Angesichts der aktuell steigenden Zahlen von Asylverfahren an den Brandenburger Verwaltungsgerichten will das Justizministerium zusätzliche Kräfte einstellen. Darüber wird der Haushaltsauschuss des Landtages noch in dieser Woche beraten. Insgesamt sollen 32 zusätzliche Stellen für die Justiz zur Verfügung stehen.
Justizminister Helmuth Markov erklärte dazu: „Zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren gehört auch die schnelle Bearbeitung von Rechtsbehelfen. Nur so kann zeitnah Rechtssicherheit für die betroffenen Asylbewerber gewährleistet werden. Die zusätzlichen Stellen tragen den gestiegenen Eingangszahlen an unseren Gerichten Rechnung.“
Die neuen Kräfte sollen zum überwiegenden Teil in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig werden. Dort war die Zahl asylrechtlicher Rechtsschutzverfahren im ersten Halbjahr 2015 um 74,8 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2014 (+ 1.076 Verfahren) gestiegen. Bei gleichbleibender Eingangsentwicklung werden 2015 insgesamt 10.172 Klagen und Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes eingehen (2014: 9.054 Verfahren). Hiervon würden 5.028 Verfahren auf asylrechtliche Streitigkeiten entfallen (2014: 2.859 Verfahren). Es werden daher 16 zusätzliche Richterstellen beantragt. Auch im nichtrichterlichen Bereich soll es zusätzliche Kräfte geben. Mehr Stellen soll es zudem bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit geben. Dort werden zusätzliche Kräfte vor allem für die Bearbeitung von Vormundschaftsangelegenheiten und Pflegschaften für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge gebraucht.
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Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz