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Vogelsänger gegen Streichpläne beim Wohngeld und Aushöhlung der Mieterrechte bei Kündigungsfristen

17:26 Uhr | 3. Juli 2010
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Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger kritisierte Pläne der Bundesregierung, beim Wohngeld zu sparen. Bei der Berechnung des Wohngeldes sollen die Heizkosten in Zukunft nicht mehr berücksichtigt werden, so sieht es ein Gesetzentwurf aus dem Bauministerium von Minister Ramsauer vor.
Auf der gestrigen Feierstunde zum 20jährigen Jubiläum des Mieterbundes Brandenburg in Kleinmachnow sagte Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Die Bundesregierung spart auch hier an der falschen Stelle. Brandenburg wird sich gegen den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf des Bundes stellen. Die Heizkosten werden erst seit 2009 in die Wohngeldberechnung einbezogen. Sie sind angesichts der Energiepreise ein echter Kostenfaktor. Die Bundesregierung will das wieder rückgängig machen, um zu sparen. Das wäre ein schwerer Fehler, der besonders die sozial Schwachen und die Rentner treffen würde.“
Zur Begründung seiner Pläne führt der Bund an, die Heizkosten seien gesunken. Vogelsänger: „Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar. Das Argument der gesunkenen Energiekosten greift nicht, denn der Ölpreis liegt derzeit deutlich über dem Preis von Anfang 2009, als die Heizkostenkomponente eingeführt wurde.“
Seit der Wohngeldnovelle im Jahr 2009 ist die Anzahl der Wohngeldempfänger deutlich gestiegen: aktuell bekommen rund 38.000 Menschen im Land Brandenburg Wohngeld. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Heizkostenbetrag bei der Wohngeldberechnung nicht mehr mit einzubeziehen, wovon besonders Rentnerhaushalte und andere Einkommensschwache betroffen wären.
Auch die von der FDP auf Bundesebene geforderte Harmonisierung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern lehnt Vogelsänger ab. Derzeit haben Mieter kürzere Kündigungsfristen (maximal drei Monate) einzuhalten als Vermieter (gestaffelt nach der Dauer des Mietverhältnisses zunächst drei Monate, nach fünf Jahren sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate)
Vogelsänger: „Brandenburg lehnt diese Pläne ab. Die unterschiedlichen Kündigungsfristen stärken die Mieterrechte und sorgen für die notwendige Flexibilität zum Beispiel beim Jobwechsel.“
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger kritisierte Pläne der Bundesregierung, beim Wohngeld zu sparen. Bei der Berechnung des Wohngeldes sollen die Heizkosten in Zukunft nicht mehr berücksichtigt werden, so sieht es ein Gesetzentwurf aus dem Bauministerium von Minister Ramsauer vor.
Auf der gestrigen Feierstunde zum 20jährigen Jubiläum des Mieterbundes Brandenburg in Kleinmachnow sagte Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Die Bundesregierung spart auch hier an der falschen Stelle. Brandenburg wird sich gegen den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf des Bundes stellen. Die Heizkosten werden erst seit 2009 in die Wohngeldberechnung einbezogen. Sie sind angesichts der Energiepreise ein echter Kostenfaktor. Die Bundesregierung will das wieder rückgängig machen, um zu sparen. Das wäre ein schwerer Fehler, der besonders die sozial Schwachen und die Rentner treffen würde.“
Zur Begründung seiner Pläne führt der Bund an, die Heizkosten seien gesunken. Vogelsänger: „Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar. Das Argument der gesunkenen Energiekosten greift nicht, denn der Ölpreis liegt derzeit deutlich über dem Preis von Anfang 2009, als die Heizkostenkomponente eingeführt wurde.“
Seit der Wohngeldnovelle im Jahr 2009 ist die Anzahl der Wohngeldempfänger deutlich gestiegen: aktuell bekommen rund 38.000 Menschen im Land Brandenburg Wohngeld. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Heizkostenbetrag bei der Wohngeldberechnung nicht mehr mit einzubeziehen, wovon besonders Rentnerhaushalte und andere Einkommensschwache betroffen wären.
Auch die von der FDP auf Bundesebene geforderte Harmonisierung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern lehnt Vogelsänger ab. Derzeit haben Mieter kürzere Kündigungsfristen (maximal drei Monate) einzuhalten als Vermieter (gestaffelt nach der Dauer des Mietverhältnisses zunächst drei Monate, nach fünf Jahren sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate)
Vogelsänger: „Brandenburg lehnt diese Pläne ab. Die unterschiedlichen Kündigungsfristen stärken die Mieterrechte und sorgen für die notwendige Flexibilität zum Beispiel beim Jobwechsel.“
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger kritisierte Pläne der Bundesregierung, beim Wohngeld zu sparen. Bei der Berechnung des Wohngeldes sollen die Heizkosten in Zukunft nicht mehr berücksichtigt werden, so sieht es ein Gesetzentwurf aus dem Bauministerium von Minister Ramsauer vor.
Auf der gestrigen Feierstunde zum 20jährigen Jubiläum des Mieterbundes Brandenburg in Kleinmachnow sagte Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Die Bundesregierung spart auch hier an der falschen Stelle. Brandenburg wird sich gegen den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf des Bundes stellen. Die Heizkosten werden erst seit 2009 in die Wohngeldberechnung einbezogen. Sie sind angesichts der Energiepreise ein echter Kostenfaktor. Die Bundesregierung will das wieder rückgängig machen, um zu sparen. Das wäre ein schwerer Fehler, der besonders die sozial Schwachen und die Rentner treffen würde.“
Zur Begründung seiner Pläne führt der Bund an, die Heizkosten seien gesunken. Vogelsänger: „Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar. Das Argument der gesunkenen Energiekosten greift nicht, denn der Ölpreis liegt derzeit deutlich über dem Preis von Anfang 2009, als die Heizkostenkomponente eingeführt wurde.“
Seit der Wohngeldnovelle im Jahr 2009 ist die Anzahl der Wohngeldempfänger deutlich gestiegen: aktuell bekommen rund 38.000 Menschen im Land Brandenburg Wohngeld. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Heizkostenbetrag bei der Wohngeldberechnung nicht mehr mit einzubeziehen, wovon besonders Rentnerhaushalte und andere Einkommensschwache betroffen wären.
Auch die von der FDP auf Bundesebene geforderte Harmonisierung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern lehnt Vogelsänger ab. Derzeit haben Mieter kürzere Kündigungsfristen (maximal drei Monate) einzuhalten als Vermieter (gestaffelt nach der Dauer des Mietverhältnisses zunächst drei Monate, nach fünf Jahren sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate)
Vogelsänger: „Brandenburg lehnt diese Pläne ab. Die unterschiedlichen Kündigungsfristen stärken die Mieterrechte und sorgen für die notwendige Flexibilität zum Beispiel beim Jobwechsel.“
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger kritisierte Pläne der Bundesregierung, beim Wohngeld zu sparen. Bei der Berechnung des Wohngeldes sollen die Heizkosten in Zukunft nicht mehr berücksichtigt werden, so sieht es ein Gesetzentwurf aus dem Bauministerium von Minister Ramsauer vor.
Auf der gestrigen Feierstunde zum 20jährigen Jubiläum des Mieterbundes Brandenburg in Kleinmachnow sagte Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Die Bundesregierung spart auch hier an der falschen Stelle. Brandenburg wird sich gegen den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf des Bundes stellen. Die Heizkosten werden erst seit 2009 in die Wohngeldberechnung einbezogen. Sie sind angesichts der Energiepreise ein echter Kostenfaktor. Die Bundesregierung will das wieder rückgängig machen, um zu sparen. Das wäre ein schwerer Fehler, der besonders die sozial Schwachen und die Rentner treffen würde.“
Zur Begründung seiner Pläne führt der Bund an, die Heizkosten seien gesunken. Vogelsänger: „Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar. Das Argument der gesunkenen Energiekosten greift nicht, denn der Ölpreis liegt derzeit deutlich über dem Preis von Anfang 2009, als die Heizkostenkomponente eingeführt wurde.“
Seit der Wohngeldnovelle im Jahr 2009 ist die Anzahl der Wohngeldempfänger deutlich gestiegen: aktuell bekommen rund 38.000 Menschen im Land Brandenburg Wohngeld. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Heizkostenbetrag bei der Wohngeldberechnung nicht mehr mit einzubeziehen, wovon besonders Rentnerhaushalte und andere Einkommensschwache betroffen wären.
Auch die von der FDP auf Bundesebene geforderte Harmonisierung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern lehnt Vogelsänger ab. Derzeit haben Mieter kürzere Kündigungsfristen (maximal drei Monate) einzuhalten als Vermieter (gestaffelt nach der Dauer des Mietverhältnisses zunächst drei Monate, nach fünf Jahren sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate)
Vogelsänger: „Brandenburg lehnt diese Pläne ab. Die unterschiedlichen Kündigungsfristen stärken die Mieterrechte und sorgen für die notwendige Flexibilität zum Beispiel beim Jobwechsel.“
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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