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NIEDERLAUSITZ aktuell

Neue Förderrichtlinie für Abfallwirtschaft, Immissions- und Klimaschutz

10:04 Uhr | 24. Juni 2008
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Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft, des Immissions- und Klimaschutzes in Kraft gesetzt. Für die Förderrichtlinie stehen bis 2013 insgesamt 38 Mio. Euro aus EU-Strukturmitteln zur Verfügung. Woidke: „Bei der neuen Richtlinie ist eine Konzentration auf solche Projekte vorgesehen, die den Schutz für Menschen und Umwelt kurzfristig verbessern, unter anderen durch zeitnahe Deponiesanierung und Feinstaubminderung in den Städten.“
Ebenso stehen besonders innovative Projekte zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Fokus der Förderrichtlinie. So können beispielsweise Projekte, die auf eine hohe Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden abzielen beziehungsweise Vorhaben zur besseren energetischen Verwertung von Abfällen unterstützt werden.
Die langjährig bewährten Instrumente zur Förderung abfallwirtschaftlicher Projekte und zur Förderung von Maßnahmen des Immissions- und Klimaschutzes wurden zu einer Richtlinie zusammengeführt.
Das Agrar- und Umweltministerium fördert seit 1992 wichtige und beispielhafte Vorhaben zur Minderung schädlicher Einwirkungen auf die Umwelt. Bis 2007 sind insgesamt beispielsweise 110 Mio. Euro zum geordneten Betrieb und Abschluss von Altdeponien eingesetzt worden. Weitere 55 Mio. Euro wurden für 250 Projekte zur Lärmminderung, Luftreinhaltung und Minderung klimaschädlicher Kohlendioxid-Emissionen ausgereicht. Während im Immissions- und Klimaschutz in der Anfangsphase vor allem die Initiativen von Unternehmen und Privatpersonen unterstützt worden sind, ist in den letzten Jahren ein Großteil der Mittel in kommunale Infrastrukturprojekte geflossen, die der Allgemeinheit unmittelbar zu gute kommen. Für Vorhaben des kommunalen Umweltschutzes kann ein maximaler Fördersatz von bis zu 75 Prozent zur Anwendung kommen. Kleine und mittelständische Unternehmen können eine maximale Förderung von 50 Prozent zur Umsetzung von besonders innovativen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erhalten.
Gefördert werden:
* Maßnahmen zur Optimierung mechanisch-biologischer Abfallbehandlungsanlagen, insbesondere mit dem Ziel einer der Herstellung von Ersatzbrennstoffen und Sicherungs- und Rekultivierungsmaßnahmen zum geordneten Abschluss von Altdeponien
* Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und/oder zur Verminderung der Lärmbelästigung der Bürger, insbesondere Maßnahmen, die kombiniert wirken und Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden, die soziale Einrichtungen oder entsprechende Dienstleistungen dauerhaft beherbergen
* Innovative und beispielhafte Maßnahmen zur CO2-Minderung, Energieeinsparung, Energierückgewinnung, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Minderung und Nutzung von Abwärme
Die Richtlinie Umweltschutz ist im Internet unter www.mluv.brandenburg.de einzusehen. Zur Einreichung von Förderanträgen kann ab sofort mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg Kontakt aufgenommen werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft, des Immissions- und Klimaschutzes in Kraft gesetzt. Für die Förderrichtlinie stehen bis 2013 insgesamt 38 Mio. Euro aus EU-Strukturmitteln zur Verfügung. Woidke: „Bei der neuen Richtlinie ist eine Konzentration auf solche Projekte vorgesehen, die den Schutz für Menschen und Umwelt kurzfristig verbessern, unter anderen durch zeitnahe Deponiesanierung und Feinstaubminderung in den Städten.“
Ebenso stehen besonders innovative Projekte zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Fokus der Förderrichtlinie. So können beispielsweise Projekte, die auf eine hohe Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden abzielen beziehungsweise Vorhaben zur besseren energetischen Verwertung von Abfällen unterstützt werden.
Die langjährig bewährten Instrumente zur Förderung abfallwirtschaftlicher Projekte und zur Förderung von Maßnahmen des Immissions- und Klimaschutzes wurden zu einer Richtlinie zusammengeführt.
Das Agrar- und Umweltministerium fördert seit 1992 wichtige und beispielhafte Vorhaben zur Minderung schädlicher Einwirkungen auf die Umwelt. Bis 2007 sind insgesamt beispielsweise 110 Mio. Euro zum geordneten Betrieb und Abschluss von Altdeponien eingesetzt worden. Weitere 55 Mio. Euro wurden für 250 Projekte zur Lärmminderung, Luftreinhaltung und Minderung klimaschädlicher Kohlendioxid-Emissionen ausgereicht. Während im Immissions- und Klimaschutz in der Anfangsphase vor allem die Initiativen von Unternehmen und Privatpersonen unterstützt worden sind, ist in den letzten Jahren ein Großteil der Mittel in kommunale Infrastrukturprojekte geflossen, die der Allgemeinheit unmittelbar zu gute kommen. Für Vorhaben des kommunalen Umweltschutzes kann ein maximaler Fördersatz von bis zu 75 Prozent zur Anwendung kommen. Kleine und mittelständische Unternehmen können eine maximale Förderung von 50 Prozent zur Umsetzung von besonders innovativen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erhalten.
Gefördert werden:
* Maßnahmen zur Optimierung mechanisch-biologischer Abfallbehandlungsanlagen, insbesondere mit dem Ziel einer der Herstellung von Ersatzbrennstoffen und Sicherungs- und Rekultivierungsmaßnahmen zum geordneten Abschluss von Altdeponien
* Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und/oder zur Verminderung der Lärmbelästigung der Bürger, insbesondere Maßnahmen, die kombiniert wirken und Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden, die soziale Einrichtungen oder entsprechende Dienstleistungen dauerhaft beherbergen
* Innovative und beispielhafte Maßnahmen zur CO2-Minderung, Energieeinsparung, Energierückgewinnung, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Minderung und Nutzung von Abwärme
Die Richtlinie Umweltschutz ist im Internet unter www.mluv.brandenburg.de einzusehen. Zur Einreichung von Förderanträgen kann ab sofort mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg Kontakt aufgenommen werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft, des Immissions- und Klimaschutzes in Kraft gesetzt. Für die Förderrichtlinie stehen bis 2013 insgesamt 38 Mio. Euro aus EU-Strukturmitteln zur Verfügung. Woidke: „Bei der neuen Richtlinie ist eine Konzentration auf solche Projekte vorgesehen, die den Schutz für Menschen und Umwelt kurzfristig verbessern, unter anderen durch zeitnahe Deponiesanierung und Feinstaubminderung in den Städten.“
Ebenso stehen besonders innovative Projekte zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Fokus der Förderrichtlinie. So können beispielsweise Projekte, die auf eine hohe Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden abzielen beziehungsweise Vorhaben zur besseren energetischen Verwertung von Abfällen unterstützt werden.
Die langjährig bewährten Instrumente zur Förderung abfallwirtschaftlicher Projekte und zur Förderung von Maßnahmen des Immissions- und Klimaschutzes wurden zu einer Richtlinie zusammengeführt.
Das Agrar- und Umweltministerium fördert seit 1992 wichtige und beispielhafte Vorhaben zur Minderung schädlicher Einwirkungen auf die Umwelt. Bis 2007 sind insgesamt beispielsweise 110 Mio. Euro zum geordneten Betrieb und Abschluss von Altdeponien eingesetzt worden. Weitere 55 Mio. Euro wurden für 250 Projekte zur Lärmminderung, Luftreinhaltung und Minderung klimaschädlicher Kohlendioxid-Emissionen ausgereicht. Während im Immissions- und Klimaschutz in der Anfangsphase vor allem die Initiativen von Unternehmen und Privatpersonen unterstützt worden sind, ist in den letzten Jahren ein Großteil der Mittel in kommunale Infrastrukturprojekte geflossen, die der Allgemeinheit unmittelbar zu gute kommen. Für Vorhaben des kommunalen Umweltschutzes kann ein maximaler Fördersatz von bis zu 75 Prozent zur Anwendung kommen. Kleine und mittelständische Unternehmen können eine maximale Förderung von 50 Prozent zur Umsetzung von besonders innovativen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erhalten.
Gefördert werden:
* Maßnahmen zur Optimierung mechanisch-biologischer Abfallbehandlungsanlagen, insbesondere mit dem Ziel einer der Herstellung von Ersatzbrennstoffen und Sicherungs- und Rekultivierungsmaßnahmen zum geordneten Abschluss von Altdeponien
* Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und/oder zur Verminderung der Lärmbelästigung der Bürger, insbesondere Maßnahmen, die kombiniert wirken und Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden, die soziale Einrichtungen oder entsprechende Dienstleistungen dauerhaft beherbergen
* Innovative und beispielhafte Maßnahmen zur CO2-Minderung, Energieeinsparung, Energierückgewinnung, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Minderung und Nutzung von Abwärme
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Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

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Ebenso stehen besonders innovative Projekte zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Fokus der Förderrichtlinie. So können beispielsweise Projekte, die auf eine hohe Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden abzielen beziehungsweise Vorhaben zur besseren energetischen Verwertung von Abfällen unterstützt werden.
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Das Agrar- und Umweltministerium fördert seit 1992 wichtige und beispielhafte Vorhaben zur Minderung schädlicher Einwirkungen auf die Umwelt. Bis 2007 sind insgesamt beispielsweise 110 Mio. Euro zum geordneten Betrieb und Abschluss von Altdeponien eingesetzt worden. Weitere 55 Mio. Euro wurden für 250 Projekte zur Lärmminderung, Luftreinhaltung und Minderung klimaschädlicher Kohlendioxid-Emissionen ausgereicht. Während im Immissions- und Klimaschutz in der Anfangsphase vor allem die Initiativen von Unternehmen und Privatpersonen unterstützt worden sind, ist in den letzten Jahren ein Großteil der Mittel in kommunale Infrastrukturprojekte geflossen, die der Allgemeinheit unmittelbar zu gute kommen. Für Vorhaben des kommunalen Umweltschutzes kann ein maximaler Fördersatz von bis zu 75 Prozent zur Anwendung kommen. Kleine und mittelständische Unternehmen können eine maximale Förderung von 50 Prozent zur Umsetzung von besonders innovativen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erhalten.
Gefördert werden:
* Maßnahmen zur Optimierung mechanisch-biologischer Abfallbehandlungsanlagen, insbesondere mit dem Ziel einer der Herstellung von Ersatzbrennstoffen und Sicherungs- und Rekultivierungsmaßnahmen zum geordneten Abschluss von Altdeponien
* Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und/oder zur Verminderung der Lärmbelästigung der Bürger, insbesondere Maßnahmen, die kombiniert wirken und Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden, die soziale Einrichtungen oder entsprechende Dienstleistungen dauerhaft beherbergen
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