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NIEDERLAUSITZ aktuell

Konjunkturpaket II: Landesregierung billigt Eckpunkte für Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

15:18 Uhr | 17. Februar 2009
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Die Landesregierung hat heute die Eckpunkte für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes gebilligt. Dieses Gesetz ist Teil des Konjunkturpakets II. Auf die Eckpunkte hatte sich zuvor die interministerielle Arbeitsgruppe „Stabilisierung der Konjunktur“ gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg und dem Landkreistag Brandenburg verständigt.
Brandenburg bekommt aus dem Konjunkturpaket II des Bundes Finanzhilfen in Höhe von knapp 343 Millionen Euro. Diesen Betrag müssen Land und Kommunen mit rund 114 Millionen Euro kofinanzieren. Das Land übernimmt davon voraussichtlich gut 68 Millionen Euro.
Ministerpräsident Matthias Platzeck hob hervor: „Der heutige Kabinettsbeschluss basiert auf der Einigung, die Anfang voriger Woche zwischen Regierung und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände gefunden wurde. Es ist gelungen, das Verhältnis zwischen Vorhaben in alleiniger Verantwortung der Kommunen und überregional bedeutsamer Projekte ausgewogen zu gestalten. Mit der heutigen Entscheidung gehört Brandenburg zu den ersten Bundesländern, die noch vor der Abstimmung im Bundesrat über das Konjunkturpaket II ihre Eckpunkte festgelegt haben.“ Die Länderkammer soll am Freitag über das Konjunkturpaket II entscheiden. Zudem muss noch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern endgültig ausgehandelt werden.
Platzeck betonte, dass mit zwei Dritteln der überwiegende Teil der Mittel zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur eingesetzt werde. Platzeck: „Wenn der Bund im Zukunftsinvestitionsgesetz den Schwerpunkt klar auf Bildung legt, passt das genau zu unseren landespolitischen Prioritäten.“
Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, wies ferner darauf hin, dass auch finanzschwachen Kommunen die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes ermöglicht werden solle. Daher habe die Landesregierung entschieden, den Eigenanteil dieser Kommunen auf zehn Prozent abzusenken und gegebenenfalls vorzufinanzieren.
Appel sagte: „Jetzt kommt es darauf an, dass mit den Mitteln in den Städten und Gemeinden rasch konkrete Vorhaben angeschoben werden, die nachhaltige Wirkung haben. Nur so können wir Arbeitsplätze zukunftssicher machen und gestärkt aus der Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgehen.“
Insgesamt etwa 241 Millionen Euro geben die Kommunen in direkter Verantwortung aus. Davon stehen den Kommunen einschließlich ihres Eigenanteils und der Kofinanzierung durch das Land für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur wie Schulen und Kindertagesstätten rund 153 Millionen Euro zur Verfügung. Für Investitionen in sonstige Infrastruktur erhalten die Kommunen knapp 88 Millionen Euro.
Zusätzlich werden in einzelnen Kommunen mit insgesamt 60,2 Millionen Euro überregional bedeutsame Projekte gefördert, die unter anderem zu den Bereichen Häfen, Gesundheitseinrichtungen und Sportstätten gehören. Dazu zählen Vorhaben wie das für die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel zuständige Schwerpunktkrankenhaus Ruppiner Kliniken, die Häfen Wittenberge und Mühlberg, die Vorbereitung von Brachflächen für die gewerbliche Nutzung, beispielsweise in Luckenwalde, sowie überregional bedeutsame Sportstätten wie die Olympiastützpunkte im Land.
Mit rund 155 Millionen Euro fördert das Land im Rahmen von Programmen weitere Vorhaben: Investitionen in die Breitbandversorgung insbesondere in ländlichen Regionen, in Hochschulen und in die Forschungsinfrastruktur, in die Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung sowie in Eltern-Kind-Zentren und in „Netzwerke Gesunde Kinder“.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung hat heute die Eckpunkte für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes gebilligt. Dieses Gesetz ist Teil des Konjunkturpakets II. Auf die Eckpunkte hatte sich zuvor die interministerielle Arbeitsgruppe „Stabilisierung der Konjunktur“ gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg und dem Landkreistag Brandenburg verständigt.
Brandenburg bekommt aus dem Konjunkturpaket II des Bundes Finanzhilfen in Höhe von knapp 343 Millionen Euro. Diesen Betrag müssen Land und Kommunen mit rund 114 Millionen Euro kofinanzieren. Das Land übernimmt davon voraussichtlich gut 68 Millionen Euro.
Ministerpräsident Matthias Platzeck hob hervor: „Der heutige Kabinettsbeschluss basiert auf der Einigung, die Anfang voriger Woche zwischen Regierung und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände gefunden wurde. Es ist gelungen, das Verhältnis zwischen Vorhaben in alleiniger Verantwortung der Kommunen und überregional bedeutsamer Projekte ausgewogen zu gestalten. Mit der heutigen Entscheidung gehört Brandenburg zu den ersten Bundesländern, die noch vor der Abstimmung im Bundesrat über das Konjunkturpaket II ihre Eckpunkte festgelegt haben.“ Die Länderkammer soll am Freitag über das Konjunkturpaket II entscheiden. Zudem muss noch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern endgültig ausgehandelt werden.
Platzeck betonte, dass mit zwei Dritteln der überwiegende Teil der Mittel zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur eingesetzt werde. Platzeck: „Wenn der Bund im Zukunftsinvestitionsgesetz den Schwerpunkt klar auf Bildung legt, passt das genau zu unseren landespolitischen Prioritäten.“
Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, wies ferner darauf hin, dass auch finanzschwachen Kommunen die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes ermöglicht werden solle. Daher habe die Landesregierung entschieden, den Eigenanteil dieser Kommunen auf zehn Prozent abzusenken und gegebenenfalls vorzufinanzieren.
Appel sagte: „Jetzt kommt es darauf an, dass mit den Mitteln in den Städten und Gemeinden rasch konkrete Vorhaben angeschoben werden, die nachhaltige Wirkung haben. Nur so können wir Arbeitsplätze zukunftssicher machen und gestärkt aus der Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgehen.“
Insgesamt etwa 241 Millionen Euro geben die Kommunen in direkter Verantwortung aus. Davon stehen den Kommunen einschließlich ihres Eigenanteils und der Kofinanzierung durch das Land für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur wie Schulen und Kindertagesstätten rund 153 Millionen Euro zur Verfügung. Für Investitionen in sonstige Infrastruktur erhalten die Kommunen knapp 88 Millionen Euro.
Zusätzlich werden in einzelnen Kommunen mit insgesamt 60,2 Millionen Euro überregional bedeutsame Projekte gefördert, die unter anderem zu den Bereichen Häfen, Gesundheitseinrichtungen und Sportstätten gehören. Dazu zählen Vorhaben wie das für die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel zuständige Schwerpunktkrankenhaus Ruppiner Kliniken, die Häfen Wittenberge und Mühlberg, die Vorbereitung von Brachflächen für die gewerbliche Nutzung, beispielsweise in Luckenwalde, sowie überregional bedeutsame Sportstätten wie die Olympiastützpunkte im Land.
Mit rund 155 Millionen Euro fördert das Land im Rahmen von Programmen weitere Vorhaben: Investitionen in die Breitbandversorgung insbesondere in ländlichen Regionen, in Hochschulen und in die Forschungsinfrastruktur, in die Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung sowie in Eltern-Kind-Zentren und in „Netzwerke Gesunde Kinder“.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung hat heute die Eckpunkte für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes gebilligt. Dieses Gesetz ist Teil des Konjunkturpakets II. Auf die Eckpunkte hatte sich zuvor die interministerielle Arbeitsgruppe „Stabilisierung der Konjunktur“ gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg und dem Landkreistag Brandenburg verständigt.
Brandenburg bekommt aus dem Konjunkturpaket II des Bundes Finanzhilfen in Höhe von knapp 343 Millionen Euro. Diesen Betrag müssen Land und Kommunen mit rund 114 Millionen Euro kofinanzieren. Das Land übernimmt davon voraussichtlich gut 68 Millionen Euro.
Ministerpräsident Matthias Platzeck hob hervor: „Der heutige Kabinettsbeschluss basiert auf der Einigung, die Anfang voriger Woche zwischen Regierung und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände gefunden wurde. Es ist gelungen, das Verhältnis zwischen Vorhaben in alleiniger Verantwortung der Kommunen und überregional bedeutsamer Projekte ausgewogen zu gestalten. Mit der heutigen Entscheidung gehört Brandenburg zu den ersten Bundesländern, die noch vor der Abstimmung im Bundesrat über das Konjunkturpaket II ihre Eckpunkte festgelegt haben.“ Die Länderkammer soll am Freitag über das Konjunkturpaket II entscheiden. Zudem muss noch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern endgültig ausgehandelt werden.
Platzeck betonte, dass mit zwei Dritteln der überwiegende Teil der Mittel zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur eingesetzt werde. Platzeck: „Wenn der Bund im Zukunftsinvestitionsgesetz den Schwerpunkt klar auf Bildung legt, passt das genau zu unseren landespolitischen Prioritäten.“
Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, wies ferner darauf hin, dass auch finanzschwachen Kommunen die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes ermöglicht werden solle. Daher habe die Landesregierung entschieden, den Eigenanteil dieser Kommunen auf zehn Prozent abzusenken und gegebenenfalls vorzufinanzieren.
Appel sagte: „Jetzt kommt es darauf an, dass mit den Mitteln in den Städten und Gemeinden rasch konkrete Vorhaben angeschoben werden, die nachhaltige Wirkung haben. Nur so können wir Arbeitsplätze zukunftssicher machen und gestärkt aus der Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgehen.“
Insgesamt etwa 241 Millionen Euro geben die Kommunen in direkter Verantwortung aus. Davon stehen den Kommunen einschließlich ihres Eigenanteils und der Kofinanzierung durch das Land für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur wie Schulen und Kindertagesstätten rund 153 Millionen Euro zur Verfügung. Für Investitionen in sonstige Infrastruktur erhalten die Kommunen knapp 88 Millionen Euro.
Zusätzlich werden in einzelnen Kommunen mit insgesamt 60,2 Millionen Euro überregional bedeutsame Projekte gefördert, die unter anderem zu den Bereichen Häfen, Gesundheitseinrichtungen und Sportstätten gehören. Dazu zählen Vorhaben wie das für die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel zuständige Schwerpunktkrankenhaus Ruppiner Kliniken, die Häfen Wittenberge und Mühlberg, die Vorbereitung von Brachflächen für die gewerbliche Nutzung, beispielsweise in Luckenwalde, sowie überregional bedeutsame Sportstätten wie die Olympiastützpunkte im Land.
Mit rund 155 Millionen Euro fördert das Land im Rahmen von Programmen weitere Vorhaben: Investitionen in die Breitbandversorgung insbesondere in ländlichen Regionen, in Hochschulen und in die Forschungsinfrastruktur, in die Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung sowie in Eltern-Kind-Zentren und in „Netzwerke Gesunde Kinder“.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung hat heute die Eckpunkte für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes gebilligt. Dieses Gesetz ist Teil des Konjunkturpakets II. Auf die Eckpunkte hatte sich zuvor die interministerielle Arbeitsgruppe „Stabilisierung der Konjunktur“ gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg und dem Landkreistag Brandenburg verständigt.
Brandenburg bekommt aus dem Konjunkturpaket II des Bundes Finanzhilfen in Höhe von knapp 343 Millionen Euro. Diesen Betrag müssen Land und Kommunen mit rund 114 Millionen Euro kofinanzieren. Das Land übernimmt davon voraussichtlich gut 68 Millionen Euro.
Ministerpräsident Matthias Platzeck hob hervor: „Der heutige Kabinettsbeschluss basiert auf der Einigung, die Anfang voriger Woche zwischen Regierung und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände gefunden wurde. Es ist gelungen, das Verhältnis zwischen Vorhaben in alleiniger Verantwortung der Kommunen und überregional bedeutsamer Projekte ausgewogen zu gestalten. Mit der heutigen Entscheidung gehört Brandenburg zu den ersten Bundesländern, die noch vor der Abstimmung im Bundesrat über das Konjunkturpaket II ihre Eckpunkte festgelegt haben.“ Die Länderkammer soll am Freitag über das Konjunkturpaket II entscheiden. Zudem muss noch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern endgültig ausgehandelt werden.
Platzeck betonte, dass mit zwei Dritteln der überwiegende Teil der Mittel zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur eingesetzt werde. Platzeck: „Wenn der Bund im Zukunftsinvestitionsgesetz den Schwerpunkt klar auf Bildung legt, passt das genau zu unseren landespolitischen Prioritäten.“
Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, wies ferner darauf hin, dass auch finanzschwachen Kommunen die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes ermöglicht werden solle. Daher habe die Landesregierung entschieden, den Eigenanteil dieser Kommunen auf zehn Prozent abzusenken und gegebenenfalls vorzufinanzieren.
Appel sagte: „Jetzt kommt es darauf an, dass mit den Mitteln in den Städten und Gemeinden rasch konkrete Vorhaben angeschoben werden, die nachhaltige Wirkung haben. Nur so können wir Arbeitsplätze zukunftssicher machen und gestärkt aus der Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgehen.“
Insgesamt etwa 241 Millionen Euro geben die Kommunen in direkter Verantwortung aus. Davon stehen den Kommunen einschließlich ihres Eigenanteils und der Kofinanzierung durch das Land für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur wie Schulen und Kindertagesstätten rund 153 Millionen Euro zur Verfügung. Für Investitionen in sonstige Infrastruktur erhalten die Kommunen knapp 88 Millionen Euro.
Zusätzlich werden in einzelnen Kommunen mit insgesamt 60,2 Millionen Euro überregional bedeutsame Projekte gefördert, die unter anderem zu den Bereichen Häfen, Gesundheitseinrichtungen und Sportstätten gehören. Dazu zählen Vorhaben wie das für die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel zuständige Schwerpunktkrankenhaus Ruppiner Kliniken, die Häfen Wittenberge und Mühlberg, die Vorbereitung von Brachflächen für die gewerbliche Nutzung, beispielsweise in Luckenwalde, sowie überregional bedeutsame Sportstätten wie die Olympiastützpunkte im Land.
Mit rund 155 Millionen Euro fördert das Land im Rahmen von Programmen weitere Vorhaben: Investitionen in die Breitbandversorgung insbesondere in ländlichen Regionen, in Hochschulen und in die Forschungsinfrastruktur, in die Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung sowie in Eltern-Kind-Zentren und in „Netzwerke Gesunde Kinder“.
Quelle: Staatskanzlei

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