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NIEDERLAUSITZ aktuell

KfW ändert Förderbedingungen – Energieberatung der Verbraucherzentrale begrüßt Anpassungen

14:00 Uhr | 18. Februar 2013
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Man könnte meinen, dass das einzig Beständige der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ihre Unbeständigkeit bei den Förderprogrammen ist. Denn zum 1.3.2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“.
Für Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, hat es da schon so manche Enttäuschung gegeben. „Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben“, äußert Margrit Unger, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, erleichtert. So wurde beispielsweise mit dem Programm „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ endlich eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) der BAFA und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.
Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, ist sich die Expertin sicher.
Den Wegfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Man könnte meinen, dass das einzig Beständige der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ihre Unbeständigkeit bei den Förderprogrammen ist. Denn zum 1.3.2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“.
Für Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, hat es da schon so manche Enttäuschung gegeben. „Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben“, äußert Margrit Unger, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, erleichtert. So wurde beispielsweise mit dem Programm „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ endlich eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) der BAFA und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.
Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, ist sich die Expertin sicher.
Den Wegfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Man könnte meinen, dass das einzig Beständige der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ihre Unbeständigkeit bei den Förderprogrammen ist. Denn zum 1.3.2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“.
Für Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, hat es da schon so manche Enttäuschung gegeben. „Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben“, äußert Margrit Unger, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, erleichtert. So wurde beispielsweise mit dem Programm „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ endlich eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) der BAFA und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.
Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, ist sich die Expertin sicher.
Den Wegfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Man könnte meinen, dass das einzig Beständige der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ihre Unbeständigkeit bei den Förderprogrammen ist. Denn zum 1.3.2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“.
Für Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, hat es da schon so manche Enttäuschung gegeben. „Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben“, äußert Margrit Unger, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, erleichtert. So wurde beispielsweise mit dem Programm „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ endlich eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) der BAFA und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.
Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, ist sich die Expertin sicher.
Den Wegfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Man könnte meinen, dass das einzig Beständige der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ihre Unbeständigkeit bei den Förderprogrammen ist. Denn zum 1.3.2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“.
Für Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, hat es da schon so manche Enttäuschung gegeben. „Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben“, äußert Margrit Unger, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, erleichtert. So wurde beispielsweise mit dem Programm „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ endlich eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) der BAFA und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.
Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, ist sich die Expertin sicher.
Den Wegfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Man könnte meinen, dass das einzig Beständige der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ihre Unbeständigkeit bei den Förderprogrammen ist. Denn zum 1.3.2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“.
Für Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, hat es da schon so manche Enttäuschung gegeben. „Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben“, äußert Margrit Unger, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, erleichtert. So wurde beispielsweise mit dem Programm „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ endlich eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) der BAFA und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.
Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, ist sich die Expertin sicher.
Den Wegfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Man könnte meinen, dass das einzig Beständige der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ihre Unbeständigkeit bei den Förderprogrammen ist. Denn zum 1.3.2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“.
Für Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, hat es da schon so manche Enttäuschung gegeben. „Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben“, äußert Margrit Unger, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, erleichtert. So wurde beispielsweise mit dem Programm „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ endlich eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) der BAFA und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.
Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, ist sich die Expertin sicher.
Den Wegfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Man könnte meinen, dass das einzig Beständige der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ihre Unbeständigkeit bei den Förderprogrammen ist. Denn zum 1.3.2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“.
Für Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, hat es da schon so manche Enttäuschung gegeben. „Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben“, äußert Margrit Unger, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, erleichtert. So wurde beispielsweise mit dem Programm „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ endlich eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) der BAFA und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.
Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, ist sich die Expertin sicher.
Den Wegfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

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20.Juni 2025 | 3.9k Leser

Vandalismus in Cottbus: Außenspiegel an Autos abgetreten

22.Juni 2025 | 3.1k Leser

VideoNews

Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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