Im Zeitraum Februar 2009 bis Dezember 2009 werden im Landkreis Spree-Neiße Arbeiten zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters durchgeführt. Die Vermessungsarbeiten werden durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes Brandenburg und Angestellte des Fachbereiches Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße vorgenommen.
Diese Arbeiten sind erforderlich, um die Qualität des Liegenschaftskatasters als öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nach § 1 Absatz 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz- VermLiegG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1997 (GVBl. I/98, [Nr. 01], S.2), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl.I/06, [Nr. 07] , S.74, 76), sicherzustellen.
Hierzu werden Arbeiten zur Aktualisierung der Bestandsdaten (Nutzungsarten, Straßennamen und Grundstücksnummern) sowie Vermessungsarbeiten zur Passpunktbestimmung durchgeführt, bei denen ein Betreten der Grundstücke des o.a. Gebietes erforderlich werden kann. Die Arbeiten werden von Amts wegen durchgeführt und sind für alle Grundstückseigentümer kostenfrei.
Die Ergebnisse der Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters werden zu gegebener Zeit durch Offenlegung bekannt gemacht.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Im Zeitraum Februar 2009 bis Dezember 2009 werden im Landkreis Spree-Neiße Arbeiten zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters durchgeführt. Die Vermessungsarbeiten werden durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes Brandenburg und Angestellte des Fachbereiches Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße vorgenommen.
Diese Arbeiten sind erforderlich, um die Qualität des Liegenschaftskatasters als öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nach § 1 Absatz 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz- VermLiegG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1997 (GVBl. I/98, [Nr. 01], S.2), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl.I/06, [Nr. 07] , S.74, 76), sicherzustellen.
Hierzu werden Arbeiten zur Aktualisierung der Bestandsdaten (Nutzungsarten, Straßennamen und Grundstücksnummern) sowie Vermessungsarbeiten zur Passpunktbestimmung durchgeführt, bei denen ein Betreten der Grundstücke des o.a. Gebietes erforderlich werden kann. Die Arbeiten werden von Amts wegen durchgeführt und sind für alle Grundstückseigentümer kostenfrei.
Die Ergebnisse der Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters werden zu gegebener Zeit durch Offenlegung bekannt gemacht.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße