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NIEDERLAUSITZ aktuell

Kostenfalle beim Stromanbieterwechsel vermeiden

8:21 Uhr | 23. Februar 2013
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Der Neukundenbonus entfällt, wenn der vermeintliche Anbieterwechsel sich als Tarifwechsel entpuppt.
Steigende Strom- und Gaspreise müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich Preiserhöhungen oft ausgleichen. „Allerdings sollte man sich vorher gut informieren, am besten in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, damit man nicht versehentlich in eine unvorhergesehene Kostenfalle tappt“, erklärt Christian Stock, Energieexperte der Verbraucherzentrale, und schildert den Fall einer Verbraucherin, der genau dies passiert ist.
Die Ratsuchende ermittelte zunächst über ein Vergleichsportal den für sie günstigsten Tarif mit „a-Strom“, bezog jedoch bisher „b-Strom“. Was sie nicht wusste, beides sind Stromprodukte derselben Firma. Dies ging aus den Angaben des Vergleichsportals nicht hervor. Der günstige Preis von „a-Strom“, der die Verbraucherin zum Wechsel motivierte, resultierte allerdings aus einem Neukunden-Wechselbonus. Dieser wurde ihr nach einem Jahr jedoch nicht gewährt, da sie innerhalb des gleichen Unternehmens lediglich zu einem anderen Produkt gewechselt hatte. Ohne diesen Bonus war „a-Strom“ jedoch deutlich teurer als im Vergleichsportal angegeben. Die Betroffene hat bei diesem Wechsel also kein Geld gespart.
„Nicht alle Vergleichsportale weisen Verbraucher darauf hin, dass der geplante Wechsel zwar ein Tarif- aber kein Anbieterwechsel ist. Ein eingerechneter Neukundenbonus wird hier nicht gewährt“ kritisiert Experte Stock. Er rät, sich im Zweifelsfall an die Verbraucherzentrale zu wenden. Oder sich noch vor Vertragsabschluss vom Anbieter schriftlich bestätigen zu lassen, dass der angebotene Bonus auch gewährt wird.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen zum Energieverbrauch: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Der Neukundenbonus entfällt, wenn der vermeintliche Anbieterwechsel sich als Tarifwechsel entpuppt.
Steigende Strom- und Gaspreise müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich Preiserhöhungen oft ausgleichen. „Allerdings sollte man sich vorher gut informieren, am besten in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, damit man nicht versehentlich in eine unvorhergesehene Kostenfalle tappt“, erklärt Christian Stock, Energieexperte der Verbraucherzentrale, und schildert den Fall einer Verbraucherin, der genau dies passiert ist.
Die Ratsuchende ermittelte zunächst über ein Vergleichsportal den für sie günstigsten Tarif mit „a-Strom“, bezog jedoch bisher „b-Strom“. Was sie nicht wusste, beides sind Stromprodukte derselben Firma. Dies ging aus den Angaben des Vergleichsportals nicht hervor. Der günstige Preis von „a-Strom“, der die Verbraucherin zum Wechsel motivierte, resultierte allerdings aus einem Neukunden-Wechselbonus. Dieser wurde ihr nach einem Jahr jedoch nicht gewährt, da sie innerhalb des gleichen Unternehmens lediglich zu einem anderen Produkt gewechselt hatte. Ohne diesen Bonus war „a-Strom“ jedoch deutlich teurer als im Vergleichsportal angegeben. Die Betroffene hat bei diesem Wechsel also kein Geld gespart.
„Nicht alle Vergleichsportale weisen Verbraucher darauf hin, dass der geplante Wechsel zwar ein Tarif- aber kein Anbieterwechsel ist. Ein eingerechneter Neukundenbonus wird hier nicht gewährt“ kritisiert Experte Stock. Er rät, sich im Zweifelsfall an die Verbraucherzentrale zu wenden. Oder sich noch vor Vertragsabschluss vom Anbieter schriftlich bestätigen zu lassen, dass der angebotene Bonus auch gewährt wird.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen zum Energieverbrauch: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Der Neukundenbonus entfällt, wenn der vermeintliche Anbieterwechsel sich als Tarifwechsel entpuppt.
Steigende Strom- und Gaspreise müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich Preiserhöhungen oft ausgleichen. „Allerdings sollte man sich vorher gut informieren, am besten in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, damit man nicht versehentlich in eine unvorhergesehene Kostenfalle tappt“, erklärt Christian Stock, Energieexperte der Verbraucherzentrale, und schildert den Fall einer Verbraucherin, der genau dies passiert ist.
Die Ratsuchende ermittelte zunächst über ein Vergleichsportal den für sie günstigsten Tarif mit „a-Strom“, bezog jedoch bisher „b-Strom“. Was sie nicht wusste, beides sind Stromprodukte derselben Firma. Dies ging aus den Angaben des Vergleichsportals nicht hervor. Der günstige Preis von „a-Strom“, der die Verbraucherin zum Wechsel motivierte, resultierte allerdings aus einem Neukunden-Wechselbonus. Dieser wurde ihr nach einem Jahr jedoch nicht gewährt, da sie innerhalb des gleichen Unternehmens lediglich zu einem anderen Produkt gewechselt hatte. Ohne diesen Bonus war „a-Strom“ jedoch deutlich teurer als im Vergleichsportal angegeben. Die Betroffene hat bei diesem Wechsel also kein Geld gespart.
„Nicht alle Vergleichsportale weisen Verbraucher darauf hin, dass der geplante Wechsel zwar ein Tarif- aber kein Anbieterwechsel ist. Ein eingerechneter Neukundenbonus wird hier nicht gewährt“ kritisiert Experte Stock. Er rät, sich im Zweifelsfall an die Verbraucherzentrale zu wenden. Oder sich noch vor Vertragsabschluss vom Anbieter schriftlich bestätigen zu lassen, dass der angebotene Bonus auch gewährt wird.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen zum Energieverbrauch: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Der Neukundenbonus entfällt, wenn der vermeintliche Anbieterwechsel sich als Tarifwechsel entpuppt.
Steigende Strom- und Gaspreise müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich Preiserhöhungen oft ausgleichen. „Allerdings sollte man sich vorher gut informieren, am besten in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, damit man nicht versehentlich in eine unvorhergesehene Kostenfalle tappt“, erklärt Christian Stock, Energieexperte der Verbraucherzentrale, und schildert den Fall einer Verbraucherin, der genau dies passiert ist.
Die Ratsuchende ermittelte zunächst über ein Vergleichsportal den für sie günstigsten Tarif mit „a-Strom“, bezog jedoch bisher „b-Strom“. Was sie nicht wusste, beides sind Stromprodukte derselben Firma. Dies ging aus den Angaben des Vergleichsportals nicht hervor. Der günstige Preis von „a-Strom“, der die Verbraucherin zum Wechsel motivierte, resultierte allerdings aus einem Neukunden-Wechselbonus. Dieser wurde ihr nach einem Jahr jedoch nicht gewährt, da sie innerhalb des gleichen Unternehmens lediglich zu einem anderen Produkt gewechselt hatte. Ohne diesen Bonus war „a-Strom“ jedoch deutlich teurer als im Vergleichsportal angegeben. Die Betroffene hat bei diesem Wechsel also kein Geld gespart.
„Nicht alle Vergleichsportale weisen Verbraucher darauf hin, dass der geplante Wechsel zwar ein Tarif- aber kein Anbieterwechsel ist. Ein eingerechneter Neukundenbonus wird hier nicht gewährt“ kritisiert Experte Stock. Er rät, sich im Zweifelsfall an die Verbraucherzentrale zu wenden. Oder sich noch vor Vertragsabschluss vom Anbieter schriftlich bestätigen zu lassen, dass der angebotene Bonus auch gewährt wird.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen zum Energieverbrauch: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Der Neukundenbonus entfällt, wenn der vermeintliche Anbieterwechsel sich als Tarifwechsel entpuppt.
Steigende Strom- und Gaspreise müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich Preiserhöhungen oft ausgleichen. „Allerdings sollte man sich vorher gut informieren, am besten in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, damit man nicht versehentlich in eine unvorhergesehene Kostenfalle tappt“, erklärt Christian Stock, Energieexperte der Verbraucherzentrale, und schildert den Fall einer Verbraucherin, der genau dies passiert ist.
Die Ratsuchende ermittelte zunächst über ein Vergleichsportal den für sie günstigsten Tarif mit „a-Strom“, bezog jedoch bisher „b-Strom“. Was sie nicht wusste, beides sind Stromprodukte derselben Firma. Dies ging aus den Angaben des Vergleichsportals nicht hervor. Der günstige Preis von „a-Strom“, der die Verbraucherin zum Wechsel motivierte, resultierte allerdings aus einem Neukunden-Wechselbonus. Dieser wurde ihr nach einem Jahr jedoch nicht gewährt, da sie innerhalb des gleichen Unternehmens lediglich zu einem anderen Produkt gewechselt hatte. Ohne diesen Bonus war „a-Strom“ jedoch deutlich teurer als im Vergleichsportal angegeben. Die Betroffene hat bei diesem Wechsel also kein Geld gespart.
„Nicht alle Vergleichsportale weisen Verbraucher darauf hin, dass der geplante Wechsel zwar ein Tarif- aber kein Anbieterwechsel ist. Ein eingerechneter Neukundenbonus wird hier nicht gewährt“ kritisiert Experte Stock. Er rät, sich im Zweifelsfall an die Verbraucherzentrale zu wenden. Oder sich noch vor Vertragsabschluss vom Anbieter schriftlich bestätigen zu lassen, dass der angebotene Bonus auch gewährt wird.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen zum Energieverbrauch: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Der Neukundenbonus entfällt, wenn der vermeintliche Anbieterwechsel sich als Tarifwechsel entpuppt.
Steigende Strom- und Gaspreise müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich Preiserhöhungen oft ausgleichen. „Allerdings sollte man sich vorher gut informieren, am besten in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, damit man nicht versehentlich in eine unvorhergesehene Kostenfalle tappt“, erklärt Christian Stock, Energieexperte der Verbraucherzentrale, und schildert den Fall einer Verbraucherin, der genau dies passiert ist.
Die Ratsuchende ermittelte zunächst über ein Vergleichsportal den für sie günstigsten Tarif mit „a-Strom“, bezog jedoch bisher „b-Strom“. Was sie nicht wusste, beides sind Stromprodukte derselben Firma. Dies ging aus den Angaben des Vergleichsportals nicht hervor. Der günstige Preis von „a-Strom“, der die Verbraucherin zum Wechsel motivierte, resultierte allerdings aus einem Neukunden-Wechselbonus. Dieser wurde ihr nach einem Jahr jedoch nicht gewährt, da sie innerhalb des gleichen Unternehmens lediglich zu einem anderen Produkt gewechselt hatte. Ohne diesen Bonus war „a-Strom“ jedoch deutlich teurer als im Vergleichsportal angegeben. Die Betroffene hat bei diesem Wechsel also kein Geld gespart.
„Nicht alle Vergleichsportale weisen Verbraucher darauf hin, dass der geplante Wechsel zwar ein Tarif- aber kein Anbieterwechsel ist. Ein eingerechneter Neukundenbonus wird hier nicht gewährt“ kritisiert Experte Stock. Er rät, sich im Zweifelsfall an die Verbraucherzentrale zu wenden. Oder sich noch vor Vertragsabschluss vom Anbieter schriftlich bestätigen zu lassen, dass der angebotene Bonus auch gewährt wird.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen zum Energieverbrauch: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Der Neukundenbonus entfällt, wenn der vermeintliche Anbieterwechsel sich als Tarifwechsel entpuppt.
Steigende Strom- und Gaspreise müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich Preiserhöhungen oft ausgleichen. „Allerdings sollte man sich vorher gut informieren, am besten in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, damit man nicht versehentlich in eine unvorhergesehene Kostenfalle tappt“, erklärt Christian Stock, Energieexperte der Verbraucherzentrale, und schildert den Fall einer Verbraucherin, der genau dies passiert ist.
Die Ratsuchende ermittelte zunächst über ein Vergleichsportal den für sie günstigsten Tarif mit „a-Strom“, bezog jedoch bisher „b-Strom“. Was sie nicht wusste, beides sind Stromprodukte derselben Firma. Dies ging aus den Angaben des Vergleichsportals nicht hervor. Der günstige Preis von „a-Strom“, der die Verbraucherin zum Wechsel motivierte, resultierte allerdings aus einem Neukunden-Wechselbonus. Dieser wurde ihr nach einem Jahr jedoch nicht gewährt, da sie innerhalb des gleichen Unternehmens lediglich zu einem anderen Produkt gewechselt hatte. Ohne diesen Bonus war „a-Strom“ jedoch deutlich teurer als im Vergleichsportal angegeben. Die Betroffene hat bei diesem Wechsel also kein Geld gespart.
„Nicht alle Vergleichsportale weisen Verbraucher darauf hin, dass der geplante Wechsel zwar ein Tarif- aber kein Anbieterwechsel ist. Ein eingerechneter Neukundenbonus wird hier nicht gewährt“ kritisiert Experte Stock. Er rät, sich im Zweifelsfall an die Verbraucherzentrale zu wenden. Oder sich noch vor Vertragsabschluss vom Anbieter schriftlich bestätigen zu lassen, dass der angebotene Bonus auch gewährt wird.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen zum Energieverbrauch: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Der Neukundenbonus entfällt, wenn der vermeintliche Anbieterwechsel sich als Tarifwechsel entpuppt.
Steigende Strom- und Gaspreise müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich Preiserhöhungen oft ausgleichen. „Allerdings sollte man sich vorher gut informieren, am besten in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, damit man nicht versehentlich in eine unvorhergesehene Kostenfalle tappt“, erklärt Christian Stock, Energieexperte der Verbraucherzentrale, und schildert den Fall einer Verbraucherin, der genau dies passiert ist.
Die Ratsuchende ermittelte zunächst über ein Vergleichsportal den für sie günstigsten Tarif mit „a-Strom“, bezog jedoch bisher „b-Strom“. Was sie nicht wusste, beides sind Stromprodukte derselben Firma. Dies ging aus den Angaben des Vergleichsportals nicht hervor. Der günstige Preis von „a-Strom“, der die Verbraucherin zum Wechsel motivierte, resultierte allerdings aus einem Neukunden-Wechselbonus. Dieser wurde ihr nach einem Jahr jedoch nicht gewährt, da sie innerhalb des gleichen Unternehmens lediglich zu einem anderen Produkt gewechselt hatte. Ohne diesen Bonus war „a-Strom“ jedoch deutlich teurer als im Vergleichsportal angegeben. Die Betroffene hat bei diesem Wechsel also kein Geld gespart.
„Nicht alle Vergleichsportale weisen Verbraucher darauf hin, dass der geplante Wechsel zwar ein Tarif- aber kein Anbieterwechsel ist. Ein eingerechneter Neukundenbonus wird hier nicht gewährt“ kritisiert Experte Stock. Er rät, sich im Zweifelsfall an die Verbraucherzentrale zu wenden. Oder sich noch vor Vertragsabschluss vom Anbieter schriftlich bestätigen zu lassen, dass der angebotene Bonus auch gewährt wird.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen zum Energieverbrauch: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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