In der aktuellen Diskussion um die Nutzung einer Turnhalle des Landkreises in Elsterwerda für sportliche Aktivitäten durch eine Gruppe von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen räumt der Landkreis Fehler ein. Die sportlichen Aktivitäten fanden ohne Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises statt.
Weiter teilte der Landkreis Elbe-Elster mit
Dabei handelte es sich aber nicht, wie fälschlicherweise mehrfach öffentlich dargestellt, um eine „Sondergenehmigung des Landrates“. Vielmehr erfolgte die Nutzung der Turnhalle des Oberstufenzentrums in der Elsterstraße in Elsterwerda im Rahmen der dem Jugendwohnheim erteilten Betriebserlaubnis. In der Konzeption des Jugendwohnheimes wurde die Turnhalle, außerhalb der schulischen Nutzung, als Bestandteil der Bewegungsräume einbezogen.
Da es sich beim nahe gelegenen Jugendwohnheim, wo die Jugendlichen untergebracht sind, um eine stationäre Einrichtung der Jugendhilfe handelt, die 24 Stunden für die Betreuung dieser Klientel da ist, sind solche sportlichen Aktivitäten in den bestätigten Bewegungsräumen zulässig. Es handelt sich dabei um eine nicht öffentliche Veranstaltung. Die körperliche Betätigung der Jugendlichen ist ausdrücklich erwünscht. „Übersehen wurde dabei die aktuelle Corona-Pandemielage.
Dort ist eine Zustimmung des Gesundheitsamtes erforderlich. Weil diese aktuell nicht vorliegt und es deshalb verschiedene Reaktionen aus der Öffentlichkeit gab, wurde die Nutzung der Turnhalle inzwischen untersagt“, stellte Pressesprecher Torsten Hoffgaard klar.
Der Vorgang in Elsterwerda sei mit dem zuständigen Amt für Jugend, Familie und Bildung ausgiebig erörtert worden. Nach Prüfung der rechtlichen Situation hat es jetzt beim Gesundheitsamt einen entsprechenden Antrag gestellt, um eine Betriebserlaubnis auch in Pandemiezeiten aufrechtzuerhalten. Die körperliche Betätigung ist im Nutzungskonzept der stationären Einrichtung der Jugendhilfe ausdrücklich vorgesehen.
Auch die Stadt Elsterwerda äußerte sich
„Dieser Tage haben es kommunale Verwaltungen nicht immer einfach, die Maßnahmen der Eindämmungsverordnung, darunter auch die Schließung aller Sportstätten zu rechtfertigen und mit viel Sensibilität und Geduld um Verständnis zu werben.“ so Elsterwerdas Bürgermeisterin Anja Heinrich. Umso größer war das Unverständnis in Elsterwerdas Stadtverwaltung und in den Sportvereinen für ein Sondernutzungsrecht in einer kreislichen Sporthalle durch den Landkreis EE. „Es mag im Kontext der Integration und unter der Maßgabe einer definierten Wohn- und Quarantänegemeinschaft gut gemeint sein, aber es ist aus Sicht unserer Bürger, der Sportvereine und auch für uns als Stadtverwaltung nicht nachvollziehbar dass es zu solchen Sondernutzungsrechten kommt. Ich sehe keinen Unterschied zu Kindern und Jugendlichen, die gemeinsam in einem Wohnblock beispielsweise in Elsterwerda West leben, und denen weder der Zugang zu Spielplätzen noch zu Sportstätten in dieser so angespannten Zeit möglich ist.“
In Folge dieses gesonderten Nutzungsrechtes haben bereits heute etliche Sportvereine mit Anträgen auf Nutzungsrechte für ihre Mitglieder in den Sportstätten Elsterwerdas reagiert. Für Bürgermeisterin Anja Heinrich eine wenig überraschende Reaktion. „Besonnen innerhalb der Eindämmungsvorschriften zu agieren, verlangt eine Menge Sensibilität. Derartige Sondernutzungsrechte führen nur zu unnötigen Diskussionen und tragen wenig zum Verständnis für die größten Einschnitte in unser gesellschaftliches Leben bei!“ so Anja Heinrich (CDU).
Presseinfo/ Red.
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