Das Cottbuser Wohnprojekt “K29” hat vor dem Cottbuser Landgericht einen Erfolg erzielt und darf vorerst bleiben. Laut Urteil reichen die Gründe für eine Kündigung des Mietvertrages nicht aus. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Vermieter kann in Berufung gehen.
Der Verein teilte dazu mit.
Im Prozess zwischen dem neuen Eigentümer des Hauses in der Cottbuser Karlstraße und dem Wohn- und Kulturprojekt Karlstraße 29 e.V. hat das Landgericht Cottbus am vergangenen Freitag (25.09.) sein Urteil gefällt: Die Kündigung des Mietvertrags im vergangenen Jahr ist rechtswidrig. Aufatmen für die 13 Bewohner*innen. „Uns fällt ein Stein vom Herzen. Vorerst ist unsere Zukunft in der Stadt gesichert.“, sagt Ines Krause, Bewohnerin des Hauses. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, der Vermieter kann in Berufung gehen. Kern der Auseinandersetzung war, ob ein Verein einen Mietvertrag für Wohnraum schließen darf oder ob es sich automatisch um einen Gewerbemietvertrag handelt, welcher ohne weitere Gründe kurzfristig gekündigt werden darf.
„Nicht nur für uns ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, denn auch andere Wohnprojekte die mit einem Verein ein Haus mieten, können sich auf dieses Urteil beziehen. Bisher hatten Gerichte geurteilt, dass Vereine keinen Wohnraum anmieten können, weswegen einige Projekte ihre Häuser schon verlassen mussten.“, erklärte Evita Klinke, ebenfalls Bewohnerin, auf einer Kundgebung mit gemeinsamen Unterstützer*innen aus der Stadtgesellschaft auf dem Cottbuser Altmarkt am Samstag. Mit einem gemeinsam gemalten „We <3 K29“-Banner wurde dort auch die gleichlautende, stadtweite Kampagne präsentiert. „We <3 K29 ist ein gemeinsames Zeichen für Solidarität für bezahlbares Wohnen in Cottbus. Wie uns ergeht es hunderten von Mieter*innen in der Stadt, die von Sanierung und steigenden Mieten bedroht oder betroffen sind.“, sagt Evita Klinke.
Die Hausgemeinschaft fürchtet, dass der Friede nur von kurzer Dauer sein wird. Im Vorfeld der Gerichtsentscheidung ergingen erneut Abmahnungen an den Verein. Der Eigentümer hatte auch umfangreiche Sanierungsarbeiten angekündigt, die den gemeinschaftlichen Charakter des Gründerzeithauses zerstören würden. „Unsere Zukunft ist erst gesichert, wenn wir das Haus endlich kaufen können.“, sagt Ines Krause. Der Eigentümer hatte das großzügige Kaufangebot über 450.000 Euro des Vereins im Juli abgelehnt. Nach der Entscheidung hoffen die Bewohner*innen an den Verhandlungstisch mit ihm zurückzukehren.
Red. / Presseinfo