Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, drei Worte, bei denen viele negative Assoziationen haben. Doch es ist wichtig, rechtzeitig die wichtigsten Entscheidungen zu treffen, um später optimal versorgt zu werden, denn wer regelt die eigenen Angelegenheiten, wenn man es nicht mehr selbst kann? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das im eigenen Sinne geschieht. Die entsprechende Vorsorge sollte man in gesunden Tagen treffen. Kerstin Schwedler aus dem Sozialamt des Landkreises stellt diese Verfügungen vor und beantwortet dazu die Fragen des Publikums.
Das Entgelt beträgt 1,00 Euro.
pm/red