Am 18.09.2018 hat Landrat Stephan Loge (Landkreis Dahme-Spreewald) seinem 1. Beigeordneten mit sofortiger Wirkung die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten. Das Verbot erfolgte in Konsequenz der gegen Chris Halecker erhobenen Vorwürfe der Veruntreuung und des vom Amtsgericht Fürstenwalde dazu ausgesprochenen Strafbefehls.
Durch die durch den Strafbefehl ausgelöste öffentliche Debatte um Chris Halecker bis hin zu Rücktrittsforderungen an den 1. Beigeordneten sah Landrat Loge die Arbeitsfähigkeit der Kreisverwaltung sowie deren Ansehen und Integrität in der Öffentlichkeit als so massiv beeinträchtigt, als dass ein weiteres Belassen des 1. Beigeordneten im Dienst vertretbar gewesen wäre.
Die von Halecker im Rahmen seiner Anhörung vorgetragene Stellungnahme konnte die Sorge des Landrates um die Arbeitsfähigkeit und das Ansehen der Kreisverwaltung nicht entkräften. Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ist unausweichlich.
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