Zur Diskussion um die Novellierung des Sorben-Wenden-Gesetzes (SWG) nach der Anhörung im Landtag, erklärt Cornelia Behm, Abgeordnete der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Brandenburg:
“Es ist skandalös, wie teilweise in Brandenburg mit den Rechten der sorbischen und wendischen Minderheit umgegangen wird. Geld darf nicht der begrenzende Faktor sein, wenn es um den Erhalt von Sprache und Kultur geht. Es kann auch nicht angehen, dass der Bund fördert, während sich die Gemeinden um die Garantie, der gegenüber Sorben und Wenden durch europäisches und Bundesrecht verbrieften Rechte, drücken. Wenn dabei auch noch der Eindruck erweckt wird, die Ausgaben für den Minderheitenschutz wären eine Ursache für die angespannte Haushaltslage in vielen Kommunen Brandenburgs, spielt man jenen in die Hände, die zur Zeit wieder vor Asylbewerberheimen für Angst und Schrecken sorgen.
Die EU fordert einen verbindlichen Minderheitenschutz. Der fraktionsübergreifend erarbeitete Entwurf für das SWG ist dafür ein guter Kompromiss, der auch von den Kommunen mitgetragen werden kann. Über die genaue Ausgestaltung kann und muss man miteinander diskutieren. An den grundlegenden Kriterien für die Aufnahme in den Kreis der als sorbisches Siedlungsgebiet festgelegten Gemeinden hat sich jedoch im Grunde nichts geändert. Es geht hier schlicht darum, dass sich neben den bestehenden 29 Kommunen auch die übrigen 15 ihrer Verantwortung stellen. Da der Minderheitenschutz auch Landesaufgabe ist, werden sie dabei, so ist es im SWG-Entwurf vorgesehen, von Seiten des Landes finanziell unterstützt.
Sprachförderung und Mitwirkungsrechte sind essentiell für den Erhalt der kulturellen Vielfalt, bei gleichzeitiger Integration in die örtlichen Gemeinschaften. Es ist dabei kaum zu leugnen, dass die Lausitzer Gemeinden von ihrer kulturellen Vielfalt profitieren und diese imagefördernd zu nutzen wissen. Ein Blick in die Werbebroschüren der ortsansässigen Tourismusverbände belegt das. Nicht nur aber auch unter diesen Umständen sollte den Kommunen der Erhalt der sorbischen und wendischen Kultur den administrativen und finanziellen Mehraufwand wert sein.”
Quelle&Foto: Büro Cornelia Behm
Zur Diskussion um die Novellierung des Sorben-Wenden-Gesetzes (SWG) nach der Anhörung im Landtag, erklärt Cornelia Behm, Abgeordnete der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Brandenburg:
“Es ist skandalös, wie teilweise in Brandenburg mit den Rechten der sorbischen und wendischen Minderheit umgegangen wird. Geld darf nicht der begrenzende Faktor sein, wenn es um den Erhalt von Sprache und Kultur geht. Es kann auch nicht angehen, dass der Bund fördert, während sich die Gemeinden um die Garantie, der gegenüber Sorben und Wenden durch europäisches und Bundesrecht verbrieften Rechte, drücken. Wenn dabei auch noch der Eindruck erweckt wird, die Ausgaben für den Minderheitenschutz wären eine Ursache für die angespannte Haushaltslage in vielen Kommunen Brandenburgs, spielt man jenen in die Hände, die zur Zeit wieder vor Asylbewerberheimen für Angst und Schrecken sorgen.
Die EU fordert einen verbindlichen Minderheitenschutz. Der fraktionsübergreifend erarbeitete Entwurf für das SWG ist dafür ein guter Kompromiss, der auch von den Kommunen mitgetragen werden kann. Über die genaue Ausgestaltung kann und muss man miteinander diskutieren. An den grundlegenden Kriterien für die Aufnahme in den Kreis der als sorbisches Siedlungsgebiet festgelegten Gemeinden hat sich jedoch im Grunde nichts geändert. Es geht hier schlicht darum, dass sich neben den bestehenden 29 Kommunen auch die übrigen 15 ihrer Verantwortung stellen. Da der Minderheitenschutz auch Landesaufgabe ist, werden sie dabei, so ist es im SWG-Entwurf vorgesehen, von Seiten des Landes finanziell unterstützt.
Sprachförderung und Mitwirkungsrechte sind essentiell für den Erhalt der kulturellen Vielfalt, bei gleichzeitiger Integration in die örtlichen Gemeinschaften. Es ist dabei kaum zu leugnen, dass die Lausitzer Gemeinden von ihrer kulturellen Vielfalt profitieren und diese imagefördernd zu nutzen wissen. Ein Blick in die Werbebroschüren der ortsansässigen Tourismusverbände belegt das. Nicht nur aber auch unter diesen Umständen sollte den Kommunen der Erhalt der sorbischen und wendischen Kultur den administrativen und finanziellen Mehraufwand wert sein.”
Quelle&Foto: Büro Cornelia Behm
Zur Diskussion um die Novellierung des Sorben-Wenden-Gesetzes (SWG) nach der Anhörung im Landtag, erklärt Cornelia Behm, Abgeordnete der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Brandenburg:
“Es ist skandalös, wie teilweise in Brandenburg mit den Rechten der sorbischen und wendischen Minderheit umgegangen wird. Geld darf nicht der begrenzende Faktor sein, wenn es um den Erhalt von Sprache und Kultur geht. Es kann auch nicht angehen, dass der Bund fördert, während sich die Gemeinden um die Garantie, der gegenüber Sorben und Wenden durch europäisches und Bundesrecht verbrieften Rechte, drücken. Wenn dabei auch noch der Eindruck erweckt wird, die Ausgaben für den Minderheitenschutz wären eine Ursache für die angespannte Haushaltslage in vielen Kommunen Brandenburgs, spielt man jenen in die Hände, die zur Zeit wieder vor Asylbewerberheimen für Angst und Schrecken sorgen.
Die EU fordert einen verbindlichen Minderheitenschutz. Der fraktionsübergreifend erarbeitete Entwurf für das SWG ist dafür ein guter Kompromiss, der auch von den Kommunen mitgetragen werden kann. Über die genaue Ausgestaltung kann und muss man miteinander diskutieren. An den grundlegenden Kriterien für die Aufnahme in den Kreis der als sorbisches Siedlungsgebiet festgelegten Gemeinden hat sich jedoch im Grunde nichts geändert. Es geht hier schlicht darum, dass sich neben den bestehenden 29 Kommunen auch die übrigen 15 ihrer Verantwortung stellen. Da der Minderheitenschutz auch Landesaufgabe ist, werden sie dabei, so ist es im SWG-Entwurf vorgesehen, von Seiten des Landes finanziell unterstützt.
Sprachförderung und Mitwirkungsrechte sind essentiell für den Erhalt der kulturellen Vielfalt, bei gleichzeitiger Integration in die örtlichen Gemeinschaften. Es ist dabei kaum zu leugnen, dass die Lausitzer Gemeinden von ihrer kulturellen Vielfalt profitieren und diese imagefördernd zu nutzen wissen. Ein Blick in die Werbebroschüren der ortsansässigen Tourismusverbände belegt das. Nicht nur aber auch unter diesen Umständen sollte den Kommunen der Erhalt der sorbischen und wendischen Kultur den administrativen und finanziellen Mehraufwand wert sein.”
Quelle&Foto: Büro Cornelia Behm
Zur Diskussion um die Novellierung des Sorben-Wenden-Gesetzes (SWG) nach der Anhörung im Landtag, erklärt Cornelia Behm, Abgeordnete der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Brandenburg:
“Es ist skandalös, wie teilweise in Brandenburg mit den Rechten der sorbischen und wendischen Minderheit umgegangen wird. Geld darf nicht der begrenzende Faktor sein, wenn es um den Erhalt von Sprache und Kultur geht. Es kann auch nicht angehen, dass der Bund fördert, während sich die Gemeinden um die Garantie, der gegenüber Sorben und Wenden durch europäisches und Bundesrecht verbrieften Rechte, drücken. Wenn dabei auch noch der Eindruck erweckt wird, die Ausgaben für den Minderheitenschutz wären eine Ursache für die angespannte Haushaltslage in vielen Kommunen Brandenburgs, spielt man jenen in die Hände, die zur Zeit wieder vor Asylbewerberheimen für Angst und Schrecken sorgen.
Die EU fordert einen verbindlichen Minderheitenschutz. Der fraktionsübergreifend erarbeitete Entwurf für das SWG ist dafür ein guter Kompromiss, der auch von den Kommunen mitgetragen werden kann. Über die genaue Ausgestaltung kann und muss man miteinander diskutieren. An den grundlegenden Kriterien für die Aufnahme in den Kreis der als sorbisches Siedlungsgebiet festgelegten Gemeinden hat sich jedoch im Grunde nichts geändert. Es geht hier schlicht darum, dass sich neben den bestehenden 29 Kommunen auch die übrigen 15 ihrer Verantwortung stellen. Da der Minderheitenschutz auch Landesaufgabe ist, werden sie dabei, so ist es im SWG-Entwurf vorgesehen, von Seiten des Landes finanziell unterstützt.
Sprachförderung und Mitwirkungsrechte sind essentiell für den Erhalt der kulturellen Vielfalt, bei gleichzeitiger Integration in die örtlichen Gemeinschaften. Es ist dabei kaum zu leugnen, dass die Lausitzer Gemeinden von ihrer kulturellen Vielfalt profitieren und diese imagefördernd zu nutzen wissen. Ein Blick in die Werbebroschüren der ortsansässigen Tourismusverbände belegt das. Nicht nur aber auch unter diesen Umständen sollte den Kommunen der Erhalt der sorbischen und wendischen Kultur den administrativen und finanziellen Mehraufwand wert sein.”
Quelle&Foto: Büro Cornelia Behm