Die BTU Cottbus-Senftenberg steht seit dem Abschied von Professor Jörg Steinbach im September 2018 ins brandenburgische Wirtschaftsministerium ohne gewählten Präsidenten da und wird seitdem übergangsweise von Vizepräsidentin Professorin Christiane Hipp geführt. Eine Wahl im Oktober 2019 scheiterte, ein Kandidat zog seine Bewerbung zurück, Professor Hans-Hennig von Grünberg, Präsident der Hochschule Niederrhein als zweiter Kandidat, fiel bei der Wahl im BTU-Senat durch. Der Ausschreibungsprozess wurde neu gestartet, die Findungskommission hat nun dem BTU-Senat zwei Kandidatinnen vorgeschlagen, sollte die Wahl am 16.07.2020 eine Mehrheit für eine von beiden hervorbingen wird die künftige Führung der BTU erstmals seit Gründung 1991 auch offiziell weiblich. Ihren Hut in den Ring geworfen haben die derzeit amtierende Präsidentin Professorin Christiane Hipp und die ehemalige Rektorin der HTWK Leipzig, Gesine Grande.
Die Zeit drängt, da das bisherige Präsidium der BTU nachbesetzt werden muss, was ohne gewählten Präsidenten/Präsidentin nicht geht. Frau Professor Salchert, ehemalige Vizepräsidentin für Wissens- und Technologietransfer und Struktur ist zum 1.März 2020 als Rektorin zur HTW Dresden gewechselt, Professor Koziol, Vizepräsident für Lehre und Studium und Professorin Hipp, derzeit amtierende Präsidentin der BTU und Vizepräsidentin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Berufungen als Vizepräsidenten laufen im September beide aus. Ohne neu gewählte Präsidentin im Juli 2020 stünde die Universität zum Ende des Jahres ganz ohne Führung da, lediglich das Kanzleramt ist seit September 2019 durch Alfred Funk besetzt.
“Ich bin mit der Qualität beider Kandidatinnen sehr zufrieden. Sie sind in gewisser Weise ähnlich und dann doch unterschiedlich was ihre Charaktere und Zukunftsvorstellungen für die BTU angeht. Das macht die Wahl spannend und ich hoffe, dass wir zum Start des Wintersemesters 2020/21 am 02.11.2020 eine neue Präsidentin im Amt haben.” sagte Professor Ingolf Petrick, seit Januar 2020 neuer Senatsvorsitzender des 21 köpfigen Entscheidungsgremiums der BTU. In dem Gremium sind alle Gruppen der Universität von den Professoren über die wissenschaftlichen Mitarbeiter, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende und die Gleichstellungsbeauftragte vertreten, am 16.07.2020 sollen sie eine neue Präsidentin wählen.
Es wird maximal drei Wahlgänge geben, die einfache Mehrheit von elf Stimmen (von 21) für eine der beiden Kandidatinnen reicht zur Wahl aus. Sollte es nach drei Wahlgängen keine Mehrheit für eine der beiden geben, muss der Findungsprozess erneut neu gestartet werden. “Ich halte dieses Szenario aber für sehr unwahrscheinlich.” beschreibt Petrick seine Erwartungen an die Wahl.
Von der BTU heißt es:
Die Kandidatinnen auf das Amt als Präsidentin der BTU Cottbus-Senftenberg stehen jetzt fest: Dies hat Prof. Dr. Ingolf Petrick, Vorsitzender des Senats der BTU Cottbus-Senftenberg, jetzt der internen Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die Wahl wird am Donnerstag, 16. Juli 2020 stattfinden.
Gemäß des brandenburgischen Hochschulgesetzes hat die Findungskommission dem Senat der BTU die zwei Kandidatinnen zur Wahl vorgeschlagen. Hierzu gab es bereits interne Anhörungen und Gespräche mit dem Senat. Im Zuge des vom Gesetzgeber vorgegebenenVerfahrens findet nun eine hochschulöffentliche, interne Anhörung am 9. Juli statt. Dieser folgt eine Woche später am 16. Juli die Wahl der künftigen BTU-Präsidentin.
Paragraf 65 des brandenburgischen Hochschulgesetzes beschreibt in Absatz 1 die Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten so: „Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Hochschule in eigener Zuständigkeit und Verantwortung und vertritt sie nach außen. Sie oder er legt dem zuständigen aufsichtsführenden Organ der Hochschule (Senat, Anmerk. d. Red.) jährlich sowie auf dessen begründetes Verlangen Rechenschaft über die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und ist in Bezug darauf diesem Organ zur umfassenden Information und Auskunft verpflichtet. Die Präsidentin oder der Präsident ist für alle Aufgaben der Hochschule zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Sie oder er ist insbesondere zuständig für:
- die Vorbereitung von Konzepten für die Hochschulentwicklung, insbesondere des Struktur- und Entwicklungsplanes (§ 3 Absatz 2),
- die Einrichtung und Auflösung von Fachbereichen, Zentralen Einrichtungen und Betriebseinheiten sowie von Studiengängen nach Anhörung des zuständigen Organs der Hochschule,
- die Koordination der Tätigkeit der Fachbereiche und Zentralen Einrichtungen, insbesondere in Bezug auf Lehre und Forschung,
- die Evaluation der Forschung an den Fachbereichen und Zentralen Einrichtungen auf der Grundlage der Forschungsberichte,
- die Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushalts sowie die befristete und leistungsbezogene Zuweisung von Mitteln und Stellen an die Fachbereiche und Zentralen Einrichtungen nach Maßgabe der Ergebnisse der Evaluation und
- die Wahrung der Ordnung und die Ausübung des Hausrechts.
Zu den Bewerberinnen
Gesine Grande
(laut Wikipedia)
(Geboren 1964 in Leipzig) ist eine deutsche Psychologin und Gesundheitswissenschaftlerin und Professorin für Psychologie. Von 2014 bis 2019 war sie Rektorin der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) in Leipzig.
Im Sommer 2014 wurde Gesine Grande als siebente Rektorin der HTWK Leipzig für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt – als Nachfolgerin der 2013 verstorbenen Renate Lieckfeldt, deren Amt zwischenzeitlich vom damaligen Prorektor Forschung Markus Krabbes wahrgenommen wurde. Sie trat ihr Rektorenamt zum Wintersemester 2014/2015 an. Die Amtszeit von Gesine Grande endete zum 30.09.2019. Zuvor hatte der Erweiterte Senat der HTWK Leipzig den Finanzwissenschaftler Mark Mietzner von der privaten Zeppelin Universität Friedrichshafen zum neuen Rektor gewählt (Amtsantritt: 01.10.2019).
Christiane Hipp
(Geboren 1968 in Tübingen) ist seit April 2005 Professorin für BWL an der BTU Cottbus-Senftenberg, von 2009 bis Dezember 2014 Dekanin der Fakultät Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen, seit Dezember 2014 Vizepräsidentin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und seit September 2018 amtierende Präsidentin. Sie war entschiedende Gegnerin des Fusionsprozesses der damaligen BTU Cottbus und der FH Lausitz, wurde dann aber vom neu gewählten Präsidenten Jörg Steinbach in das Führungsteam berufen, um die Einigung beider Hochschulen voranzutreiben.
Hintergrund
Das brandenburgische Hochschulgesetz regelt das Wahlverfahren für das Präsidentenamt an den Hochschulen des Landes in § 65, Absatz 2: „Die Präsidentin oder der Präsident wird aufgrund des Wahlvorschlages einer Findungskommission vom zuständigen Organ der Hochschule (Senat, Anmerk. d. Red.) auf Zeit gewählt und von dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied der Landesregierung (Minister/in, Anmerk. d. Red.) bestellt.
Die Findungskommission besteht aus fünf Mitgliedern, von denen drei vom Landeshochschulrat für die Dauer von drei Jahren sowie je eines von der für die Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörde (MWFK, Anmerk. d. Red.) und dem zuständigen Organ der betroffenen Hochschule (Senat, Anmerk. d. Red.) bestellt werden; den Vorsitz in der Findungskommission hat eines der vom Landeshochschulrat bestellten Mitglieder. Sie erstellt einen Wahlvorschlag, der der Zustimmung aller Mitglieder bedarf und bis zu drei Personen umfassen kann. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der jeweiligen Hochschule kann mit beratender Stimme am Auswahlverfahren zur Erstellung des Wahlvorschlages teilnehmen. Das Nähere zum Wahlverfahren bestimmt die Grundordnung.
Foto: Gesine Grande(li.) und Christiane Hipp(re.) bewerben sich um das Präsidentinnenamt an der BTU Cottbus-Senftenberg; Bild: Gesine Grande – Kirsten Nijhof und Christiane Hipp – BTU Cottbus-Senftenberg