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NIEDERLAUSITZ aktuell

Treffen der örtlichen Bauamtsleiter in der Kreisverwaltung – Erfahrungsaustausch über Erkenntnisse im Umgang mit neuen Bauvorschriften

11:31 Uhr | 16. Juni 2011
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Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

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22:54 Uhr | 1. Juli 2025 | 796 Leser

Cottbuser FerienSpaßPass 2025: Über 70 Tage Vorteile für Familien

17:58 Uhr | 1. Juli 2025 | 51 Leser

Erfolgreicher Heimwettkampf: ESV Forst überzeugt beim Rosengartenpokal

17:28 Uhr | 1. Juli 2025 | 35 Leser

Neue Bühne Senftenberg: Felsmann & Finkel wechseln 2027 nach Tübingen

17:15 Uhr | 1. Juli 2025 | 63 Leser

Cottbus kündigt Kontrollen zur Anzeigepflicht für Hunde an

17:08 Uhr | 1. Juli 2025 | 194 Leser

Ferienprojekt in Cottbus: “Kinderstadt” vergibt letzte Plätze

16:17 Uhr | 1. Juli 2025 | 57 Leser

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Mann im Vetschauer Stadtpark niedergestochen – 16-Jähriger festgenommen

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01.Juli 2025 | 9k Leser

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Cottbuser Oberbürgermeister Schick

27.Juni 2025 | 8.3k Leser

Senftenberg lädt erstmalig zur dreitägigen Rummelmeile

25.Juni 2025 | 8.3k Leser

FC Energie Cottbus trennt sich von Tobias Hasse und Filip Kusić

30.Juni 2025 | 6.1k Leser

Wie geht es weiter mit Ortsumfahrung Cottbus? Bürgerrunde in Kahren

26.Juni 2025 | 5.8k Leser

VideoNews

FC Energie Cottbus | Pele Wollitz nach den ersten drei Tests über Saisonvorbereitung & Transfers
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Zurück aus der Sommerpause! Nach der ersten Trainingswoche und den ersten drei Testspielen in Südbrandenburg haben wir mit Trainer Claus-Dieter Wollitz über die aktuelle Saisonvorbereitungen, die Transfers und den weiteren ...Plan im NL-Videotalk gesprochen. Viel Spaß beim Reinschauen.

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Cottbus | Stadthalle feiert 50. Jubiläum mit Festwoche & Gala, Einblicke in Ausstellung & Rückblick
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Die Stadthalle Cottbus wird 50 Jahre alt und feiert das ganze Jahr über ihr Jubiläum. Höhepunkt ist eine Festwoche ab dem 19. September mit Konzerten, Kindertheater, einer Gala mit lokalen ...Künstlerinnen und Künstlern sowie der 30 Plus Party mit Ross Antony. Geschäftsführerin Daniela Kerzel spricht von einem besonderen Anlass: „Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass ein Konzerthaus so lange erfolgreich besteht.“ Bereits jetzt kann in der Stadthalle eine Ausstellung mit Plakaten, Programmheften, Bühnenbildern und Erinnerungsstücken zur Geschichte des Hauses besucht werden. Tickets für die Festwoche sind im CottbusService erhältlich.

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Sport | SpG Viktoria Cottbus / Drachhausen gewinnt Kreispokal der Frauen
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Die diesjährigen Finalspiele der Damen und Herren um den Kreispokal Niederlausitz wurden in Guben ausgetragen. Zunächst setzten sich die Damen des FSV Viktoria Cottbus 1897 mit 2:0 gegen den SV ...Wacker 09 Cottbus Ströbitz durch. Für das 1:0 der Mannschaft von Trainer Jens Gorsitzki sorgte Nadine Domain in der 48.Spielminute, bevor die beste Torschützin der abgelaufenen Saison Sophie Marie Theres Ziemann (15 Tore) in der 64. Minute zum Endstand einschoss.

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