Mit sofortiger Wirkung hat der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Allgemeinverfügung über das Verbot des Badens und weiterer Nutzungen in und auf der Talsperre Spremberg/Grodk erlassen. Betroffen von dem Verbot ist der Bereich innerhalb von zwei Metern wasserseitig vor dem Ufer der Talsperre. Weiterhin gilt das Verbot für den Bereich von der Staumauer der Talsperre südlich bis zum Ende des Badestrandes des Spree-Camps („Bagenzer Seite“) auf dem Gebiet der Gemeinde Neuhausen/Spree.
Proben entnommen, Bakterien gefunden
Die am Freitag, dem 10. Juni 2022, durch das Gesundheitsamt des Landkreises entnommenen Wasserproben an der Talsperre wurden am selben Tag in ein Labor zur Untersuchung eingereicht. Am Dienstag, den 14. Juni 2022 wurde ein massenhaftes Auftreten von Oscillatoriabakterien festgestellt. Es handelt sich dabei um eine Unterart der Cyanobakterien, die umgangssprachlich auch als Blaualgen bezeichnet werden. Durch den Kontakt mit stark blaualgenhaltigem Wasser können Symptome, wie Haut- und Schleimhautreizungen, allergische Reaktionen oder auch Magen-Darm- und Atemwegserkrankungen hervorgerufen werden. Weitere gesundheitliche Risiken bestehen beim Verschlucken von insbesondere größeren mit Blaualgen belasteten Wassermengen.
Gefahr für Gesundheit von Badegästen, Wassersportlern und Tieren
Obwohl Oscillatoria nicht zu den giftigsten Cyanobakterienarten zählt, liegt eine Gefahr für die Gesundheit von Badegästen, Wassersportlern, Surfern, Bootsfahrern, Wasserskifahrern und Anglern vor. Mit dem Bade- und Wassersportverbot sollen derartige Gesundheitsgefahren abgewandt werden.Auch für Haustiere, insbesondere für Hunde sind Cyanobakterien, insbesondere der Gattung Oscillatoria, gefährlich. Halter sollten im Interesse des Tierschutzes darauf achten, dass ihre Hunde und sonstigen Haustiere in dem genannten Bereich angeleint sind, nicht in der Talsperre schwimmen und insbesondere dort kein Wasser trinken.
Eine Sprembergerin hatte nach dem plötzlichen Tod von drei Hunden, die vorher im Stausee baden waren, das Amt alarmiert, woraufhin die Probenentnahmen angeordnet wurden.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter www.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 22.
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Red. / Presseinfo
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