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NIEDERLAUSITZ aktuell

Treffen der örtlichen Bauamtsleiter in der Kreisverwaltung – Erfahrungsaustausch über Erkenntnisse im Umgang mit neuen Bauvorschriften

11:31 Uhr | 16. Juni 2011
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Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.

Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster

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Lausitzer Tiere: Darf Kater “Kumpel” auch dein Kumpel werden?

15:19 Uhr | 30. Mai 2025 | 242 Leser

Straße „Am Bahndamm“ in Burg ab 2. Juni voll gesperrt

15:00 Uhr | 30. Mai 2025 | 81 Leser

Zwei Männer bei Auseinandersetzung in Annahütte schwer verletzt

14:52 Uhr | 30. Mai 2025 | 1.3k Leser

65-Jährige stürzt bei Radtour in Neuburxdorf und verletzt sich schwer

14:45 Uhr | 30. Mai 2025 | 621 Leser

Zahlreiche Polizeieinsätze am Herrentag in Cottbus und Spree-Neiße

13:46 Uhr | 30. Mai 2025 | 7.1k Leser

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Bombenfund in Cottbus: Sperrkreis, Entschärfung & Bahnstopp am Dienstag

28.Mai 2025 | 16.5k Leser

Leblose Person bei Dachstuhlbrand in Dissen-Striesow gefunden

26.Mai 2025 | 12.1k Leser

Cottbus & Umgebung: Verstöße bei Kontrollen in Barbershops festgestellt

27.Mai 2025 | 11.5k Leser

Ermittlungen nach Wohnungsbrand in Cottbus-Sandow

30.Mai 2025 | 8.6k Leser

Zahlreiche Polizeieinsätze am Herrentag in Cottbus und Spree-Neiße

30.Mai 2025 | 7.1k Leser

Ein Tag fürs Herz: Jugendweihe feierte ihr Comeback in Finsterwalde

26.Mai 2025 | 6.4k Leser

VideoNews

Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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Cottbus | Lausitz Festival bringt rund 30 Highlights nach Brandenburg und Sachsen
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Das Lausitz Festival lädt vom 24. August bis 14. September zu rund 30 Veranstaltungen in Brandenburg und Sachsen ein. Im Brandenburgischen Landesmuseum für moderne Kunst in Cottbus stellten Intendant Daniel ...Kühnel und Geschäftsführerin Maria Schulz heute gemeinsam mit weiteren Beteiligten das diesjährige Programm vor. Highlights in Brandenburg sind unter anderem die Festivaleröffnung »Sonettfabrik« in der Brikettfabrik Louise, eine William-Kentridge-Ausstellung im Dieselkraftwerk, szenische Lesungen, Konzerte, eine Tanztheater-Premiere sowie das Philosophie-Format Lausitz Labor in Cottbus. Auch Inszenierungen in Finsterwalde, Forst und an der F60 in Lichterfeld-Schacksdorf sollen das vielfältige Kulturangebot in der Region bereichern. Infos und Karten für die Veranstaltungen sind online unter http://www.lausitz-festival.eu erhältlich.

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Cottbus | 310 Teilnehmer bei traditionellem Seniorensportfest
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310 Teilnehmer, zehn Stationen: In Cottbus fand heute das traditionelle Seniorensportfest des Stadtsportbundes statt.

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