Sie stehen in fast jeder Kneipe und jedem Imbiss: Spielautomaten. Sie aufzustellen, ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Neuerdings müssen Aufsteller und ihre Mitarbeiter nachweisen, dass sie für den Umgang mit diesen Geräten geschult sind.
Ab dem 1. September 2013 benötigen Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß Paragraf 33c Absatz 1 der Gewerbeordnung, eine persönliche Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dazu gehört unter anderem auch der Nachweis einer IHK-Unterrichtung.
Die IHK Ostbrandenburg bietet als erste IHK bundesweit diese Unterrichtung an: am Dienstag, dem 20. August in Rüdersdorf und am Dienstag, dem 3. September in Frankfurt (Oder) jeweils ab 9 Uhr. Darin geht es unter anderem um die Spielverordnung, das Spielhallenrecht der Länder und das Jugendschutzrecht. Die Unterrichtung umfasst sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Informationen und Anmeldungen bei IHK-Referent Harald Wende unter 0335 5621-1402 oder [email protected]
Quelle: IHK Ostbrandenburg
Sie stehen in fast jeder Kneipe und jedem Imbiss: Spielautomaten. Sie aufzustellen, ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Neuerdings müssen Aufsteller und ihre Mitarbeiter nachweisen, dass sie für den Umgang mit diesen Geräten geschult sind.
Ab dem 1. September 2013 benötigen Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß Paragraf 33c Absatz 1 der Gewerbeordnung, eine persönliche Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dazu gehört unter anderem auch der Nachweis einer IHK-Unterrichtung.
Die IHK Ostbrandenburg bietet als erste IHK bundesweit diese Unterrichtung an: am Dienstag, dem 20. August in Rüdersdorf und am Dienstag, dem 3. September in Frankfurt (Oder) jeweils ab 9 Uhr. Darin geht es unter anderem um die Spielverordnung, das Spielhallenrecht der Länder und das Jugendschutzrecht. Die Unterrichtung umfasst sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Informationen und Anmeldungen bei IHK-Referent Harald Wende unter 0335 5621-1402 oder [email protected]
Quelle: IHK Ostbrandenburg
Sie stehen in fast jeder Kneipe und jedem Imbiss: Spielautomaten. Sie aufzustellen, ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Neuerdings müssen Aufsteller und ihre Mitarbeiter nachweisen, dass sie für den Umgang mit diesen Geräten geschult sind.
Ab dem 1. September 2013 benötigen Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß Paragraf 33c Absatz 1 der Gewerbeordnung, eine persönliche Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dazu gehört unter anderem auch der Nachweis einer IHK-Unterrichtung.
Die IHK Ostbrandenburg bietet als erste IHK bundesweit diese Unterrichtung an: am Dienstag, dem 20. August in Rüdersdorf und am Dienstag, dem 3. September in Frankfurt (Oder) jeweils ab 9 Uhr. Darin geht es unter anderem um die Spielverordnung, das Spielhallenrecht der Länder und das Jugendschutzrecht. Die Unterrichtung umfasst sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Informationen und Anmeldungen bei IHK-Referent Harald Wende unter 0335 5621-1402 oder [email protected]
Quelle: IHK Ostbrandenburg
Sie stehen in fast jeder Kneipe und jedem Imbiss: Spielautomaten. Sie aufzustellen, ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Neuerdings müssen Aufsteller und ihre Mitarbeiter nachweisen, dass sie für den Umgang mit diesen Geräten geschult sind.
Ab dem 1. September 2013 benötigen Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß Paragraf 33c Absatz 1 der Gewerbeordnung, eine persönliche Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dazu gehört unter anderem auch der Nachweis einer IHK-Unterrichtung.
Die IHK Ostbrandenburg bietet als erste IHK bundesweit diese Unterrichtung an: am Dienstag, dem 20. August in Rüdersdorf und am Dienstag, dem 3. September in Frankfurt (Oder) jeweils ab 9 Uhr. Darin geht es unter anderem um die Spielverordnung, das Spielhallenrecht der Länder und das Jugendschutzrecht. Die Unterrichtung umfasst sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Informationen und Anmeldungen bei IHK-Referent Harald Wende unter 0335 5621-1402 oder [email protected]
Quelle: IHK Ostbrandenburg