Die EU-Kommission hat die neue Große Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg genehmigt. Zukünftig werden neben den in der Vergangenheit bereits geförderten Einzelvorhaben erstmalig auch Verbundvorhaben mehrerer Unternehmen sowie Vorhaben zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen des Landes Brandenburg gefördert. Für Einzelvorhaben kann der Förderbetrag bis zu 2,5 Mil-lionen Euro und bei Verbundprojekten bis zu 4 Millionen Euro für jeden Projekt-partner betragen. Für kleine Unternehmen wurde zudem der Höchstfördersatz auf 60% bei Projekten der experimentellen Entwicklung und 80% für die industrielle Forschung angehoben. Bei Großunternehmen kann die Förderung bis zu 40% bzw. 65% und bei mittleren Unternehmen bis 50 % bzw. 75% betragen.
„Das ist eine gute Nachricht aus Brüssel. Das stärkt Brandenburg in der Innovati-onspolitik ungemein. Wir haben in den letzten Jahren intensiv die Vernetzung der Unternehmen und die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in Netz-werken gefördert. Die daraus entstehenden konkreten Forschungs- und Entwick-lungsverbundprojekte können wir nun auch finanziell unterstützen. Das führt in der Konsequenz auch zu mehr hochqualifizierten Arbeitsplätzen im Land“ sagte Wirt-schaftsminister Junghanns.
Wissenschaftsministerin Professor Dr. Johanna Wanka begrüßte die neuen För-dermöglichkeiten: „Diese Richtlinie ermöglicht erstmals auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Anträge für Verbundprojekte mit Unternehmen im Rahmen der FuE-Förderung des Wirtschaftsministeriums zu stellen. Diese Öffnung für Wissenschaftler ist ein wichtiger Schritt zur besseren Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft.“
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Die EU-Kommission hat die neue Große Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg genehmigt. Zukünftig werden neben den in der Vergangenheit bereits geförderten Einzelvorhaben erstmalig auch Verbundvorhaben mehrerer Unternehmen sowie Vorhaben zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen des Landes Brandenburg gefördert. Für Einzelvorhaben kann der Förderbetrag bis zu 2,5 Mil-lionen Euro und bei Verbundprojekten bis zu 4 Millionen Euro für jeden Projekt-partner betragen. Für kleine Unternehmen wurde zudem der Höchstfördersatz auf 60% bei Projekten der experimentellen Entwicklung und 80% für die industrielle Forschung angehoben. Bei Großunternehmen kann die Förderung bis zu 40% bzw. 65% und bei mittleren Unternehmen bis 50 % bzw. 75% betragen.
„Das ist eine gute Nachricht aus Brüssel. Das stärkt Brandenburg in der Innovati-onspolitik ungemein. Wir haben in den letzten Jahren intensiv die Vernetzung der Unternehmen und die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in Netz-werken gefördert. Die daraus entstehenden konkreten Forschungs- und Entwick-lungsverbundprojekte können wir nun auch finanziell unterstützen. Das führt in der Konsequenz auch zu mehr hochqualifizierten Arbeitsplätzen im Land“ sagte Wirt-schaftsminister Junghanns.
Wissenschaftsministerin Professor Dr. Johanna Wanka begrüßte die neuen För-dermöglichkeiten: „Diese Richtlinie ermöglicht erstmals auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Anträge für Verbundprojekte mit Unternehmen im Rahmen der FuE-Förderung des Wirtschaftsministeriums zu stellen. Diese Öffnung für Wissenschaftler ist ein wichtiger Schritt zur besseren Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft.“
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur