Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack wirbt anlässlich des morgigen Tages zur Erhaltung der Artenvielfalt um Hilfsmaßnahmen für an Gebäuden siedelnde Tierarten. Tack: „Die Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt fängt vor der eigenen Haustür an.“
Trotz zahlreicher Gegenmaßnahmen schwindet die biologische Vielfalt weltweit in dramatischem Ausmaß. Das ist nicht nur aufgrund des Eigenwertes der Natur besorgniserregend. Die biologische Vielfalt ist schließlich Grundlage für Mensch und Tier. „Wir werden auch weiterhin alles daran setzen, den Schutz der biologischen Vielfalt in Brandenburg zu stärken“, sagte Tack und verwies auf das Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt, das gegenwärtig erarbeitet wird. Das Programm beinhaltet die Schwerpunkte der Landesregierung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Brandenburg bis 2020.
Eine zentrale Herausforderung bleibt – trotz erzielter Teilerfolge – den Rückgang wildlebender Arten zu stoppen. Dies kann nur gelingen, wenn Landnutzungen etwa durch die Land- und Forstwirtschaft, aber auch die Energieerzeugung, in Einklang mit den Zielen zum Schutz der biologischen Vielfalt gestaltet werden.
„Es kommt aber auch auf den Beitrag jedes Einzelnen an“, betonte die Umweltministerin. Beispielsweise gehen durch Sanierungs- und Wärmedämmungsmaßnahmen vielfältige Strukturen an Gebäuden, wie Fugen, Simse und Nischen verloren, die geeignete Nistunterlagen und wichtige Versteckmöglichkeiten für viele Tierarten bieten. Tack: „Gegen den Wohnungsmangel bei Tieren, die sich an das menschliche Wohnumfeld angepasst haben, lässt sich durchaus etwas tun.“
Zum Ausgleich für den Verlust derartiger Lebensstätten bietet der einschlägige Fachhandel eine breite Palette an künstlichen Nisthilfen an. Ob Nistkästen, künstliche Schwalbennester oder Insektenhotels, es gibt viele Möglichkeiten, den geflügelten Gästen einen Ausweg aus der Wohnungsnot zu bieten. Mit etwas Geschick lässt sich auch vieles davon selbst anfertigen. Tipps halten die meisten Naturschutzorganisationen bereit und auch im Internet wird man auf der Suche nach entsprechenden Bauanleitungen schnell fündig.
Von solchen künstlichen Lebensstätten profitieren neben Vögeln und Insekten auch die nachtaktiven Fledermäuse. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einer befürchteten Verschmutzung der Fassade vorzubeugen. Deshalb sollte dies allein kein Grund sein, von Hilfsmaßnahmen abzusehen. Der Lohn der Mühe sind vortreffliche Beobachtungsmöglichkeiten, die in der Natur oder im nächsten Zoo kaum möglich sind.
„Bereits in der Bauleitplanung der Kommunen muss der Schutz für die in und an Gebäuden lebenden Tierarten berücksichtigt werden. Architekten und Bauherren sollten mit dafür Sorge tragen, dass diese Lebensstätten erhalten bleiben“, sagte Tack.
Die Vereinten Nationen proklamierten den 22. Mai zum Tag zur Erhaltung der Artenvielfalt (auch als „Internationaler Tag für die biologische Vielfalt“ oder „Tag der Biodiversität“ bezeichnet), um das Verständnis und die Aufmerksamkeit für die Belange des Artenreichtums zu erhöhen. Der Tag geht zurück auf den 22. Mai 1992, an dem in Nairobi Einigkeit über den Text des UN-Übereinkommens über biologische Vielfalt erzielt wurde.
Eine intakte biologische Vielfalt ist die Grundlage einer langfristig gesicherten Existenz des menschlichen Lebens auf der Erde. Natürliche Prozesse wie die Selbstreinigungskraft der Gewässer oder der Luft über die Vegetation und Mikrolebewesen im Boden bilden die Basis für eine gesunde, lebenswerte Umwelt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack wirbt anlässlich des morgigen Tages zur Erhaltung der Artenvielfalt um Hilfsmaßnahmen für an Gebäuden siedelnde Tierarten. Tack: „Die Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt fängt vor der eigenen Haustür an.“
Trotz zahlreicher Gegenmaßnahmen schwindet die biologische Vielfalt weltweit in dramatischem Ausmaß. Das ist nicht nur aufgrund des Eigenwertes der Natur besorgniserregend. Die biologische Vielfalt ist schließlich Grundlage für Mensch und Tier. „Wir werden auch weiterhin alles daran setzen, den Schutz der biologischen Vielfalt in Brandenburg zu stärken“, sagte Tack und verwies auf das Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt, das gegenwärtig erarbeitet wird. Das Programm beinhaltet die Schwerpunkte der Landesregierung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Brandenburg bis 2020.
Eine zentrale Herausforderung bleibt – trotz erzielter Teilerfolge – den Rückgang wildlebender Arten zu stoppen. Dies kann nur gelingen, wenn Landnutzungen etwa durch die Land- und Forstwirtschaft, aber auch die Energieerzeugung, in Einklang mit den Zielen zum Schutz der biologischen Vielfalt gestaltet werden.
„Es kommt aber auch auf den Beitrag jedes Einzelnen an“, betonte die Umweltministerin. Beispielsweise gehen durch Sanierungs- und Wärmedämmungsmaßnahmen vielfältige Strukturen an Gebäuden, wie Fugen, Simse und Nischen verloren, die geeignete Nistunterlagen und wichtige Versteckmöglichkeiten für viele Tierarten bieten. Tack: „Gegen den Wohnungsmangel bei Tieren, die sich an das menschliche Wohnumfeld angepasst haben, lässt sich durchaus etwas tun.“
Zum Ausgleich für den Verlust derartiger Lebensstätten bietet der einschlägige Fachhandel eine breite Palette an künstlichen Nisthilfen an. Ob Nistkästen, künstliche Schwalbennester oder Insektenhotels, es gibt viele Möglichkeiten, den geflügelten Gästen einen Ausweg aus der Wohnungsnot zu bieten. Mit etwas Geschick lässt sich auch vieles davon selbst anfertigen. Tipps halten die meisten Naturschutzorganisationen bereit und auch im Internet wird man auf der Suche nach entsprechenden Bauanleitungen schnell fündig.
Von solchen künstlichen Lebensstätten profitieren neben Vögeln und Insekten auch die nachtaktiven Fledermäuse. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einer befürchteten Verschmutzung der Fassade vorzubeugen. Deshalb sollte dies allein kein Grund sein, von Hilfsmaßnahmen abzusehen. Der Lohn der Mühe sind vortreffliche Beobachtungsmöglichkeiten, die in der Natur oder im nächsten Zoo kaum möglich sind.
„Bereits in der Bauleitplanung der Kommunen muss der Schutz für die in und an Gebäuden lebenden Tierarten berücksichtigt werden. Architekten und Bauherren sollten mit dafür Sorge tragen, dass diese Lebensstätten erhalten bleiben“, sagte Tack.
Die Vereinten Nationen proklamierten den 22. Mai zum Tag zur Erhaltung der Artenvielfalt (auch als „Internationaler Tag für die biologische Vielfalt“ oder „Tag der Biodiversität“ bezeichnet), um das Verständnis und die Aufmerksamkeit für die Belange des Artenreichtums zu erhöhen. Der Tag geht zurück auf den 22. Mai 1992, an dem in Nairobi Einigkeit über den Text des UN-Übereinkommens über biologische Vielfalt erzielt wurde.
Eine intakte biologische Vielfalt ist die Grundlage einer langfristig gesicherten Existenz des menschlichen Lebens auf der Erde. Natürliche Prozesse wie die Selbstreinigungskraft der Gewässer oder der Luft über die Vegetation und Mikrolebewesen im Boden bilden die Basis für eine gesunde, lebenswerte Umwelt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack wirbt anlässlich des morgigen Tages zur Erhaltung der Artenvielfalt um Hilfsmaßnahmen für an Gebäuden siedelnde Tierarten. Tack: „Die Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt fängt vor der eigenen Haustür an.“
Trotz zahlreicher Gegenmaßnahmen schwindet die biologische Vielfalt weltweit in dramatischem Ausmaß. Das ist nicht nur aufgrund des Eigenwertes der Natur besorgniserregend. Die biologische Vielfalt ist schließlich Grundlage für Mensch und Tier. „Wir werden auch weiterhin alles daran setzen, den Schutz der biologischen Vielfalt in Brandenburg zu stärken“, sagte Tack und verwies auf das Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt, das gegenwärtig erarbeitet wird. Das Programm beinhaltet die Schwerpunkte der Landesregierung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Brandenburg bis 2020.
Eine zentrale Herausforderung bleibt – trotz erzielter Teilerfolge – den Rückgang wildlebender Arten zu stoppen. Dies kann nur gelingen, wenn Landnutzungen etwa durch die Land- und Forstwirtschaft, aber auch die Energieerzeugung, in Einklang mit den Zielen zum Schutz der biologischen Vielfalt gestaltet werden.
„Es kommt aber auch auf den Beitrag jedes Einzelnen an“, betonte die Umweltministerin. Beispielsweise gehen durch Sanierungs- und Wärmedämmungsmaßnahmen vielfältige Strukturen an Gebäuden, wie Fugen, Simse und Nischen verloren, die geeignete Nistunterlagen und wichtige Versteckmöglichkeiten für viele Tierarten bieten. Tack: „Gegen den Wohnungsmangel bei Tieren, die sich an das menschliche Wohnumfeld angepasst haben, lässt sich durchaus etwas tun.“
Zum Ausgleich für den Verlust derartiger Lebensstätten bietet der einschlägige Fachhandel eine breite Palette an künstlichen Nisthilfen an. Ob Nistkästen, künstliche Schwalbennester oder Insektenhotels, es gibt viele Möglichkeiten, den geflügelten Gästen einen Ausweg aus der Wohnungsnot zu bieten. Mit etwas Geschick lässt sich auch vieles davon selbst anfertigen. Tipps halten die meisten Naturschutzorganisationen bereit und auch im Internet wird man auf der Suche nach entsprechenden Bauanleitungen schnell fündig.
Von solchen künstlichen Lebensstätten profitieren neben Vögeln und Insekten auch die nachtaktiven Fledermäuse. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einer befürchteten Verschmutzung der Fassade vorzubeugen. Deshalb sollte dies allein kein Grund sein, von Hilfsmaßnahmen abzusehen. Der Lohn der Mühe sind vortreffliche Beobachtungsmöglichkeiten, die in der Natur oder im nächsten Zoo kaum möglich sind.
„Bereits in der Bauleitplanung der Kommunen muss der Schutz für die in und an Gebäuden lebenden Tierarten berücksichtigt werden. Architekten und Bauherren sollten mit dafür Sorge tragen, dass diese Lebensstätten erhalten bleiben“, sagte Tack.
Die Vereinten Nationen proklamierten den 22. Mai zum Tag zur Erhaltung der Artenvielfalt (auch als „Internationaler Tag für die biologische Vielfalt“ oder „Tag der Biodiversität“ bezeichnet), um das Verständnis und die Aufmerksamkeit für die Belange des Artenreichtums zu erhöhen. Der Tag geht zurück auf den 22. Mai 1992, an dem in Nairobi Einigkeit über den Text des UN-Übereinkommens über biologische Vielfalt erzielt wurde.
Eine intakte biologische Vielfalt ist die Grundlage einer langfristig gesicherten Existenz des menschlichen Lebens auf der Erde. Natürliche Prozesse wie die Selbstreinigungskraft der Gewässer oder der Luft über die Vegetation und Mikrolebewesen im Boden bilden die Basis für eine gesunde, lebenswerte Umwelt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack wirbt anlässlich des morgigen Tages zur Erhaltung der Artenvielfalt um Hilfsmaßnahmen für an Gebäuden siedelnde Tierarten. Tack: „Die Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt fängt vor der eigenen Haustür an.“
Trotz zahlreicher Gegenmaßnahmen schwindet die biologische Vielfalt weltweit in dramatischem Ausmaß. Das ist nicht nur aufgrund des Eigenwertes der Natur besorgniserregend. Die biologische Vielfalt ist schließlich Grundlage für Mensch und Tier. „Wir werden auch weiterhin alles daran setzen, den Schutz der biologischen Vielfalt in Brandenburg zu stärken“, sagte Tack und verwies auf das Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt, das gegenwärtig erarbeitet wird. Das Programm beinhaltet die Schwerpunkte der Landesregierung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Brandenburg bis 2020.
Eine zentrale Herausforderung bleibt – trotz erzielter Teilerfolge – den Rückgang wildlebender Arten zu stoppen. Dies kann nur gelingen, wenn Landnutzungen etwa durch die Land- und Forstwirtschaft, aber auch die Energieerzeugung, in Einklang mit den Zielen zum Schutz der biologischen Vielfalt gestaltet werden.
„Es kommt aber auch auf den Beitrag jedes Einzelnen an“, betonte die Umweltministerin. Beispielsweise gehen durch Sanierungs- und Wärmedämmungsmaßnahmen vielfältige Strukturen an Gebäuden, wie Fugen, Simse und Nischen verloren, die geeignete Nistunterlagen und wichtige Versteckmöglichkeiten für viele Tierarten bieten. Tack: „Gegen den Wohnungsmangel bei Tieren, die sich an das menschliche Wohnumfeld angepasst haben, lässt sich durchaus etwas tun.“
Zum Ausgleich für den Verlust derartiger Lebensstätten bietet der einschlägige Fachhandel eine breite Palette an künstlichen Nisthilfen an. Ob Nistkästen, künstliche Schwalbennester oder Insektenhotels, es gibt viele Möglichkeiten, den geflügelten Gästen einen Ausweg aus der Wohnungsnot zu bieten. Mit etwas Geschick lässt sich auch vieles davon selbst anfertigen. Tipps halten die meisten Naturschutzorganisationen bereit und auch im Internet wird man auf der Suche nach entsprechenden Bauanleitungen schnell fündig.
Von solchen künstlichen Lebensstätten profitieren neben Vögeln und Insekten auch die nachtaktiven Fledermäuse. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einer befürchteten Verschmutzung der Fassade vorzubeugen. Deshalb sollte dies allein kein Grund sein, von Hilfsmaßnahmen abzusehen. Der Lohn der Mühe sind vortreffliche Beobachtungsmöglichkeiten, die in der Natur oder im nächsten Zoo kaum möglich sind.
„Bereits in der Bauleitplanung der Kommunen muss der Schutz für die in und an Gebäuden lebenden Tierarten berücksichtigt werden. Architekten und Bauherren sollten mit dafür Sorge tragen, dass diese Lebensstätten erhalten bleiben“, sagte Tack.
Die Vereinten Nationen proklamierten den 22. Mai zum Tag zur Erhaltung der Artenvielfalt (auch als „Internationaler Tag für die biologische Vielfalt“ oder „Tag der Biodiversität“ bezeichnet), um das Verständnis und die Aufmerksamkeit für die Belange des Artenreichtums zu erhöhen. Der Tag geht zurück auf den 22. Mai 1992, an dem in Nairobi Einigkeit über den Text des UN-Übereinkommens über biologische Vielfalt erzielt wurde.
Eine intakte biologische Vielfalt ist die Grundlage einer langfristig gesicherten Existenz des menschlichen Lebens auf der Erde. Natürliche Prozesse wie die Selbstreinigungskraft der Gewässer oder der Luft über die Vegetation und Mikrolebewesen im Boden bilden die Basis für eine gesunde, lebenswerte Umwelt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz