Die Brandenburger behalten gerne ihr altes Autokennzeichen, wenn sie umziehen. Seit April dieses Jahres können sie auch bei einem Umzug in einen anderen Landkreis ihr altes Kennzeichen behalten. Bisher machten rund 6000 Fahrzeughalter landesweit davon Gebrauch.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „In Potsdam haben zum Beispiel die Hälfte der Fahrzeughalter davon Gebrauch gemacht, in Potsdam-Mittelmark waren es sogar 85 Prozent. Wir bauen Bürokratie ab und die Brandenburger sparen Geld, denn sie müssen nach einem Umzug kein neues Kennzeichen kaufen. Das ist ein Beitrag für eine bürgernahe und effiziente Verwaltung und ich danke den Landkreisen, denn sie haben die neue Regelung sehr gut umgesetzt.“
Wer in einen anderen Landkreis innerhalb Brandenburgs umzieht oder seinen Betriebssitz verlegt, kann seit dem 12. April 2010 sein bisheriges Autokennzeichen behalten. Brandenburg ist damit nach Hessen und Schleswig-Holstein das dritte Bundesland, das von einer entsprechenden Ermächtigung in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung Gebrauch macht.
Bisher musste bei einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt das Fahrzeug umgemeldet werden und bekam neue Kennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirkes. (Zum Beispiel „P“ statt „PM“ bei einem Umzug aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark nach Potsdam Stadt)
Die alten Kennzeichen können auch bei mehrfachen Umzügen innerhalb des Landes beibehalten werden. Die neue Adresse muss allerdings immer noch im Fahrzeugschein eingetragen werden, so dass ein Gang zur Zulassungsstelle weiterhin notwendig bleibt. Nur in den kreisfreien Städten wird diese Dienstleistung bereits in den Bürgerämtern angeboten und kann bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes gleich mit erledigt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die Brandenburger behalten gerne ihr altes Autokennzeichen, wenn sie umziehen. Seit April dieses Jahres können sie auch bei einem Umzug in einen anderen Landkreis ihr altes Kennzeichen behalten. Bisher machten rund 6000 Fahrzeughalter landesweit davon Gebrauch.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „In Potsdam haben zum Beispiel die Hälfte der Fahrzeughalter davon Gebrauch gemacht, in Potsdam-Mittelmark waren es sogar 85 Prozent. Wir bauen Bürokratie ab und die Brandenburger sparen Geld, denn sie müssen nach einem Umzug kein neues Kennzeichen kaufen. Das ist ein Beitrag für eine bürgernahe und effiziente Verwaltung und ich danke den Landkreisen, denn sie haben die neue Regelung sehr gut umgesetzt.“
Wer in einen anderen Landkreis innerhalb Brandenburgs umzieht oder seinen Betriebssitz verlegt, kann seit dem 12. April 2010 sein bisheriges Autokennzeichen behalten. Brandenburg ist damit nach Hessen und Schleswig-Holstein das dritte Bundesland, das von einer entsprechenden Ermächtigung in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung Gebrauch macht.
Bisher musste bei einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt das Fahrzeug umgemeldet werden und bekam neue Kennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirkes. (Zum Beispiel „P“ statt „PM“ bei einem Umzug aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark nach Potsdam Stadt)
Die alten Kennzeichen können auch bei mehrfachen Umzügen innerhalb des Landes beibehalten werden. Die neue Adresse muss allerdings immer noch im Fahrzeugschein eingetragen werden, so dass ein Gang zur Zulassungsstelle weiterhin notwendig bleibt. Nur in den kreisfreien Städten wird diese Dienstleistung bereits in den Bürgerämtern angeboten und kann bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes gleich mit erledigt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die Brandenburger behalten gerne ihr altes Autokennzeichen, wenn sie umziehen. Seit April dieses Jahres können sie auch bei einem Umzug in einen anderen Landkreis ihr altes Kennzeichen behalten. Bisher machten rund 6000 Fahrzeughalter landesweit davon Gebrauch.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „In Potsdam haben zum Beispiel die Hälfte der Fahrzeughalter davon Gebrauch gemacht, in Potsdam-Mittelmark waren es sogar 85 Prozent. Wir bauen Bürokratie ab und die Brandenburger sparen Geld, denn sie müssen nach einem Umzug kein neues Kennzeichen kaufen. Das ist ein Beitrag für eine bürgernahe und effiziente Verwaltung und ich danke den Landkreisen, denn sie haben die neue Regelung sehr gut umgesetzt.“
Wer in einen anderen Landkreis innerhalb Brandenburgs umzieht oder seinen Betriebssitz verlegt, kann seit dem 12. April 2010 sein bisheriges Autokennzeichen behalten. Brandenburg ist damit nach Hessen und Schleswig-Holstein das dritte Bundesland, das von einer entsprechenden Ermächtigung in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung Gebrauch macht.
Bisher musste bei einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt das Fahrzeug umgemeldet werden und bekam neue Kennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirkes. (Zum Beispiel „P“ statt „PM“ bei einem Umzug aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark nach Potsdam Stadt)
Die alten Kennzeichen können auch bei mehrfachen Umzügen innerhalb des Landes beibehalten werden. Die neue Adresse muss allerdings immer noch im Fahrzeugschein eingetragen werden, so dass ein Gang zur Zulassungsstelle weiterhin notwendig bleibt. Nur in den kreisfreien Städten wird diese Dienstleistung bereits in den Bürgerämtern angeboten und kann bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes gleich mit erledigt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die Brandenburger behalten gerne ihr altes Autokennzeichen, wenn sie umziehen. Seit April dieses Jahres können sie auch bei einem Umzug in einen anderen Landkreis ihr altes Kennzeichen behalten. Bisher machten rund 6000 Fahrzeughalter landesweit davon Gebrauch.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „In Potsdam haben zum Beispiel die Hälfte der Fahrzeughalter davon Gebrauch gemacht, in Potsdam-Mittelmark waren es sogar 85 Prozent. Wir bauen Bürokratie ab und die Brandenburger sparen Geld, denn sie müssen nach einem Umzug kein neues Kennzeichen kaufen. Das ist ein Beitrag für eine bürgernahe und effiziente Verwaltung und ich danke den Landkreisen, denn sie haben die neue Regelung sehr gut umgesetzt.“
Wer in einen anderen Landkreis innerhalb Brandenburgs umzieht oder seinen Betriebssitz verlegt, kann seit dem 12. April 2010 sein bisheriges Autokennzeichen behalten. Brandenburg ist damit nach Hessen und Schleswig-Holstein das dritte Bundesland, das von einer entsprechenden Ermächtigung in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung Gebrauch macht.
Bisher musste bei einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt das Fahrzeug umgemeldet werden und bekam neue Kennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirkes. (Zum Beispiel „P“ statt „PM“ bei einem Umzug aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark nach Potsdam Stadt)
Die alten Kennzeichen können auch bei mehrfachen Umzügen innerhalb des Landes beibehalten werden. Die neue Adresse muss allerdings immer noch im Fahrzeugschein eingetragen werden, so dass ein Gang zur Zulassungsstelle weiterhin notwendig bleibt. Nur in den kreisfreien Städten wird diese Dienstleistung bereits in den Bürgerämtern angeboten und kann bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes gleich mit erledigt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft