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NIEDERLAUSITZ aktuell

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen 15.02. – 21.02.2021

22:38 Uhr | 21. Februar 2021
Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen 15.02. - 21.02.2021

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen 15.02. - 21.02.2021

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20:00 Uhr 15.02.2021 | Tierparks in Finsterwalde, Senftenberg und Herzberg wieder geöffnet

Auch in Südbrandenburg sind die Tierparks heute wieder geöffnet. Lausitzer Tierparkfreunde und Familien können die tierischen Bewohner ab sofort unter anderem in Cottbus, Herzberg, Finsterwalde und auch Senftenberg wieder besuchen.

Die Miteilungen aus den Parks gibtes -> Hier zum Nachlesen.

 

19:17 Uhr 15.02.2021 | Cottbuser Tierpark seit heute wieder geöffnet

An der frischen Luft spazieren und dabei den tierischen Bewohnern einen Besuch abstatten. Seit heute ist auch der Cottbuser Tierpark wieder geöffnet. Mit der neuen Brandenburger Corona-Verordnung ist die Öffnung von Zoos unter Hygienevorschriften erlaubt und somit bietet der Tierpark in diesen Zeiten eine willkommene Abwechslung. Unter anderem können in Cottbus die neugeborenen Leopardenjungtiere  besucht werden.

Zum ganzen Artikel ->> Weiterlesen 

 

17:42 Uhr 15.02.2021 | Klinikum Niederlausitz zieht Jahresbilanz 2020: Sanierung. Teil-Verkauf. Corona

Am Klinikum Niederlausitz war die wirtschaftliche Entwicklung im vergangenen Jahr positiv und das Interessenbekundungsverfahren konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Das teilte das Krankenhaus heute mit und zieht eine Bilanz zum Jahr 2020. Weiterhin wird die Klinikum Niederlausitz GmbH aller Voraussicht nach für das Jahr 2020 ein ausgeglichenes Jahresergebnis erreicht. Notwendige Investitionen will in den kommenden Jahren die Sana Kliniken AG stemmen und wird 51 Prozent der Gesellschafteranteile des Klinikums vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz erwerben. Zu den Sanierungsmaßnahmen im medizinischen Bereich gehörten Anpassungen beim Kapazitätsmanagement, die Erweiterung der intensivmedizinischen Behandlungsplätze und die der Bereitschaftszeiten im Herzkatherlabor. 

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17:42 Uhr 15.02.2021 | Bautzen: 12 Neuinfektionen / Inzidenzwert auf 83,6 angestiegen 

 Vergleich zum Vortag
Gesamtzahl aller bestätigten Infektionen:18.545+ 12
Genesene Patienten:17.671+ 59
Todesfälle:575+ 10
Aktuell erkrankt:299– 57

davon stationär:

21– 5
Quarantänen aktuell:773– 81
Quarantänen beendet:54.203+ 113
Tests vom Vortag:
(nur Gesundheitsamt, ohne Hausärzte)
0 
7-Tage-NeuInfektionen:
(Bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl)
251 
7-Tage-NeuInfektionen:
(Bezogen auf 100.000 Einwohner)
83,6 

 

17:40 Uhr 15.02.2021 | Dahme-Spreewald: Inzidenz leicht gefallen. Neue Regelungen

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Dahme-Spreewald liegt derzeit bei 71,4 und ist damit leicht gefallen. Weiterhin wurden innerhalb eines Tages neun Personen positv auf das Coronavirus getestet. Das gab der Landkreis bekannt. Außerdem gelten ab heute im Landkreis neue Regelungen gemäß der Sechsten Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. 

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Aktuelle Fallzahlen LDS laut Dashboard LAVG
bestätigte Infektionen4.924
Veränderung zum Vortag+9
Todesfälle194
genesen4.423
aktuell infizierte Personen307
davon in stationärer Behandlung–
7-Tage-Inzidenz71,4
(Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des LAVG und derer des Landkreises Dahme-Spreewald zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen.)

 

16:23 Uhr 15.02.2021 | Elbe-Elster: Inzidenz auf 118,8 angestiegen / Landrat: Hoffnung für den März

Die Eindämmungsmaßnahmen im Land Brandenburg haben in den vergangenen Wochen auch im Landkreis Elbe-Elster zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. „Trotz dieses Erfolgs müssen die Kontaktbeschränkungen auch in den nächsten Wochen beibehalten werden, da die Werte insgesamt noch zu hoch sind“, sagte Landrat Christian Heinrich-Jaschinski. Niemand habe sich diese Pandemie gewünscht, alle müssten da jetzt gemeinsam im Interesse aller durch. „Wir haben die Infektionszahlen stark senken können. Das ist ein Erfolg der gemeinsamen Disziplin. Wir dürfen diesen Erfolg jetzt nicht auf der Zielgeraden verstolpern. Dann können wir auch durchaus hoffnungsvoll in den März blicken“, ist der Landrat überzeugt.

Um die Verbreitung der deutlich ansteckenderen Varianten des Coronavirus zu verhindern und das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen, ist es weiterhin erforderlich, physische Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Auch die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin konsequent eingehalten werden. Gleichzeitig werde die Impfkampagne in den nächsten Wochen weiter Fahrt aufnehmen.

Die aktuellen Corona-Zahlen im Landkreis bewegen sich zurzeit noch deutlich über der 100er Inzidenzschwelle. Bei den Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) stieg der Wert heute auf 118,8. In der vergangenen Woche lag er teilweise unter 100. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 15. Februar 2021 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:

gesamt positiv Getestete: 4.721 (+ 19 zum Vortag)
davon aktive Fälle: 263 (+ 14 zum Vortag)
genesene Personen: 4.292 (+ 4 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 118,8 (105,1 am Vortag)
stationär behandelte Personen: 23 (Stand 15.02.21)
davon intensivmedizinisch: 7 (Stand 15.02.21)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 620 (- 240 zur Vorwoche/Stand 12.02.21)
verstorben: 166 Personen (+ 1 zum Vortag)

 

16:20 Uhr 15.02.2021 | Spree-Neiße informiert zu Corona-Regeln

Nachdem am Freitag Brandenburgs Sechste Eindämmungsverordnung beschlossen wurde, gelten auch für den Landkreis Spree-Neiße ab heute erweiterte Regelungen. Demzufolge öffnen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem 22. Februar 2021 wieder und finden dann im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht statt. Weiterhin dürfen zum 1. März Friseurbetriebe unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Auch Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Sollte der Inzidenzwert den Wert von 200 überschreiten, kann der Landkreis eine Kitaschließung in Erwägung ziehen. 

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15:39 Uhr 15.02.2021 | Virus-Mutation: Sechs weitere Infizierte in Spree-Neiße

Im Landkreis Spree-Neiße haben sich sechs weitere Personen mit der britischen Corona-Mutation infiziert. Das gab der Landkreis heute bekannt. Eine der Erkrankten ist die Ehefrau des Mannes, der am 28.01.2021 erstmals positiv getestet wurde. Weitere Ansteckungswege sind derzeit noch nicht bekannt. Die Anzahl der täglichen Neuinfektionen in Spree-Neiße sinkt derzeit. Innerhalb eines Tages wurden zehn Neuinfektionen registriert. Der Inzidenzwert hingegen liegt derzeit bei 73,9 und ist damit im Vergleich zum Wochenende wieder leicht gestiegen.

Zum ganzen Artikel ->> Weiterlesen 

 

15:07 Uhr 15.02.2021 | Görlitz: Inzidenz leicht auf 87,84 gesunken / Aufhebung 15 Kilometer Beschränkung und nächtliche Ausgangssperre

Aktuelle Zahlen des Landkreises im Überblick – Stand 15.02.2021

 Aktuell 

Veränderung zum Vortag

7-Tage-Inzidenz87,84– 0,79
Positiv PCR-getestete Personen14.467+1
Positiv PCR-getestete Personen in Quarantäne250 
  Personen in stationärer Behandlung100– 24
Todesfälle884+ 3

zur Übersicht der aktuellen Zahlen in den Kommunen  

Anpassung der statistischen Daten zur Corona-Lage im Landkreis Görlitz:
Die Erfassung der Infektionsfälle mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Gesundheitsamt wurde auf ein neues IT-System umgestellt, welches ein erweitertes Monitoring und die Auswertung verschiedener Kennzahlen ermöglicht. Um einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen im Landkreis Görlitz zu ermöglichen, wurde die Auswahl der Daten zum heutigen Tag, 15. Februar 2021, überarbeitet.

In der Gemeindestatistik ist nun u.a. auch die aktuelle Anzahl der in Quarantäne befindlichen Personen ersichtlich. Auf die Angabe der genesenen Personen wird künftig verzichtet, da diese keine Aussage über den eigentlichen Gesundheitszustand des Erkrankten trifft, sondern lediglich das formelle Quarantäneende beschreibt und es sich hierbei um einen Schätzwert handelt.

Durch die Umstellung auf das neue IT-System kann es zu minimalen Abweichungen zur bisherigen Übersicht kommen.

7-Tage-Inzidenz nach dem Berechnungsverfahren des Robert-Koch-Instituts (RKI)

Tag 7

Tag 6

Tag 5

Tag 4

Tag 3

Tag 2

Tag 1

 
09.02.10.02.11.02.12.02.13.02.14.02.15.02. 
100,179,182,785,173,666,181,5Inzidenzwert

* bezogen auf Neuinfektionen je 100.000 Einwohner nach Meldung des RKI, Stand: 15.02.2021, 0 Uhr

Aktuell wurde im Landkreis Görlitz eine neue Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt. Bei de positiv getesteten Person handelt es sich um einen Erwachsenen.

Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 87,84 je 100.000 Einwohner.

100 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 18 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 14.467 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 250 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.

Aktuell gibt es drei weitere Todesfälle zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um zwei Frauen und einen Mann im Alter von 83 bis 88 Jahren. Die Zahl der im Landkreis Görlitz im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion Verstorbenen erhöht sich auf 884.

Aufhebung der 15 Kilometer Beschränkungen und der nächtlichen Ausgangssperre gilt ab Montag, 15. Februar:
Gemäß der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kann der Landkreis die Ausgangssperre aufheben, wenn der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Freistaat Sachsen und im Landkreis an fünf Tagen andauernd unterschritten wird. Am 14. Februar 2021 ist die Inzidenz zum fünften Mal in Folge auch im Landkreis unterschritten. Der Landkreis Görlitz erlässt daher die Allgemeinverfügung über die Aufhebung der Beschränkung von Versorgungsgängen sowie von Sport und Bewegung im Freien auf einen Umkreis von 15 Kilometern nach § 2b Abs. 2 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 12. Februar 2021 sowie über die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre nach § 2c Abs. 2 SächsCoronaSchVO. Sie tritt am Montag, 15. Februar 2021, 0 Uhr in Kraft. Eventuell geltende Bewegungseinschränkungen in den Nachbarlandkreisen sind beim dortigen Aufenthalt weiterhin zu beachten.

Allgemeinverfügung über die Aufhebung der 15 Kilometer Beschränkung und der nächtlichen Ausgangssperre im Landkreis Görlitz vom 14. Februar 2021

Festlegungen zu Alkoholverbotszonen im Landkreis Görlitz gelten weiterhin:
Mit der Allgemeinverfügung über die Festlegung von Alkoholverbotszonen vom 14. Februar ist der Alkoholkonsum an den bereits bekannten Orten weiterhin untersagt. Die Festlegungen gelten bis zum 7. März 2021.

Allgemeinverfügung über die Festlegung von Alkoholverbotszonen vom 14. Februar 2021

Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung:
Das Kabinett hat nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin die sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis Ablauf des 7. März 2021.

Damit werden die geltenden Corona-Maßnahmen grundsätzlich verlängert. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Weitere Regelungen der neuen Corona-Schutz-Verordnung

Anpassung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung:
Aufgrund der sich ausbreitenden Mutationen im Nachbarland Tschechien hat der Freistaat Sachsen seine Quarantäne-Verordnung mit den Vorschriften für Einreisende geändert. Mit der Einstufung eines Landes zum Virusvarianten-Gebiet gemäß Corona-Einreiseverordnung des Bundes müssen alle Personen bei Einreise einen negativen Corona-Test mitführen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Im Rahmen der Einreise ist im Zweifel mit Zurückweisungen an der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen zu rechnen, wenn die erforderliche Testung nicht nachgewiesen werden kann. Zudem gilt die Pflicht, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

Weitere Informationen für Einreisende

Auftreten der britischen Variante von SARS-CoV-2 im Landkreis Görlitz:
Im Landkreis Görlitz ist bisher bei elf Personen die britische Variante B.1.1.7 von SARS-CoV-2 nachgewiesen worden. Die ersten beiden Fälle waren am 30. Januar 2021 festgestellt worden. Der Landkreis hat alle notwendigen Maßnahmen (Quarantäneanordnungen sowie Kontaktpersonennachverfolgung) sofort eingeleitet, um eine schnelle Ausbreitung der Virus-Mutation zu verhindern. Die Quarantäne-Zeit bei Corona-Mutationen beträgt 14 Tage, Verkürzungen sind in den Fällen nicht möglich.

Meldepflicht bei Schnelltests
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Schnelltests weist das Gesundheitsamt auf die Verfahrensweise bei einem positiven Testergebnis hin. Dieses muss durch die testende Stelle dem Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz gemeldet werden. Hierfür steht auf der Internetseite des Landkreises ein entsprechendes Formular zur Verfügung: www.meldebogen-schnelltest.landkreis.gr

Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Görlitz gelten die Regelungen zur Absonderung.
http://coronaabsonderung.landkreis.gr/

Dauer der Befundübermittlung
Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass sich die Fristen der Befundübermittlung in manchen Fällen über die 72 Stunden hinaus verzögern können. Um die positiven Befunde schneller vorliegen zu haben, wird empfohlen, sich die Corona-Warn-App des Bundesgesundheitsministeriums herunterzuladen. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play erhältlich.

 

15:05 Uhr 15.02.2021 | Oder-Spree: Inzidenzwert steigt auf 60,4 / Neun Neuinfektionen 

Im Landkreis Oder-Spree sind laut Statistik des Robert Koch-Instituts (RKI) mit Stand 15. Februar 2021 236 Menschen nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert. Es wurden neun neue Fälle erfasst. Die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt in Oder-Spree laut der Daten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bei 60,4 – der Wert für Brandenburg bei 73,5.

Kumuliert wurden seit Beginn des Pandemiegeschehens 5349 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bisher gelten 4871 Infizierte als genesen. Die Zahl der im Kontext mit dem Coronavirus im Landkreis Oder Spree zu beklagenden Todesfälle hat sich nicht erhöht und liegt weiter bei 242.

Das Land Brandenburg hat am 1. Februar sein Meldeverfahren für die laborbestätigten COVID-19-Fälle an die bundesweite Pandemieberichterstattung angeglichen. Datengrundlage für alle Veröffentlichungen ist die Meldesoftware SurvNet des Robert Koch-Instituts. Die Daten können über das Dashboard für das Land Brandenburg abgerufen werden.

Aufgrund der veränderten Datenerfassung steht die bislang nach Kommunen ausgewiesene Übersicht der Fallzahlen vorübergehend nicht zur Verfügung.

 

14:46 Uhr 15.02.2021 | Spree-Neiße: Quarantäneregeln gelten bis einschließlich 7. März 2021

Da sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa weiterhin auf einem hohen Niveau stabilisiert hat, wird die am 14.02.2021 bekanntgegebene Allgemeinverfügung bis zum 07.03.2021 verlängert. § Die gesetzliche Grundlage bildet 26 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 6. SARS-CoV-2-EindV) vom 12. Februar 2021 (GVBl. Bbg. II Nr. 16) i. V. m. §§ 28 Absatz 1, 28a, 29 und 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
 
Demgemäß müssen sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen nach dem positiven Testbefund für 10 Tage in Quarantäne begeben – auch wenn sie keine Symptome zeigen. Dieselbe Dauer gilt für Menschen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und für die das Gesundheitsamt bzw. ein Arzt eine Testung angeordnet hat oder bereits vorgenommen wurde. Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind hingegen angewiesen, sich 14 Tage häuslich abzusondern. Dabei ist unerheblich, ob sie mit dem nachweislich Infizierten in einem Haushalt leben oder nicht.
 
Hinweis: Sofern Kinder und Jugendliche in der Schule, der Kita oder dem Hort Kontakt zu einem bestätigten Fall von SARS-CoV-2 hatten und die Eltern entweder per E-Mail durch das Gesundheitsamt oder auf der Internetseite der Schule, der Kita oder dem Hort auf den Infektionsfall hingewiesen wurden, gelten diese Kinder und Jugendlichen ebenfalls als Kontaktperson der Kategorie I.
 
Dauer der Quarantäne im Überblick
 
Die Quarantäne beginnt
 

  1. für Erkrankte (auch ohne Symptome) ab dem Tag des positiv bestätigtem Testergebnis. Sie endet mit Ablauf von 10 Tagen nach Erhalt des Testergebnisses und Vorliegen von Symptomfreiheit. Sollten 48 Stunden vor Ablauf des Quarantänezeitraumes noch Symptome vorliegen, endet die Quarantäne nicht. In diesem Fall ist zwingend wegen der Festlegung des anschließenden Quarantänezeitraumes mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.
  2. für Verdachtspersonen mit der Mitteilung des Gesundheitsamtes über die Anordnung der Testung. Wenn eine solche Anordnung nicht erfolgt ist, unverzüglich nach Vornahme der Testung. Die Quarantäne endet mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Ist das Testergebnis der Verdachtsperson positiv, wird die Quarantäne fortgesetzt. Es gelten dann die Regelungen für Erkrankte. Die Dauer der Quarantäne beträgt 10 Tage nach Testabnahme.
  3. für Kontaktpersonen der Kategorie I, die in demselben Haushalt mit einem bestätigten Erkrankten leben, mit dem Tag des positiven Testes dieses Erkrankten. Sie endet mit Ablauf von 14 Tagen. Sollte während dieser Zeit ein weiterer Infektionsfall im eigenen Haushalt auftreten, ist Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufzunehmen.
  4. für Kontaktpersonen der Kategorie I, die nicht im Haushalt mit einem bestätigten Erkrankten leben, mit dem Tag des letzten Kontakts zu einem positiv bestätigten Erkrankten. Die Quarantänezeit endet mit Ablauf von 14 Tagen und Vorliegen von Symptomfreiheit.

 
Unaufgeforderte Quarantäne von Erkrankten, Verdachts- und Kontaktpersonen
 
Folgende Bürgerinnen und Bürger haben sich – ohne weitere Anordnung – selbstständig in häusliche Quarantäne zu begeben:
 

  • alle Personen, die positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet wurden (Erkrankte),
  • alle Personen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und für die entweder das Gesundheitsamt eine Testung auf SARS-CoV-2 angeordnet hat oder die sich aufgrund der Erkrankungszeichen nach ärztlicher Beratung einer Testung auf SARS-CoV-2 unterzogen haben (Verdachtspersonen),
  • alle Personen, denen vom Gesundheitsamt, auf Veranlassung des Gesundheitsamtes oder nach ärztlicher Beratung von einem Arzt oder einer Ärztin mitgeteilt wurde, dass sie aufgrund eines engen Kontaktes zu einem bestätigten Fall von SARS-CoV-2 Kontaktpersonen der Kategorie I sind (Kontaktperson der Kategorie I),
  • Kinder und Jugendliche, die in der Schule, der Kita oder dem Hort Kontakt zu einem   bestätigen Fall von SARS-CoV-2 hatten und deren Eltern entweder per E-Mail durch das Gesundheitsamt oder auf der Internetseite der Schule, der Kita oder dem Hort auf den Infektionsfall hingewiesen wurden (Kontaktperson der Kategorie I).

 
Weiterhin gilt: Positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen:

  • die Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes während der Quarantäne
  • Personen mit Vorname, Nachname und (soweit möglich) Adresse oder Telefonnummer, mit denen sie in den letzten 2 Tagen vor Symptombeginn bis zum Beginn der Quarantäne persönlichen Kontakt gehabt gehabt haben

Die Bekanntgabe kann formlos per E-Mail an Corona-Hotline@lkspn.de erfolgen, telefonisch unter der Nummer 03562 69 75 40
 
oder postalisch an:
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Gesundheitsamt
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) erfolgen.
 
Zudem steht auf der Internetseite des Landkreises ein Kontaktformular für die Quarantänemeldung zur Verfügung unter: www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/kontaktformular-gesundheitsamt.html
Das Formular kann online ausgefüllt oder per PDF heruntergeladen werden.
 
Erkrankte sind darüber hinaus verpflichtet, die Personen, mit denen sie in diesem Zeitraum persönlichen Kontakt gehabt haben, von sich aus zu benachrichtigen.
 
Auf Verlangen bestätigt das Gesundheitsamt schriftlich Beginn und Ende der häuslichen Quarantäne.
 

Ausnahmen von der Quarantänepflicht
 
Handelt es sich bei der Kontaktperson der Kategorie I um medizinisches Personal, Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen oder Personal der kritischen Infrastruktur (Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und sonstigen vergleichbaren Berufsgruppen), können durch gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes Ausnahmen von der Dauer und dem Umfang der Quarantänepflicht festgelegt werden, wenn
 

  1. durch den Arbeitgeber ein relevanter Personalmangel schriftlich nachgewiesen wurde, der den beruflichen Einsatz dieser Kontaktperson der Kategorie I erfordert und
  2. die Kontaktperson der Kategorie I frei von Symptomen ist.

 
Verhaltensregeln während der Quarantäne
 
Erkrankten, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I ist es für die gesamte Dauer der Quarantäne untersagt,
 

  • die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes des Landkreises Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa zu verlassen. Dies gilt nicht, sofern ein Verlassen der Wohnung zum Schutz von Leben oder Gesundheit zwingend erforderlich ist (z. B. Hausbrand, medizinischer Notfall),
  • Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören,
  • persönlichen Kontakt zu anderen häuslich isolierten Personen oder zu Erkrankten aus anderen Haushalten zu haben,
  • Schulen, Kitas oder Horte zu betreten, sofern sie das Zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Ist ein persönlicher Kontakt mit anderen Personen unumgänglich, haben Erkrankte, Verdachtspersonen oder Kontaktpersonen der Kategorie I die anderen Personen vorab ausdrücklich auf das (mögliche) Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 hinzuweisen. Bei dem unumgänglichen Kontakt ist ein Mund-Nasen-Schutz (Mindeststandard FFP2) enganliegend zu tragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren.
  • Erkrankte, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I haben im Haushalt nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern einzuhalten. Eine zeitliche Trennung kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten zu verschiedenen Zeiten eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Erkrankten sich in einem anderen Raum als die übrigen Haushaltsmitglieder aufhalten.
  • Möglicherweise kontaminierte Abfälle (zum Beispiel benutzte Taschentücher, Küchenabfälle, Materialen, die zum Abdecken von Mund oder Nase verwendet wurden) sind in der Restmülltonne zu entsorgen. Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem kontaminierten Abfall beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind. Die Müllsäcke sind direkt in Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (zum Beispiel Keller).

Die vollständige Allgemeinverfügung ist verfügbar unter:
https://www.lkspn.de/media/file/satzungen/allgemeinverfuegungen/2021/av_quarant%C3%A4ne.pdf
 
Formulare
 
Antrag Ermöglichung der Fortsetzung von Tätigkeiten in Bereichen der kritischen Infrastruktur
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/antrag_fortfuehrung_taetigkeit_.pdf
 
Antrag auf Teilquarantäne
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/antrag_teilquarantaene.pdf

 

13:01 Uhr 15.02.2021 | Kreisbibliothek in Spree-Neiße weiterhin geschlossen / Kontaktloser Abholservice

Gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg bleibt die Kreisbibliothek des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa weiterhin geschlossen. Alle entliehen Medien werden während der Zeit der Schließung automatisch verlängert.
Mitglieder können den neuen kontaktlosen Bestell- und Abholservice der Bibliothek nutzen. Dafür richten sie einfach ihre Ausleihwünsche per E-Mail an bibliothek@kulturschloss-lkspn.de oder telefonisch an die Rufnummer 03563 59334022. Bestellungen können werktags in der Zeit von 08:00 – 15:00 Uhr aufgegeben werden. 
 
Die Bestellung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Ausweisnummer des gültigen Bibliotheksausweises
  • Verfasser und Titel der gewünschten Medien oder Themenbereiche
  •  Medienart (Buch, CD, DVD etc.)

 
Vorgehen: Nach der Bestellung erhalten die Mitglieder einen Abholtermin und die Nummer des Schließfaches im Eingangsbereich der Bibliothek in der ersten Etage vor der Eingangstür. Dort werden die Medien hinterlegt. Für die Rückgabe kann die Medien-Rückgabebox an der gleichen Stelle genutzt werden.
 
Frühester Abholtermin ist der nächste Werktag ab 09:00 Uhr.
Die Abholtage sind: Montag – Freitag von 09:00 – 15:00 Uhr. 

 

12:58 Uhr 15.02.2021 | Spree-Neiße: Zehn neue Fälle / Inzidenz auf 73,9 angestiegen 

Bestätigte Fälle: 5421

Veränderung zum Vortag: + 10

davon stationäre Behandlung: 42

verstorben: 165

Quarantäne: ca. 700

davon geheilt: 3585

Inzidenzwert: 73,9

Stadt Spremberg: + 2

Stadt Forst (Lausitz): + 1

Stadt Guben: + 3

Stadt Drebkau: +1

Stadt Welzow:

Gemeinde Kolkwitz:

Gemeinde Schenkendöbern: + 1

Gemeinde Neuhausen/Spree: + 1

Amt Burg (Spreewald): + 1

Amt Döbern-Land:

Amt Peitz:

z.Zt. nicht im Landkreis:

 

12:41 Uhr 15.02.2021 | Oberspreewald-Lausitz: Inzidenzwert auf 96 angestiegen / 16 Neuinfektionen 

LandkreisOSL
Neufälle im 24h-Vergleich16
bestätigte Fälle5.191
aktuelle Fälle331
davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung

17

Genesene4.639
Sterbefälle221
in Quarantäne

1.292

7-Tage-Inzidenz96

 

10:47 Uhr 15.02.2021 | Drei weitere Personen mit britischer Virus-Mutation in Cottbus

In Cottbus wurde bei drei Personen die britische Virus-Mutation nachgewiesen. Das gab die Stadt Cottbus heute bekannt. Weiterhin sind innerhalb eines Tages sieben Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Die 7-Tage-Inzidenz ist leicht angestiegen und liegt derzeit bei 104. 

Zum ganzen Artikel ->> Weiterlesen 

 

10:32 Uhr 15.02.2021 | 153 neue Fälle in Brandenburg / Bisher insgesamt 136.657 Impfungen

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 153 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 73.235 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 15.02.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 623 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 142 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 103 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 65.005 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+242 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 5.439 (-94).

Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 136.657 (Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 14.02.2021). Diese Gesamtzahl enthält 81.615 Erstimpfungen und 55.042 Zweitimpfungen.

Landkreis /
kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im
24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 15.02., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+9

3.996

70,7

162 (+3)

Brandenburg a. d. H.

+9

1.455

49,9

65 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+15

4.141

102,3

149 (+0)

Dahme-Spreewald

+9

4.924

71,4

194 (+0)

Elbe-Elster

+19

4.721

118,8

166 (+1)

Frankfurt (Oder)

+6

1.468

31,2

87 (+0)

Havelland

+11

3.898

88,3

125 (+0)

Märkisch-Oderland

+16

4.599

57,2

210 (+1)

Oberhavel

+22

5.299

83,1

163 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+16

5.191

96,0

221 (+0)

Oder-Spree

+9

5.349

60,4

242 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+1

3.059

59,7

111 (+0)

Potsdam

+0

4.870

34,9

217 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+0

5.511

41,1

142 (+0)

Prignitz

+0

2.243

200,9

106 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+0

5.439

107,3

160 (+0)

Teltow-Fläming

+11

4.435

61,8

138 (+0)

Uckermark

+0

2.637

73,1

133 (+0)

Brandenburg gesamt

+153

73.235

73,5

2.791 (+5)

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI> bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

 

10:12 Uhr 15.02.2021 | Aktuelle Lage im Sana-Herzzentrum Cottbus 

Anzahl der aktuell behandelten Covid-19 Patienten im SHC gesamt

davon Patienten mit intensivmedizinischer Betreuung

Anzahl intensivmedizinisch betreuter Patienten auf ECMO Plätzen

5

5

0

 

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