Das Amtsgericht Fürstenwalde hat den 1. Beigeordneten des Landkreises Dahme-Spreewald heute verurteilt. Er wurde wegen Veruntreuung in acht Fällen zu einer Geldstrafe von 34.500 Euro verurteilt. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Der 53-Jährige soll zu seiner Zeit als Vorsitzender der Landesrettungsschule Brandenburg in Bad Saarow zwischen Dezember 2015 und Mai 2016 insgesamt 6.700 Euro aus der Vereinskasse entnommen und für private Zwecke genutzt haben. Im April 2016 wurde er vom Kreistag zum ersten Beigeordneten und Baudezernenten gewählt.
LDS-Landrat Stephan Loge zeigte sich überrascht vom Urteil: „Ich habe heute überraschend aus der Presse von den Vorwürfen gegen den ersten Beigeordneten Chris Halecker Kenntnis erlangt. Der Sachverhalt und die Hintergründe, die zu dem vom Amtsgericht Fürstenwalde ausgesprochenen Strafbefehl geführt haben, sind mir bislang unbekannt.
Ich habe unverzüglich das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) informiert, welches im Land Brandenburg der zuständige Disziplinarvorgesetze für den 1. Beigeordneten ist. Das MIK wird um Prüfung ersucht, ob Herr Halecker, der seit Mai 2016 als 1. Beigeordneter und Dezernent für Bauen, Verkehr und Umwelt im Landkreis Dahme-Spreewald beschäftigt ist, gegen seine beamtenrechtlichen Dienstpflichten verstoßen hat und gegen ihn ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist.
Da ich bislang keine Kenntnis über die der Gerichtsentscheidung zu Grunde liegenden Tatsachen hatte, kann ich diese Angelegenheit zum jetzigen Zeitpunkt weder bewerten, noch ein Urteil zum Verhalten des 1. Beigeordneten treffen. Die Vorwürfe fallen wohl in einen Zeitraum, in dem Herr Halecker noch nicht 1. Beigeordneter des Landkreises Dahme-Spreewald war. Im Bewerbungs- und Auswahlverfahren waren sie nicht bekannt und haben keine Rolle gespielt. Nachdem ich heute von den Vorwürfen gegen den 1. Beigeordneten aus der Presse erfahren habe, gab es sofort ein Gespräch zwischen mir und Herrn Halecker, in dem er sich erstmals in dieser Sache offenbarte.“