Co-Vorsitzende ziehen positive Bilanz zum 25-jährigen Jubiläum ihrer Ausschussarbeit im Rahmen der Deutsch-Polnischen Regierungskommission
Im Jubiläumsjahr der Deutsch-Polnischen Regierungskommission haben die Co-Vorsitzenden der Ausschüsse für grenznahe und interregionale Zusammenarbeit eine positive Bilanz ihrer Arbeit gezogen.
Die brandenburgische Europastaatssekretärin Anne Quart, die gemeinsam mit dem Vize-Wojewoden der Wojewodschaft Westpommern Marek Subocz dem Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit vorsteht, betonte die Bedeutung der gemeinsamen Ausschussarbeit: „Wir blicken auf ereignisreiche Jahre der deutsch-polnischen Zusammenarbeit zurück. Der Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit hat von Anbeginn konkrete Herausforderungen angepackt und einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, Hürden für Bürgerinnen und Bürger aus dem Weg zu räumen. Ich möchte nur das beharrliche Drängen auf die Öffnung und den Ausbau von Grenzübergängen betonen. Auch den Beitritt Polens zur EU hat der Ausschuss durch frühzeitiges Heranführen der Partnerwojewodschaften an EU-Programme und das Initiieren von Twinning-Projekten unterstützt. Vor allem zeigen die regelmäßigen Treffen, dass die Beziehungen zwischen Deutschland und Polen längst nicht mehr durch die nationalen Regierungen geprägt sind, sondern vielfältig, lebendig und unabhängig von politischen Entwicklungen sind. Die regionale Zusammenarbeit, die Arbeit in den Euroregionen, aber auch die zahlreichen zivilgesellschaftlichen Kontakte prägen die enge Verflechtung der Bürgerinnen und Bürger“, sagte Quart nach der 35. Sitzung des Ausschusses in Cottbus.
Der polnische Co-Vorsitzende Marek Subocz zog ebenfalls ein positives Fazit und sagte: „Bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurden bedeutende Fortschritte erzielt, wobei das Potential des Grenzgebietes noch nicht vollständig entdeckt wurde und noch oft unterschätzt wird. Dabei entsteht die Qualität der deutsch-polnischen Beziehungen gerade auf diesem Gebiet und wird von den hier lebenden Menschen gestaltet. Als grundlegender Wert bei unseren Aktivitäten betrachte ich das Engagement, Mängel aufzudecken und Lösungen zu finden, aber auch Unterstützung in konkreten Lebensbereichen sicherzustellen. Bei der Zusammenarbeit zwischen den westpolnischen Wojewodschaften und den vier benachbarten Bundesländern entsteht die praktische Dimension der Zusammenarbeit. Ihre Umsetzung bedarf einer leistungsfähigen Infrastruktur und guter Verkehrsverbindungen. Weiteres wichtiges Ziel bei der Verwaltungszusammenarbeit im Grenzgebiet ist es, die Zusammenarbeit bei Rettungsdiensten und gemeinsame Maßnahmen bei Katastrophen- und schweren Unglücksfällen zu gewährleisten. Darüber haben wir auch heute gesprochen.“
Neben dem Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit tagt in Cottbus am Donnerstag der Ausschuss für interregionale Zusammenarbeit. Dessen deutscher Co-Vorsitzender, der nordrhein-westfälische Integrationsstaatssekretär Thorsten Klute, unterstrich die konstruktive Zusammenarbeit, mit der in den vergangenen 25 Jahren wichtige Projekte angestoßen und begleitet werden konnten: „Über 400 Kommunalpartnerschaften, zahlreiche Hochschulkooperationen und die vielen Begegnungen zwischen Schülerinnen und Schülern deutscher und polnischer Schulen zeugen von der guten Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen. Polen ist längst einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands geworden. An dieser guten Entwicklung engagiert weiter zu arbeiten, ist nicht nur Aufgabe der Regierungen und der vielen bürgerschaftlichen Initiativen“, sagte er. Klute machte zudem deutlich: „Polinnen und Polen sind die zweitgrößte Einwanderergruppe in Deutschland und bildeten in den vergangenen Jahren deutschlandweit sogar die größte Neuzuwanderergruppe. Die Integrationsergebnisse können sich dabei sehen lassen, z.B. bei Bildungsabschlüssen und Erwerbstätigkeitsquoten. Plumpe Vorurteile gegenüber polnischen Einwanderinnen und Einwanderern sind in Deutschland kaum noch zu hören. Das hat sich seit den 1990-er Jahren sehr zum Guten verändert“, sagte er.
Hintergrund:
Der Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit und der Ausschuss für interregionale Zusammenarbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit tagen 2016 auf Einladung des Landes Brandenburg in Cottbus. Am 17. Juni 2016 begehen die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen offiziell das 25.-jährige Bestehen des Vertrages der beiden Länder über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. Auch die Deutsch-Polnische Regierungskommission sowie die beiden Ausschüsse feiern im Jahr 2016 ihr 25.-jähriges Bestehen.
Mittlerweile haben 14 von 16 Bundesländern einen oder mehrere Regionalpartner in Polen, Bayern hat eine Regierungskommission mit Polen. Es gibt fast 600 Städte- und Kreispartnerschaften zwischen Deutschland und Polen, zahlreiche Schulpartnerschaften, Hochschulkooperationen und unzählige zivilgesellschaftliche und kulturelle Formen der Zusammenarbeit
Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit
Der Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit hat in diesen 25 Jahren 35 Sitzungen abgehalten. Der polnische Co-Vorsitz liegt beim Wojewoden in Westpommern und der deutsche beim Land Brandenburg. Thematisch standen in dem ersten Jahrzehnt das Schaffen von Grenzübergängen und damit die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sich zu treffen im Vordergrund der Ausschussarbeit. Als zweites wichtiges Arbeitsfeld galt die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Der Ausschuss unterstützte den Aufbau der deutsch-polnischen Wirtschaftsfördergesellschaft in Gorzow und begleitete die Einführung des EU-Förderprogramms Phare/CBC sowie später das INTREREG A-Programm. Zudem hatte der Ausschuss von Anfang an einen Schwerpunkt bei bildungspolitischen bzw. bei der Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft. Ein Ergebnis der langjährigen Arbeit ist die Gründung des Bildungsausschusses im Jahr 2010. Aber auch der Journalistenpreis auf den deutsch-polnischen Medientagen wurde vom Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit initiiert.
Der Ausschuss hat sich in seiner 35. Sitzung neben der Bilanz und zukünftigen Perspektiven der Ausschussarbeit insbesondere mit dem weiterhin aktuellen Thema der Schienenverkehrsverbindungen und der Umsetzung des grenzüberschreitenden Rettungsdienstabkommens befasst. Er ließ sich zudem von der Vertretung der EU-Kommission in Berlin über die vorliegenden Ergebnisse der EU-Konsultation „Beseitigung noch bestehender Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ berichten.
Ausschuss für interregionale Zusammenarbeit
Am 14. April 2016 tagt in Cottbus die 40. Sitzung des interregionalen Ausschusses der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit unter gemeinsamen deutsch-polnischen Vorsitz. Ko-Vorsitzender auf deutscher Seite ist Thorsten Klute, Staatssekretär für Integration im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Ko-Vorsitzende auf polnischer Seite ist Elżbieta Anna Polak, Marschallin der Woiwodschaft Lubuskie. Sie wird bei der diesjährigen Sitzung vertreten durch Maciej Nowicki, Direktor der Abteilung für Regionalentwicklung und Internationale Zusammenarbeit im Marschallamt der Wojewodschaft Lubuskie.
Der Ausschuss wird sich aktuell mit der Integration von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt am Beispiel der Ukrainer in Polen und der Polen in Deutschland und mit Regionalen Energiestrategien und Beispielen deutsch-polnischer Projektzusammenarbeit befassen.
Es diskutieren Vertreter der deutschen Länder, der polnischen Woiwodschaften und sonstiger Institutionen, wie Euroregionen auf beiden Seiten der Grenze, mit Vertretern aus Hochschulen, der Bundeagentur für Arbeit, dem Arbeitsamt der Woiwodschaft Lebus, des Deutschen Polen-Instituts in Darmstadt oder aus dem Institut für Öffentliche Angelegenheiten in Warschau.
Als Auftrag für den interregionalen Ausschuss wurde 1991 von der deutschen und polnischen Regierung die Förderung der Zusammenarbeit und der Kontakte zwischen regionalen, kommunalen und sonstigen Institutionen, Verbänden und Trägern beider Länder, deren Tätigkeit über den grenznahen Raum hinausgeht, benannt.
Heute stellt sich für die deutschen und polnischen Regionen die Herausforderung, den europäischen Integrationsprozess „von unten“ mitzubestimmen. Die deutschen und polnischen Regionen müssen sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen widmen. Dazu bietet der interregionale Ausschuss ein gutes Forum. Ziel bleibt, ihn zu einem echten Dialogforum der deutsch-polnischen Zusammenarbeit auszubauen.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz