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Jugendminister Holger Rupprecht überreicht am Freitag, den 20. August 2010, einen Fördermittelbescheid der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) über 185.751,55 Euro für die ASB Kita „Kinderhaus“ in Senftenberg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
Mit den Fördermitteln sollen der Umbau der Kita sowie die Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert werden. Die Gesamtkosten betragen rund 206.390,61 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendminister Holger Rupprecht freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Rupprecht.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit zugleich die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Jugendminister Holger Rupprecht überreicht am Freitag, den 20. August 2010, einen Fördermittelbescheid der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) über 185.751,55 Euro für die ASB Kita „Kinderhaus“ in Senftenberg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
Mit den Fördermitteln sollen der Umbau der Kita sowie die Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert werden. Die Gesamtkosten betragen rund 206.390,61 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendminister Holger Rupprecht freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Rupprecht.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit zugleich die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Jugendminister Holger Rupprecht überreicht am Freitag, den 20. August 2010, einen Fördermittelbescheid der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) über 185.751,55 Euro für die ASB Kita „Kinderhaus“ in Senftenberg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
Mit den Fördermitteln sollen der Umbau der Kita sowie die Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert werden. Die Gesamtkosten betragen rund 206.390,61 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendminister Holger Rupprecht freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Rupprecht.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit zugleich die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Jugendminister Holger Rupprecht überreicht am Freitag, den 20. August 2010, einen Fördermittelbescheid der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) über 185.751,55 Euro für die ASB Kita „Kinderhaus“ in Senftenberg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
Mit den Fördermitteln sollen der Umbau der Kita sowie die Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert werden. Die Gesamtkosten betragen rund 206.390,61 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendminister Holger Rupprecht freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Rupprecht.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit zugleich die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Jugendminister Holger Rupprecht überreicht am Freitag, den 20. August 2010, einen Fördermittelbescheid der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) über 185.751,55 Euro für die ASB Kita „Kinderhaus“ in Senftenberg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
Mit den Fördermitteln sollen der Umbau der Kita sowie die Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert werden. Die Gesamtkosten betragen rund 206.390,61 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendminister Holger Rupprecht freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Rupprecht.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit zugleich die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Jugendminister Holger Rupprecht überreicht am Freitag, den 20. August 2010, einen Fördermittelbescheid der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) über 185.751,55 Euro für die ASB Kita „Kinderhaus“ in Senftenberg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
Mit den Fördermitteln sollen der Umbau der Kita sowie die Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert werden. Die Gesamtkosten betragen rund 206.390,61 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendminister Holger Rupprecht freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Rupprecht.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit zugleich die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Jugendminister Holger Rupprecht überreicht am Freitag, den 20. August 2010, einen Fördermittelbescheid der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) über 185.751,55 Euro für die ASB Kita „Kinderhaus“ in Senftenberg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
Mit den Fördermitteln sollen der Umbau der Kita sowie die Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert werden. Die Gesamtkosten betragen rund 206.390,61 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendminister Holger Rupprecht freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Rupprecht.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit zugleich die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Jugendminister Holger Rupprecht überreicht am Freitag, den 20. August 2010, einen Fördermittelbescheid der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) über 185.751,55 Euro für die ASB Kita „Kinderhaus“ in Senftenberg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
Mit den Fördermitteln sollen der Umbau der Kita sowie die Bereitstellung von 40 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert werden. Die Gesamtkosten betragen rund 206.390,61 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendminister Holger Rupprecht freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Rupprecht.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit zugleich die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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