Auch Brandenburg will seine Corona-Maßnahmen angesichts der aktuellen Lage weiter verschärfen und weitet vor allem die 2G-Regel aus. Das Kabinett will die Verordnung morgen auf den Weg bringen, ab Mittwoch soll sie bereits gelten. Demzufolge gilt 2G mit den bekannten Ausnahmen dann auch für körpernahe Dienstleistungen, also zum Beispiel für den Friseurbesuch. Der Einzelhandel (bis auf bekannte Ausnahmen) sowie sämtliche Freizeiteinrichtungen müssen laut Verordnung ebenfalls auf 2G umstellen. Alle Weihnachtsmärkte im gesamten Land werden abgesagt. Ausgerechnet heute hatte Cottbus seine Weihnachtsinseln in der Innenstadt eröffnet. Außerdem sollen die Kontakte für Ungeimpfte auf maximal nur noch fünf Personen reduziert werden. Am Arbeitsplatz und im ÖPNV ist 3G geplant. Hart auf hart kommt es mit einer nächtlichen Ausgangssperre für Ungeimpfte, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz über 1.000 liegt und gleichzeitig die brandenburgweite Auslastung der Intensivbetten auf über 10 Prozent steigt. Derzeit sind landesweit 8,4 Prozent der Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt. Im Süden Brandenburgs haben die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster den 1.000er Inzidenzwert bereits überschritten. Die Verordnung soll bis zum 15. Dezember gelten.
Das Land teilte dazu mit:
Aufgrund der sich täglich auch in Brandenburg weiter verschärfenden Pandemie-Lage beabsichtigt die Landesregierung, bereits morgen die bestehende Eindämmungsverordnung zu verschärfen. Sie soll ab Mittwoch, 24. November, 00.00 Uhr gelten (zunächst bis einschließlich 15. Dezember). Dabei werden auch die neuen Schwellenwerte („Ampel“), die in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag vereinbart worden waren, in die Begründung zur Brandenburger Verordnung übernommen (Sieben-Tages-Inzidenz der Infektionen, Belegung Krankenhausbetten und Auslastung der Intensivmedizin). Vorbehaltlich der Kabinettsentscheidung ist unter anderem vorgesehen und wird bereits heute bekannt gegeben, damit sich Betroffene entsprechend vorbereiten können:
2G im Einzelhandel mit Ausnahmen
Der Einzelhandel soll vollständig geöffnet bleiben, aber unter Ausweitung der 2G-Regel: Sie soll künftig für den gesamten Einzelhandel gelten, jedoch weitgehend mit den aus früheren Verordnungen bekannten Ausnahmen (u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tierbedarfshandel, Baufachmärkte, Floristikgeschäfte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Poststellen, Tankstellen Banken und Sparkassen, öffentliche Bibliotheken).
2G für körpernahe Dienstleistungen und im Freizeitbereich
Die 2G-Regel soll auch gelten für alle körpernahen Dienstleistungen, darunter auch Friseurhandwerk (Ausnahmen im Gesundheitsbereich), alle Sportanlagen (drinnen und draußen) einschließlich Schwimmbäder, Innen-Spielplätze, Museen, Galerien, Planetarien, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten. Weihnachtsmärkte sollen nicht eröffnet bzw. bestehende wieder geschlossen werden.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Im öffentlichen Raum sollen wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen eingeführt werden, so wie dies bereits in früheren Verordnung festgelegt war (u. a. insgesamt bis zu fünf Personen gemeinsam im öffentlichen Raum; Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt). Die gleiche Personengrenze soll auch für private Feiern im privaten Wohnraum oder zum Beispiel bei Treffen in Gaststätten gelten. Auch hier sollen Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden.
3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt zudem auch in Brandenburg ab dem 24. November 2021 grundsätzlich eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Regional- und Fernverkehr. Das Infektionsschutzgesetz regelt ab jetzt u. a. auch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Vorgeschrieben sind medizinische oder FFP2-Masken.
Ausgangssperre für Ungeimpfte bei Grenzwertüberschreitungen
In Kreisen und kreisfreien Städte mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 1.000 bei einer gleichzeitigen landesweiten Auslastung der intensivmedizinischen Betten von über zehn Prozent ist eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr vorgesehen. Dies wird mit Ausnahmen verbunden (z. B. Weg zum / vom Arbeitsplatz).
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Red. / Presseinfo
Bild: Marco Bedrich Racing
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