Die Stadt Cottbus hat heute die Regelungen der neuen Brandenburger Umgangsverordnung konkretisiert. Diese sieht unter anderem vor, dass die Testpflicht bei Kindern und Veranstaltungen ab dem 28. August verschärft wird. Kinder ab sechs Jahren müssen demzufolge ab Samstag einen negativen Testnachweis beispielsweise bei Freizeitaktivitäten vorzeigen. Zudem dürfen dann nur noch 500 Teilnehmer ohne Test im Außen- und 100 im Innenbereich eine Veranstaltung besuchen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei 35. Zudem gab die Stadt heute bekannt, dass das Cottbuser Impfzentrum am 31. August schließt.
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Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus ist seit Beginn der Pandemie auf kumuliert 6.120 gestiegen. Das ist eine Neuinfektion mehr als gestern.
Inzidenz bei 35
Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – liegt aktuell bei 35. Gestern lag dieser Wert bei 47. 206 Personen, die vorerkrankt und positiv getestet worden waren, sind seit Beginn der Pandemie im Zusammenhang mit dem Virus verstorben.
Derzeit werden im Carl-Thiem-Klinikum drei Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, davon zwei auf der Intensivstation.
Aktuell sind Gruppen bzw. Klassen aus zwei Kitas, zwei Horten und zehn Schulen in Quarantäne. Positiv getestet sind in diesen Einrichtungen insgesamt 25 Kinder bzw. Jugendliche und eine Mitarbeiterin.
(Alle Zahlenangaben mit Stand vom 25.08.2021, 09:30 Uhr)
Corona-Umgangsverordnung der Landes Brandenburg
Gestern wurde die neue Corona-Umgangsverordnung der Landes Brandenburg mit nur geringfügigen Änderungen beschlossen. Diese ist vom 28.08. bis 24.09.2021 gültig. Neuregelungen betreffen u. a. die Anzahl der maximalen Besucher bei Veranstaltungen. Ohne Test dürfen 500 Teilnehmer im Außen- und 100 im Innenbereich eine Veranstaltung besuchen. Die maximale Anzahl von Besucherinnen und Besuchern von Veranstaltungen (Fußball, Festival, …) im Außenbereich ist auf 5.000 begrenzt, wenn die 3G-Regel eingehalten wird (geimpft, genesen, getestet). Ausnahmen können durch das Gesundheitsamt genehmigt werden.
Außerdem zählen die von den Schulen für alle Schülerinnen und Schüler zwei Mal wöchentlich verlangten Negativbescheinigungen eines Corona-Selbsttests jetzt auch für den außerschulischen Bereich.
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Zum Impfzentrum:
Im Impfzentrum Cottbus finden die bereits geplanten Zweitimpfungen statt. Parallel dazu besteht die Möglichkeit, sich ohne Termin mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson – solange der Vorrat reicht – impfen zu lassen. Bei diesem Impfstoff ist nur eine Impfung notwendig. Zugelassen ist er für Menschen ab 18 Jahren.
Das Impfzentrum in den Messehallen ist telefonisch unter 0355 754 2344 und 0355 754 2345 erreichbar. Geöffnet ist es bis einschließlich 28.08.2021 täglich von 10:00 bis 18:00 Uhr.
Altersgruppenübersicht:
Die folgende Altersgruppenübersicht betrifft den Zeitraum vom 09.08.2021 bis 15.08.2021. Erfasst sind die in diesem Zeitraum neu Infizierten mit Hauptwohnsitz in Cottbus.
Altersgruppen | Anzahl | Prozent |
00 – 05 | 14 | 24,14 |
06 – 11 | 7 | 12,07 |
12 – 18 | 5 | 8,62 |
19 – 24 | 1 | 1,72 |
25 – 29 | 9 | 15,52 |
30 – 39 | 12 | 20,69 |
40 – 49 | 5 | 8,62 |
50 – 59 | 1 | 1,72 |
60 – 69 | 3 | 5,17 |
70 – 79 | 1 | 1,72 |
80 – 89 | 0 | 0 |
90 + | 0 | 0 |
Gesamt | 58 | 100,00 |
Impfen von Kindern und Jugendlichen
Die Übersicht zeigt, dass der Anteil von Kindern und Jugendliche besonders hoch ist.
Kinder und Jugendliche von 12 bis 16 bzw. 18 Jahren dürfen jetzt geimpft werden. Die Impfungen werden prinzipiell von einem niedergelassenem Arzt, meist einem Kinderarzt, nach ausführlicher Beratung vorgenommen.
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Red. / Presseinfo