18:36 Uhr 17.02.2021 | Neustarthilfe für Brandenburger Soloselbstständige gestartet
Brandenburger Soloselbständige können ab sofort einen Antrag auf die sogenannte Neustarthilfe stellen. Sie können einmalig 50 Prozent des im Vergleichszeitraum erwirtschafteten Referenzumsatzes erhalten. Fallen bei einem Soloselbstständigen allerdings auch Fixkosten an, kann stattdessen die Überbrückungshilfe III eine finanziell bessere Unterstützung sein. Das gab die IHK Cottbus heute bekannt.
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17:41 Uhr 17.02.2021 | Wunschbriefkasten vor Cottbuser Staatstheater
Vor dem Staatstheater Cottbus steht derzeit ein “Wunschbaum” und ein großer gelber Wunschbriefkasten. Mit diesem Signal soll die Kommunikation mit der Öffentlichkeit weiter Bestand haben. So lädt das Theater alle dazu ein, einen Wunsch ins Universum zu senden. Die Wunschzettel werden anschließend wetterfest gemacht und an den Ästen des Baums aufgehangen.
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17:13 Uhr 17.02.2021 | Spree-Neiße: Notbetreuung auch für Beschäftigte der Leistungsverwaltung möglich
Gemäß der am 12. Februar 2021 in Kraft getretenen Sechsten Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ist eine Notbetreuung für schulpflichtige Kinder der 1. bis 4. Klasse ab sofort auch für Beschäftigte der Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) möglich. Die Notbetreuung gilt für die Zeit des regulären Unterrichts am Vormittag (Schule) sowie die Zeit der Hortbetreuung am Nachmitttag (Hort). Die Regelungen zur Kindernotbetreuung gelten bis einschließlich 7. März 2021.
Den aktualisierten Antrag auf Kindernotbetreuung ist ab sofort auf der Webpräsenz des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa verfügbar unter
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/antragsformularv17022021_.pdf
Der ausgefüllte Antrag ist an die Verwaltung der zuständigen Kommune des Wohnorts (Amt, Gemeinde oder Stadt) per E-Mail oder postalisch einzureichen. Um eine rechtzeitige Bewilligung sicherzustellen, sollte das Dokument zum schnellstmöglichen Zeitpunkt übermittelt werden.
Bestimmungen der Kindernotbetreuung
Gründe für einen Anspruch auf Notbetreuung sind:
- das Kind ist aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen,
- alle Personensorgeberechtigten des Kindes arbeiten in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg und eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung kann nicht organisiert werden,
- eine der sorgeberechtigte Personen ist im stationären sowie ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig – in diesem Fall können auch Kinder der fünften und sechsten Jahrgansstufe notbetreut werden.
- Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann
Folgende Berufsgruppen zählen zum Bereich der kritischen öffentlichen Infrastruktur:
- im Gesundheitsbereich, gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychischer Erkrankter
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungs- und Verwaltungsfunktionen in Bund, Land, Kommune
- Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr
- Rechtspflege und Steuerrechtspflege
- Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
- Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung)
- Landwirtschaft, Versorgungswirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel
- In der fortgeführten Kindertagesbetreuung, Lehrkräfte in Präsenz- und Distanzunterricht oder Personal der Notbetreuung
- Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung)
- die Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach den Asylbewerberleistungsgesetz
16:55 Uhr 17.02.2021 | Bautzen: Inzidenz fällt leicht auf 85 / Weitere 71 neue Fälle
Im Landkreis Bautzen sind bis zum Mittwoch, 17. Februar 2021, insgesamt 71 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.
Weitere 60 Patienten gelten als genesen. 270 Personen sind aktuell infiziert.
Vier Patienten im Alter von 77 bis 91 Jahren sind verstorben. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn erhöht sich damit auf 584.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 85 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. 739 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 84 Corona-Patienten behandelt, 14 davon auf einer Intensivstation.
Aufruf Click & Collect: Formular-Fehler behoben
Händler können jetzt ihre Click & Collect-Angebote dem Landratsamt Bautzen melden. Das bereitgestellte Online-Formular arbeitet jetzt fehlerfrei. Gestern hatte ein Software-Update des Dienstleisters für einen Fehler gesorgt, die Meldungen konnten nicht abgesendet werden. Das Formular ist unter der folgenden Website aufrufbar:
Freistaat ändert Einreise-Regeln für Berufspendler aus Tschechien
Seit heute gelten weitere Ausnahmen für Grenzpendler aus Tschechien. Die neue Quarantäne-Verordnung des Freistaates ist jetzt im Internet veröffentlicht worden.
Die Einreise ist jedoch nur für jene Beschäftigte der in der Verordnung aufgezählten Branchen ohne anschließende 14-Tage-Quarantäne möglich, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Betriebe unverzichtbar ist. Mit Ausnahme von Gesundheitswesen, Pflegebranche und Nutztierhaltung müssen die Beschäftigten dieser Branchen eine amtliche Bescheinigung des Landratsamtes nachgewiesen werden. Das Formular und weitere Informationen werden noch heute auf der Website des Landratsamtes unter www.landkreis-bautzen.de veröffentlicht.
16:43 Uhr 17.02.2021 | Görlitz: Inzidenz fällt auf 81,91
Aktuelle Zahlen des Landkreises im Überblick – Stand 17.02.2021, 0 Uhr
Aktuell | Veränderung zum Vortag | |
---|---|---|
7-Tage-Inzidenz (Landkreis) | 81,91 | – 5,54 |
Coronafälle (gesamt) | 14.539 | + 40 |
Positiv PCR-getestete Personen in Quarantäne | 242 | + 8 |
Personen in stationärer Behandlung | 98 | – 3 |
Todesfälle | 904 | + 7 |
zur Übersicht der aktuellen Zahlen in den Kommunen (Gemeindetabelle)
Aktuell wurden im Landkreis Görlitz 40 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt. Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich ausschließlich um Erwachsene.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 81,91 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
98 Menschen werden aktuell stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 16 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 14.539 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 242 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Sieben weitere Menschen sind verstorben. Es handelt sich dabei um vier Frauen und drei Männer im Alter von 56 und 96 Jahren. Die Zahl der im Landkreis Görlitz im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion Verstorbenen erhöht sich auf 904.
7-Tage-Inzidenz nach dem Berechnungsverfahren des Robert-Koch-Instituts (RKI)
Tag 7 | Tag 6 | Tag 5 | Tag 4 | Tag 3 | Tag 2 | Tag 1 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
11.02. | 12.02. | 13.02. | 14.02. | 15.02. | 16.02. | 17.02. | |
82,7 | 85,1 | 73,6 | 66,1 | 81,5 | 72,4 | 58,2 | Inzidenzwert |
* bezogen auf Neuinfektionen je 100.000 Einwohner nach Meldung des RKI, Stand: 17.02.2021, 0 Uhr, RKI-Dashboard
Hinweis zur RKI-Inzidenz
Maßgebend für die Entscheidung zu weiteren Lockerungen bzw. Einschränkungen durch den Landkreis sind laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung die veröffentlichten Daten des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts (RKI). Aus diesem Grund wird neben der durch den Landkreis selbst ermittelten Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz des RKIs mit bekannt gegeben.
16:37 Uhr 17.02.2021 | Spree-Neiße: 7-Tage-Inzidenz steigt auf 73,9 / Weitere 24 Neuinfektionen
Bestätigte Fälle: 5451
Veränderung zum Vortag: + 24
davon stationäre Behandlung: 21
verstorben: 165
Quarantäne: ca. 600
davon geheilt: 3585
Inzidenzwert: 73,9
Stadt Spremberg: + 8
Stadt Forst (Lausitz): + 6
Stadt Guben: + 1
Stadt Drebkau: + 3
Stadt Welzow:
Gemeinde Kolkwitz: + 1
Gemeinde Schenkendöbern: + 1
Gemeinde Neuhausen/Spree: + 2
Amt Burg (Spreewald): + 1
Amt Döbern-Land:
Amt Peitz:
z.Zt. nicht im Landkreis: + 1
16:31 Uhr 17.02.2021 | Oder-Spree: Inzidenz steigt auf 53,1 / Weitere 15 Neuinfektionen
Im Landkreis Oder-Spree sind laut Statistik des Robert Koch-Instituts (RKI) mit Stand 17. Februar 2021 208 Menschen nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert. Es wurden 15 neue Fälle erfasst. Die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt in Oder-Spree laut der Daten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bei 53,1 – der Wert für Brandenburg bei 72,0.
Kumuliert wurden seit Beginn des Pandemiegeschehens 5365 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bisher gelten 4913 Infizierte als genesen. Die Zahl der im Kontext mit dem Coronavirus im Landkreis Oder Spree zu beklagenden Todesfälle hat sich um einen erhöht und liegt jetzt bei 244.
Das Land Brandenburg hat am 1. Februar sein Meldeverfahren für die laborbestätigten COVID-19-Fälle an die bundesweite Pandemieberichterstattung angeglichen. Datengrundlage für alle Veröffentlichungen ist die Meldesoftware SurvNet des Robert Koch-Instituts. Die Daten können über das Dashboard für das Land Brandenburg abgerufen werden.
Aufgrund der veränderten Datenerfassung steht die bislang nach Kommunen ausgewiesene Übersicht der Fallzahlen vorübergehend nicht zur Verfügung.
16:22 Uhr 17.02.2021 | Elbe-Elster: Weniger Neuinfektionen als vor einer Woche
Der Landkreis Elbe-Elster verzeichnet weniger Corona-Neuinfektionen als vor einer Woche. Die 7-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei 107. Aktuell sind im Landkreis neun Fälle der britischen Corona-Mutation bestätigt.
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gesamt positiv Getestete: 4.741 (+ 18 zum Vortag)
davon aktive Fälle: 224 (- 7 zum Vortag)
genesene Personen: 4.347 (+ 25 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 107,0 (118,8 am Vortag)
stationär behandelte Personen: 23 (Stand 17.02.21)
davon intensivmedizinisch: 7 (Stand 17.02.21)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 620 (- 240 zur Vorwoche/Stand 12.02.21)
verstorben: 170 Personen (unverändert zum Vortag)
16:17 Uhr 17.02.2021 | Dahme-Spreewald: Inzidenz fällt auf 62,6 / Weitere 17 Neuinfektionen
Aktuelle Fallzahlen LDS laut Dashboard LAVG | |
bestätigte Infektionen | 4.955 |
Veränderung zum Vortag | +17 |
Todesfälle | 202 |
genesen | 4.499 |
aktuell infizierte Personen | 254 |
davon in stationärer Behandlung | – |
7-Tage-Inzidenz | 62,6 |
(Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des LAVG und derer des Landkreises Dahme-Spreewald zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen.) |
16:12 Uhr 17.02.2021 | Oberspreewald-Lausitz: Inzidenz leicht auf 93,26 gefallen / Weitere 18 neue Fälle
Landkreis | OSL |
Neufälle im 24h-Vergleich | 18 |
bestätigte Fälle | 5.211 |
aktuelle Fälle | 273 |
davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung | 17 |
Genesene | 4.714 |
Sterbefälle | 224 |
in Quarantäne | 484 |
7-Tage-Inzidenz | 93,26 |
16:09 Uhr 17.02.2021 | Cottbus plant zinsfreie Stundungen für Unternehmer
Die Stadt Cottbus plant, zinsfreie Stundungen für Unternehmerinnen und Unternehmer. Der Beschluss dazu wurde noch nicht gefasst und wird derzeit noch diskutiert. Weiterhin sollen Einzelhändler und Gastronomen einen Antrag stellen können, um die Sondernutzungsgebühr für 2021 erlassen zu bekommen.
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10:50 Uhr 17.02.2021 | Inzidenzwert in Cottbus unter 100
Die 7-Tage-Inzidenz in Cottbus ist weiter gefallen und liegt aktuell bei 93. Das gab die Stadt heute bekannt. Insgesamt 16 Personen wurden innerhalb eines Tages positiv auf das Coronavirus getestet.
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10:47 Uhr 17.02.2021 | 297 neue Fälle in Brandenburg / Bisher insgesamt 142.953 Impfungen
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 297 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 73.679 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 17.02.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 615 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 134 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 102 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 65.951 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+468 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 4.879 (-206).
Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 142.953 (Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 16.02.2021). Diese Gesamtzahl enthält 81.989 Erstimpfungen und 60.964 Zweitimpfungen.
Landkreis / | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 17.02., 00:00 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) |
Barnim | +26 | 4.026 | 66,4 | 164 (+2) |
Brandenburg a. d. H. | +20 | 1.475 | 61,0 | 65 (+0) |
Cottbus/Chóśebuz | +10 | 4.158 | 106,3 | 152 (+3) |
Dahme-Spreewald | +17 | 4.955 | 62,6 | 202 (+6) |
Elbe-Elster | +18 | 4.741 | 107,0 | 170 (+0) |
Frankfurt (Oder) | +7 | 1.474 | 32,9 | 90 (+2) |
Havelland | +18 | 3.922 | 87,7 | 128 (+1) |
Märkisch-Oderland | +17 | 4.619 | 52,6 | 215 (+3) |
Oberhavel | +26 | 5.357 | 91,6 | 176 (+10) |
Oberspreewald-Lausitz | +18 | 5.211 | 93,3 | 224 (+1) |
Oder-Spree | +15 | 5.365 | 53,1 | 244 (+1) |
Ostprignitz-Ruppin | +7 | 3.069 | 44,5 | 116 (+2) |
Potsdam | +11 | 4.887 | 31,1 | 218 (+0) |
Potsdam-Mittelmark | +12 | 5.549 | 50,8 | 145 (+2) |
Prignitz | +35 | 2.280 | 218,0 | 110 (+1) |
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa | +6 | 5.455 | 93,2 | 158 (-2) |
Teltow-Fläming | +20 | 4.470 | 65,9 | 138 (+0) |
Uckermark | +11 | 2.666 | 64,7 | 134 (+0) |
Brandenburg gesamt | +294 | 73.679 | 72,0 | 2.849 (+32) |
Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.
Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI> bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.
Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
10:02 Uhr 17.02.2021 | Aktuelle Lage aus dem Sana-Herzzentrum Cottbus
Anzahl der aktuell behandelten Covid-19 Patienten im SHC gesamt | davon Patienten mit intensivmedizinischer Betreuung | Anzahl intensivmedizinisch betreuter Patienten auf ECMO Plätzen |
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