Das Land Brandenburg stellt in diesem Jahr wieder 50.000 Euro für politisch Verfolgte zur Verfügung. Das teilte die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur heute mit. Menschen, die in der sowjetischen Besatzungszone oder in der DDR politisch verfolgt wurden und sich in wirtschaftlichen Notlagen befinden, können sich beraten lassen und anschließend einen Antrag stellen.
Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur teilte dazu mit:
Menschen, die in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder in der DDR politisch verfolgt wurden und ihren Wohnsitz in Brandenburg haben, können in wirtschaftlichen Notlagen Unterstützung durch das Land Brandenburg erhalten. Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur berät Interessierte und begleitet die Antragstellung.
50.000 Euro stellt das Land Brandenburg im Jahr 2021 für den Härtefallfonds zur Verfügung, der politisch Verfolgte der SBZ/DDR in wirtschaftlichen Notlagen unterstützt.
Antragsberechtigt sind ehemals politisch Verfolgte
• die ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben
• nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen bzw. dem Häftlingshilfegesetz rehabilitiert wurden und
• die in ihrer wirtschaftlichen Lage in besonderem Maße beeinträchtig sind.
Unterstützt werden können insbesondere
• Maßnahmen für selbstbestimmtes Wohnen, bei Umzug in eine behindertengerechte Wohnung oder die alters- und behindertengerechte Ausstattung von Wohnraum
• gesundheitliche Maßnahmen, die nicht von Krankenkassen übernommen werden oder Krankenkassenleistungen, deren Eigenbeteiligung sehr hoch ist, wie beispielsweise für Zahnprothetik oder Hörgeräte
• Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die nicht oder nicht ausreichend gefördert werden, um eine nachhaltige Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen
• Verbesserung der Mobilität mit dem Ziel, die Selbstständigkeit und Beweglichkeit zu fördern
Im Jahr 2020 beriet die Aufarbeitungsbeauftragte mehrere Interessierte und begleitete die Antragstellung. So konnten ehemals politisch Verfolgte Zuwendungen für ganz unterschiedliche Maßnahmen aus dem Härtefallfonds erhalten. Die Landesbeauftragte Dr. Maria Nooke bilanziert:
„Bereits seit dem Jahr 2015 stellt der Brandenburgische Landtag jährlich Mittel für den Härtefallfonds zur Verfügung. Als Landesbeauftragte ist es mir wichtig, den Beratungs-und Zuwendungsprozess intensiv zu begleiten und alle notwendigen Beratungshilfen für ehemals politisch Verfolgte zur Verfügung zu stellen. Dass Länder wie Sachsen und Berlin dem Modell inzwischen folgen, zeigt die Bedeutung des Härtefallfonds. So können noch mehr zielgenaue Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt und die Lebenssituation der Betroffenen verbessert werden.“
Interessierte können sich während der telefonischen Sprechzeiten oder schriftlich an die Landesbeauftragte wenden. Die Richtlinie für den Härtefallfonds und alle Informationen zu Beratung und Antragstellung finden Sie auf unserer Homepage: https://aufarbeitung.brandenburg.de/beratung/haertefallfonds/
Red. / Presseinfo
Bild: Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur